Beiträge von anitari

    Ihr wohnt also mit dem Vermieter im selben welches nur 2 Wohnungen hat?

    Wenn ja, wie werden denn Heiz-, Warm- un Kaltwasserkosten umgelegt?

    Arglistige Täuschung oder gar Betrug liegt hier sicher nicht vor.

    Zitat

    In den letzten 10 Jahren mussten wir durchschnittlich etwa 500 Euro nachzahlen

    Und warum wurden die Vorauszahlungen nicht mal erhöht?

    Wie groß ist eigentliche die Wohnung und wie hoch die monatlichen Vorauszahlungen?

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    Das sind die Gesamtkosten der Heizungsanlage.

    Um die Frage beantworten zu können wäre die Einzelabrechnung der Freundin wichtiger.

    130 € Vorauszahlungen für welche Wohnfläche?

    Die Verteilung 50/50 wirkt sich natürlich auch auf die Höhe der Heizkosten aus.

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    Ich muss nach der Frist raus aber möchte gerne weiter bleiben. Der Vermieter hatte mir mündlich schon zugesagt aber heute hat er gesagt ich muss danach raus

    Edit: Bilder, hoffentlich klappt es jetzt, hatte schon Grafik einfügen, ich sehe sie wenn ich anklicke :mad:

    Ach herrje, wieder mal dieser "berühmt-berüchtigte" Untermietvertrag aus den netten Netz.:mad:

    Du bist also sog. Untermieter.

    Hast ein Zimmer in der Wohnung des Vermieters (Hauptmieters) gemietet?

    Ist das Zimmer möbliert oder unmöbliert vermietet?

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    Ich muss nach der Frist raus aber möchte gerne weiter bleiben. Der Vermieter hatte mir mündlich schon zugesagt aber heute hat er gesagt ich muss danach raus

    Die Links funktionieren nicht.

    Lade die Bilder direkt hier hoch unter "Grafik einfügen". Geht nur als JPG-Datei(en).

    Was der Vermieter sagt ist erst mal unwichtig.

    Zitat

    Ich hoffe dass mir hier jemand weiterhelfen kann

    Wenn Du die exakte Formulierung aus Deinem Vertrag einstellst oder die entsprechende Vertragsseite, ohne persönliche Daten, als Bild kann man Dir vielleicht helfen.

    Zur Überschrift:

    Befristete Mietverträge können ordentlich (fristgerecht) gar nicht gekündigt werden. Auch nicht wegen Eigenbedarf.

    vorher werde ich dann den Widerspruch per Einschreiben Rückschein versenden!Am Ende heißt es, es ist nichts angekommen.

    Nicht per ES+Rückschein. Deren Annahme könnte sie verweigern oder das ES, falls sie nicht angetroffen wird, nicht von der Post abholen.

    Wenn Einschreiben dann Einwurfeinschreiben. Lass Dir von einem Zeugen den Inhalt bestätigen.

    Zitat

    Das Witzige , Sie wohnt unter uns und ihre Tochter, welche die Mietangelegenheiten übernommen hat, direkt neben uns .

    Dann wirf das Schreiben doch mit einem Zeugen der Inhalt und Einwurf auf dem Umschlag bestätigt, persönlich ein oder lass es von einem Boten einwerfen.

    Bote kann jeder sein.

    Zitat

    Könntest du mir bitte erklären, wieso er erst zum 30.09.2016 kündigen kann? Ich dachte es geht immer zum ende des Monats und dann 3 Monate oder irre ich mich da?

    Juli, sofern er heute noch kündigt - 1. Monat

    August - 2. Monat

    September - 3. Monat

    Hat M. aber bis zum 3. Werktag im Juni gekündigt endet der Vertrag natürlich am 31. August.

    Zur Kaution:

    Diese ist vertrags- nicht personengebunden.

    Heißt die Kaution des Noch-Mieters hat mit Deiner Kaution nichts zu tun.

    Wer welchen Teil der Kaution mal eingezahlt hat ist für den Vermieter völlig egal.

    Wenn M. heute noch die Kündigung beim Vermieter abgibt kann er erst zum 30.09.2016 kündigen. Danach frühestens zum 31.10.2016.

    M. bekommt die volle Kaution, sofern keine Ansprüche des Vermieters bestehen, zurück.

    Sollte der Vermieter einen Mietvertrag mit Dir abschließen mußt Du, sofern vertraglich vereinbart, die Kaution in Höhe von 1 - 3 Kaltmieten beim Vermieter hinterlegen.

    Auf solche Umschreibemauscheleien wird sich ein halbwegs intelligenter Vermieter nicht einlassen. Muß er auch nicht.

    Ein Mietvertrag kann natürlich schon während der Kündigungsfrist des "Noch-Mieters" abgeschlossen werden. Entweder gleich ab dem Monat nach Ende der K-Frist oder erst in einem Jahr.

    Übrigens wenn Untermieter F. bleibt bist Du dann sein Vermieter.

    Zitat

    NUR ..... diese Kosten entstehen mir doch erst durch den Mieter und dessen hohen Verbrauch.

    Die Kosten durch den hohen Verbrauch des Mieters kannst Du in voller Höhe auf ihn umlegen. Vorausgesetzt es wurde vertraglich vereinbart das er monatliche Vorauszahlungen für Betriebskosten zahlt.

    Mal gaaanz laangsam:

    1. Du zahlst die Nachzahlung von 139,xx € an die Verwaltung.

    2. Dann erstellst Du für Deinen Mieter eine Betriebskostenabrechnung.

    Das geht relativ einfach da ja alles schon ausgerechnet ist.

    Kosten umlagefähige Betriebskosten = 1440 €

    Grundsteuer = 120 €

    Kosten Gesamt = 1564 €

    Vorauszahlungen des Mieters = 1300 €

    Differenz/Nachzahlung = 264 € zu zahlen binnen 30 Tage nach Zugang der Abrechnung

    Das schreibst Du dem Mieter schön ordentliche auf, legst noch in Kopie Deine Hausgeldabrechnung (den unteren Teil unkenntlich gemacht, weil geht den Mieter nix an) bei und schickst ihm das zu.

    Übrigens mußt auch dann eine Abrechnung für den Mieter machen wenn sich daraus ein Guthaben ergibt.

    Nachtrag:

    Die monatlichen Vorauszahlungen für den Mieter erhöhen nicht vergessen.

    "Anlage zum Mietvertrag zwischen >Vermieterin< und >luisamd< und >Exfreund<

    Der Mieter >Exfreund< bat um vorzeitige alleinige Beendigung des Mietvertrages zum 01.01.2016. Die alleinige Freigabe aus dem Mietvertrag ist eine Kulanzentscheidung des Vermieters.
    Frau >luisamd< möchte das Mietverhältnis fortsetzen, gemeinsam mit >mitbewohner<.

    Alle Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag vom 08.09.2014 gehen somit ausschließlich auf Frau >luisamd< und >mitbewohner< über. Die Übernahme dieser ausschließlichen Rechte und Pflichten ist der Wunsch von Frau >luisamd< und >mitbewohner< nach dem Auszug von Herrn >exfreund< und dessen Wunsch auf einseitige Beendigung des Mietvertrages."

    Dieser Schrieb hat ohne die Unterschriften von >Exfreund< und >mitbewohner< rein informatorischen Wert, keinen rechtlichen.

    Warum?

    Weil zu einer Vertragsänderung die Zustimmung (Unterschrift) aller daran beteiligten Personen nötig ist.

    Hier haben, wenn ich das recht verstehe, lediglich Du und die Vermieterin unterschrieben.

    Somit ist, rechtlich gesehen, weder >Exfreund< aus, noch >mitbewohner< im Vertrag.

    Zitat

    Ich möchte nur wissen, ob ich diese Unterschrift, die wir dort druntergesetzt haben, widerrufen können, damit wir das Datum korrigieren lassen können (was sie sicherlich wieder nicht machen wird)

    Das ist völlig egal, da der Schrieb, wie schon gesagt, rechtlich wertlos ist.

    Außerdem ist es inzwischen nicht egal ob >Exfreund< zum 1.1.15 oder 1.1.16 aus dem Vertrag ist?

    Zitat

    Lege ich die jetzt auf den Mieter um? Also die Nachzahlung?

    Was ist denn vertraglich mit dem Mieter zu Nebenkosten vereinbart?

    Wenn Du was umlegen kannst, dann nur die Kosten die unter 1. genannt sind. Und dann mußt Du die Vorauszahlungen des Mieters davon abziehen.

    Der Rest, alles was unter 2. steht, ist allein Dein Bier.

    Hallo Anitari,

    Klingt für mich vielversprechend.
    Heißt das, meine Vermieterin muss diese Wärmemengenzähler installieren, bzw. kann ich darauf bestehen?

    Auch dir vielen Dank, ich kenne mich überhaupt nicht mit der Materie aus und bin Alleinverdiener, arbeite auf dem Bau und bin euch für die Hilfe wirklich dankbar.

    Dieser (Plural) Wärmemengenzähler ist genau genommen ein Zwischenzähler der den genauen Energiebedarf für die Warmwasseraufbereitung ermittelt. Dieser wird dann vom Gesamtenergiebedarf der Heizungsanlage abgezogen. Somit kann genau ermittelt werden welcher Energiebedarf für die Warmwasseraufbereitung und die Erzeugung von Wärme nötig ist/war.

    Selbst habe ich noch keine Erfahrung damit. Muß zu meiner Schande gestehen das ich dieses Teil erst im April 2016 habe installieren lassen.

    Ich habe aber schon öfter gelesen das durch die genaue Ermittlung des Energiebedarfs für die WW-Aufbereitung die Kosten für WW höher sind als nach der alten Berechnung per Formel. Gut, dafür sind dann Kosten für Wärme sicher geringer.

    Aber vergiß erst mal den ganzen technischen Kram.

    Widersprich, nachweisbar per Einwurfeinschreiben, der Abrechnung wegen formeller Fehler und forder eine korrekte Abrechnung, fertig.

    Was an der Abrechnung falsch ist mußt Du der Vermieterin nicht erklären.

    Kommst Du allein nicht klar, lass Dir von einem Fachanwalt für Mietrecht helfen. Bei den Beträgen um die es da geht ist das sinnvoll.

    Vielleicht kann der ja noch was wegen der alten Abrechnung machen.

    Hallo Anitari,

    vielen Dank für Deine schnelle Antwort :)

    Ist eine ziemlich lange Geschichte, ich hoffe du hast ein bisschen Zeit :)

    Im Dezember 2014 ist mein Ex-Freund von einem Tag auf den andern aus der Wohnung ausgezogen. Das habe ich der Vermieterin damals mitgeteilt und das Enizige was sie interessiert hat ist, dass sie an ihre Miete kommt. Ich hatte zu dieser Zeit einen Teilzeit-Job mit dem ich die Miete unmöglich alleine hätte bezahlen können. Das wusste sie. Ein vorzeitiger Austritt aus dem Mietvertrag war ihrer Meinung nach nicht möglich, da ich ja für mindestens zwei Jahre unterschrieben habe und sie meinte ich solle Geld von meinem Exfreund verlangen, da er ja noch mit im Mietvertrag steht. So ein Mensch bin ich aber nicht.
    Im Endeffekt musste ich an meine Ersparnisse gehen um die Miete bezahlen zu können. Ich habe in dieser Zeit ab und zu eine Studentin bei mir wohnen lassen, die mir dann zur Miete etwas dazugelegt hat. (Für Studenten war ein dauerhafter Einzug einfach zu teuer, die Wohnung ist nicht gerade die Günstigste).
    Im Juli 2015 habe ich dann einen potentiellen Mitbewohner gefunden, der dann auch gleich im August einziehen wollte. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt wieder einen richtigen Job. Beides habe ich der Vermieterin mitgeteilt, in der Hoffnung, dass dies schnell und ohne weitere Komplikationen über die Bühne geht.
    Zur selben Zeit erhielt ich Post vom Anwalt meines Ex´ mit der Aufforderung, dass ich mich kümmern solle, dass er aus dem Mietvertrag raus kommt damit ich oder die Vermieterin keine Mietansprüche gegen ihn erheben können, da er ja immernoch im Mietvertrag stand.
    Nach ewigem hin und her mit Anwalt und Nach-Gesprächen-betteln mit der Vermeiterin erfuhr ich, dass meine Vermieterin nicht gewillt ist, meinen Ex aus dem Vertrag zu lassen sozusagen als Bürgschaft falls ich die Miete nicht bezahlen kann. Er hatte sich auch mehrfach mit seinem Anwalt an sie gewandt aber sie hat einfach nicht reagiert.
    Mein "Mitbewohner" war in der Zeit aber schon in die Wohnung eingezogen (Mit Zustimmung der Vermieterin). Man bedenke: es handelt sich immernoch um das Jahr 2015.
    Nach vielen versuchten Kontaktaufnahmen via Mail und Telefon UND persönlich im Büro kam sie dann letzte Woche auf uns zu, da sie das ENDLICH VOM TISCH HABEN WILL!

    Ich muss dazu sagen, dass meine Vermieterin ein richtiges Biest ist (und das sage nicht nur ich). Sie muss alles kontrollieren und hat so einige illegale Sachen am laufen (wie Garagen schwarz vermeiten, Arbeitslose schwarz beschäftigen, usw) deswegen auch meine Sorge, dass die Unterschrift irgendwann bei Umzug zu meinem Nachteil wird.

    OK, das ist die Hintergrundstory.

    Und was steht in diesem Nachtrag?

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