Beiträge von anitari

    Und was ist in deinen Augen das wesentliche? Für mich ist das das wesentliche. Ich finde es erschreckend, dass man in sämtlichen Foren nur noch patzige Antworten bekommt.

    OK, dann

    Dann kürze Bitte Deinen sehr ausführlichen Beitrag auf das wesentliche.

    Das wesentliche?

    Problem nennen in Kurzfassung.

    Beispiel:

    Zitat

    2. Ich lüfte, jeden Tag mehrmals. Wenn ich morgens aufstehe, mache ich die Fenster alle komplett auf und lasse durchlüften. Über den Tag verteilt lüfte ich, wie es normal sein sollte, noch einige Male. Ich habe mir schon vor längerer Zeit ein Hygrometer grkauft, um die Luftfeuchtigkeit in den Räumen zu überprüfen. Die liegt immer in allen Räumen im Normalbereich. Einen Morgen kam die Vermieterin dann zu mir und sagte im schnippischen Ton "Sie müssen mehr lüften!!! Das sage ich dem Mieter über ihnen auch ständig und der hat schon Stockflecken". Am liebsten hätte ich gesagt, dass sie wohl besser und zu anderen Zeiten stalken muss, denn dann würde sie sehen, dass ich sehr wohl lüfte. Dennoch stellte ich irgendwann aufeinmal fest, dass es in meiner Wohnung einige Stellen gibt, die nass aussehen, bzw an denen sich Flecken bilden, die sich aber nicht nass anfühlen. Komischerweise handelt es sich dabei nur um Außenwände. Ich bin davon überzeugt, dass der Vermieterin das durchaus bekannt ist und sie deswegen so eine Panik schiebt wegen dem lüften!! Mittlerweile gehe ich auch davon aus, dass meine Vormieterin genau aus diesem Grund hier ausgezogen ist und die Nebenkostennachzahlung auch nicht mehr bezahlt hat. Ich habe der Vermieterin bis jetzt nichts von diesen Flecken an den Wänden gesagt, weil ich genau weiss, wie sie reagieren wird. Keinerlei Einsehen, direkt gemotze und Schuldzuweisungen. So ist sie!!

    Alles was hinter 2. Ich lüfte, jeden Tag mehrmals ist unwichtig, patzig gesagt blabla.

    Was genau bemängelt die Vermieterin und warum?

    Dazu reichen 2 Sätze.


    usw. usw.

    Und die Person ist bei Leerstand der Vermieter, der dafür die Kosten trägt, wie anitari schreibt.

    Ich habe nichts von Person(en) geschrieben.

    Nur das der VM die Kosten für Leerstand die Kosten tragen muß.

    Ist nämlich vertraglich nichts anderes vereinbart und die Umlage nach Verbrauch nicht möglich, muß nach der Wohnfläche abgerechnet werden.

    Ja, hab aber jetzt auch mal gecheckt, dass das wohl der falsche Ort war. Deswegen versuche ich es hier und hoffe, dass die Antworten ein wenig hilfreicher sind

    Dann kürze den Roman auf das wesentliche.

    Nach kurzem überfliegen würde ich raten eine andere Wohnung zu suchen.

    Dennoch müssen die Küche, das Badezimmer aufgrund der bereits verstrichenen 5 Jahre Wohndauer renoviert werden (siehe Details unter Ziffer 2)

    Oder sehe ich das falsch???

    Verstehst Du falsch.

    1. Satz der Details unter Ziffer 2:

    Die Schönheitsreparaturen sind fachgerecht, dem Zweck und der Art der Mieträume entsprechend bei Bedarf auszuführen, wenn das Aussehen der Wohnräume mehr als nur unerheblich durch den Gebrauch beeinträchtigt ist.

    Zitat

    Unsere Vermieterin hat angeblich von "Haus & Grund" die Auskunft bekommen, dass die Unwirksamkeit bei unserem Vertrag nicht gegeben ist, da die Formulierung "im Allgemeinen" enthalten ist.

    Die Auskunft ist richtig. Es sind ja keine starren Fristen, sondern Empfehlungen.

    Nicht renovieren bei Mietende müssen Mieter denen die Mietsache bei Mietbeginn unrenoviert/renovierungsbedürftig übergeben wurde.

    Die Quotenklausel ist unwirksam.

    http://www.noerr.com/de/presse-publ…20beerdigt.aspx

    Zitat

    Meine Antwort darauf: Er dürfe nur tageweise mindern

    Korrekt.

    Alles was drüber hinaus geht darfst Du nach Mietende mit der Kaution verrechnen.

    Angenommen Monatsmiete wären 310 €, für 3 Tage wären das im Mai 31 €, davon 10 % = 3,10 €.

    Hat der Mieter um 31 € gemindert wären das 27,90 € zu viel.

    Es ist nicht unüblich das per Vertrag oder Hausordnung die Mieter zu besagten Pflichten "verdonnert" werden.

    Und es auch nicht unüblich im Mietvertrag alle Betriebskostenarten aufzulisten. Damit gelten alle Betriebskostenarten als vereinbart und können, sofern sie denn anfallen, umgelegt werden.

    Dann kann der Vermieter, wenn ein Mieter z. B. seiner Reinigungs- und Streupflicht nicht nachkommt, jemand damit beauftragen und die Kosten auf den Mieter umlegen.

    Zitat

    Weder das eine noch das andere fand von Januar bis März 2015 statt. Müssen wir dies trotzdem anteilig zahlen?

    Ja. Anteilig für Euren Nutzungszeitraum von 91 Tagen.

    Wann im Abrechnungszeitraum die Kosten entstehen ist egal, der Mieter muß sie anteilig tragen.

    Zu den umlagefähigen Heizkosten gehören neben der Wartung, die Emissionsmessung durch den Schornsteinfeger, die Miete oder Eichung für Messgeräte und die Kosten der Abrechnung.

    Zitat

    sollen wir nun für die 3 Monate 171,64 € nachzahlen.

    Die 3 heizkostenintensivsten Monte des Jahres. Da sind die tatsächlichen Heizkosten 2 - 3 x so hoch wie die gezahlten.

    Es wundert mich allerdings wie der Vermieter jetzt schon eine Abrechnung erstellen kann.

    Oder geht der Abrechnungszeitraum vom 01. April - bis 31. März des Folgejahres?


    Daraufhin behauptete der Vermieter, dass es sich gar nicht um eine Mieterhöhung handle, sondern um eine Umlage der Modernisierungskosten, und die sei nicht an diese Frist gebunden und gelte ab Inbetriebnahme der Heizung (also September 2014)


    Meine Lieblingsgegenfrage bei solchen Behauptungen:


    Rechtliche Grundlage?

    Eine Information das Ihr umziehen müßt ist noch lange keine Kündigung.

    Was genau hast Du denn denn gemietet und warum will der neue Vermieter, das ist der Käufer übrigens erst ab Grundbucheintrag, kündigen?

    Oder Wurde das Haus per Zwangsversteigerung erworben?

    Zitat

    Kann ich rechtlich etwas tun?

    Nein. Der Vermieter hat sich, evtl. nicht nur wegen der höheren Miete, für einen anderen Interessenten entschieden, Punkt.

    Was hat das jetzt mit der Mietpreisbremse zu tun?

    Wenn einer was wegen der nicht eingehaltenen Mietpreisbremse, vorausgesetzt die gilt überhaupt für den Ort, tun kann ist es der neue Mieter.

    Makler tun lediglich wozu sie beauftragt werden.

    Ich korrigiere meinen Satz

    Zitat

    Allerdings kann dann der Vermieter den Vertrag, ohne wichtigen Grund, binnen 4 Wochen kündigen.

    Allerdings kann dann der Vermieter den Vertrag, ohne wichtigen Grund, binnen 4 Wochen nachdem er von dem endgültigen Eintritt in das Mietverhältnis Kenntnis erlangt hat Wochen kündigen.

    Wie wäre in diesem Fall die Kündigungsfrist?

    Die gesetzliche. Wären nach mehr als 8 Jahren Wohndauer also 9 Monate.

    Allerdings kann der Vermieter in dem Fall auch noch nach dem 3. Werktag eines Monats kündigen.

    Darum heißt das außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist.

    Beispiel:

    Vermieter erlangt am 10. Januar Kenntnis das Person X in den Mietvertrag eingetreten ist, dann kann er noch zum 30. September den Vertrag kündigen.

    Gibt es eine Möglichkeit wie ich und meine Frau die Wohnung (gerne natürlich mit aktuellen Mietvertrag) übernehmen könnten?

    Wenn der Vermieter nicht kooperiert, keine.

    Ihr könntet mit einziehen, dagegen kann der Vermieter nichts machen, und wenn Dein Vater stirbt in den Mietvertrag eintreten. Allerdings kann dann der Vermieter den Vertrag, ohne wichtigen Grund, binnen 4 Wochen kündigen.

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