Beiträge von Leipziger82

    Hallo,

    Ihr zahlt genau das, was in eurem Mietvertrag vereinbart wurde. Ich nehme mal stark an, das die Höhe der Miete in jedem separaten Vertrag festgelegt wurde, oder?

    Demnach gibt es weder eine vertragliche Grundlage für die Aufteilung der Miete des verzogenen Mieters.

    Hallo,

    Zitat

    Ich werde das nochmal nachmessen, aber falls wirklich 42 statt 49, kann er dann trotz Mindestmietdauer fristlos kündigen?

    Nö, das geht definitiv nicht. Bei einer Abweichung von > 10% wäre hier nur eine Mietminderung möglich.
    Fristlose Kündigungen sind nur dann machbar, wenn die Wohnung unbewohnbar ist.

    Wie lautet der genaue Wortlaut des Kündigungsausschlusses? Vielleicht ist dieser unwirksam?

    Zitat

    Überlege mir gerade, dass ich eine Wohnung mit Sauna, einem großen Pool und bodentiefen Fenstern anmiete und kurz nach dem Einzug gesagt bekomme, dass ich nichts davon nutzen darf und die Fenster nicht geöffnet werden dürfen. Na klasse!

    Das wäre etwas völlig anderes. Hier wären Sauna, Pool, etc. ein Teil der Mietsache laut Mietvertrag. In deinem Vertrag wird aber sicher nichts davon stehen, dass Du einen Kamin anschließen darfst, oder?

    Zitat

    das sehe ich natürlich ein, aber eine Verpflichtung zum Rückbau muss doch sicherlich stimmig begründet werden, oder?

    Vermutlich ja. In der Regel erfolgt diese Verpflichtung nur im Falle des Auszuges.

    Zitat

    Wie kann man denn dann bitte fast zwei Jahre später sagen, dass man den Kamin ja nie genehmigt hätte und gar nichts davon wusste?

    Es kann ja durchaus sein, dass er diesen mündlich genehmigt hat, aber was ist mit eventuellen Rückbauverpflichtungen? Eine Genehmigung muss nie für die Ewigkeit sein.
    Das mag komisch klingen, ist aber so.

    Zitat

    Da meine Freundin ja nicht bei mir wohnt aber weiterhin im Mietvertrag aufgeführt wird, macht sie das zu einem Haushaltsmitglied oder Mitbewohner?

    Das lässt sich leicht beantworten:
    1. Ist sie Teil deines Haushaltes? Nein!
    2. Ist sie Mitbewohnerin deiner Wohnung? Nein!

    Zitat

    Oder garnichts von beidem ...?

    Genau! Sie könnte aber Teil deines Haushaltes sein oder eine Mitbewohner. Wenn sie also eines Tages mit dem Koffer vor der Tür steht, musst Du sie rein lassen.

    Zitat

    ich werde mich hier auch nicht mehr rechtfertigen

    Musst Du auch nicht, da das keinen interessiert. Mir ist es Wumpe, ob Du Recht bekommen hast oder auch nicht.

    Fakt ist nur, dass es diverse Ungereimtheiten in deinen Ausführungen gibt.

    Hallo,

    Zitat

    Nun die Frage: besteht für uns, aus dieser Situation heraus, ein Sonderkündigungsrecht?

    Die mangelhafte Heizung allein ist kein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Wie aber schon die Vorredner schrieben, würde ich prüfen, ob der Zeitmietvertrag wirksam begründet worden ist. Wenn nicht, geht dieser in ein unbefristetes Mietverhältnis über, welcher jederzeit unter Berücksichtigung der gesetzlichen Frist gekündigt werden kann.

    Ist die Befristung wirksam, bleibt nur die Mietminderung (aber nur in den Wintermonaten).

    Zitat

    ... oder sie will sich hier nur interessant machen...

    Das ist ja meist so. Widerspricht man einem Fragesteller und dieser beharrt trotzdem auf seiner Meinung, dann gibt plötzlich die Verwaltung nach und/oder ein Gutachter taucht auf und der Fragesteller hat recht.

    Ich finde es beeindruckend, dass eine Verwaltung ohne weitere Veranlassung des Mieters plötzlich nachgibt.

    Zitat

    Wenn Du die Zitatfunktion richtig nutzen würdest, bräuchte der geneigte Leser nicht gross herumzurätseln, welcher rechtschreibmässig verbesserungswürdige Text von Dir stammt.

    na dass erkend mann doch wol da meine rächdschreipung bragtisch fälerfrei isd.

    Zitat

    ich bezweifle, dass da ein öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter in der Wohnung war. Auf die Termine wartet man bis zu einem halben Jahr und so ein Gutachter kostet für so eine Besichtigung einer "Schimmelwohnung" ca. 3.000 EUR.
    Der würde von dem Schimmel eine Probe nehmen und im Labor analysieren lassen (dauert auch 4 - 6 Wochen) und erst dann könnte er sagen, welche der viele hunderte Schimmelarten es ist und ob diese Schimmelart schädlich ist.

    Ich vermute mal, dass dort nur ein Kollege des Gesundheitsamtes vor Ort war und eine Probe analysiert hat (das ganze kostet nur ca. 50 €).
    Was mich allerdings irritiert, ist die Tatsache, dass hier ein "Gutachten" innerhalb von wenigen Tagen erfolgt sein soll. Auf meine letzte Untersuchung durch das Gesundheitsamt habe ich knapp 8 Wochen gewartet.

    Ein richtiger Gutachter war - aus den von Dir benannten Gründen - sicher nicht in der Wohnung. Entweder die Fragestellerin haut hier was durcheinander oder sie will uns einen Bären aufbinden.

    Zitat

    Mir ist leider nicht beschrieben worden wie man nun kündigt, also an wen die Kündigung zuerst kommt

    Doch, ist es. Ich erlaube mir mal, mich selbst zu zitieren:

    Zitat

    Nimm einen weißen A4-Zettel, schreib darauf, dass Du zum TT.MM.JJJJ aus dem Mietverhältnis austreten möchtest, lass alle Mieter unterschreiben und schick das dem Vermieter.

    Das hat aber auch nichts mit Mietrecht zu tun, sondern mit einfachster Logik. Oder anders: Was soll der Vermieter mit deiner Kündigung anfangen, die nicht von allen Mietern unterschrieben wurde? Das ist doch klar, dass die abgelehnt wird.

    Ich denke, dass Du uns auf den Arm nehmen willst: Du kannst mir doch nicht ernsthaft erzählen, dass Du nicht weißt, wie man einen (gemeinschaftlichen) Vertrag kündigt, oder?

    Zitat

    Wie sieht eine Kündigung mit Zustimmung der Mitmieter aus(formal),

    Das bedarf keiner bestimmten Form (außer der Schriftform). Nimm einen weißen A4-Zettel, schreib darauf, dass Du zum TT.MM.JJJJ aus dem Mietverhältnis austreten möchtest, lass alle Mieter unterschreiben und schick das dem Vermieter.
    Hast Du noch nie etwas gekündigt (Zeitungsabo oder Handyvertrag)?

    Zitat

    Kommt sie dann zum Vermieter?

    Oh, man....
    nicht persönlich nehmen, aber das Denken können wir Dir nicht abnehmen. Gehen wir mal logisch ran: Wie soll der Vermieter zustimmen können, wenn die Kündigung gar nicht bei ihm eingehst? Du kündigst doch gegenüber dem Vermieter. Wem wolltest Du die Kündigung denn sonst zuschicken?

    Zitat

    Bisher kam keine richtige Antwort von daher

    Wo waren die Antworten denn falsch?

    Hallo,

    Zitat

    die anderen beiden dazu "auffordern" der Kündigung zuzustimmen.

    Klar, Du kannst Frau Merkel auch auffordern, die Steuern zu senken, allerdings muss sie dem nicht Folge leisten.

    Im Übrigen ist es nicht ausreichend, wenn die Mitbewohner zustimmen. Auch der Vermieter muss hier "grünes Licht" geben. Teilkündigungen sind in der Regel nicht ausreichend.
    Was sagen denn die Mitbewohner? Sind die einverstanden?

    In dem Falle müsste dann ein Nachtrag zum Mietvertrag geschlossen werden, worin dein Austritt aus dem Mietverhältnis festgehalten wird. Das sollte aber vorab mit dem Vermieter besprochen werden.

    außerden weißjedrr das Schimmel gesundheits gefährdend ist, frag Google!!!

    PS : Wie sagt man so schön, wenn man keine Ahnung hat, einfach mal nix sagen..

    Das ist falsch! Schimmel kann krank machen. Es hängt immer von der Art des Schimmels und der Konzentration ab.
    In der Luft, die Du gerade einatmest befinden sich tausende von Schimmelsporen (deswegen verschimmelt im übrigen auch Essen), deshalb wirst Du aber längst nicht krank.

    Da Schimmel ein Allergen ist, gibt es Menschen, die sofort darauf reagieren, andere jedoch nie.

    Das Problem ist heutzutage, dass die eigenen Kinder von Geburt an gern in Watte gepackt werden und somit auch anfällig gegen eine Vielzahl von Allergenen sind. Ich habe als Kind "Dreck gefressen" und bin somit abgehärtet.

    Zitat

    Aber dem gelernten bundesdeutschen Angstbürger ist sowas immer willkommen.

    Die Meinung von Kolinum unterschreibe ich sofort.

    Ja, wenn der Anwalt das gesagt hat............

    Haftet er sicher auch. Oder?

    Da das über den Verbraucherschutz läuft, verwette ich meinen Hintern, dass es hier auch einen Haftungsausschluss gibt.

    Ich würde mir an Stelle des Fragestellers überlegen, ob ich nicht gleich einen richtigen Fachanwalt aufsuche.

    Etwas finde ich noch äußerst interessant: Der Anwalt kann von seinem Schreibtisch aus beurteilen, dass der Schimmel gesundheitsgefährdend ist? Respekt!
    Ich frage mich, warum es dann Gutachter gibt?

    Zitat

    Naja ich glaube ich kläre das doch dann lieber mit dem Anwalt der wird schon wissen was Rechtens ist und was nicht.

    Man sollte vielleicht nicht alles glauben, was Anwälte erzählen? Die Aussage klingt schon sehr naiv. Ohne entsprechendes Gutachten kann niemand wissen, ob hier eine konkrete Gesundheitsgefährdung vorliegt.

    Selbst wenn die Mängel durch schuldhaftes Handel entstanden sind, muss der Vermieter Dir die Möglichkeit geben, die Mängel selbst zu beseitigen.
    Weiterhin muss er Dir nachweisen, dass Du die Schäden verursacht hast.

    Ich empfehle einen Anwalt. Zahlen würde ich erst einmal nicht.

    Wann bist Du denn ausgezogen? Vielleicht ist die Forderung nach § 548 BGB schon verjährt?

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