Beiträge von pendlerin

    Genauso stimmt es. Es handelte sich um eine Vorabinformation ohne finanzielle Inhalte. Erst im April kam die Info um wieviel Euro (falls ihre Rechnung überhaupt stimmt...!?) erhöht wurde.

    Jedoch : im Schreiben vom Februar hat sie bereits geschrieben dass einer Mieterhöhung zum 01.06. anstehen wird. Nicht aber um wieviel Prozent. Ist das so in Ordnung ?

    Habe so den Eindruck, dass ich ohne Anwalt da nicht weiterkomme. Die Vermieterin pocht auf ihr recht und will dass, wenn ich bis zum 31.07. dort wohnen bleibe und nicht wie sie es wünscht bis zum 31.08. ich die Mieterhöhung ab dem 01.06. hinnehmen muss. Ich gehe mal davon aus, dass sie mir auch meine gezahlte Kaution nicht zum 31.07. auszahlt. Kann ich daher die Miete einbehalten, damit diese ggf. mit der kaution verrechnet wird ?

    Vielen lieben dank für die Rückmeldung !

    Zitat : "Die Vermieterein hat im Februar angekündigt dass es wegen einer Modernisierung (die Arbeiten liefen bereits) eine Mieterhöhung zum 01.06.2012 geben wird. Um wieviel Prozent stand da nicht drin. "

    Ist das also überhaupt korrekt wie sie da vorgegangen ist ? Die hat ja bereits im Februar angekündigt das sie die Miete erhöhen will, würde doch heißen, dass sie sich innerhalb der ankündigungsfrist bewegt oder ?

    Zitat "Sie müssten Ihre bisherige Miete einschließlich der Nebenkosten bis Vertragsende in voller Höhe entrichten"

    Also für zwei Monatsmieten, dh. Juni und Juli. Die will das ich noch bis zum 30.August da wohnen bleibe und Miete zahle. Dann bräuchte ich auch keine Mieterhöhung zu zahlen (wegen dem Sonderkündigungsrecht so sagt sie) Ansonsten müsse ich den geforterten Betrag (Warmmiete 780,- Euronen) bezahlen. Hat sie da recht oder bin ich auf dem Holzweg ?

    Im Hinblick auf das Mietverhältnis zum 01.07. würde ich den Vertrag für eine neue Wohnung unterschreiben wollen. Ich bin aber unsicher nachher zwei Mieten zahlen zu müssen, statt einer .... wie könnte ich vorgehen ?

    Hallo liebe Gemeinde,

    brauche dringend euere Hilfe. Folgendes ist passiert :

    Die Vermieterein hat im Februar angekündigt dass es wegen einer Modernisierung (die Arbeiten liefen bereits) eine Mieterhöhung zum 01.06.2012 geben wird. Um wieviel Prozent stand da nicht drin. Zu Ostern würden aber die Bauarbeiten abgeschlossen sein, sodass wir dann diesbezgl informiert werden würden. Sollte ich Unterschreiben, hab ich aber nicht.

    Ende April kam ein Brief indem meine Nettokaltmiete zum 01.06.von 560,- auf 635,- erhöht wurde. Sollte ich Unterschreiben, habe ich aber nicht.

    Ich habe dann am 27.04.2012 per Einschreiben meien Kündigung versendet. darin habe ich ua. angegeben, dass ich wegen der Mieterhöhung kündige, weil ich nicht kalkulieren konnte wie hoch diese ausfallen würde. Es stand ja davon nichts drin.

    Meine Vermieterin sprach mich daraufhin an und sagte ich könne noch bis zum 01.09. (ihre Tochter will zum 1.09.in die Wohnung einziehen)dort wohnen bleiben ohne dass ich der Mieterhöhung nachkommen muss. Durch meine Äusserung hätte ich mich auf das Sonderkündigungsrecht berufen. Ich sagte ihr, dass ich Vor der Mieterhöhung gekündigt habe und mich auf die gesetzliche Frist (dh. ich müsste bis zum 1.08. dort wohnen bleiben)von drei Monaten berufe. Sie sagte wenn ich vorher ausziehe muss ich auf jeden Fall der Mieterhöhung nachkommen.

    Wie ist nun vorzugehen ? Ich habe die Möglichkeit zum 01.07. eine Wohnung zu beziehen und muss diesbezgl morgen den Vertrag unterschreiben. Würde sie dann von mir noch ein oder zwei Mieten bekommen ? Muss ich die warmmiete zahlen, selbst wenn ich ausgezogen bin ?

    LG

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