Guten Abend,
ich hoffe mir kann mit meinem Anliegen hier geholfen werden:
Ich habe mit Bekannten vor ein Paar Jahren eine WG gegründet, aus der ich nun zum 01.01. ausgezogen bin.
Bei der Abrechnung der Kaution wurde mir nun eine Abschreibungsbetrag für die Küche und andere Möbelstücke angerechnet.
Die Küche kostete von einem Jahr 2.262,00€.
Bei meinem Auszug war sie 11 Monate alt.
Nun wurde mir für die Küche ein Betrag von 148,10 angerechnet, basierend auf einer Abschreibungsdauer von 2 Jahren.
Die Abschreibungsdauer von 2 Jahren wurde damit begründet, das die WG eh nicht länger als 2 Jahre hält.
Für mich absolut nicht schlüssig zumal lt. BMF eine Abschreibungsdauer von 10 Jahren vorgesehen ist.
Bei der Kalkulation mit 10 Jahren ergibt sich ein anrechenbarer Betrag von 29,62€ unter der Berücksichtiung von insgesamt 7 Bewohner.
Meine Frage nun:
Darf ich einfach rigoros die Abschreibungsdauer von Einrichtungsgegenständen bestimmen oder habe ich mich an Fristen bzw. festgelegte Sätze zu halten ?
Danke im Voraus !:eek: