Beiträge von anitari

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    Darf er dann einfach so in die Wohnung.?

    Nein. Aber Du schreibst das was am Balkon zu machen war. Da kommt man ja ran ohne durch die Wohnung zu gehen.
    Zur Sicherheit solltest Du aber den Schließzylinder der Wohnungstür austauschen.

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    Die zweite Frage ist, ob es rechtens ist, dass er mich eine komplette Biotonne zahlen lässt u n d dann die Gartenabfälle der Vermieterin rein wirft.

    Wieso er? Er ist doch nicht Dein Vermieter. Und irgendwo müssen die Gartenabfälle ja hin. Wenn kein Platz mehr für die Katzenstreu ist gibt es schließlich noch die Restmülltonne.

    Wie das so raus lese wohnt die Vermieterin im selben Haus. Hat das mehr als 2 Wohnungen?

    Übrigens darf nur Kleintierstreu aus vergärbaren Materialien wie Holzspänen, Stroh oder Maisstärke in die Biotonne.

    Mein Rat, wenn ihr darauf wert legt, eure Kaution zügig wieder zu bekommen, sollte man schon Termine im normalen Umfang ermöglichen. So wie es in den Wald hinein ruft.....

    Hallo?

    3 Termine pro Woche, sogar sonntags, ohne zeitliche Beschränkung ist mehr als der normale Umfang.


    Ich würde die Umzugskosten der Mieterin NICHT bezahlen. Das würde ich gar nicht einsehen.

    Naja, noch ist nicht bekannt ob die Kündigung überhaupt wirksam ist.

    Sara hat keinen Kündigungsgrund genannt und wir wissen auch nicht ob die Kündigungsfrist von 3 Monaten korrekt ist.

    Zitat

    Da wir beruflich ziemlich eingespannt sind, konnten wir unserem Vermieter nur Termine am Freitag abends, Samstag (egal wann), Sonntag (egal wann) geben,

    Da zeigt Ihr viel mehr guten Willen als Ihr müßt.

    Einmal pro Woche a ca. 45 Minuten würden auch reichen.

    Der Vermieter muß auf Eure Belange und Euren Zeitplan Rücksicht nehmen, nicht Ihr auf seinen.

    Dann muß er eben mal nach Feierabend oder am WE seinen A... bewegen wenn er neu vermieten will.

    Mein Rat, teilt dem Vermieter, soweit Ihr vorausplanen könnt, feste Besichtigungstermine für die nächsten Wochen, möglichst nachweisbar, also nicht elektronisch, mit. So das er nicht behaupten kann Ihr würdet Besichtigungen generell verweigern.

    Auch mit festen Uhrzeiten, z. B. von 18 - 19 oder 14 - 15 Uhr, nicht das der Sonntag morgens um 8 oder Samstag abends um 21 Uhr auf der Matte steht.

    Den Sonntag, ist ja kein Werktag, würde ich komplett weg lassen.

    Zitat

    Hallo, ich und mein Lebensgefährte haben kürzlich unseren Traum von Eigenheim erfüllt und ein Haus gekauft. Grundbuch- Eintrag erfolgte im März, wir haben fristgerecht (3 Monate) der jetzigen Mieterin des Hauses eine Kündigung überreicht und gleichzeitig unsere aktuelle Wohnung zum 30. Juni gekündigt.

    Mit welchem Grund?

    Wie lange wohnt die Mieterin schon da?

    Zitat

    Nun das Problem, die Mieterin möchte nicht ausziehen, frühster Termin wäre der 30. Juli, teilte uns ihre Anwältin mit.

    Das ist doch schon mal ein Signal das die Mieterin überhaupt ausziehen will.

    Zitat

    Eine Räumungsklage hatten wir in Betracht gezogen,

    Habt Ihr eine Ahnung wie lange sowas dauert?

    Zitat

    ich verstehe einfach nicht, wie die Mieterin im diese Situation so gutgestellt sein kann.. haben wir als Eigentümer nicht das Recht in unser gekauftes Haus zu wohnen und zu entscheiden wer da wohnen darf und wer nicht?

    Schon, aber nicht nach Wild-West-Manier.

    Zitat

    Wie hatten daran gedacht an dem Tag die Polizei zu benachrichtigen und Anzeige zu erstellen wegen Hausfriedensbruch.

    Jetzt wirds lustig.

    Wenn da einer wegen Hausfriedensbruch angezeigt werden könnte, dann Ihr. Solange die Mieterin in dem Haus wohnt bzw. es Euch nicht zurück gibt ist sie die Besitzerin und hat das Hausrecht.

    Zitat

    Das kann doch alles nicht wahr sein

    im realen Vermieterleben.

    Zitat

    nun meine Frage und Befürchtung darf mich der neue Vermieter nach Übernahme des Hauses Kündigen?

    Dachtest Du die Mietschulden verschwinden auf wundersame Weise?

    Mit dem Mietvertrag übernimmt der neue Eigentümer/Vermieter auch Deine Mietschulden und kann Dir deswegen fristlos kündigen.

    Warum das der aktuelle Vermieter noch nicht getan hat, keine Ahnung.

    Vermutlich hat er keinen Bock mehr sich mit dem ganzen Kram rumzuschlagen.

    Fristlose Kündigung heißt ohne Frist, sofort.

    Netterweise werden Mietern aber irgend was zwischen 2 - 4 Wochen gewährt um die Mietsache zu räumen.

    Denk aber nicht das mit der Räumung und Rückgabe Deine Zahlungspflichten erledigt sind.

    Den Mietrückstand + evtl. Schadensersatz wegen Mietausfall, bis zu 3 MM, kann der Vermieter einklagen.

    Also spute Dich und zahle den Mietrückstand.

    Dann ist eine fristlose Kündigung erst mal nicht möglich.

    Vielen dank für eure Beiträge!

    Wenn mit TE der Mieter, also wir, gemeint ist, dann hat sober Recht, wir haben die Rechnung bereits bezahlt. Wir waren da vielleicht einfach zu gutgläubig und haben uns nicht richtig vorher informiert.

    Nach den Beiträgen zu urteilen, haben also wohl unsere Chance vertan die Heizkosten irgendwie fair abgerechnet zu bekommen...

    Vielleicht noch nicht.

    Denn binnen 12 Monate nach Zugang der Abrechnung könnt Ihr noch Einwände gegen die Abrechnung erheben.

    Zitat

    Ich war heute bei der Rechtsberatung der Universität und dieser meinte, dass die Klausel mit dem Nachmieter die Möglichkeit wäre, da rauszukommen.
    Diesbezüglich war ich sogar auf dem Stand, dass ich drei solvente (und weitere Punkte) potentielle Nachmieter vorschlagen muss, er korrigierte dies auf einen möglichen Nachmieter. Er empfahl mir aber direkt noch zwei weitere potentielle Nachmieter ausfindig zu machen.

    Wer hat diese "Rechtsberatung" gemacht"? Die Putzfrau?

    Das mit den 3 Nachmietern ist ein nicht tot zu kriegendes MÄRCHEN, welches jeder Rechtsgrundlage entbehrt.

    Zitat

    sondern auf die Ergebnisse meiner Recherche. Ob die Vermieterin den vorgeschlagenen Nachmieter akzeptiert, ist dann anscheinend (auch nach Aussage des heutigen Anwaltes) alleinig ihre Sache. Ich wäre damit von meiner Bringschuld erleichtert.

    Welcher Bringschuld? Die Miete bis zum Ende der Kündigungsfrist (31. August) zu zahlen?

    Dem Anwalt der diese Aussage getroffen hat sollte seine Zulassung entzogen werden.

    Lies hier Märchen Nummer 13

    Zitat

    Der von mir vorgeschlagene Nachmieter war heute bei der Vermieterin und hatte einen für mein Zimmer (fast) gültigen Mietvertrag zum 1.7.2016 im Schlepptau. Es fehlt lediglich seine Unterschrift, die der Vermieterin war bereits vorhanden.

    Na dann wäre doch alles in Butter.

    Unterschreibt er aber nicht, zahlst Du Miete bis 31. August.

    Vertikal kann man es besser lesen;-

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    Zitat

    03.06 Sonderkündigung von meiner Seite zum 31.7

    Ist der 31.7. das Ende des übernächsten Monats nach Juni?

    Nein.

    Hättest Du gleich im Mai noch gekündigt wäre das korrekt, so erst zum 31.8.

    Der Vermieter ist tatsächlich im Recht.

    BGB § 561
    Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung

    (1) Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach § 558 oder § 559 geltend, so kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Kündigt der Mieter, so tritt die Mieterhöhung nicht ein.

    Zitat

    In meinem Mietvertrag steht, dass einer vorzeitigen Kündigung meines WG-Zimmers stattgegeben werden kann,

    Mit Betonung auf kann.

    Zitat

    Nun habe ich nach meiner Recherche einige Gerichtsentscheide gefunden, die mMn für meinen Fall relevant sein könnten und wollte euch daher mal um Rat fragen, welche Schritte ihr als nächstes Einleiten würdet.

    Die Entscheide beziehen sich mit Sicherheit auf langfristige Mietverträge, nicht auf solche die ganz "normal" mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden können.

    Übrigens haben Vermieter bis 3 Monate Zeit zu prüfen/überlegen ob und welchen der vorgeschlagenen Mietinteressenten sie akzeptieren.

    Fazit:

    Die Vermieterin ist vollkommen im Recht. Ist ihr Deine Kündigung nach dem 3. Werktag im Mai zugegangen, endet der Vertrag am 31. August.


    Die Begriffe Miete und Vermieter kann ich trennen. Oder habe ich die hier irgendwo durcheinander gebracht?

    Zwei mal sogar :o

    Zitat

    Ich wollte verstehen welchen Unterschied es für mich hat.

    Nun ja, gegen eine korrekte Abrechnung des Vermieters könntest Du noch binnen 12 Monate nach Zugang Einwände erheben.

    Was ist wenn Dein Mietvertrag und Dein Nutzungszeitraum kürzer als der Abrechnungszeitraum ist?

    Dann müßte ja der Vermieter Deine BK anteilig für Deinen Nutzungszeitraum abrechnen.

    Zitat

    Eigentlich wollte ich wissen, ob meine Annahme so stimmt.

    Abschließend, wobei ich das ja schon schrieb, Deine Annahme das Du nur die umlagefähigen Kosten tragen mußt und Deine Rechnung stimmt.

    Oder anders gefragt. Angenommen dies wäre die an mich gerichtete Abrechnung. Dann wären 1064€ die Kosten die ich als Mieter zu zahlen habe, sonst nichts?

    Ja das wären Sie.

    Manchen Mietern ist nicht zu helfen:mad:

    Zitat

    Oder meinst du, es ist deshalb wichtig, dass ich erst dann das Geld von ihm fordern kann?

    Ich und die Rechtsprechung meinen das Du Anspruch auf eine korrekte Abrechnung hast.

    Aber mach wie Du denkst.

    Schreib dem Vermieter das Du nach Deiner Rechnung Anspruch auf eine Gutschrift in Höhe von ... € hast, die er bis zum ... zu erstatten hat.

    Bankverbindung, falls dem Vermieter nicht bekannt, dazu schreiben.

    Ach so, die monatlichen Vorauszahlungen darfst Du gleich selbst anpassen, nach unten.

    Ja das habe ich bereits geschrieben. Als ich den Vermieter nach einer NK Abrechnung gefragt hab, hat er mir dieses Schreiben von der Hausverwaltung gegeben (die, wie du schon gesagt hast, sich an den Vermieter richtet). Es handelt sich um Abrechnungszeitraum 2014.
    Aber, wenn der Vermiter eine an mich gerichtet NK Abrechnung erstellt, kann er doch nur die Kosten angeben, die auch in diesem Schreiben hier aufgelistet sind. Natürlich ohne umlagefähigen Kosten.

    Das ist das "hüpfende Komma".

    Im Klartext Du hast gar keine korrekte Abrechnung erhalten.

    Die sollte in etwa so aussehen:

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    Ersatzweise könnte der Vermieter seine Hausgeldabrechnung seiner Abrechnung als Nachweis beilegen.

    Aber es muß eine an Dich gerichtete Abrechnung, in der die Vorauszahlungen gegen die tatsächlichen Kosten verrechnet werden, geben.

    Da der Abrechnungszeitraum 2014 bzw. die Frist bis wann der Vermieter abrechnen kann, wenn er eine Nachforderung geltend machen kann, seit dem 01.01.2016 vorbei ist kannst/solltest Du jetzt folgendes tun:

    Den Vermieter auffordern Dir eine korrekte Abrechnung für 2014 bis zum, sagen wir mal 30. Juni, zuzustellen.

    Kommt er dem nicht nach kannst Du die Vorauszahlungen zurückbehalten.

    Du kannst aber auch nett sein und den Vermieter darauf hinweisen wie eine korrekte Abrechnung aussehen sollte.

    ETW-Vermieter wissen das nämlich oft nicht.

    Zitat

    Die Kündigung von seiner Mutter, da er ja als Untermieter wohnt, wurde nicht per Post zugestellt sondern ihm von seinem Bruder obendrein noch später, also nach der Ausstellung überreicht bzw in den Briefkasten geworfen

    Das ist irrelevant. Relevant ist allein ob und wann die Kündigung zugegangen ist.

    Was genau steht als Grund in der Kündigung?

    Wenn ich davon ausgehe, dass ich als Vermieter nur umlagefähige Kosten tragen muss, so wären das 1064,16€. Und an Vorauszahlungen habe ich 1800€ geleistet. Die Differenz wäre dann das Guthaben. Oder etwa nicht?

    Als Mieter mußt Du nur die umlagefähigen Kosten tragen.


    Die Abrechnung die Du da bekommen hast ist die Hausgeldabrechnung Deines Vermieters, keine Betriebskostenabrechnung.

    Oder gab es dazu noch ein, an Dich gerichtetes, Anschreiben des Vermieters?

    Um welchen Abrechnungszeitraum geht es denn?

    Ich lese in der Hausgeldabrechnung was von 1.1. - 31.12.2014

    Als Mieter mußt Du lediglich die umlagefähigen BK (alsi die gem § 2 BetrKV) tragen sofern vertraglich vereinbart. Paragraf 2 enthält keine nicht umlagefähigen BK.

    Das auf dem Bild ist eine Hausgeld-, keine Betriebskostenabrechnung.

    Die ist sicher an Deinen Vermieter und nicht an Dich gerichtet.

    Zitat

    Sollte meine Annahme richtig sein, so habe ich ein Guthaben von 735,84. (?)

    Wie kommst Du darauf?

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