Noch mal meine Frage.
Worauf willst Du hinaus?
Noch mal meine Frage.
Worauf willst Du hinaus?
ZitatWas kann ich hier tun bzw. wie würdet ihr mir empfehlen zu reagieren
Schließzylinder der Wohnungstür austauschen.
ZitatKann sie mir fristlos kündigen?
Nö
ZitatKann ich dagegen irgendwie vorgehen?
Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Verläuft aber meistens Im Sande.
Der Mietvertrag ist, für den Mieter, in jeden Fall wirksam.
Ob er von den anderen Eigentümern möglicherweise angefochten werden könnte, steht auf einem anderen Blatt.
Worauf willst Du hinaus?
Die Eigentümer wollen die Wohnung anderweitig vermieten, da es zu Beschwerden kam in den letzten Jahren.
Somit ist wohl meinem Vermieter gekündigt worden. Dieser hat ein Unternehmen dass WG
Was hast Du mit den Eigentümern zu tun?
Nichts!
Mit der möglichen Kündigung der Eigentümer deines Vermieters auch nichts.
So lange dir dein Vermieter nicht kündigt besteht folglich kein Handlungsbedarf.
Immer diese WG-Kram![]()
Was genau heißt soll aufgelöst werden?
Weder den Begriff WG noch auflösen kennt das Mietrecht.
Ist dem Vermieter, vermutlich selbst Mieter, gekündigt worden?
ZitatHabe ich einen befristeten oder unbefristeten Mietvertrag?
Unbefristet mit Kündigungsverzicht. Kein Zeitmietvertrag in Sinne § 575.
Dank der dummen Formulierung kann er aber bis zum 3. Werktag im Dezember 2016 zum 28.02.2017 gekündigt werden.
ZitatHaben wir rein rechtlich gesehen die Chance überhaupt eher zu kündigen?
Außerordentlich wegen schwerster Vertragsverstöße die der Vermieter zu verantworten hat.
Der Eigenbedarf könnte nach deinem Mietende und Auszug weg gefallen sein.
Dann hast Du keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Einheitswertbescheid.
Den meinte ich eigentlich. Danke.
*) Vermieter, nicht beim FA.
Ich korrigiere *) beim Vermieter
Kann ich den Grundsteuermessbescheid auch beim Finanzamt einsehen. Habe ich da als Mieter ein anrecht drauf?
Danke für die Hilfe!
Als Mieter hast Du lediglich Anrecht darauf die Belege des Vermieters einzusehen.
Habe ich im Thema schon geschrieben, im Messbescheid steht dazu nichts.
Im Thema hast Du Grundsteuerbescheid geschrieben.
Den Bekommt der Eigentümer von der Stadt/Gemeinde.
Daraus geht nur der Betrag der Grundsteuer hervor.
Für welche Fläche welche Grundsteuer bemessen wird geht aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes hervor.
Bitte die Begriffe Grundsteuer- und Grundsteuermessbscheid beachten und unterscheiden!
Den Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt.
Im MV gefällt mir § 2.2 nicht: Da es sich um ein möbl. Zimmer handelt, dürfte die Kündigungsfrist anders sein: bis zum 15.d.M. zum Monatsende.
Nein, denn der Vermieter wohnt nicht selbst mit in der Wohnung.
Siehe Post #10
nein, vermieter wohnt nicht in der WG.
zwangsversetzung an einen anderen Arbeitsort hätte ich nicht. aber eine neue Arbeitsstelle die ich annehmen muss, um vom Amt (arbeitslosengeld, hartz4) wegzukommen.
Dann unterschreib den Vertrag nicht.
Da Du so lange keine Wohnung hattest bekommst Du möglicherweise vom Jobcenter Geld für die sog. Erstausstattung (Möbel und Hausrat).
das zimmer ist 14 qm und möbliliert mit schreibtisch, bürostuhl, bett und schrank.
Wohnt der Vermieter selbst mit in der Wohnung?
Zitatfrüher aus sozialhilfe, konnte die sozialhife behörde verlangen, das man umzieht wenn die wohnung zu gross oder zu teuer.
Das kann sie auch heute noch. Können einen aber nicht zwingen gegen den Mietvertrag zu verstoßen.
Zitatund wäre das ein grund die wohnung innerhalb der 6 monate kündigungsfrist zu kündigen?
Noch mal, das ist nicht die Kündigungsfrist, sondern der Zeitraum für den auf die fristgerechte Kündigung verzichtet wird.
Zitat"Der Mieter kann seine vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis verlangen, wenn er die Wohnung aus wichtigen persönlichen Gründen aufgeben muss."
Wichtiger Grund wäre z. B. die zwangsweise Versetzung an einen anderen Arbeitsort.
Zitatok, wie sieht das aus wenn ich einer anderen Stadt einen Job bekomme, oder wenn ich auf Harz 4 bin und das Amt mich zwingt in eine günstigere Wohnung / WG um zu ziehen?
muss ich dann trotzdem die 6 Monate abwarten und dann nochmal 3 Monate die Kündigungsfrist?
Ja, Mietvertrag und Job bzw. Jobcenter haben nichts miteinander zu tun.
Das Jobcenter muß bis 6 Monate die evtl. höheren Kosten der Unterkunft zahlen.
Übrigens, Mietvertrag ist Mietvertrag. Ob nun ganze Wohnung oder nur ein Zimmer darin spielt keine Rolle.
Nein, ist er nicht.
Kaution ist bis 3 Kaltmieten erlaubt. Auch bei einem WG-Zimmer.
Kündigungsverzicht bis 45 Monate ab Vertragsabschluß zulässig. An der Kündigungsfrist ändert das nichts, nur am Zeitpunkt zu oder ab wann erstmals gekündigt werden kann.
Das einzige MUSS ist den Vermieter über den Zuzug der Freundin informieren.
Und die Wohnungsgeberbestätigung für die Anmeldung beim EMA ausstellen.
Aber ob das auch gilt, wenn er selbest das selbe Haus bewohnt?
Kann mir nicht vorstellen, dass er andere Regeln hat als wir als Mieter.
Ist aber so. Selbst wenn der Vermieter 10 Hunde hätte, könnte er dem Mieter die Hundehaltung mit nachvollziehbarem Grund untersagen.
So nebenbei, hat das Haus mehr als 2 Wohnungen?
Soll ich den Vertrag hier hochladen? Ging eben nicht... 5,5Mb waren glaube ich zu groß...
Ja, bitte. Dann mach die Bilder kleiner. Aber nicht zu klein.
Deine "Interpretationen" des Vertragsinhaltes sind wenig hilfreich.
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