ZitatDarf er dann einfach so in die Wohnung.?
Nein. Aber Du schreibst das was am Balkon zu machen war. Da kommt man ja ran ohne durch die Wohnung zu gehen.
Zur Sicherheit solltest Du aber den Schließzylinder der Wohnungstür austauschen.
ZitatDie zweite Frage ist, ob es rechtens ist, dass er mich eine komplette Biotonne zahlen lässt u n d dann die Gartenabfälle der Vermieterin rein wirft.
Wieso er? Er ist doch nicht Dein Vermieter. Und irgendwo müssen die Gartenabfälle ja hin. Wenn kein Platz mehr für die Katzenstreu ist gibt es schließlich noch die Restmülltonne.
Wie das so raus lese wohnt die Vermieterin im selben Haus. Hat das mehr als 2 Wohnungen?
Übrigens darf nur Kleintierstreu aus vergärbaren Materialien wie Holzspänen, Stroh oder Maisstärke in die Biotonne.
