Hallo,
was steht denn diesbezüglich im Mietvertrag? Ist dort ein Gas-Gerät vereinbart, hast Du auch Anspruch darauf. Ist lediglich ein Durchlauferhitzer ohne Versorgungsart verzeichnet, kann der Vermieter Dir auch ein elektrisches Gerät montieren.
Wie groß ist denn der Preisunterschied in der Anschaffung? Wenn der Vermieter Dir laut Vertrag auch einen elektrischen Erhitzer montieren darf, würde ich mich mit ihm dahingehend einigen, dass Du den Mehrpreis zum Gasgerät selbst trägst.