Zitat
Gibt es da Paragraphen oder ähnliches?
Grundsatz Nummer 1 bei Wohnraum-Mietverhältnissen:
Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Steht in fast jedem Paragrafen zum deutschen Mietrecht. BGB §§ 535 und folgende.
Die Klausel ist unwirksam weil zum Nachteil des Mieters. Ausnahmen wie schon geschrieben.
Kündige den Vertrag formlos mit dem Satz (sinngemäß):
Ich kündige den am ... abgeschlossenen Mietvertrag fristgerecht zum 30.09.2016.
Ich weise darauf hin das der einseitige Kündigungsverzicht im Mietvertrag unwirksam ist.
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Ich lese da was von einem Monat. Ist das als Kündigungsfrist für Dich vereinbart, gilt natürlich die. Ist ja nicht zu Deinem Nachteil;)