Beiträge von DennisC

    Guten Abend,

    ich hoffe mir kann mit meinem Anliegen hier geholfen werden:
    Ich habe mit Bekannten vor ein Paar Jahren eine WG gegründet, aus der ich nun zum 01.01. ausgezogen bin.
    Bei der Abrechnung der Kaution wurde mir nun eine Abschreibungsbetrag für die Küche und andere Möbelstücke angerechnet.
    Die Küche kostete von einem Jahr 2.262,00€.
    Bei meinem Auszug war sie 11 Monate alt.
    Nun wurde mir für die Küche ein Betrag von 148,10 angerechnet, basierend auf einer Abschreibungsdauer von 2 Jahren.
    Die Abschreibungsdauer von 2 Jahren wurde damit begründet, das die WG eh nicht länger als 2 Jahre hält.
    Für mich absolut nicht schlüssig zumal lt. BMF eine Abschreibungsdauer von 10 Jahren vorgesehen ist.
    Bei der Kalkulation mit 10 Jahren ergibt sich ein anrechenbarer Betrag von 29,62€ unter der Berücksichtiung von insgesamt 7 Bewohner.
    Meine Frage nun:
    Darf ich einfach rigoros die Abschreibungsdauer von Einrichtungsgegenständen bestimmen oder habe ich mich an Fristen bzw. festgelegte Sätze zu halten ?

    Danke im Voraus !:eek:

    Guten Morgen,

    ich hoffe mir kann hier in irgendeiner Form weittergeholfen werden.
    Ich bin zum 01.01.2010 aus einer WG ausgezogen und erwartete seitdem die Rückzahlung der Kaution i.H.v. 650 €.
    Ich bekam nun seitens der Vermieterin die Mitteilung, das ca. 1/3der Kaution für die Heiz- und Nebenkostenangerechnet wird.
    Für mich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ganz nachvollziehbar zumal in meiner monatlich zu entrichtenen Miete ein Pauschalbetrag für die Heiz- und Nebenkosten enthalten war und ich nicht davon ausgehen kann, das es zu einer Nachzahlung kommt.
    Neueste Nachricht der Vermieterin war nun, das der Kautionseinbehalt auf Zählerständen beruht und das ich mit einer Abschrift der Heiz- und Nebenkostenabrechnung so gegen Juni diesen Jahres rechnen kann.
    Das heisst, ich warte so gesehen mehr als 6 Monate auf meine Kaution !!

    Nun ergeben sich von meiner Seite aus erhebliche Zweifel ob solch ein Einbehalt der Kaution überhaupt rechtlich tragbar ist.

    Ich hoffe das mir hier weitergeholfen werden kann und danke im Voraus!

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