Beiträge von anitari

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    Für mich wäre es einfach wichtig zu wissen, ob es unter welchen Umständen auch immer, realistisch ist, fast 400€ Nebenkosten für 90 qm zu zahlen.

    Welche BK-Arten enthalten sind und die regionalen Kosten.

    Beispiel Grundsteuer. Der Mieter meiner gleichgroßen Wohnung zahlt dafür 174 € im Jahr. Nach berliner Hebesatz wären es fasst 400 €.

    Ein Hausmeister oder Hausmeisterservice ist in der bunten Hauptstadt mit Sicherheit auch um einiges teurer als hier in der Pampa.

    Gebäudereinigung, Gartenpflege, Winterdienst dito.

    Wasser ist in Berlin auch nicht gerade billig. Und die sog. Niederschlaggebühr wird dort auch erhoben.

    Gibt es einen Aufzug, Antennenanlage, Kabelfernsehen?

    Dann gibt es noch Posten sonstige Betriebskosten. Da können z. B. sein die Legionellenprüfung, Dachrinnenreinigung, Wartung Rauchmelder etc.

    Last but not least, die Heizkosten. Im Land Brandenburg betragen die inzwischen im Schnitt etwa 1,40 €/m² inkl. Warmwasseraufbereitung. Bei Zentralheizung wohlgemerkt.

    Bei Fernwärme können das locker 2,00 - 2,50 € sein.

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    Uns erscheint diese Kalkulation sehr hoch gegriffen

    Wo ist das Problem?

    Sind die tatsächlichen Kosten geringer bekommt man doch nach einer Abrechnung Geld zurück. Dann können die monatlichen Vorauszahlungen neu festgesetzt werden.

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    Sollten wir den Vertrag einfach so unterzeichnen, auf die erste NK-Abrechnung warten und dann (notfalls mit Rechtsbeistand) eine Minderung durchsetzen?

    Wenn die Abrechnung ein Guthaben ergibt kann man die Vorauszahlungen selbst neu festlegen. Dazu braucht man keinen Rechtsbeistand.

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    Ein Mitarbeiter des Mieterschutzbundes hat mir letztes Jahr gesagt, man solle mit 2,70€ pro qm kalkulieren,

    Ach ja, die Herrschaften vom Mieterbund.:mad:

    Was ist denn in den Nebenkosten alles enthalten?

    Welche Heizungsart?

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    Wer ist "wird", der Mieter oder der Vermieter?

    Wird ist eine Form des Verbs werden, keine Person.

    Der Satz

    "Bei Schnee und glätte "wird" der Zugang vom Parkplatz über den Hof zum hinteren Treppenhaus bis zu den Mülltonnen von Schnee und Eis gesäubert".

    also lediglich ein Hinweis, keine Verpflichtung für irgend jemand.

    Grundsätzlich haftet der Eigentümer wenn er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommt.

    Auch dann wenn er diese Aufgabe an Dritte, z. B. Mieter, delegiert hat.

    Kommt der Dritte, z. B. Mieter, der vertraglich vereinbarten Pflicht nicht oder nur mangelhaft nach kann der Eigentümer ihn schadensersatzpflichtig machen oder kündigen.

    Somit kann sie ja den betroffenen Nachbarn ausrichten, wie die Mietminderung berechnet wird. Btw, 50% erachte ich mglw. als zu human, jedoch rechtlich i.O.

    Ich, angesichts der derzeitigen Temperaturen, auch. Wollte aber nicht gleich in die Vollen gehen:cool:

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    Darf sie bzw dürfen sie jetzt einfach die Miete so kürzen?In der E-Mail am Donnerstag hat sie schon darauf hingewiesen.

    Wenn ja wie wird das berechnet und was müssen sie beachten.

    Dürfen sie. Und das für den gesamten Zeitraum in dem die Heizung nicht ging.

    Das berechnet man

    Bruttomiete : tage des Monats x Tage des Heizungsausfalles - x % Minderung

    Beispiel

    600 € : 31 Tage x 10 Tage Ausfall - 50 % Mietminderung = 96 €


    Zu beachten wäre das ein ausgefuchster Vermieter noch die Stunden die Mieter auf der Arbeit ist, also nicht in der Wohnung, als nicht minderungsfähig ansieht.

    Am besten läßt man eine Mietminderung von einem Fachanwalt machen.


    Anrufe und E-Mails sind leider nicht wirklich nachweisbar.

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    Aber welche Rechte hat sie aufgrund der Temperatur und das der Vermieter nichts gemacht hat.

    Entweder selbst eine Firma beauftragen und die Kosten mit der nächsten Miete verrechnen oder die Miete mindern bis die Heizung wieder geht. Bei den derzeitigen Temperaturen sind 50 - 70 % locker möglich.

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    Um 14:35 hat man den Termin einfach wegen einem Notfall abgesagt.

    Ach Euer Heizungsausfall ist kein Notfall?

    Ich kennen das so das bei totalem Heizungsausfall binnen weniger Stunden die Reparatur erfolgt.

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    Wir haben einige Probleme mit unserem Hauptmieter und möchten nun unsere Rechte abklären.

    Mit Eurem Vermieter, denn das ist der Hauptmieter für Euch. Ihr seid Mieter.

    Euer Vermieter hat die selben Pflichten und Rechte wie jeder andere Vermieter und Ihr die selben Pflichten und Rechte wie jeder andere Mieter.


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    Ist es rechtens, dass er weiterhin die komplette Zahlung der Miete von uns erhält, obwohl mündlich andere Absprachen herrschten? (Auszug, Hauptmieterschaftswechsel, Mitbewohner für sein Zimmer, der unsere Mietkosten senkt)

    Wie kommt Ihr darauf das Euch der jetzige Hauptmieter so einfach zu Hauptmietern der Wohnung machen kann?

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    Ist der Mietvertrag gültig ohne seine Unterschrift?

    Mietverträge können auch mündlich zustande kommen.

    Einziehen - Miete zahlen - fertig Mietvertrag

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    Sind die 2 Wochen Kündigungsfrist rechtens?

    Dieser berühmt-berüchtigte Untermietvertrag aus dem Netz.:mad:

    Nein. Für den Vermieter, das ist der Hauptmieter für Euch, kann keine kürzere als die gesetzliche Kündigungsfrist vertraglich vereinbart werden bzw. wäre diese Vereinbarung unwirksam.

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    Kann er auf unsere Kündigung eine Gegenkündigung ausschreiben?

    Natürlich kann er das. Ob die aber wirksam ist wäre zu klären.

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    Welche Kündigung ist dann gültig?

    Die aktuell wirksame.

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    Wie können wir kündigen (fristlos oder 3 Monatsfrist)? Können wir direkt raus, da kein bestehender Mietvertrag?

    Es besteht ein Mietvertrag. Für die Kündigungsfrist gilt BGB §573c Abs. 1

    Demnach könnt Ihr als Mieter bis zum 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ende des übernächsten Monats kündigen. Und das in Schriftform, auch wenn nur ein mündlicher Vertrag besteht.

    Gründe für eine fristlose Kündigung kann ich nicht erkennen.

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    Gibt es eine Möglichkeit früher aus dem Vertrag zu kommen, sollten wir vor gesetzlicher Kündigungsfrist etwas Neues finden?

    Ja, per Aufhebungsvertrag wenn sich alle am Vertrag beteiligten Personen einig sind.

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    Wie bekommen wir unsere Kaution zurück?

    Barauszahlung oder Überweisung

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    Darf man die letzte Miete einbehalten, wenn man ausdrücklich schriftlich erklärt, dass diese von ihm mit der Kaution beglichen werden soll?

    Nein. Kaution ist für Ansprüche des Vermieter nach Ende des Mietverhältnisses, nicht zum abwohnen.

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    Wenn man als Mieter eine Nebenkostenrückzahlung erwartet, muss man darum kümmern, dass diese, ganauso wie die Mietkaution, nicht verfristet?

    Ein evtl. Guthaben verfistet nicht. Das muß der Vermieter auch noch erstatten wenn die Abrechnung nach 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes dem Mieter zugeht.

    Darum sollten Mieter wenn die Abrechnung nicht fristgerecht zugegangen ist diese schnellstmöglich einfordern.

    Auch die Kaution verfristet nicht. Sie verjährt wenn der Mieter sie nicht binnen 3 Jahren einfordert.

    Verfristung und Verjährung ist was anderes.

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    Und was zukünftig die Prüfung von Nebenkostenabrechnungen angeht. Sollte ich das generell besser von einem Fachmann nachprüfen lassen?

    Wenn man das nicht selbst kann ist das zu empfehlen.

    Im Moment kannst Du aber nichts machen als den 31.05.2017 abzuwarten.

    Spätestens dann muß der Vermieter auch über die Kaution zumindest abrechnen. Heißt begründen warum er wie viel ganz oder länger einbehält und den Rest erstatten.

    Gab es bei vorherigen Abrechnungen immer ein Guthaben darf der VM nichts von der Kaution länger einbehalten.

    Bei Sat-TV bin ich mir nicht sicher, aber alle anderen Kosten sind, wenn vertraglich vereinbart, umlegbar.

    Auch der Tausch der Kaltwasserzähler, weil eine Eichung, die ist auf jeden Fall umlegbar, unverhältnismäßig teurer wäre.

    Haftpflicht ist nicht die private Haftpflicht des Vermieters, sondern die Grundstückshaftpflicht, somit umlegbar.

    Abrechnungszeitraum: 01.06.2015-31.05.2016 für diesen Zeitraum muß dir die Abrechnung spätestens am 31.05.2017 zugehen, für den Abrechnungszeitraum 01.06.2016 - 31.05.2017 spätestens am 31.05.2018.

    Richtig erkannt.

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    Bedeutet das auch, dass der Vermieter so lange (bis zum 31.05.2018) die Kaution einbehalten kann?

    Einen Teil, etwa das 2- bis 3fache einer monatlichen Vorauszahlung pro Abrechnung, wenn Nachzahlungen zu erwarten sind.

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    Wann verjährt solch eine Nebenkostenabrechnung eigentlich?

    Eine evtl. Nachforderung des Vermieters verfristet, ist was anderes als verjähren, wenn er die Abrechnung nicht binnen 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes, nicht des Mietendes, dem Mieter zugestellt hat.

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    Aber wenn ich jetzt höre, dass die Abrechnung bei meinem Nachbarn nicht korrekt war, müssten die Abrechnungen bei den anderen Mietern doch auch falsch sein, oder?

    Nicht zwingend.

    Zitat

    Muss dann jeder selbst klagen?

    Ja. Vor einer Klage kommt aber erstmal die Prüfung der Abrechnung.

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    Meine Frage: hat der Ex-Partner juristische Mittel, den Auszug meiner Schwester zu erzwingen, wo doch beide Partner im Mietvertrag stehen ?

    Er könnte sie auf Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung des Mietvertrages verklagen.

    Dann hat aber auch er keinen Anspruch mehr auf die Wohnung.

    Außer der Vermieter schließt mit ihm einen Mietvertrag ab.

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    Auf dem papier (Mitzusicherung und Mietvertrag) steht Mietverhältnis 15.12.16 bis 15.9.17. Er möchte aber für den vollen Dezember Miete und hat es sehr lächerlich begründet, dass ich nicht weiter darauf einging.

    Wie denn?

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    Laut Quittung gab ich ihm Geld. theoretisch kann ich behaupten es sei für den ersten MIETmonat, also 15.12 bis 15.1. Das Mietverhältnis beginnt bei mir ja mit dem 15.12, oder?

    Miete wird normalerweise pro Kalendermonat gezahlt. Es sei denn es wurde vertraglich ein anderer Zeitraum vereinbart.


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    Das Zimmer war möbliert ausgeschrieben, aber es wurde nie mündlich oder verbal besprochen, dass deswegen Kosten entstehen.

    Vertraglich wurde eine monatliche Miete von 400 € vereinbart PUNKT. Wie sich die zusammensetzt ist völlig wurscht.

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    Ich dachte es geht mich was an, da Miete in einer WG auch per qm berechnet werden - kann?

    Vergiß mal den Begriff WG.

    Du hast einen Mietvertrag mit deinem Vermieter. Dessen Mietvertrag mit dem anderen Mieter geht dich nichts an.

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    Mietzusicherung und Vertrag besagen beide: Mietverhältnis beginnt am 15.12 bis 15.12

    Ja was denn nun? 15.12.2016 - 15.12.2017 oder 15.09.2017?

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