Zitat
NUR ..... diese Kosten entstehen mir doch erst durch den Mieter und dessen hohen Verbrauch.
Die Kosten durch den hohen Verbrauch des Mieters kannst Du in voller Höhe auf ihn umlegen. Vorausgesetzt es wurde vertraglich vereinbart das er monatliche Vorauszahlungen für Betriebskosten zahlt.
Mal gaaanz laangsam:
1. Du zahlst die Nachzahlung von 139,xx € an die Verwaltung.
2. Dann erstellst Du für Deinen Mieter eine Betriebskostenabrechnung.
Das geht relativ einfach da ja alles schon ausgerechnet ist.
Kosten umlagefähige Betriebskosten = 1440 €
Grundsteuer = 120 €
Kosten Gesamt = 1564 €
Vorauszahlungen des Mieters = 1300 €
Differenz/Nachzahlung = 264 € zu zahlen binnen 30 Tage nach Zugang der Abrechnung
Das schreibst Du dem Mieter schön ordentliche auf, legst noch in Kopie Deine Hausgeldabrechnung (den unteren Teil unkenntlich gemacht, weil geht den Mieter nix an) bei und schickst ihm das zu.
Übrigens mußt auch dann eine Abrechnung für den Mieter machen wenn sich daraus ein Guthaben ergibt.
Nachtrag:
Die monatlichen Vorauszahlungen für den Mieter erhöhen nicht vergessen.