Beiträge von anitari

    Ich habe die frage jetzt aber mehrmals beantwortet ob wir belegen können das wir die Kaution gezahlt haben.

    Aber nicht ob Ihr belegen könnt das Ihr dem Vermieter mitgeteilt habt das Ihr die Kaution, wegen dem fehlenden Nachweis der korrekten Anlage, mit den Mietzahlungen verrechnet.

    So weit ich mich erinner gibt es dazu lediglich eine nicht nachweisbare mündliche Absprache.

    Wir haben ihm mehrere Briefe geschrieben das er uns einen Nachweis geben soll.

    Und auch, zumindest einen, das Ihr wegen dem nicht erbrachten Nachweis die Kaution mit den nächsten Mietzahlungen verrechnet?

    So weit ich weiß nein.

    Somit habt Ihr jetzt 1100 € Mietschulden!

    Zitat

    Und dann soll er das Recht haben nach 3 Tagen ohne irgendeinen Ton das warme Wasser abzustellen und die Heizung?

    Wer behauptet das?

    Zitat

    Wir haben KEINE Mietschulden!

    Doch, habt Ihr.

    Oder habt Ihr einen Nachweis den Vermieter aufgefordert zu haben nachzuweisen das die Kaution auf einem Sparkonto angelegt wurde?

    Wenn ich mich recht innere nein.

    Hallo nochmal,

    Wir haben den Brief vom Vermieter ja vor 3 Tagen am Montag bekommen. Mit der Aufforderung sofort 1800€ zu zahlen.
    Heute Nachmittag ist mir aufgefallen das wir kein warmes Wasser mehr haben und auch unsere Heizung abgeschalten ist.
    Wir leben hier mit 3 Kindern!

    Das heißt wir können weder Duschen noch ist es warm. Mein jüngstes Kind ist stark erkältet.
    Wir haben vom Vermieter ja nicht einmal eine Rechnung bekommen, oder eine Mahnung.

    Rechnung bzw. Mahnung wofür?

    Mietzahlungen oder die vertraglich vereinbarte Kaution müssen weder "berechnet", noch angemahnt werden.

    Keine Heizung, kein Warmwasser - Vermieter nachweisbar informieren das umgehend/sofort in Ordnung bringen zu lassen.

    Möglicherweise ist die Heizung schlicht kaputt.

    Zitat

    Beim Sperrmüll sowie Wertstoffhof würden Kosten entstehen, die wir nicht bereit sind zu bezahlen.

    Aber spätestens bei Mietende kann der Vermieter verlangen das die Wohnung + Balkon vollständig geräumt zurück gegeben wird.

    Wer die Couch mal da gelassen hat ist völlig egal. Als aktueller Mieter seid Ihr dann dran.

    Erkundigt Euch mal beim zuständigen Müllentsorger. In vielen Orten wird Sperrmüll auch kostenlos abgeholt.

    Zitat

    Außerdem haben wir keine Transportmöglichkeiten, um zum Wertstoffhof zu gelangen.

    Wie wäre es damit die Couch in handliche Teile zu zersägen und die Teile im Rucksack zum Wertstoffhof zu bringen?

    Haben denn die Leute heute keinen Einfallsreichtum mehr?

    Habe mir auch mal den Mietvertag vom Nachbar zeigen lassen, dort steht nicht drin, das Garagen/Stellplätze nicht mit Vermietet sein.

    Dort Steht Garnichts von Stellplatz oder Garage.


    Dann habt Ihr keinen Anspruch auf den Stellplatz.

    Zitat

    Gut aber was ist mit der Aussage, dass der Stellplatz zur Wohnung gehört.
    Uns wurde auch ein bestimmer Stellplatz (Nr.16) zugewiesen.

    Nur mündlich und bezahlt habt Ihr dafür auch nie?!

    Bei und in Bad-Württ. könnte dieses Zimmer im Keller wegen der geringen Höhe nicht als Wohnraum vermietet werden.

    Das gilt aber meistens nur für neu erbaute Häuser.

    Zitat

    Im MV steht: NK-Vorauszahlung, also wird abgerechnet und ist keine Inklusivmiete.

    Da wäre ich mir nicht so sicher, denn es fehlt ein Betrag für Vorauszahlungen.

    Zitat

    Ist das vermietete Kellerzimmer überhaupt Wohnraum?

    Ja

    Zitat

    Handelt es sich bei dem Mietvertrag um eine Inklusivmiete?

    Jein

    Im Vertrag steht ... enthalten sind die Vorauszahlungen ...

    Wäre allerdings interessant in welcher Höhe.

    Wenn möglich lade doch diese Abrechnung als Bild(er) hoch. Persönliche Daten unkenntlich gemacht.

    Zitat

    Weiter heißt es im Mietvertrag unter 3.3., dass der Vermieter über die Nebenkosten abrechnet. Nun wird behauptet, dass er nur über die Stromkosten abrechnen muss. Er behauptet, dass er die Miete anpassen könne, aber nichts zurückzahlen müsse, wenn wir (WG) zuviel bezahlt hätten.

    Ziemlich widersprüchlich das ganze. Aber auch nicht ganz falsch.

    Bei einer sog. Warm-/Pauschalmiete muß der Vermieter gar nicht abrechnen. Die Miete könnte er aber nur erhöhen wenn das explizit im Vertrag vereinbart ist.

    Aber noch einmal zurück zu meiner Ursprungsfrage: Ist die Abrechnung zeitlich korrekt? Müsste ich also den angegebenen Preis zahlen?

    Zeitlich, bei Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr, ist sie korrekt.

    Die Nachzahlung zu leisten, wenn sie denn richtig ist.

    Ich würde Einsicht in die Originalbelege beim Vermieter verlangen. Dann kannst Du sehen ob die Grundsteuer, das ist aus meiner Sicht der größte Posten, nur für das eine Haus oder alle 5 gilt.

    Es war ein 164 qm großes (Reihen-)Haus in einer Reihe mit insgesamt 5 WOhnhäusern.

    Die alle einem Vermieter gehören, sprich eine Wirtschaftseinheit sind?

    Denn nur so kann ich mir die komischen Anteile von 20,51 % erklären.
    Und schon gar nicht die Grundsteuer von 1039 € für eine Wohnung/Einheit.

    Mal davon abgesehen, 126 € Vorauszahlungen bei der Wohnfläche sind schon ziemlich knapp.

    Am 31.03. war der letzte Miettag und die Übergabe. Es geht um die Zeiträume 01.01.-31.12.2014 und 01.01.-31.03.2015.

    Das sind deine Nutzungszeiträume.


    Nutzungs- und Abrechnungszeitraum sind verschiedene Schuhe.

    Aber angenommen Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr, dann solltest Du die Abrechnung für 2014, auch wenn sie verfristet ist und der Vermieter keinen Anspruch mehr auf eine evtl. Nachzahlung hat, nachweisbar per Einwurfeinschreiben fordern.

    Für die Abrechnung des Jahres 2015 hätte er noch bis 31.12.2016 Zeit. Sollte die dann nicht zugegangen sein auch wieder nachweisbar einfordern.

    Hallo,

    ich lese hier bei dem ersten Posten Grundsteuer lt. Bescheid und frage mich um welche Art von Gebäude es sich hier handeln könnte was eine jährliche Grundsteuer in Höhe von 1.039€ verursacht????:confused:

    Gruß
    BHShuber

    Ooch huber, seit wann wird denn Grundsteuer verursacht?:confused:

    Wenn ich bedenke das meine läppischen 245 m² schon fast 500 € Grundsteuer jährlich, bei nur 380 % Hebesatz, "verursachen" ...

    Es seht alles auf der Abrechnung. Mehr hab ich nicht.

    Noch mal, das ist keine Betriebskostenabrechnung für Mieter, sondern die Auflistung der Einnahmen und Ausgaben der Eigentümergemeinschaft und des Anteils deines Vermieters daran.

    Wenn dein Vermieter den Teil seiner Hausgeldabrechnung einfach so in die Betriebskostenabrechnung übernommen/rein kopiert hat, ist das nicht korrekt.

    Für die Heizkosten müßte eine Einzelabrechnung dabei sein.

    Aus dem Zettel sind keine Vorauszahlungen ersichtlich.

    Namen und Anschrift sollen natürlich anonym sein/bleiben. Man hätte sie auch unkenntlich machen können.

    Und auch nochmal, Kalt-Wasserkosten dürfen, besser gesagt müssen, nach der Wohnfläche umgelegt werden wenn eine Abrechnung nach Verbrauch nicht möglich ist und vertraglich nicht anders vereinbart.

    Du meinst die Versicherungen.

    Sofern der Vermieter die Beiträge auf den Abrechnungszeitraum korrekt verteilt ist das in Ordnung.

    Das hier die Laufzeit nicht mit dem Abrechnungszeitraum übereinstimmt ist Nebensache.

    (Warum hat der Blödmann eigentlich die Belege der Abrechnung beigelegt?)

    Zitat

    Ich muss also den eingeforderten Betrag von insgesamt 247,62 € zahlen, richtig?

    Wenn die Abrechnung formell und rechnerisch korrekt ist, ja.

    Kannst sie ja mal als Bild(er), persönliche Daten unkenntlich gemacht, hier hoch laden.

    Zitat

    Ich entnehme Ihrer / Deiner Antwort, dass die Abrechnung für 2015 bis Ende 2016 zugestellt und damit eine Nachzahlung auch erhoben werden kann. Richtig?

    Bei Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr, richtig.

    Zitat

    Ich habe irgendwo im Hinterkopf, dass die Nachforderungen nur eine gewisse Zeit lang durch den Vermieter erhoben werden können

    Richtig. Binnen 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes. Ist das das Kalenderjahr ist die Abrechnung für 2015 noch fristgerecht zugegangen.

    Für das Jahr 2016 hätte der Vermieter dann bis 31.1.2017 Zeit die Abrechnung zuzustellen.


    anitari

    es ist eine Betriebskostenabrechnung die für mich zusammengestellt wurde.

    Dagegen sprechen die Begriffe Ausgaben und Einnahmen. Das sind nämliche Begriffe aus der Hausgeldabrechnung für Wohnungseigentümer.

    Zudem fehlen Angaben wie Abrechnungszeitraum, Nutzungszeitraum, Name, Anschrift Mieter und die Summe der Vorauszahlungen.

    Die detaillierte Heizkostenabrechnung müßte auch dabei sein.

    Kaltwasser darf nach der Wohnfläche abgerechnet werden wenn nach Verbrauch nicht möglich und vertraglich nicht anders vereinbart ist.

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