Beiträge von anitari

    Schimmel gibts eher in der Wohnung

    Das meinte ich auch. Die Bilder habe ich erst später gesehen. Das gekippte Fenster auch solche Folgen haben kann wußte ich nicht. Bis heute.

    Zitat

    das ist das neue (gedaemmte) Deutschland.

    Jepp. Es lebe der Dämmungs- und Dichtungswahn(sinn)

    Die Befürchtung der Verwaltung düfte zu Recht bestehen. Nach wenigen Jahren würde die Fassade dann so aussehen, wie auf den Bildern.

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    Und die weißen Pferde kommen zu Hauf:o

    Wenn die Funktion da ist kann der Vermieter nicht untersagen sie nutzen.

    Allerdings birgt ständiges ankippen der Fenster die Gefahr der Schimmelbildung.

    Das ist vermutlich mit

    Zitat

    die Umrandung durch die Kippfunktion schwarz werden kann

    gemeint.

    Ich sag mal so, der Vermieter hätte, mit Recht, auf die Einhaltung des Vertrages und der Kündigungsfrist bestehen können. Das hätte Euch 3 MM gekostet. Also mehr als 1000 €.

    Wenn im Vertrag noch einen Kündigungsverzicht auf bestimmte Zeit vereinbart ist, deutlich mehr.

    Wurde vertraglich ein Trockenboden zugesagt?

    Zitat

    Mein damaliger Anwalt hat mir empfohlen, eine Mietminderung von 5 % anzukündigen und die dann auch einzubehalten.

    Falls hier überhaupt eine Mietminderung zulässig wäre, sind 5 % schon sehr gewagt.

    Zitat

    Nun möchte ich meine Kaution zurück und die wollen den kompletten Betrag einbehalten. Das kann doch nicht richtig sein?

    Bei ungerechtfertigter oder unangemessen hoher Mietminderung kann das schon richtig sein. Das sind dann nämlich Mietschulden. Und dafür darf u. a. die Kaution nach Mietende verwendet werden.

    Übrigens darf der Vermieter die Kaution bis 6 Monate nach Mietende, das wäre in dem Fall bis Ende September, einbehalten um zu prüfen welche Ansprüche er noch hat.

    Das können auch noch evtl. Nachzahlungen aus noch nicht fälligen NK-Abrechnungen sein.

    Aktuell, wenn Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr, die für 2015, falls noch nicht erfolgt, und die für 2017.

    Wenn befristet nicht angekreuzt ist, ist der Vertrag unbefristet. Das wäre er auch wenn befristet angekreuzt und kein zulässiger Grund dafür angegeben wäre.

    Folglich, Vertrag unbefristet mit gesetzlicher Kündigungsfrist.

    Zitat

    Mir wurde gesagt ich hätte keine, es gilt für den Mieter immer das Exemplar das er ausgehändigt bekam und da nicht drin steht ob befristet oder unbefristet.

    Wer das gesagt hat, hat Null Ahnung.

    Kein Warmwasser in der Küche?

    Wurde das vertraglich zugesagt?

    Die Immobiliengesellschaft droht mir mit der Kündigung wenn ich den Mietvertrag nicht unterzeichne, da kein schriftlicher Mietvertrag vorliegt, sondern nur ein mündlicher.

    Netter Versuch. Aber Dummfug.

    Es steht nirgends geschrieben das ein Mietvertrag schriftlich abgeschlossen werden muß.

    Was tun?

    Nichts außer weiterhin ein zuverlässiger Mieter sein.

    Das heißt vor allem die Miete vollständig und pünktlich zahlen. Pünktlich bedeutet das sie spätestens am 3. Werktag des Monats auf dem Konto des Vermieters sein muß.

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