Beiträge von Leipziger82

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    1. Mietserselbstauskunft ausgefüllt und angegeben dass ich Kornnattern(kleine Schlangen) halten will.

    Das hätte ich gar nicht gemacht.

    Einfach mal hier belesen:

    http://www.schlangenwelt.de/userartikel/ur…n-mietwohnungen

    Hier gibt es genügend Urteile, die besagen, dass das Halten von ungiftigen Schlagen unproblematisch ist. Ich hatte vor etlichen Jahren mal einen Mieter, der ca. 10 Schlangen gehalten hat.
    Der Mieter hat Recht bekommen.

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    Allerdings verhält es sich doch auch mit den Rechtsschutzversicherungen wie bei allen Versicherungen - unübersichtlich und teier?

    Nicht wirklich.
    Bei den Rechtsschutzversicherungen hast Du ja nicht nur das Mietrecht inbegriffen, sondern alle rechtlichen Aspekte des Alltags.
    Du kannst auch eine Rechtsschutzversicherung abschließen, die nur das Mietrecht beinhaltet. Diese kosten dich dann etwas mehr als 10 € im Monat.

    Ansonsten sollte man sich immer die Frage stellen, warum man als Fachkraft/Fachanwalt bei einem Mieterschutzbund arbeiten sollte? Ein wirklich guter Anwalt hat es nicht nötig, nebenbei noch für die entsprechenden Institutionen zu arbeiten. Eine gute Fachkraft (Immobilienkaufmann/-Fachwirt) wird sich das auch nicht antun (dazu ist die Bezahlung zu schlecht).

    Meine Erfahrungen mit dem Mieterschutzbund (egal welche Region) sind eher haarsträubend.

    Erschließt sich mir nicht. Warum ist der Materialanteil in diesem Fall 15.000 Euro.

    Ich habe in diesem Fall nur ein bisschen gesponnen/übertrieben, um den "Irrsinn" der Forderung des Vermieters zu verdeutlichen.


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    sowie die neuen Sanitäreinbauten wären Modernisierung

    Warum wären die neuen Sanitäreinbauten eine Modernisierung? Der Vermieter tauscht hier lediglich Badewanne/WC/Waschtisch aus. Die dürften sich weder optisch von den alten Einbauten unterscheiden, noch eine Gebrauchswerterhöhung darstellen (höchstens bei einem Einbau eines Unterputzspülkastens).

    Im Grunde genommen sind hier lediglich die Fliesenlegearbeiten als Modernisierung zu werten.

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    Diese Ausstattungsklasse hat nichts mit Mängeln zu tun, die ihr auch beschrieben habt und ggf. eurem Vermieter melden solltet so noch nicht geschehen.

    Zur Ausstattungsklasse auch von mir noch ein Hinweis:

    Ein zeitgemäßes Bad heißt - ganz grob betrachtet - lediglich, dass dieses (teilweise) gefliest ist. Ob die Fliesen Baujahr 1980 sind oder im letzten Jahr angebracht worden sind, ist unerheblich.

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    Auch verständlich. der Punkt ist aber, ob man als Laie tatsächlich in der Lage ist, die Wohnung auf den cm² genau zu vermessen. Ich erinnere mich da an eines meiner Objekte. Da waren drei verschiedene Vermessungsbüros/Architekten drin und ich hatte hinterher 3 verschiedene Ergebnisse (wenn auch im cm²-Bereich).

    Spätestens, wenn hier noch ein Balkon im Spiel ist, wird es kompliziert, da gar nicht bekannt ist, ob dieser zur Hälfte oder zu einem Viertel in die Wohnfläche einfließt.

    Das "passt" ja... Da sich dies auf die Mietfläche bezieht, würde ich mal ganz genau nach den Vorgaben der WohnflächenVO nachmessen.

    Wie gesagt, es spielt keine Rolle, ob 59 oder 59,8 m2. Die Miete bezieht sich auf eine Wohnfläche zwischen 51 und 75 m2.
    Diese minimale Abweichung dürfte unerheblich sein.

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    •Die Ausstattungsklasse ist strittig. Der Eigentümer ordnet es in Ausstattungsklasse 5 ein, meiner Meinung nach ist nur Ausstattungsklasse 4 gerechtfertigt, da mindestens 4 der 10 zur Kategorisierung erforderlichen Merkmale NICHT vorhanden sind. Für Ausstattungsklasse 5 müssen jedoch 7 bis 8 davon erfüllt sein.

    Das sollte aber eindeutig sein, oder?
    Die Beschreibungen des Dresdner Mietspiegels (kenne ich mittlerweile fast auswendig) sind relativ eindeutig, insbesondere, was den Begriff "Zeitgemäß" betrifft.

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    •Die Lage wird vom Vermieter als mittel eingestuft. Der Wohnungslageplan von Dresden ist hier leider nicht adressgenau sondern arbeitet mit verschiedenen Rosatönen, die nicht einwandfrei unterscheidbar sind.

    Der Lageplan der Stadt Dresden ist auch nur ein Hilfsmittel. Die Lage zu einem benachbarten Stadtteil ist auf jeden Fall unerheblich.
    Es zählen nur die Kriterien im direkten Umfeld.
    Die konkrete Beschreibung der Lagekriterien ist im Dresdner Mietspiegel zu finden (Anbindung ÖPNV, Infrastruktur, Nahversorgung).

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    •Die Größe der Wohnung ist im Mietvertrag mit 59 m² angegeben, im Mieterhöhungsverlangen stehen 59,8 m² - ein kleines Detail.

    ...und unerheblich bei der Kalkulation der neuen Miete. Die Spanne liegt hier bei 51-75m². Darin liegt ihr auf jeden Fall.

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    •Das Baujahr ist mir unbekannt.

    Hängt bei Euch zufällig ein Energieausweis im Hausflur? Dort steht das Baujahr drauf.

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    Die vom Vermieter angegebene neue Miete ist von mir über den Mietspiegel nicht zu ermitteln

    Hast Du den korrekten Mietspiegel? Die angegebene Miete von 6,86 € kann ich auf den ersten Blick nachvollziehen:

    Größe der Wohnung: 51-75m²
    Baujahr: bis 1918 (was anderes kommt bei der neuen Miete nicht in Frage)
    Ausstattungsklasse: 5
    Wohnlage: mittel

    Im Mietspiegel ist unter den o.g. Kriterien die Miete von 6,86 € als Obergrenze genau benannt.

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    Da hätte es sich die Vermieterin bestimmt zweimal überlegt, ob sie dir eine Absage erteilt - vor allem wenn sie den Makler aus eigener Tasche bezahlen muss.

    Warum? Der Makler erhält seine Provision bei Vertragsabschluss. Folglich kann der Vermieter auch 100 Interessenten absagen, muss er nur für den einen Vertragsabschluss zahlen.

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    Was ich aber nicht so ganz verstehe ist, warum die Vormieterin 1.000 € "verlangt" hat, obwohl der Vertrag noch nicht unterzeichnet worden war.

    Der Mietvertragsabschluss hat doch nichts mit dem Abschluss eines privaten Kaufvertrags zu tun. Der Fragesteller/Mietinteressent war hier einfach zu voreilig.

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    Ich bin gegen die larven allergisch

    Warum hast Du vorher nicht allergisch reagiert, also Monate bevor Du den Befall bemerkt hast?

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    Fristlos kündigen würde ich , wenn der Vermieter nicht innerhalb der frist handelt !

    Eine fristlose Kündigung ist nur dann möglich, wenn die Wohnung nachweislich (und nicht subjektiv) unbewohnbar ist. Ein Käferbefall kann niemals eine fristlose Kündigung rechtfertigen (es sei denn es befinden sich mehrere tausend Käfer in der Wohnung)

    Was verstehst Du denn überhaupt von einem Befall? Wie viele Tiere hast Du denn überhaupt gesehen?

    Grundsätzlich sind Teppichkäfer in einer Wohnung gar nichts ungewöhnliches. Schon mal versucht, hier selbst ein paar Bekämpfungen durchzuführen? Pheromonfallen bekommt man schon im Baumarkt, ansonsten hilft hier auch Lavendel.

    Gewöhne Dich einfach daran, dass Du regelmäßig und ohne eigenes Verschulden mit diversen Tierchen in der Wohnung rechnen musst. Ich habe beim letzten Putz schätzungsweise 20-30 Spinnen aus dem Haus vertrieben.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, hast Du grundsätzlich eine Wohnung mit Warmwasser angemietet, so dass die Montage eines neuen Durchlauferhitzers schon mal keine Modernisierung darstellt. Das ist eine klassische Instandsetzung, die der Vermieter zu zahlen hat.

    Sollte hier tatsächlich das gesamte Bad neu gefliest werden, dann könnte das aufgrund der Gebrauchswerterhöhung durchaus eine Modernisierung darstellen.

    Aber: Der Vermieter kann nur 11% der Gesamtkosten als Modernisierungsumlage auf die Miete aufschlagen und muss hierbei auch noch einen Instandhaltungsanteil herausrechnen (Die Kosten die anfallen, um die alten grünen Fliesen zu entfernen und nach Erneuerung der Leitungen wieder anzubringen, müssen von der Modernisierungsumlage herausgerechnet werden).

    Wenn die 150 € im Monat also die 11% darstellen sollen, dann müssten die Fliesenlegearbeiten mehr als 16.000 € kosten. Abzüglich des Instandhaltungsanteils müsste der Fliesenleger also Material von ca. 15.000 € verbauen.

    Ich würde den Vermieter also mal fragen, wie er auf die 100-150 € kommt und hier auf den § 559 BGB verweisen.

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    Ansprechpartner ist aber wie gesagt immer nur dein VM,
    sollte dieser seinen Pflichten (aus eurem MV) nicht nachkommen,
    würde ich über eine maßvolle Mietminderung nachdenken.

    Es stellt sich hier aber die Frage, ob ein Garten mit ein paar Löchern tatsächlich eine Gebrauchsminderung darstellt.

    Ich würde hier mal in eine andere Richtung zeigen und den Vermieter auf die Verkehrssicherheit seines Objektes hinweisen. Ist bestimmt nicht angenehm, sich den Knöchel in einem solchen Loch zu brechen.

    Grundsätzlich ist die Lüfterprüfung umlagefähig. Diese Position ist allerdings nicht explizit unter § 2 BetrKV benannt, so dass diese als sonstige Betriebskostenart nach § 17 BetrKV vereinbart werden muss.

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    Ist die Vorlage der Rechnung ohne dass es dazu einen Wartungsvertrag gibt dafür ausreichend?

    Es können alle regelmäßig wiederkehrenden Kosten auf den Mieter umgelegt werden. Ob es hierfür einen Wartungsvertrag gibt, oder Einzelbeauftragungen, spielt gar keine Rolle.

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    1. Hat B das Recht, aus dem Mietvertrag auszusteigen, ohne dass der ganze Vertrag gekündigt wird?

    Nein, hat er nicht. Verträge können nur von allen Hauptmietern gemeinsam gekündigt werden. Ein Anspruch auf Entlassung eines einzelnen Mieters gibt es nicht.

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    2. Wenn nein: Haben A und B das Recht, den Bürgen für ihren Mietvertrag auszuwechseln?

    Ebenfalls nein. Der Vater bürgt für ein Mietverhältnis (das de facto weiterhin besteht) und nicht für einen einzelnen Mieter.

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    Wenn auch das nicht geht: Gibt es eine Möglichkeit, einen neuen Mietvertrag so zu machen, dass eine Mieterhöhung ausgeschlossen ist?

    Alles Verhandlungssache. Hier sollte das Gespräch mit dem Vermieter gesucht werden.

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    die verhält es sich wenn man zu spät mit der Nebenkostenabrechnung ist,
    aber der Mieter in vorfeldsich weigerte die erhöhte Nebenkostenvorauszahlung zu leisten.

    Mit welcher Begründung weigert er sich? Wenn Betriebskostenvorauszahlungen zu leisten sind, dann muss der Mieter dem nachkommen. Unabhängig davon sind Vorauszahlungen ein Bestandteil der Miete im rechtlichen Sinne, d.h. wenn die Höhe der nicht geleisteten Vorauszahlungen zwei Monatsmieten erreicht, kann eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ausgesprochen werden.

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    das wenn der Mieter gezalt hätte keine Nachzahlung fällig wäre?

    Das wird den Anwalt nicht interessieren. Es ist gar keine Nachzahlung fällig, da Du die Abrechnung offensichtlich zu spät zugestellt hast.

    Hallo,

    diese Kleinstreparaturklauseln greifen nur bei Instandsetzungen an Gegenständen, die dem unmittelbaren Zugriff des Mieters (also Dinge, die Du anfassen kannst) unterliegen. Das kann nur bei Dingen, wie Lichtschaltern, Mischbatterien oder Fenstergriffen der Fall sein.

    Bei Instandsetzungen an der Heizung kannst Du nicht zur Kasse gebeten werden.

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    Auf Basis welcher Rechtsgrundlage sollte der VM denn verpflichtet sein der Tierhaltung zuzustimmen?

    BGH, Urteil v. 20.3.2013, VIII ZR 168/12

    Der Vermieter kann die Katzenhaltung nicht ohne guten Grund verbieten (tut er hier aber).

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    Wenn du jetzt abwartest und der VM am 15.10.2016 bei dir nachfragt würdest du m.E. ein Quartal Zeit gewinnen

    Das bringt ja nichts, da der Vermieter erst zum 30.09.2017 gekündigt hat.

    Eine Kündigung des Vermieters wegen Verkauf ist unzulässig. Ich würde hier vermutlich gar nicht reagieren, bzw. kurz und knapp mitteilen, dass die Kündigung unwirksam ist.

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