Beiträge von anitari

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    Ja 800 Euro fürs Jahr (deswegen p.a. Oben). Ist das für euch bei 35qm normal?

    Etwas hoch für eine so kleine Wohnung.

    Allerdings kommt es auch auf das Verbrauchsverhalten des Mieters, ob auch die Warmwasseraufbereitung dabei ist und die Heizungsart an.

    Mag der Mieter es gerne mollig warm, hat evtl. irgendwo ständig ein Fenster auf kipp und/oder ist er einer gerne viel und lange duscht?

    Gerne wird auch versucht mit möglichst wenig Heizkörpern die ganze Wohnung zu beheizen, weil man meint so Heizkosten zu sparen. Ein ganz großer Irrtum!

    Ist es eine Zentralheizung im Haus oder Fernwärme?

    Fernwärme ist gleich nach Strom die teuerste Heizungsart, etwa 2 €/m².


    Zitat

    und für die Fenster einen thermovorhänge besorgt.

    Die bis zum Boden reichen und vor den Heizkörpern hängen?

    In meiner Nebenkostenabrechnung wird ein großer Teil der Kosten auf mich umgelegt, obwohl ich den Aufzug nur in Ausnahmefällen nutze.

    Du kannst ihn also nutzen. Folglich mußt Du dich auch an den Kosten beteiligen.

    anitari

    Dann verstehe ich nicht, warum mein Bruder als Vermieter damals erst Klage einreichen konnte, nachdem seine Mietnomadin 2 Monate in Verzug war und diese dann immer noch die Chance hatte die Mietschulden zu begleichen, somit war die Klage unwirksam. Er konnte erst wieder Klage einreichen, nachdem sie 2 weitere Monate in Verzug war.

    Da gab es nix mit 2-4 Wochen Räumungsfrist. Wundert mich gerade, warum es in meinem Fall so einfach sein kann.

    Du verwechselst hier außerordentliche Kündigung mit Räumungsklage. Zudem Kündigung wegen Mietrückstand und Kündigung wegen mehrfach verspäteten Mietzahlungen.

    Eine außerordentliche Kündigung wegen Mietrückstand kann der Mieter durch sofortige Zahlung des Rückstandes unwirksam machen. Sofern ihm in den letzten 2 Jahren nicht schon mal aus diesem Grund außerordentlich gekündigt wurde.

    Du warst doch noch gar nicht beim Vermieter. Weißt also noch gar nicht worum es wirklich geht.

    Melde dich nach dem Gespräch wieder.

    Dir die ganzen Details und Feinheiten die sein können oder nicht zu erklären würde ins Unendliche führen.

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    Was genau heißt denn "Abmahnung" ? Ist eine Zahlungsaufforderung/Mahnung schon eine Abmahnung?

    Kann als solche gesehen werden.

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    Und wann müsste diese dann ausgesprochen werden - die Kündigung nach Abmahnung? Heißt das der Vermieter kann im Juni abmahnen und dann ohne, dass es eine weitere Mahnung gab im Dezember dann doch kündigen?

    So soll es zulässig sein, wenn sich der Grund der Abmahnung, z. B. verspätete Mietzahlung, in der Zeit wiederholt.

    Eigentlich müssen Mietzahlungen gar nicht angemahnt werden. Der Mieter ist automatisch am 4. Werktag des Monats in Verzug.

    Zitat

    Sorry für die vielen Fragen, aber was heißt "ohne gesetzliche Frist"? Fristlos?

    Heißt es.

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    D.h. er könnte mich morgen kündigen und ich sitze übermorgen auf der Straße?

    Na ja, Vermieter gewähren i. d. R. eine Räumungsfrist von 2 - 4 Wochen.

    Hallo Berny,

    vielen Dank. Ob es in der Vergangenheit eine Abmahnung gegeben hat kann ich nicht sagen. Aber ich selber habe schonmal eine Mahnung erhalten, leider.

    Interessant wäre ja, mit welcher Frist mich der Vermieter rausschmeissen könnte, wenn alle Stricke reißen. Es wäre mit dem Sonderkündigungsrecht ja dann eine außerordentliche Kündigung.

    Mit gesetzlicher Frist. Und das sind bei Wohndauer ab 8 Jahre 9 Monate.


    wenn Du schon mal eine Abmahnung wegen verspäteter Mietzahlung bekommen hast und die ist noch keine 6 Monate her, wäre eine außerordentliche Kündigung, ohne gesetzliche Frist, möglich.

    War die Wohnungstür schon bei Mietbeginn in diesem Zustand und Du hast den nicht zeitnah reklamiert, hast Du kein Recht mehr die Miete zu mindern.

    Kondenswasserbildung in der kalten Jahreszeit ist normal. Abhilfe schafft mehrmals täglich richtiges Lüften.

    800 € Heizkosten für welchen Zeitraum?

    Bei 500 € Nachzahlung hast Du ja nur 300 € voraus gezahlt. Wenn das für 1 Jahr war, war das zu wenig, viel zu wenig.

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    Wie lässt sich eine nicht mehr zumutbare chronische Lärmbelästigung durch die Musik des Nachbarn feststellen, bzw. wie ist sowas definiert?

    Lärmprotokoll, zu Nachtzeiten Polizei oder Ordnungsamt rufen.

    Laute Musik, wenn nicht gerade von einer angemeldeten Veranstaltung, ist vermeidbarer Lärm. Alles was außerhalb der der Wohnung zu hören ist gilt als Lärmbelästigung.

    Den Vermieter nachweisbar darüber informieren und die Behebung des´Mangels, denn das ist einer, fordern.

    Im E-Fall die Miete mindern.

    Für eine außerordentliche Kündigung reicht das jedoch nicht.

    Was genau bedeutet eigentlich 24monatige Mindestlaufzeit?

    Bitte den exakten Wortlaut dazu.

    Hab ich da was falsch verstanden? 6,28€ wird auch gar nicht verlangt, sondern nur 5,40€? Plus eine Garage von der niemand weiß in welchem Verhältniss die zum MV. steht.

    Asche auf mein Haupt

    Bleibt immer noch die Frage an wen das Verlangen namentlich gerichtet ist.

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    Das Schreiben fängt mit

    Sehr geehrter

    an.

    An wen ist es denn namentlich gerichtet?

    Wenn ich das recht verstehe ist deine LG alleinige Mieterin.

    Dann sollte da doch

    Sehr geehrte

    stehen.

    Wie schon von Mitleser angemerkt ist die Berechnung nicht korrekt. Bei maximal möglicher Erhöhung um 20 % wären es am Ende 5,52 €/m², nicht 6,28 €.

    Sprich das Mieterhöhungsverlangen ist unwirksam.

    Widerspruch nicht nötig. Das würde nur dazu führen das der Vermieter ein korrektes "nach schiebt" und sich dadurch die Erhöhung nur verschiebt.

    Ich muss dazu sagen das die Glastür aus einer einfachen Verglasung besteht, diese wurde (bevor dieses Haus zu 2 Wohnungen gemacht worden ist) als normal zwischen Tür eingebaut damals vom alten Vermieter.

    Noch mal, die Tür war bei Mietbeginn so vorhanden, deine LG hat das so akzeptiert, fertig!

    Was ist nun mit dem Mieterhöhungsverlangen? Was genau steht da drin.

    So am Rande, wohnt der Vermieter selbst mit in dem Haus?


    eine Frage in eigenem Interesse, wie kommst du auf diese Werte, ich habe ein Reihenhaus vermietet, es leben dort 3 Erwachsene und ein Säugling, ja der Verbrauch sobald ein Säugling da ist wird er immer höher, rede nur vom Wasserverbrauch, die haben 135,35m³ verbraucht, demnach ein Verbrauch von ca. 10 Personen?

    Der durchschnittliche Warmwasserverbrauch liegt bei ca. 40 Liter pro Person am Tag. Macht hochgerechnet auf's Jahr etwa 14,5 m³ Warmwasser.

    Der durchschnittlich Gesamtwasserverbrauch (kalt + warm) liegt bei ca. 35 m³ pro Person im Jahr.

    Passt doch bei 4 Personen und 135 m³.

    Deine LG hat die Wohnung mit dieser Tür besichtigt und gemietet, eine nachweisbare Zusicherung des ehemaligen Vermieters eine andere Tür einzubauen gibt es nicht, folglich auch keinen Anspruch auf eine andere Tür.

    Zitat

    Nun ist die Situation die das der Vermieter zu meiner Lebensgefährtin gekommen ist mit einer Mieterhöhung von 80 Euro wegen Kosten die immer weiter steigen.

    Mieterhöhung oder Erhöhung der Nebenkosten?

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    Wir haben dem Vermieter mitgeteilt das wir der Mieterhöhung nicht zustimmen

    Wieso wir? Stehst Du mit im Mietvertrag?

    Falls es keine Mieterhöhung im Sinne des Gesetzes, sondern eine Erhöhung der Nebenkosten ist, bedarf es auch keiner Zustimmung durch den Mieter. Gleiches gilt für eine Mieterhöhung wegen Modernisierung.

    Sollte es aber eine zustimmungspflichtige Mieterhöhung sein und die erhöhte Miete wird auch nicht ab Beginn des 3. Monats nach Zugang des Mieterhöhungsverlangens gezahlt, kann der Vermieter die Zustimmung einklagen oder warten bis ein Betrag in Höhe von 2 Monatsmieten offen ist.

    Zitat

    danke schon mal im voraus für juristische Erleuchtung!

    Hier gibt es nur laienhafte Erleuchtung!

    Zitat

    Bei weiteren Mieterwechseln wird jeweils eine Mieterhöhung von 20,00 €/Zimmer erhoben."

    So wie ich das verstehe soll das für künftige Mieterwechsel, also nicht jetzt, gelten.

    Ich stelle mir das wie folgt vor:

    Die Wohnung hat z. B. 4 Zimmer. Nächster Mieterwechsel, bisherige Miete + 80 € = neue Miete usw. usw.

    Zitat

    2. Welche Schritte muss der Vermieter tun, um diese Staffelmiete einzuführen?

    Müssen gar keine. Er könnte weitere Mieterwechsel ablehnen und statt dessen verlangen das jedes mal der Mietvertrag komplett durch die aktuellen Mieter gekündigt wird und dann einen neuen Vertrag anbieten. Zum Beispiel einen Staffelmietvertrag in dem vereinbart wird das die Miete automatisch alle 15 Monate um Betrag x erhöht wird. Gleichzeitig könnte er die Mieter bis 4 Jahre an diesen Vertrag binden.

    Was mich an dieser Abrechnung wundert, ist, dass WW-Kosten deutlich höher sind als die Heizkosten.
    Wärmekontrakting ist m.W. garnicht billig.

    Und genau das ist das hüpfende Komma, ähnlich wie bei Fernwärme.
    Hohe Kosten der Anlage und geringer Verbrauch. Das ergibt hohe Kosten für den Mieter.

    Entweder stehen hier Wohnungen lange leer oder die Mieter gehen äußerst sparsam mit Warmwasser um, weil sie meinen so Kosten zu sparen.

    Das sie sich damit ein Eigentor schießen wissen sie leider nicht.

    Die 90 m³ WW-Verbrauch entsprechen in etwa dem von 6 Personen.

    Hier mal die Abrechnung, das ist nur die für die Heizung. Die normalen Nebenkosten wie Haustrom, Müll, Grundsteuer usw. werden auf einem gesonderten Blatt aufgezählt und dann zu den 1787,71 Eur dazuaddiert.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Dann bitte auch das gesonderte Blatt hochladen.

    Meiner Meinung nach sind es aber insgesamt (Heiz-, WW- und Betriebskosten, wie Müll, Grundsteuer usw.) 1787,71 € und auf dem gesonderten Blatt lediglich die Auflistung.

    Wissen sie wie lang die Kündigungsfrist ist, sobald man eine schriftliche Kündigung erhalten hat?

    Bei Wohndauer unter 5 Jahre 3 Monate.

    Sobald die Kündigung in Schriftform vorliegt solltet Ihr sie fachanwaltlich prüfen lassen.

    Möglich das der Eigenbedarf schon bei Vertragabeschluß bekannt war. Dann wäre die Kündigung u. U. unwirksam.

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