Beiträge von anitari

    Ich habe mir erlaubt die Bilder hochkannt zu stellen.

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    Dabei ist mir aufgefallen das die Warmwasseraufbereitungskosten noch nach Formel ermittelt werden.

    Das ist seit Januar 2014 nicht mehr zulässig. Ab da müssen sep. Wärmemengenzähler installiert sein.

    Hier im Anhang habe ich mal alles abfotografiert.

    Sollte ich der Vermieterin nun einen Brief schreiben , indem ich Ihr mitteile, dass ich aufgrund eines formellen Fehlers den Betrag nicht zahle, da es laut BGB unzulässig ist?

    Mit freundlichen Grüßen

    Schreib ihr einfach das die Abrechnung formell falsch und somit unwirksam ist. Sie möge doch eine korrekte Abrechnung erstellen.

    Was an der Abrechnung falsch ist mußt Du ihr nicht auf die Nase binden.

    Wann ist Dir denn die vorherige Abrechnung zugegangen?

    Wenn das noch keine 12 Monate her ist kannst Du noch Einwände erheben.

    So nebenbei, es werden 1700 € Vorauszahlungen angerechnet. Waren das die Vorauszahlungen für 16 oder 12 Monate.

    Wie viel zahlst Du denn Monatlich?

    Wow, fast 5.000 € Heizkosten bei nur 189 m² Gesamtwohnfläche? Alle Achtung:mad:

    Die Heizkosten meiner beiden Objekte, 130 m², betragen immer so um 2.000 € jährlich. Wenn ich das auf 16 Monate umrechne wären das etwa 2.700 €.

    Zitat

    Gibt es da Paragraphen oder ähnliches?

    Grundsatz Nummer 1 bei Wohnraum-Mietverhältnissen:

    Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Steht in fast jedem Paragrafen zum deutschen Mietrecht. BGB §§ 535 und folgende.

    Die Klausel ist unwirksam weil zum Nachteil des Mieters. Ausnahmen wie schon geschrieben.

    Kündige den Vertrag formlos mit dem Satz (sinngemäß):

    Ich kündige den am ... abgeschlossenen Mietvertrag fristgerecht zum 30.09.2016.

    Ich weise darauf hin das der einseitige Kündigungsverzicht im Mietvertrag unwirksam ist.

    ______________________________________________________________________

    Ich lese da was von einem Monat. Ist das als Kündigungsfrist für Dich vereinbart, gilt natürlich die. Ist ja nicht zu Deinem Nachteil;)

    Zitat

    "Das Mietverhältnis beginnt am 01.07.2016 und läuft auf unbestimmte Zeit. Das Mietverhältnis kann vom Mieter erstmalig zum 31.12.2016 mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden."

    Wenn es kein Staffelmietvertrag ist oder eine Wohnung in einem Wohnheim, ist diese Klausel, wenn der Wortlaut exakt so ist, unwirksam.

    Heißt Du kannst noch bis Montag zum 30.09.2016, in Schriftform, kündigen.


    Möblierung der Wohnung hat damit nichts zu tun. Oder wohnt der Vermieter selbst mit drin?

    Zitat

    Wie kann das bitte kein Mangel und keine Täuschung sein?

    Weil der Vermieter nicht zugesichert hat das alle Fenster zu öffnen sind.

    Kurz gesagt, gemietet wie gesehen.

    Kündige fristgerecht zum nächstmöglichen Termin, das ist noch bis Montag zum 30.09., möglich und gut ist.

    Man kann auch mit nur einem Fenster richtig lüften. Mehrmals täglich für etwa 10 Minuten weit auf, dann klappt das schon.

    Schick ihm einen Brief, per Einwurfeinschreiben, in dem Du die Einsicht in die Belege forderst. Schlag gleich mehrere Termine vor.

    Mach bei der Einsicht, die er gewähren muß, Fotos von den Belegen. Denn Kopien muß er Dir nicht geben/machen, und wenn doch nur gegen Kostenerstattung von etwa 20 - 25 Cent pro A4-Blatt.

    800 Euro bei der neuen? oder meintest die alte?

    Die neue. Nach der Hast Du ein Guthaben von 370,59 €, rechnet man die MwSt, von insgesamt 472,64 €, dazu macht das 843,20 €.

    Zitat

    Vorher werd ich jetzt aber meinen Vermieter anrufen das er mir Kopien der ganzen belegen machen soll, damit ich die dann mitnehmen kann.

    Hast Du das wirklich gemacht?:rolleyes:

    Du hast kein Recht auf Kopien der Belege, nur das Recht diese in den Räumen das Vermieters einzusehen.

    Nun habe ich den "Text" für meine Behauptung gefunden, es heißt: Steigen nach einem Rohrbruch die Prämien für die Leistungswasserversichedrung, ist diese Erhöhung vom Vermieter allein zu tragen . (AG Köln WuM 2000, 37)

    Urteil eines Amtsgerichtes. Das ist so bindend wie wenn ich sage Morgen ist Montag;)

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    So sieht meine neue aus

    Wie befürchtet, genau so unwirksam wie die andere. Wenn man nur die MwSt rausrechnet würde Dein Guthaben auf über 800 € steigen.

    Also wie schon geraten, der Abrechnung wegen formeller Fehler widersprechen und eine korrekte Abrechnung fordern.

    Wie die in etwa aussehen sollte habe ich ja per Bild gezeigt.

    Zitat

    ich habe eigentlich nur eine Frage zum Mietrecht die sich auf Schöhheitsreparaturen bezieht.

    Streitthema Nummer 1 im Mietrecht.;)


    Es sind keine fixen/festen Zeiträume, denn vor den Zeitabständen steht "im Allgemeinen".

    Zudem ist das im Vertrag ja noch erläutert:

    Im Allgemeinen bedeutet, dass es sich bei den angegebenen Fristen nur um flexbible Erfahrungssätze handelt, die der tatsächlichen Abnutzung anzupassen sind.

    Ist also die Wohnung nicht übermäßig abgenutzt ist eine Renovierung bei Mietende nicht nötig.

    Auch dann nicht wenn die Wohnung bei Mietbeginn unrenoviert (renovierungebedürftig) übergeben wurde.

    Der Mieter hat die Möglichkeit dem Vermieter Unwirtschaftlichkeit hinsichtlich der Betriebskosten nachzuweisen und ihn aufzufordern die Kosten in einem angemessenen Rahmen zu halten.

    Dazu muß er, der Mieter, dem Vermieter nachweisen das es z. B. Versicherungen gibt die bei gleicher Leistung günstiger sind. Was wohl angesichts der Vorschäden, das "berücksichtigen" Versicherungen nämlich, schwierig werden dürfte.

    Zitat

    Zitat Zitat von Banane Beitrag anzeigen
    Es ist tatsächlich so, wenn aufgrund der Rohrbrüche sich die Prämie der Versicherung erhöht, das nicht auf den Mieter umgelegt werden darf/kann.
    Hallo, gibt es dazu eine rechtliche Grundlage? Urteil etc.?

    Das würde mich auch interessieren.

    Der Bundesgerichtshof geht davon aus, dass eine formell ordnungsgemäße Abrechnung i.S.d. § 259 BGB über die Betriebskosten vorliegt, wenn zumindest die nachgenannten 4 Punkte erfüllt sind:

    1. Eine geordnete Zusammenstellung der Gesamtkosten.
    2. Die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssels.
    3. Die Berechnung des Anteils des Mieters.
    4. Der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters.


    Eine Betriebskostenabrechnung, die formelle Fehler aufweist, die einjährige Einwendungsfrist, die dem Mieter ab Zugang der Betriebskostenabrechnung zusteht, nicht in Gang setzt. Ist die Abrechnung hinsichtlich einzelner Betriebskostenpositionen formell fehlerhaft, muss die Betriebskostenabrechnung in einen wirksamen und in einen unwirksamen Teil unterschieden werden.


    Also verstehe ich das richtig wie du auch schon sagtest das sie Unwirksam ist also Formell unwirksam ist. Dann würde ja die Einwendungsfrist von 12 Monaten ja nicht greifen

    Darum ja mein Rat das ganze einem Fachanwalt für Mietrecht zu übergeben.

    Zitat

    könnte meine ExFrau doch jetzt den Vermieter wegen der Nebenkostenabrechnung ansprechen bzw Anschreiben und gegebenfalls die Vorrauszahlungen der Nebenkosten zurückverlangen wo nur sie im Mietvertrag drinstand.

    Das ist richtig.

    Aber meinst Du das Du dann was von ihr zurück bekommst?


    Aber was ist für die anderen 6 Monate wo meine Frau ja nur gezahlt hat und ich nicht mehr im Mietvertrag mit drin stand?

    Noch mal zum mit meißeln und im Klartext

    Der Drops Abrechnung 2014 ist gelutscht

    Die Abrechnung 2015 würde ich prüfen lassen. Evtl. fällt die Gutschrift höher aus.


    Also könnte ich die mehrwertsteuer von meinem vermieter zurückverlangen?

    Da die 12 Monate während dessen Einsprüche gegen die Abrechnung seit 6 Tagen um ist kannst Du nichts mehr zurück verlangen.

    Zitat

    Ja die sieht genauso aus

    Die Abrechnung für 2015 würde ich, weil unwirksam, zurückweisen oder schweigen bis zum 1. Januar 2017 und dann die Abrechnung für 2015 fordern.

    Sollte der Vermieter zwischenzeitlich mal nach der Zahlung fragen, antworten das Du keine korrekte Abrechnung bekommen hast.

    Du hast doch noch nicht gezahlt?

    Wenn ja, ganz schnell Einspruch einlegen. Am besten mit Hilfe eine Fachanwaltes für Mietrecht. Vielleicht kann der auch noch was wegen der Abrechnung 2014 machen.

    Zitat

    Aber wie schon erwähnt Wohnte meine ExFrau ja vom 1.1.2014-30.10.2014 mit den Kindern in der Wohnung und hat nie eine Nebenkostenabrechnung bekommen.

    Wie ich schon erwähnte, der Vermieter kann sich einen aussuchen von dem er das Geld einfordern möchte. Nennt sich gesamtschuldnerische Haftung.

    Hier ein Muster wie in etwa eine korrekte Abrechnung aussehen sollte:

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    So hoffe das hat Funktioniert.

    Hat es.

    Und ich schmeiß weg über diese "Abrechnung".

    Schade das der 23.06.2016 schon Geschichte ist. Denn bis dahin hättest Du noch Einwände gegen die Abrechnung erheben können.

    Denn die ist komplett unwirksam, weil nicht mal die minmalsten Voraussetzungen erfüllt sind.

    Als da z. B. wären Gesamtkosten des Hauses, Umlageschlüssel, Abrechnungs- und Nutzungszeitraum.

    Mehrwertsteuer hat in der Abrechnung nichts zu suchen. Die ist ja schon in den Kosten die der Vermieter zahlt enthalten.

    Sieht die Abrechnung für 2015 auch so aus?

    Auf die 6 Monate kommt er, wo ich noch vom 1.1.2014-30.04.2014 mitgewohnt habe, dann ausgezogen bin und mit neuem Mietvertrag am 1.11.2014 wieder eingezogen bin.
    Die Nebenkosten setzen sich wie folgt zusammen 1.1.2014-30.6.2014 207,50 euro Monatlich mit Gas
    Dann wurden meiner ExFrau ab dem 1.07.2014 die Nebenkosten erhöht auf 233,50 mit Gas.
    Es ist eine 85qm Wohung mit einer Zentralheizungsanlage

    Heizkosten sind ja mehr als nur Gas.

    233 € NK bei 85 m² klingt auf den ersten Blick als ziemlich realistisch. Aber nur auf den ersten. Was ist denn außer Heizkosten noch alles enthalten?

    Ich vermiete eine ähnlich große Wohnung. Nebenkosten, nur die wichtigsten wie Grundsteuer, Versicherungen, Wasser/Abwasser, Müll und Heizkosten machen etwa 225 € monatlich, bei Nutzung durch 2 Personen.

    Am besten Du scannst die Abrechnung ein und lädst sie als Bild(er), nicht zu klein, hoch. Persönliche Daten unkenntlich machen.

    Wenn gemeinsame Wohnung auch gemeinsamer Mietvertrag bedeutet kann sich der Vermieter einen aussuchen dem er die Abrechnung zuschickt und die Nachzahlung fordert.

    Da Du "greifbar" warst/bist, hast Du eben die A...karte.:cool:

    Zitat

    Dann kam am 23.06.2015 die Nebenkostenabrechnung für 2014 wo ich 1200 Nachzahlen musste für einen Zeitraum von 6 Monaten 1.1.2014-30.04.2014 und 1.11.2014-31.12.2014.....

    Wie kommst Du auf 6 Monate?

    Die Wohnung war durchgehend von einer Mietpartei gemietet. Folglich 12 Monate.

    Das zwischendurch mal eine Person aus und wieder eingezogen ist spielt keine Rolle.

    1200 € Nachzahlung, da waren evtl. die Vorauszahlungen zu gering.

    Wie groß ist denn die Wohnung und waren auch die Heizkosten dabei?

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