Beiträge von anitari

    Zitat

    3. Stutzig gemacht hat mich allerdings folgende Klausel aus meinem (damals ziemlich naiv unterschriebenen) Untermietvertrag: "Das Kündigungsrecht des Hauptmieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn der Untermietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde. Die Frist beträgt somit zwei Wochen."

    Wieder mal dieser bescheuerte Untermietvertrag:mad:

    Ich kann Dich beruhigen. Für sog. Untermietverhältnisse gelten, bis auf eine Ausnahme die noch erkläre, vor allem Für den Unter-Vermieter die selben Kündigungsfristen wie für jeden anderen Vermieter auch. Also mindestens 3 Monate.

    Für den Mieter kann vertraglich eine kürzere als die gesetzliche Kündigungsfrist vereinbart werden, nicht aber für den Vermieter bzw. wäre diese dann unwirksam.

    Die Kündigung muß in Schriftform erfolgen und der Vermieter kann nur aus wichtigem, rechtlich zulässigem Grund kündigen.

    Ausnahme wenn die Kündigungsfrist für Vermieter und Mieter nur etwa 2 Wochen beträgt, genauer gesagt bis zum 15. des Monats zum Ende desselben Monats möglich ist:

    1. Das gemietete Zimmer ist überwiegend, mindestens aber mit Bett, Schrank, Tisch und Stuhl, mit Möbeln des Vermieters ausgestattet,

    2. der Vermieter wohnt selbst mit in der Wohnung

    und (nicht oder)

    3. das Zimmer ist an eine Einzelperson vermietet.

    Trifft auch nur eine der 3 Kriterien nicht zu, gilt das Mietrecht und der Mieterschutz in vollem Umfang.

    Also kannst Du ganz entspannt bleiben und in Ruhe eine Wohnung suchen.

    Aber Achtung, gibt es keinen nachweisbare Vereinbarung das Dich der Vermieter ohne Einhaltung der Kündigungsfrist aus dem Vertrag entlassen will, mußt Du ordentlich unter Einhaltung der 3monatsfrist kündigen.

    Zitat

    Gilt ein Sonderkündigungsrecht für mich? Hab da etwas von 3 Jahren gehört wenn die Wohnungen zu Eigentumswohnungen umgewandelt werden.

    Das nennt sich Kündigungsbeschränkung oder Kündigungssperrfrist. Diese gilt für Eigenbedarfskündigungen wenn die Wohnung während der Mietdauer in eine ETW umgewandelt und erstmals verkauft wird. Mindestens 3 Jahre.

    Zitat

    Kann ich durch ein Vorkaufsrecht, das laut Internet 2 Monate Bedenkzeit für mich mitbringt vielleicht zu der Kündigungsfrist von 3 Monaten im schlechtesten Fall noch 2 Monate rausschlagen?

    Ein gesetzliches (automatisches) Vorkaufsrecht hättest Du nur wenn, wie oben geschrieben, die Wohnung während der Mietdauer in eine ETW umgewandelt wird und dann verkauft werden soll.

    An der Kündigungsfrist ändert das nichts.

    Zitat

    Ansonsten hab ich falls ein neuer Besitzer kommt und selbst einziehen will 3 Monate Zeit?

    Mindestens 3 Monate. Denn die Kündigungsfrist für Vermieter verlängert sich nach 5 und 8 Jahren Wohndauer um jeweils 3 Monate.

    Nach Ende möglichen Kündigungssperrfrist natürlich.

    Waren die Wohnungen aber schon bei Anmietung ETWs, vergiß das ganze.

    Dann kann Dir der neue Eigentümer/Vermieter, sobald er im Grundbuch eingetragen ist, ganz "normal" wegen Eigenbedarf kündigen.

    Zitat

    entgegen der Aussagen meiner Vermieter ("der Vertrag bleibt auf jeden Fall bestehen, für sie ändert sich nur der Besitzer")

    Da hat der Vermieter recht. Denn erst mal muß der neue Eigentümer, nicht Besitzer, den Mietvertrag so wie er ist übernehmen.

    Kauf bricht nicht Miete ist keine bloße Redensart, sondern Gesetz.

    Bei Besichtigung und Mietbeginn war keine Wärmeisolierung vorhanden und vermutlich auch keine vertraglich zugesichert.

    Also kein Mangel vorhanden. Folglich keine Mietminderung.

    Was erwartet Ihr von Haus das unter Denkmalschutz steht? Aussehen wie im 19. oder 18. Jahrhundert aber Standard/Ausstattung wie im 21. Jahrhundert?

    Entgegengesetzt des Webslogans eines großen Baumarktes gilt hier "geht nicht gibts"

    Zitat

    Eigenbedarf stellt sich nach 2 Jahren als falsch raus

    Dein persönliches Pech.

    Betrug liegt hier nicht vor.

    Der Eigenbedarfsgrund kann ja kurz nach Deinem Auszug weg gefallen sein.


    Zitat

    Kann ich die Nebenkostenabrechnung noch anfordern?

    Wenn vertraglich monatliche Vorauszahlungen vereinbart waren ja.

    Bei kalenderjähriger Abrechnung wäre die für 2013 spätestens am 31.12.2014 fällig gewesen.

    kann ich sie, falls es soweit kommt und sie nach der kündigung (nach §573a) keine miete mehr zahlt auch eher aus der wohnung bekommen?

    Dann kannst Du ihr sobald ein Betrag in Höhe von 2 Monatsmieten offen sind, ohne Abmahnung, außerordentlich (fristlos) kündigen.

    Rechtsgrundlage BGB § 543 Abs. (2) Nr. 3

    Auch wegen mehrfach verspäteten Mietzahlungen ist eine Kündigung möglich. Fristgerecht, also 3monatige K-Frist, auf jeden Fall.

    Wenn vertraglich nichts anderes vereinbart ist, ist die Miete spätestens am 3. Werk-, besser gesagt Bankbuchungstag des Monats fällig.

    Zum Mietvertrag:

    Der ist einfach zum

    Tip für die Zukunft, falls Du noch mal vermieten willst, verwende einen ganz "normalen" Mietvertrag, nicht diese komischen "Untermietverträge".

    Noch besser, vermiete nur noch möbliert.;)

    Wenn ich das hier durchlese steht da doch etwas anderes ?
    Nachmieter Regeln

    Als erstes steht da:

    Wenn ein Mieter vor Ablauf eines vereinbarten Kündigungsausschlusses oder eines zeitlich befristeten Mietverhältnisses ausziehen möchte, ...

    Ist Dein Mietvertrag befristet oder ist ein Kündigungsverzicht vereinbart?

    So wie ich das in der Frage lese, nein.

    Selbst wenn der Vertrag befristet wäre oder ein Kündigungsverzicht vereinbart und der Mieter ein berechtigtes Interesse (doppelte Mietzahlungen wäre übrigens keins) hätte früher aus dem Vertrag entlassen zu werden, hätte der Vermieter bis 3 Monate Zeit sich für einen der vorgeschlagenen Interessenten zu entscheiden oder nicht.


    Zur Ausgangsfrage:

    Die Vermieterin kann auf Erfüllung des Vertrages Deinerseits bis zum letzten Tag bestehen PUNKT.

    Dieses MÄRCHEN man müsse nur nur ein paar Leute anschleppen die die Wohnung (angeblich) mieten wollen und schwups ist man aus dem Vertrag, ist einfach nicht tot zu kriegen.

    Danke für die Antwort,
    weiß nicht ob ich mich richtig ausgedrückt habe, es geht nur um die Miete von diesem Monat , die halt zum 1.4. fällig wäre. Und trotzdem ist die Kündigung möglich ?

    Ja, ist sie möglicherweise.

    Wenn der Vermieter, außer er ist Choleriker, binnen 10 Tagen mehrere Mahnungen schickt muß ja schon mehr in Sachen Mietzahlung vorgefallen sein.

    Mehrfach verspätete Mietzahlungen berechtigen den Vermieter übrigens auch zur fristlosen Kündigung.

    Die Rechnung ging an unsere Vermieterin. Die Kosten belaufen sich auf 184 €. Einen Teil der Kosten, 75 €, hat nun die Vermieterin in der Nebenkostenabrechnung für 2015 in Rechnung gestellt.

    Was genau war denn verstopft?

    Der Abfluß in der Wand oder der Abflußschlauch der WaMa?

    Wenn der in der Wand darf Euch der Vermieter keinen Cent in Rechnung stellen.

    Mal davon abgesehen ist das was der Vermieter da geschickt hat keine korrekte Abrechnung.

    Es fehlen, was ich so auf den ersten Blick sehe, die Gesamtkosten des Hauses und der Umlageschlüssel.

    Ach ja, die Bankgebühren, die haben da auch nichts drin zu suchen. Denn die Sind nicht umlagefähig.

    Ist es evtl. eine ETW?

    Was ist denn wenn ich mich weigere die Wohnung zu verlassen?


    Dann wird man Dich Zwangsräumen lassen. Die Kosten dafür können auch Deinem Freund (Vermieter) zu Last gelegt werden weil er die Wohnung bei Mietende nicht vollständig geräumt zurück gibt.

    Vollständig geräumt heißt auch frei von allen Bewohnern/Untermietern.

    Bin ich gezwungen auszuziehen und ohne Dach über den Kopf die Frühlingsnächte zu genießen?

    Ja

    Das es keinen Besichtigungstermin gab kann daran liegen das die Wohnung jemand bekommt der schon länger auf der Warteliste steht oder man Dich schlicht nicht als Mieter haben will.

    Haus&Grund verlangt von Mitgliedern hier in der Stadt €40,00. Wie kommt's?

    Ich schrieb:

    Zitat

    Zunächst mal kostet ein Mietvertrag von Haus & Grund keine 12 €.

    Nichtmitglieder zahlen 7,55 €, Mitglieder 5,35 €

    Quelle Link in der Frage

    Wenn in Deiner Stadt 40 € verlangt werden, haut man Euch ganz schön übers Ohr.

    Der Mietvertrag von 1970 hat noch Gültigkeit. Die Wohnung wurde lt.MV neu renoviert übergeben und muß demnach im gleichen Zustand zurückgegeben werden. Das ist geltendes Mietrecht, und das auf Grund der Tatsache, dass die Wohnung in renoviertem Zustand übergeben wurde.

    Es war noch nie und ist kein geltendes Mietrecht das eine Wohnung im gleichen Renovierungs-Zustand zurück zu geben ist wie sie zu Mietbeginn übergeben wurde.


    2. Der Mieter verpflichtet sich alle anfallenden Schönheitsreparaturen vorzunehmen und muß bei Auszug
    die Wohnung neu Renoviert zurückgeben .

    Das stellt eine generelle Endrenovierungsklausel dar. Diese ist nach aktuellerer Rechtsprechung unwirksam.


    Auf Nachfrage beim Vermieter wurde mir gesagt ich müsse die Wände neu Tapezieren , die Decken Streichen,
    Türen und Rahmen streichen und die Bodenbeläge entfernen :confused:

    Bodenbeläge sind, wenn von Dir eingebracht, zu entfernen. Türen und Torrahmen streichen nur wenn notwendig. Wie auch das Streichen der gesamten Wohnung.

    Zunächst mal kostet ein Mietvertrag von Haus & Grund keine 12 €.

    Zitat

    oder wird der Vermieter massiv übervorteilt und ich bin dann beim Auszug der Dumme?

    Nun ja, Haus & Grund ist nun mal der Verband für Vermieter;)

    Warum sollte der Mietverträge erstellen die zum Nachteil der Vermieter ist?

    Scherz beiseite, die Mietverträge von Haus & Grund sind rechtssicher und immer auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung.

    Das da Klauseln dabei sind die Mietern nicht gefallen ist logisch. Aber unzulässig sind sie nicht.

    So umfangreiche Mietverträge sind nicht unüblich. Ich hab mal im Scherz gesagt eigentlich müßten die so dick sein wie das BGB.

    Wenn was in dem Vertrag nicht verstehst lass ihn dir von Einem Fachanwalt erklären bzw. prüfen.

    Kannst aber auch hier die eine oder andere Frage dazu stellen. Nur den gesamten Vertrag zu erklären würde den Rahmen sprengen.

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