Hallo,
hätte da eine Frage für die ich keine Antworten im Netz finde:
Der Eigentümer hat lt. Teilungserklärung eine derzeit noch gewerblich genutzte Einheit in 10 Wohnungen gewandelt. Die Baugenehmigung liegt vor, die Einheit wird jedoch derzeit und wohl noch die nächsten beiden Jahre gewerblich genutzt, ehe Sie zu Wohnraum umgebaut werden kann.
Nun meine Frage:
Ist es möglich, dass der Eigentümer bei der NK-Abrechnung nun nur die eine vorhandene Einheit berechnet oder muss er nicht vielmehr jetzt schon die 10 Einheiten gemäß Teilungserklärung ansetzen? Bezüglich der Fläche spielt es zwar keine Rolle aber bei Positionen, welche durch Einheiten gerechnet werden wie z. B. die Verwaltergebühren schon.
Für eine fundierte Antwort wäre ich dankbar.
LG
Thomas