Beiträge von Leipziger82

    Zum einen ist das eine Frage der Kompetenz (Welcher gute Anwalt hat es nötig, "nebenberuflich" noch für den Mieterschutzbund zu arbeiten?), zum anderen eine Haftungsfrage.

    Wenn ein beauftragter Anwalt falsch berät, haftet dieser für den entstandenen Schaden. Der Mieterschutzbund nicht zwingend.

    Abschließend spreche ich hier auch aus meiner beruflichen Erfahrung. Was man dort manchmal an Rechtsauffassungen erfährt, ist teilweise haarsträubend.
    Von daher: Nichts ersetzt einen guten Fachanwalt.

    Hallo,

    was möchtest Du uns mit diesem Beitrag eigentlich sagen?
    Letztendlich ist das kein Problem, dass die WEG betrifft, sondern sämtliche Mietwohnungen.

    Sicher kann man sich über die Heizkostenverordnung aufregen, allerdings macht das ja kein Sinn.

    Unabhängig davon wirst Du es nie schaffen, eine Heizkostenabrechnung zu erstellen, die für alle Mieter gerecht ist.

    Zitat

    Ist diese Aussage nicht rechtens ?

    Was heißt rechtens? Da es sich hierbei nicht um ein BGH-Urteil handelt, kann ein Richter bei Euch vor Ort völlig anders entscheiden.
    Hier wäre vielleicht der Gang zum Anwalt hilfreich.

    Zitat

    Warum kann ich einer Mieterin nicht wegen Eigenbedarf kündigen die unregelmäßig die Miete bezahlt und mit ihrem Verhalten die Gesundheit der anderen Mieter gefährdet hat?

    Bein unregelmäßigen Mietzahlungen kann das Mietverhältnis abgemahnt werden und auch - bei ausbleibender Besserung - eine Kündigung erfolgen.
    Das läuft aber unabhängig von einer Kündigung wegen Eigenbedarf..

    Ansonsten kann die Mieterin (oder Anwalt) natürlich der Kündigung wegen einer unzumutbaren Härte widersprechen (§ 574 BGB)

    Ob das hilft, kann im Zweifel nur ein Richter entscheiden.

    Ich würde hier vielleicht einen Aufhebungsvertrag vereinbaren und der Mieterin den Umzug finanziell versüßen. Das könnte günstiger sein, als ein Rechtsstreit.

    Wenn ich das richtig verstehe, gab, bzw. gibt es in dem Haus wohl ein Grundwasserproblem. Da hilft meiner Meinung nach auch keine Grundwasserpumpe.

    Wenn die Bodenplatte feucht, bzw. nass ist, wäre hier eine umfassende Sanierung nötig, da das nicht voll alleine trocknet.

    Zitat

    Wie gehen wir weiter vor? Meine Idee war, ihn per Einschreiben über den Mangel zu informieren (mit Bildern) und eine Frist von 14 Tagen zu setzen.

    Sollte man so machen. Es stellt sich hier aber die Frage, was man mit dieser Fristsetzung erreichen will. Wie gesagt, es handelt sich hier nicht um einen defekten Wasserhahn, den man schnell mal austauschen kann. Durchaus möglich, dass das Problem so schwerwiegend ist, dass hier keine schnelle Abhilfe möglich ist.
    Dahingehend auch die Frage, ob der Vermieter eine solche Sanierung finanziell stemmen kann.

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    Sollte er sich bis dahin nicht melden, würden wir einen Gutachter hinzuholen, der feststellt, wer für den Mangel zuständig ist (wir als Mieter oder der Vermieter).

    Würde ich nicht machen. Zum einen kostet das eine ordentliche Stange Geld, zum anderen braucht Ihr da einen unabhängigen Gutachter.
    Jemand, der von Euch beauftragt wird, kann aber nicht unabhängig sein, sondern macht, was Ihr wollt.

    Hallo,

    Zitat

    wir haben derzeit Probleme mit unserem Vermieter, da er sich weigert das offene Guthaben von der Nebenkostenabrechnung 2015 auszuzahlen

    Mit welcher Begründung?

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    Ich habe unseren Mieter telefonisch kontaktiert und ihn gebeten, dass er mir einen Nachweis der Mietkaution geben soll, da ich erst dann meine Miete zahlen will.

    Das würde ich nicht machen. Die Pflicht zur Mietzahlung ist im § 535 BGB festgehalten und wird auch nicht durch einen fehlenden Kautionsnachweis ausgehebelt.

    Zitat

    Hatten einen vorzeitige Wohnungsübergabe mit dem Mieter ausgemacht, jedoch kamen die nicht.

    Davon kann ich auch nur dringend abraten. Die Wohnung musst Du an den Vermieter herausgeben und nicht an den Mieter. Was passiert denn, wenn Du die Wohnung vorzeitig an den Nachmieter übergibst und dieser die Mietsache beschädigt? Dreimal darfst Du raten, wer dann für diese Beschädigungen haftet...

    Zitat

    Sie war um 16:00 Uhr zur Abnahme da, bemängelte noch ein paar Punkte, die bis 18:00 Uhr behoben wurden, dann wurde der Schlüssel bei ihr zu Hause eingeworfen.

    Also entfällt die zweifache Anfahrt offensichtlich sowieso.

    Zitat

    Einen Nachmieter gibt es bis jetzt noch nicht.

    dann kann sie hier auch keinen Schadenersatz geltend machen.

    Zitat


    Meiner Ansicht nach war dort kein Schaden, aber falls es so wäre, wer wäre dann in der Beweispflicht, daß dieser zuvor nicht da war? Ist man für die Aussenseite der Wohnungstür in einem Mehrfamilienhaus verantwortlich?

    Das Beweismittel wäre das Übergabeprotokoll zu Mietbeginn.
    Wenn Du bei einem Auszug das Türblatt beschädigt hast, kannst Du dafür auch verantwortlich gemacht werden.

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    1.) wegen der Verspätung angeblich zweimalige Fahrtkosten und Arbeitszeit zur Schlüsselübergabe und Übergabe der Mietsache, wobei der Schlüssel bei ihr zu Hause eingeworfen worden ist.

    Eine Wohnungsabnahme gehört zu den Verwaltungstätigkeiten, welche mit den Mietzahlungen abgegolten sind. Wie kurzfristig wurde denn der Termin von 16.00 Uhr auf 18.00 Uhr verschoben?

    Zitat

    2.) Volle Monatsmiete für April wegen verspäteter Schlüsselübergabe

    Unsinn! Selbst wenn hier ein Nutzungsausfall berechnet werden könnte, dann vermutlich nur taggenau, d.h. für den 01.04. Das wäre aber nur möglich, wenn Du die Wohnung mehrere Tage zu spät zurückgegeben hast.
    Einen Schadenersatz wegen der "verspäteten" Rückgabe kann sie nur geltend machen, wenn Sie einen Schaden nachweisen kann. Gibt es einen Nachmieter, der deswegen zu spät in die Wohnung gekommen ist?

    Zitat

    3.) Reparatur der Wohnungseingangstür, sie von aussen an zwei Stellen abgestossen gewesen sein soll.

    Wenn hier ein Schaden entstanden ist, musst Du für diesen natürlich aufkommen.

    Zitat

    falls nein auf welcher Rechtsgrundlage sie dies nicht darf, damit ich sozusagen Widerspruch dagegen einlegen kann.

    Ich würde den Spieß umdrehen und die Vermieterin fragen, auf welcher Rechtsgrundlage sie diese Forderungen geltend macht. Da dürfte sie vermutlich ins Schwimmen kommen.

    Bevor ich hier darüber nachdenke, einen Anwalt einzuschalten (der arbeitet auch nicht umsonst) oder eigenständig eine Mietminderung durchzuführen, würde ich hier vielleicht mal ein vernünftiges Gespräch mit dem Vermieter suchen.

    Insbesondere bei größeren Unternehmen, bzw. Bauvorhaben wird so eine Mietminderung schon einmal einkalkuliert. Vielleicht stimmt der Vermieter einer Minderung dieser 10-15% sogar zu?
    Wenn nicht, kannst Du immer noch den Anwalt deines Vertrauens befragen.

    Wirklich hilfreich ist diese Seite nicht. Es gibt dort nichts, was man nicht schon selbst wissen sollte.

    Das man Geld spart, wenn man sorgsam mit Wasser und Strom umgeht, ist ja nichts neues.

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    muss nicht der Vermieter uns konkret Fragen zuerst ob wir kaufen wollen

    Nein, muss er gar nicht. Sofern im Mietvertrag kein Vorkaufsrecht vereinbart wurde, kann er die Wohnung verkaufen, ohne Euch ein Wort davon zu erzählen.

    Zitat

    ist das wirklich zulässig Fotos ungefragt von Wohnungen ins Internet zu stellen ohne die Mieter darüber zu unterrichten

    Nein, ist es nicht. Hierzu ist Eure Erlaubnis von Nöten. Schließlich habt Ihr den Besitz an der Wohnung.

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    was hat der Vermieter davon uns das nicht zu sagen?

    Er will Euch keine Angst machen, bzw. will verhindern, dass Ihr sofort kündigt, wenn er ankündigt, die Wohnung zu verkaufen.
    Eine vermietete Wohnung lässt sich an Kapitalanleger teurer verkaufen, als eine leere.

    Da wirst Du wenig Chancen haben. Der § 555a BGB besagt, dass der Mieter Instandsetzungsmaßnahmen zu dulden hat.
    Ob das Mietverhältnis nun gekündigt ist oder nicht, ist irrelevant.

    Hier kannst Du aber - wie jeder andere Mieter auch - eine Mietminderung durchführen. Das muss dem Vermieter nur nachweislich mitgeteilt werden

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    Die Zähler zeigen den Verbrauch des letzten Jahres an und den im laufenden.
    Die Heizung ist aktuell schon wieder auf dem dreifachen Wert.

    Werden diese Wert per Funk ausgelesen? Wenn ja, kannst Du hier den Ablesedienst kontaktieren. Die Werte werden nämlich nicht nur einmal im Jahr gespeichert, sondern - im Idealfall - 14tägig.

    Aus den entsprechenden Monatswerten wäre dann ggfs. erkennbar, ob ein Defekt vorliegt. Das wäre dann der Fall, wenn das Gerät beispielsweise im Hochsommer zählt.

    Wenn ich das richtig verstehe, tritt das Problem nur am Heizkörper im Bad auf, richtig? Hier wäre vielleicht zu prüfen, ob schlicht und einfach nur das Heizungsventil defekt ist und der Heizkörper auch dann warm wird, wenn die Heizung ausgedreht ist

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    Ich fordere Sie höflichst auf, bis spätestens 03.08.2016, die Auszahlung auf das folgende Konto zu tätigen:

    vielleicht noch der Verweis auf die Zinsen?

    Ansonsten stellt sich hier die Frage, ob man in diesem Schreiben gleich den Vorschlaghammer auspacken sollte und mit gerichtlichem Mahnverfahren droht.
    So etwas kannst Du später auch noch machen (oder ganz ohne Ankündigung)

    Zitat

    Kann die Verjährungsfrist nicht durch ein selbstständiges Beweisverfahren gehemmt werden?

    Grundsätzlich kann eine Hemmung der Verjährung erfolgen. Das hätte der Vermieter aber bis 30.04.2016 veranlassen müssen, sofern Du die Wohnung auch am 31.10.2015 zurückgegeben hast.

    Etwas, das bereits verjährt ist, kann ja nicht mehr gehemmt werden.

    Um eine Hemmung der Verjährung im Sinne des § 204 BGB zu erreichen, hätte Dir bis 6 Monate nach Wohnungsabnahme eine Klage oder ein Mahnbescheid zugestellt werden müssen. Allein die Tatsache, dass Ihr über Kosten gesprochen habt, oder Du Kenntnis von den Schäden hattest, ist völlig unerheblich.

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