Die eine rote Wand würde ich mit weiß überstreichen.
Zitat
Wie verhalte ich mich jetzt gegenüber meinem Vermieter, sprich der Wohnungsbaugenossenschaft?
Ich würde einen Vorabnahmetermin in deiner Wohnung vereinbaren und erst einmal warten, was der Verwalter zu sagen hat. Verlangt er Schönheitsreparaturen, dann kannst Du ihn u.a. mit dem hier konfrontieren:
http://www.haufe.de/immobilien/ver…258_297438.html
Da es sich aber um eine Genossenschaft handelt, ist davon auszugehen, dass deren Mitarbeiter auch die aktuelle Rechtsprechung kennen.