Hallo Maya,
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Im Mietvertrag steht ausdrücklich, dass der Kinderwagen nicht in die Wohnung gebracht werden kann.
Du kannst in deiner Wohnung tun und lassen was Du willst, solange hieraus keine Gefährdung der Mietsache besteht. Wenn der Kinderwagen also keinen Motor mit Lachgaseinspritzung hat, kannst Du diesen auch in die Wohnung stellen.
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Oder ist dies ungültig, auch wenn beide Seiten dies unterschreiben?
Mieter und Vermieter können auch vereinbaren, dass Du einmal pro Woche aus dem Fenster springst. Deswegen musst Du das aber nicht machen.
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Der Vermieter meinte, dass um so was aufzustellen bräuchte ich laut Gesetz seine Erlaubnis, die ich nicht bekomme.
Ich würde ihn mal fragen, welches Gesetz er meint. Antisichtschutzgesetz?
Das ist Unsinn mit einem großen "aber": Solche Dinge, wie Sichtschutz sind unter Umständen genehmigungspflichtig durch den Vermieter. Wenn er das (z.B. aus optischen Gründen) untersagt, ziehst Du den Kürzeren.
Ist der Mietvertrag schon unterschrieben? Wenn nein, such Dir ganz schnell etwas neues. Ich verwette meinen Hintern, dass dies nicht die letzten Probleme mit dem Vermieter sind.
Die Forderungen des Vermieters sind absolut überzogen. Das scheint so ein kleiner machtbesessener Privatvermieter zu sein. Hände weg!