59m².:D ...
Im 2. Bild in Post #7 (2 Seiten des Mietvertrages), darauf bezog sich meine Antwort, steht nix von Wohnfläche und auch nix von Vorauszahlungen.
59m².:D ...
Im 2. Bild in Post #7 (2 Seiten des Mietvertrages), darauf bezog sich meine Antwort, steht nix von Wohnfläche und auch nix von Vorauszahlungen.
Ok ich prüf das nochmal alles und schau mir mal die gesetzliche Regelung für die Umlage auf Personen und Wohnfläche an, sonst schonmal vielen Dank für die Hilfe!
BGB § 556a
Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten
(1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.
ZitatIch bin den Mietvertrag grad durch und es steht nicht drin ob die Kosten auf die Wohnungsgröße oder auf die Anzahl der Bewohner pro Wohnung umgerechnet werden. Einfach nur das der Mieter die Kosten zu tragen hat. Würden mir bei der Umrechnung auf die Wohnungsgröße Vorteile entstehen?
Im Mietvertrag müßte vereinbart sein das bestimmte BK nach z. B. Personen umgelegt werden. Ist das nicht der Fall muß der Vermieter anteilig zur Wohnfläche abrechnen.
Das würde zu Eurem Vorteil sein.
Am Beispiel Hauslicht:
Euer Anteil laut Abrechnung für 122 Tage knapp 30 €
Umlage nach Wohnfläche
Gesamtkosten (540 €) : Gesamtwohnfläche (789 m²) = Kosten pro m²/Jahr 0,68 €
Kosten pro m²/Jahr 0,68 € x Eure Wohnfläche lt. Abrechnung (59 m²) = 40,38 € in 365 Tagen
40,38 € in 365 Tagen : 365 Tage x Euren Nutzungszeitraum 122 Tage = 13,49 €
ZitatWie kommst du jetzt auf 20 € bei Vorauszahlungen? Hast du die Betriebskosten auf das ganze Jahr umgerechnet?
Nein. Ich bin davon ausgegangen das Vorauszahlungen für BK inkl. Heizkosten mindestens 2 € pro m² monatlichen betragen sollten, die Wohnfläche auf 60 m² aufgerundet und x 2 genommen.
ZitatWegen b) und c) sollte ich ein Wiederspruch zur Betriebskostenabrechnung machen, mit der Bitte der Neuberechnung?
Ja. Und gleichzeitig der Umlage nach Personen widersprechen das diese nicht vertraglich vereinbart ist.
Im 2. Bild 2. Zeile von unten:
2. Bild in Post #7?
Da steht weder was von Wohnfläche, noch Vorauszahlungen.
Komm grad von Arbeit, jetzt hier die komplette Betriebskostenabrechnung.
Umlage nach Personen einiger Kostenarten, ist das im Mietvertrag vereinbart? Wenn nicht muß der Vermieter nach der Wohnfläche abrechnen.
Es wurden nur 352 statt 402 € Gesamtvorauszahlungen berücksichtigt.
Ursache, aus meiner Sicht, für die Nachzahlung sind a) die etwa um 20 € zu geringen Vorauszahlungen, b) geringere Vorauszahlungen berücksichtigt und c) die um 2 m² abweichende Wohnfläche.
b) und c) müßt Ihr mit dem Vermieter klären.
Und hier noch die zwei ersten Seiten aus dem Mietvertrag mit den unterschiedlichen Angaben zur Wohnungsgröße und zur Betriebskostenvorauszahlung.
(Man kann leider nur 5 Dateien pro Beitrag anhängen)
Unterschiedliche Angaben zur Wohnungsgröße und den BK-Vorauszahlungen kann ich nicht finden.
Habe noch was gefunden, aber keine Bearbeitenfunktion.
Diese Kosten allein sind zusammen 300 €. Diese Kosten sollten allerdings fix sein und auf die Wohnfläche umgerechnet werden.
Unter der Nachzahlung steht dann:
Ihre neue monatliche Betriebskosten-Vorauszahlung beträgt 75 €
Ihre neue monatliche Heizkosten-Vorauszahlung beträgt 70 €
Das heißt das sich auch die fixen Betriebskosten geändert haben und dementsprechend im Mietvertrag die Vorauszahlung falsch angegeben wurde.
Gruß Andreas
Der Begriff fixe Betriebskosten bedeutet im Klartext das die verbrauchsunabhängige Kosten sind. Und auch die können sich ändern.
Die Vorauszahlungen sind lediglich ein Überschlag.
ZitatIch habe auch die möglichkeit die Betriebskostenabrechnung einzuscannen und hochzuladen
Dann mach das. Persönliche Daten aber unkenntlich machen.
ZitatSind die Warmwasserkosten normal? Das sind bei uns Wasser + Abwasser + Heizkosten des Wasser von 11,74 € Warmwasser pro m³.
Jedenfalls nicht unnormal. Bei z. B. kostet 1 m³ Kaltwasser 5,60 € und 5 - 6 € für die Aufbereitung ist normal.
ZitatGrundsätzlich haben wir die Wohnung uns unter anderm wegen den Mitkosten ausgesucht und nun bekommen wir für 4 Monate eine Nachzahlung von 228,99€.
Davon 3 Heizmonate. In den sind die tatsächlichen Heizkosten 2 - 3 x so hoch wie die gezahlten.
ZitatFür das Jahr 2016 geh ich davon aus das wir bei gleicher Nutzung > 600 € nachzahlen müssen.
Da habt Ihr ja in den heizfreien Monaten (Mai - September) kräftig Guthaben für die Heizmonate ansparen können. Das hat Euch 2015 gefehlt.
Davon abgesehen sind 100 € Vorauszahlungen bei der Wohnfläche und inkl. WW-Aufbereitung schon ziemlich knapp.
An eurem Wasserverbrauch müßt Ihr etwas "arbeiten". 22 m³ in 4 Monaten für 2 (?) Personen ist ziemlich viel. Man sagt im Schnitt verbraucht eine Person 2 - 3 m³ im Monat.
Zitatob der Zugang des Schreibens nicht bereits Anfang Dezember hätte erfolgen müssen.
Ende Dezember hätte auch noch gereicht.
§ 558b
Zustimmung zur Mieterhöhung
(1) Soweit der Mieter der Mieterhöhung zustimmt, schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens.
(2) Soweit der Mieter der Mieterhöhung nicht bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang des Verlangens zustimmt, kann der Vermieter auf Erteilung der Zustimmung klagen. Die Klage muss innerhalb von drei weiteren Monaten erhoben werden.
(3) Ist der Klage ein Erhöhungsverlangen vorausgegangen, das den Anforderungen des § 558a nicht entspricht, so kann es der Vermieter im Rechtsstreit nachholen oder die Mängel des Erhöhungsverlangens beheben. Dem Mieter steht auch in diesem Fall die Zustimmungsfrist nach Absatz 2 Satz 1 zu.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
ZitatAlle anderen Räume und auch alle anderen Wände sind ohne jeglichen Schaden.
Dann meide das Schlafzimmer, kündige fristgerecht zum 31.3.17 und such zum 1.4.17 eine neue Wohnung.
So, noch eine weitere Frage, die Heizkosten sind in den Nebenkosten extra aufgeführt, klar würde man die ja nach der Abrechnung eh wieder bekommen, nur kann man sich die sparen, wenn der Schlüssel abgegeben und somit der Zugang zum Heizsystem nicht mehr vorhanden ist, sparen? (Ich vermute fast dass auch das nicht geht aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt)
Richtig vermutet. Niete, sowie sämtliche Betriebskosten sind bis Vertragsende zu zahlen.
Übrigens sind bis Vertragende nicht nur die finanziellen Pflichten aus dem Vertrag zu erfüllen, sondern auch die Nebenpflichten.
Eine davon ist die Wohnung vor Schaden zu bewahren. Heißt besonders im Winter die Wohnung zumindest minimal zu beheizen und auch zu lüften.
Die Schlüssel mußt und solltest Du erst zum Vertragende, 28.02.2017, abgeben, nicht eher.
ZitatIch (Studentin, 22)
Entschuldigung, aber wie wird man man das so einem grottenschlechten Deutsch?
Wer genau steht als Mieter im Vertrag?
ZitatDies sind meine stärksten Argumente, weitere Gründe kann ich bei Bedarf nennen. Allerdings zweifel ich an deren Gültigkeit.
Ich zweifel schon an denen die Du bisher genannt hast.
Eine Raumtemperatur von 20 - 22 Grad muß der Vermieter lediglich zwischen 6 - 22/23 Uhr ermöglichen.
Eine geringere Temperatur berechtigt bestenfalls zur Mietminderung, nicht aber zur fristlosen Kündigung.
Wenn es keine Ferienwohnung ist sind solche Einschränkungen unzulässig.
ZitatGibt es irgendetwas das M tun kann außer zu betteln dass er nicht 2 Mieten umsonst zahlen muss?
Nichts oder endlich das Gesetz "erfinden" auf das sich Generationen von Mietern berufen das man durch Stellung eines Nachmieters aus dem Vertrag kommt.:o
ZitatKann der Mieter einen Mieterwechsel einfach so ablehnen
Der Vermieter kann einen Mieterwechsel im Normalfall ablehnen.
Zitatund kann eine Mietsteigerung so hoch ausfallen?
Es ist keine Mieterhöhung im Sinne des Gesetzes, sondern ein neuer Vertrag mit neuen Konditionen.
Den kann man unterschreiben oder nicht.
Inwiefern die mehr als 50 % höhere Miete zulässig ist kann man nicht beurteilen. Möglicherweise ist das ja weil die derzeitige Miete sehr gering ist.
ZitatKann der Mieter einen Mieterwechsel einfach so ablehnen
Der Vermieter kann einen Mieterwechsel im Normalfall ablehnen.
Zitatund kann eine Mietsteigerung so hoch ausfallen?
Es ist keine Mieterhöhung im Sinne des Gesetzes, sondern ein neuer Vertrag mit neuen Konditionen.
Den kann man unterschreiben oder nicht.
Inwiefern die mehr als 50 % höhere Miete zulässig ist kann man nicht beurteilen. Möglicherweise ist das ja weil die derzeitige Miete sehr gering ist.
Ich konnte das nirgendwo lesen.![]()
Post #4
"Der Abschluss des Mietvertrages erfolgt auf unbestimmte Zeit und kann erstmals zum 31.10.2019 von jedem Vertragspartner zum Schluss des Kalendermonats unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
ZitatBesteht die Möglichkeit noch einer nachträglichen Absicherung bzw. Modifikation des Untermietvertrages o.Ä?
Die besteht, wenn beide Vertragsparteien das wollen.
Du glaubst doch nicht ernsthaft das deine Mieterin jetzt kurz vor Vertragende noch einer Vertragsänderung, noch dazu einer die zu ihrem Nachteil wäre, zustimmt?
ZitatDa unser Mietverhältnis gut und familär ist sehe ich für die kommende Nachzahlung für das Jahr 2015 keine Probleme
Ist denn die Abrechnung für 2015 schon da?
Vielen Dank für eure Antworten. Dann werde ich nur den Inhalt der Rechnung anfechten, denn es handelt sich dabei um eine Bepflanzung der Außenanlage bei einem Neubau. Ich habe gelesen, dass dies nicht auf die Mieter umzulegen ist.
Irrtum
§ 2 Betriebskostenverordnung
10. die Kosten der Gartenpflege,
hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen;
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