Ich habe die frage jetzt aber mehrmals beantwortet ob wir belegen können das wir die Kaution gezahlt haben.
Aber nicht ob Ihr belegen könnt das Ihr dem Vermieter mitgeteilt habt das Ihr die Kaution, wegen dem fehlenden Nachweis der korrekten Anlage, mit den Mietzahlungen verrechnet.
So weit ich mich erinner gibt es dazu lediglich eine nicht nachweisbare mündliche Absprache.