Beiträge von anitari

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    Die vorzeitige und ausservertragliche Beendigung des Mietvertrages wurde von dem Anwalt der Vermieterin ja schwarz auf weiss in Namen seiner Mandantin akzeptiert.

    Der Anwalt schreibt lediglich das die Vermieterin dazu bereit sei, nicht das sie es ist.

    Zitat

    Muss ich da noch extra eine Kündigung formulieren?

    Aber sicher.

    Aktuell ist das zum 31.12.2016 möglich.

    engel99 und Klavier? Kommt mir irgend wie bekannt vor.

    Zitat

    Meine Frage ist nun, was ich dagegen unternehmen kann?

    Möglichkeit 1, den Vermieter nachweisbar auffordern alle zur Wohnung und zum Briefkasten gehörenden Schlüssel auszuhändigen.

    Möglichkeit 2, die Schließzylinder austauschen. Die Originalen aufheben und bei Mietende wieder einsetzen.

    Ist aus meiner Sicht die beste. Wer weiß wie viele Schlüssel noch in Umlauf sind. Möglicherweise gibt es sogar Generalschlüssel.

    Die Kosten für die neuen Schließzylinder, meine ich mal gelesen zu haben, könnte man dem Vermieter auf's Auge drücken.

    Ob sich deswegen aber ein möglicher (Rechts-)Streit lohnt wage ich zu bezweifeln.

    Ein Schließzylinder für Wohnungstüren ist schon ab etwa 15 € und ein Briefkastenschloß für etwa 10 € im Baumarkt zu bekommen.

    Zumindest den Schließzylinder für die Wohnungstür kann man ja wieder verwenden.

    Moment, deine Eltern sind Mieter, nicht Bürge. Das sind 2 verschiedene Latschen.

    Haben sie, deine Eltern, die Zustimmung vom Vermieter das Du allein dort wohnen darfst?

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    2.Ist es überhaupt nötig die Wohnung zu kündigen? kann ich als Neumieter in Spee und Sohn meiner Eltern nicht den vorhandenen Mietvertrag übernehmen?

    Wenn der Vermieter nicht will, nein. Das Du der Sohn der Mieter bist spielt überhaupt keine Rolle.

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    Er ist der Meinung er könne uns problemlos kündigen und sei dabei im Recht. Ist das so oder ist das nur wildes gedrohe seinerseits?

    Dir und deiner Freundin kann er nicht kündigen, denn Ihr seid nicht sein Vertragspartner.

    Kündigen kann er nur deinen Eltern, denn die sind Mieter.

    Problemlos allerdings nicht. Dazu müßte er schon einen wichtigen, rechtlich zulässigen Grund haben.

    Verkauf des Hauses ist keiner.

    Unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte (Euch) dagegen schon. Allerdings nach 4jähriger widerspruchsloser Duldung ziemlich unglaubwürdig.

    Der Kauf meiner meiner Eigentumswohnung hat nur 3 Wochen gedauert, allerdings mit sofortiger Barzahlung.
    Wenn man aber dazu eine Bank braucht, kann sich das schon mal hinziehen.

    Und wenn das Amtsgericht überlastet und vielleicht Urlaubszeit ist auch.

    Jedenfalls ist es, wie man hier sieht, sehr riskant, ohne zumindest den Kaufvertrag in trockenen Tüchern zu haben, die Wohnung zu kündigen.

    Der Vermieter beantragt jetzt eine Zwangsräumug. Als Gründe nennt er, wiederholte Verstösse gegen die Hausordnung und Nichteinhaltung von Schönheitsreparaturen.

    Das hat doch nichts mit einer evtl. Zwangsräumung zu tun. Einziger Grund dafür ist das der Mieter nach Ende des Mietverhältnisses die Mietsache nicht zurück gibt, sprich nicht auszieht.

    Um eine Zwangsräumung zu beantragen muß der Mieter erst mal gekündigt sein und die Kündigungsfrist mindestens 2 Wochen abgelaufen.

    Gekündigt ist gekündigt. Da gibt es kein zurück, außer der Vermieter spielt mit.

    Zitat

    Vor etwa 4 Wochen hatten wir den Erwerb eines Hauses angestrebt. In der irrigen Annahme, das Haus zu bekommen, haben wir unseren Mietvertrag (nach 5 Jahren) gekündigt und auch eine Bestätigung erhalten.

    Selbst wenn das mit dem Kauf geklappt hätte, hätte es ziemlich sicher länger als 3 Monate gedauert bis Ihr es hättet beziehen können. Das nur am Rande.

    Zitat

    sagt mir mein normales rechtsempfinden, dass es einfach mit der kündigung erledigt ist.

    So einfach ist das nicht.

    Als Mieter hast Du die Pflicht Besichtigungen des Vermieters oder einem beauftragten Makler mit Mietinteressenten zuzulassen.

    Allerdings muß sich der Vermieter bzw. Makler mit dir in Verbindung setzen, heißt Termine vereinbaren, nicht Du mit dem Vermieter oder Makler.

    Das ist ja offensichtlich über 2 Monate nicht geschehen.

    Wenn Du fristgerecht zu Ende September gekündigt hast muß das ja mindestens am 3. Werktag im Juli gewesen sein.

    Jetzt kurz vor Mietende fällt dem Vermieter ein das er neu vermieten will/muß?

    Ganz schön trödelig.

    Oder hat er seit Juli schon mal was wegen Besichtigungen mit Mietinteressenten unternommen/vereinbart?

    Bilder von der Wohnung mußt Du übrigens nicht zulassen.

    Dein Vertrag endet am 30. September. Damit ist für dich der Drops gelutscht.

    Ohne die Abrechnung zu sehen kann man wenig bis nichts dazu sagen.

    Zitat

    Dazu ist noch zu sagen dass die Heizung quasi das Ganze Jahr über aus war,

    Standartaussage angesichts einer hohen Nachzahlung:cool:

    Ist die Abrechnung rechnerisch korrekt kommen 2 - 3 mögliche Ursachen für die hohe Nachzahlung in Frage.

    Nummer 1 schlecht hin, zu geringe Vorauszahlungen.

    Grobe Richtwerte bzw. durchschnittliche Betriebskosten:

    Ohne Heiz- und WW-Aufbereitungskosten 1,00 - 1,50 €/m²

    Heizkosten ohne WW-Aufbereitung 1,00 - 1,20 €/m²

    Mit WW-Aufbereitung 1,20 - 1,50 €/m²

    Nummer 2, die Heizungsart. Die genannten Richtwerte bzw. der Durchschnitt wird bei Fernwärme mit um die 2,00 €/m² getopt.

    Nummer 3, der Nutzungszeitraum. War der ausschließlich oder überwiegend in der Heizperiode ist eine Nachzahlung so sicher wie das Amen in der Kirche.

    Nach welchem Umlageschlüssel werden denn die Heizkosten verteilt? 30/70 oder 50/50?

    Mit Faktor ist vermutlich der Bewertungsfaktor gemeint. Der wird für jeden Heizkörper bei der Erst- oder Neuinstallation von Heizkostenverteilern ermittelt. Das der hier 0 ist könnte daran liegen das dies nicht gemacht wurde. Inwieweit der Faktor was mit der Abrechnung bzw. der Ermittlung der Heizkosten zu tun kann ich nicht sagen. Aber wie gesagt das ist reine Vermutung.

    Mehr kann man leider nicht sagen ohne die Abrechnung zu sehen.

    Wie ist denn der Abrechnungszeitraum?

    Wie groß die Wohnung?

    72 € inkl Heizkosten ist schon ziemlich wenig. Außer es ist eine Miniwohnung von etwa 25 - 30 m².

    Als erster Hinwies, Einzug und Nutzungszeitraum ausschließlich oder überwiegend in der Heizungsperiode bedeute fast immer eine Nachzahlungen.

    Denn in den Heizmonaten, ganz besonders Januar - April, sind die tatsächlichen Heizkosten 2 - 3 x so hoch wie gezahlten.

    Wenn möglich stell die Abrechnung als Bild(er) ein. Nicht zu klein und persönliche Daten unkenntlich machen.

    Bislang war ich der Meinung, dass der M. den VM nicht um die überfällige Abrechnung auffordern müsse. Hat sich was geändert?

    Müssen muß er nicht.

    Nur wenn der Mieter evtl. Ansprüche, z. B. Erstattung einer Gutschrift oder der kompletten Vorauszahlungen eines Abrechnungszeitraumes, geltend machen will muß er das schon.

    Z.B. er bekommt eine Rechnung nicht die er für die NK-Abrechnung braucht. Gäbe noch mehr.....

    Dann müßte er, der Vermieter nachweisen, das er die Rechnung trotz intensiver Bemühungen nicht bekommen hat.

    Her mit den mehr ...

    Zudem kann man eine Abrechnung auch ohne Rechnung erstellen. Nämlich in dem man Kosten/Verbrauch schätzt oder die Kosten des Vorjahres zu Grunde legt.

    Ja so mein ich das ja. Abgerechnet in diesem Sinne hat er ja, das weiß ich. Nur uns keine Abrechnung zukommen lassen, das hat er nicht.

    Dann schriebt ihn an, nachweisbar, und fordert die Abrechnung für den Zeitraum 01.09.2014 - 31.08.2015 bis zum, sagen wir mal, 30.09.2016.

    Erfolgt keine Reaktion die gesamten Vorauszahlungen dieses Zeitraumes zurückfordern.

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