Wurde vertraglich ein Trockenboden zugesagt?
Zitat
Mein damaliger Anwalt hat mir empfohlen, eine Mietminderung von 5 % anzukündigen und die dann auch einzubehalten.
Falls hier überhaupt eine Mietminderung zulässig wäre, sind 5 % schon sehr gewagt.
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Nun möchte ich meine Kaution zurück und die wollen den kompletten Betrag einbehalten. Das kann doch nicht richtig sein?
Bei ungerechtfertigter oder unangemessen hoher Mietminderung kann das schon richtig sein. Das sind dann nämlich Mietschulden. Und dafür darf u. a. die Kaution nach Mietende verwendet werden.
Übrigens darf der Vermieter die Kaution bis 6 Monate nach Mietende, das wäre in dem Fall bis Ende September, einbehalten um zu prüfen welche Ansprüche er noch hat.
Das können auch noch evtl. Nachzahlungen aus noch nicht fälligen NK-Abrechnungen sein.
Aktuell, wenn Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr, die für 2015, falls noch nicht erfolgt, und die für 2017.