Beiträge von anitari

    Den Hausmeister hat er erst eingestellt. Vorher haben wir das alles vorher alleine gemacht. Ich verstehe nicht, wie er das so einfach erhöhen darf, obwohl wir unsere Arbeit vertragsgerecht erledigt haben.

    Nein, so einfach mitten im Abrechnungszeitraum darf er die Vorauszahlungen nicht erhöhen. Erst nach der nächsten Abrechnung falls diese eine Nachzahlung ergibt.

    Kann es sein das Probleme mit der Hausreinigung gab?

    Hier zwei Seiten des Mietvertrages und das neue Schreiben vom Vermieter

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    Antworte dem Vermieter das eine Erhöhung der monatlichen Vorauszahlungen für Nebenkosten erst nach einer Abrechnung zulässig ist.

    Ist diese erfolgt lass Dir alle relevanten Belege vorlegen.

    Habe ich was anderes geschrieben als in dem von Dir zitierten Abschnitt steht?

    Ohne Zustimmung dürfen sie einziehen, klar.

    Aber der Mieter muß darüber informiert werden. Schließlich kann es ja Nebenkosten geben die nach Personen abgerechnet werden und der Vermieter hat ein Recht darauf zu wissen wer in seinem Eigentum wohnt.

    Außerdem schrieb ich das kann die Kündigung zur Folge haben.

    Um was für eine Wohnbescheinigung geht es denn?

    Die Eltern sind ja nicht Vertragspartner des Vermieters des Sohnes. Warum sollte der irgend was bescheinigen?

    Zitat

    Muss ich eigentlich dem Untervermieter gegenüber auch eine Kündigung aussprechen?

    Nur wenn Du kündigen willst. Ansonsten müßte das Dein Vermieter machen.

    Das wäre fristgerecht jetzt allerdings frühestens zum 30.11.2016, wenn das Zimmer unmöbliert ist, möglich.

    Schadensersatz könntest Du, weil Du ja nicht ganz freiwillig umziehst, zumindest in Form der Umzugskosten verlangen.

    Fest Vorgeben dazu gibt es nicht.

    Ist Dein Vermieter "unkooperativ" kannst ihm androhen nicht auszuziehen. Dann hat er ein Problem mit seinem Vermieter weil er die Wohnung bei Vertragsende nicht vollständige geräumt zurück geben kann.

    Nicht vergessen einen Aufhebungsvertrag abzuschließen.

    Ja ist mir jetzt klar. Aber was kann ich jetzt machen? Kann ich irgendwie meine Nachbarn mit einbeziehen?

    Und wie er sagt, die Kündigung mit Einwurfeinschreiben schicken, bringt doch auch nichts. Da kann er immer das gleiche sagen...

    Da hilft nur noch den Vermieter abpassen und ihm die Kündigung, offen ohne Umschlag und mit einem Zeugen, in die Hand drücken.

    Problem dabei, die Kündigung ist jetzt erst zum 30.11. möglich.

    Besteht die Möglichkeit die Kündigung unter seiner Wohnungstür durch zu schieben?

    Allerletzte Ausweg, die Kündigung persönlich von einem Gerichtsvollzieher übergeben lassen.

    Zitat

    Gestern hat er alle seine Briefe abgeholt, aber meinen nicht.

    Woher weißt Du welche Post der Vermieter aus Briefkasten nimmt und welche nicht?

    Zitat

    Zudem sagt er, dass ich es mit einem Einwurfeinschreiben schicken muss und alles was ich bis jetzt gemacht habe nicht gültig ist.

    Lass Dir keinen Bären aufbinden. Selbst wenn Du die Kündigung per Brieftaube geschickt hättest wäre sie wirksam.

    Mal davon abgesehen, könnte man das als Bestätigung werten das Deine Kündigung angekommen ist. Ob und wann der Vermieter sie aus dem Briefkasten nimmt und liest oder nicht ist völlig wurscht.

    Zitat

    Was soll ich Ihm antworten?

    Gar nichts.

    Zitat

    34qm, jetzt zahle ich € 35 mtl. mit ordentlicher Erstattung, wie geschrieben, obwohl in den Abrechnungszeitraum ja auch Jan-Apr gefallen sind.

    Das sind die Abschläge die Du jetzt an den Heizenergieversorger zahlst.

    Ich meinte wie hoch die Vorauszahlungen an den Vermieter inkl. Heizkosten, das ist mehr als nur Kosten für die Heizenergie,waren.

    Jetzt zahlst Du ja zu 100 % den Verbrauch.

    Vorher lediglich 70 oder sogar nur 50 %, der Rest wurde ja nach der Wohnfläche umgelegt.

    Zitat

    Lohnt sich da generell der Gang zum Mieterschutz und/oder Anwalt (ich hätte einen Fachanwalt für Mietrecht an der Hand)?

    Dann rate ich zu diesem zu gehen.

    Nutzungszeitraum überwiegend bzw. ausschließlich in der Heizperiode bedeutet fast immer eine Nachzahlung.

    Wie groß ist denn die Wohnung und wie hoch waren die monatlichen Vorauszahlungen?

    Auch wenn man selbst sehr sparsam heizt nutzt das wenig, da ja ein Teil der Heizkosten nach der Wohnfläche abgerechnet wird.

    Als Mieter bist Du berechtigt nach der Abrechnung die monatlichen Vorauszahlungen selbst anzupassen. Bist Du der Meinung die jetzigen sind zu hoch, reduziere sie.

    Eine kurze schriftliche Mitteilung an der Vermieter, fertig.

    Zitat

    Anhand der ersten Antworten kann ich nun aber davon ausgehen, das für beide Fälle eine Eigenbedarfskündigung jeweils mit genauer Begründung möglich sein dürfte.

    Richtig. Ich rate dazu fachanwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

    Wie lange wohnt denn der Mieter schon da? Danach richtet sich ja die Kündigungsfrist. Das können im E-Fall 9 Monate sein.

    Ihr solltet schon vorab überlegen wie man dem Mieter den Auszug "versüßen" kann.

    Denn stellt der sich quer, widerspricht der Kündigung oder läßt sie prüfen und es wird ein klitzekleines Härchen in der Suppe gefunden, kann es ewig dauern bis er auszieht oder gar nicht.

    Eigenbedarf kann auch geltend macht werden wenn die berechtigte Person die Wohnung nur gelegentlich oder als Ferienwohnung nutzt.

    Ebenso kann Eigenbedarf für Haus- und Pflegepersonal, wie auch Mitarbeiter der Firma des Vermieters geltend gemacht werden.

    So nebenbei, Deine Frage nach mehren Möglichkeiten läßt den Verdacht aufkommen das eigentlich gar kein Eigenbedarf besteht.

    Zitat

    der Untermieter hat nun bereits das zweite mal zu spät die Miete gezahlt, bzw jetzt für den aktuellen Monat ist noch nichts angekommen. Laut dem Vertrag ist der Mietbetrag bis zum ersten des Monats zu zahlen.

    Gesetz geht vor Mietvertrag. Laut BGB § 556b ist die Miete spätestens am 3. Werk-, besser gesagt Bankbuchungstag, fällig.

    3. Werktag im Juni 2016 war der 3.6. und im August 2016 ist es auch der 3. des Monats, also heute.

    Zitat

    Außerdem hat der Untermieter noch keine vertraglich festgelegte Mietkaution bezahlt.

    Damit ist er aktuell nur zu einem Drittel im Rückstand.

    Denn gem. § 551 Abs. 2 ist der Mieter berechtigt die Kaution in 3 Raten zu zahlen. Erste Rate bei Mietbeginn, die anderen 2 zusammen mit den Mietzahlungen in den Folgemonaten.

    Zitat

    Hauptmieter: Das Kündigungsrecht des Hauptmieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn der Untermietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde. Die Frist beträgt somit zwei Wochen. Wurde der Untermietvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so kann er vor Ablauf der Untermietzeit nicht ordentlich gekündigt werden.

    Ach ja, der berüchtigte "Untermietvertrag" aus dem Netz.:mad:

    Auch hier gilt, Gesetz geht vor Mietvertrag.

    Das Zimmer Deines Untermieters, und nur das zählt, ist unmöbliert. Folglich greift das Mietrecht, insbesondere der Mieterschutz, in vollem Umfang.

    Heißt für Dich, Kündigungsfrist mindestens 3 Monate und Du kannst Deinem Mieter nur aus rechtlich zulässigem Grund, der im Kündigungsschreiben zu nennen ist, kündigen.

    Im Moment sehe noch keinen zulässigen Grund Deinem Mieter zu kündigen.

    Halt, eine Möglichkeit gibt es noch. Du könntest, da Du mit dem Mieter die Wohnung teilst, von Deinem erleichterten Kündigungsrecht (§ 573a BGB) Gebrauch machen. Kündigungsfrist dann aber 6 Monate.

    Das Mietrecht gilt für alle Mietverhältnisse, auch für sog. Untermietverhältnisse.

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