Zitat
Wir haben einige Probleme mit unserem Hauptmieter und möchten nun unsere Rechte abklären.
Mit Eurem Vermieter, denn das ist der Hauptmieter für Euch. Ihr seid Mieter.
Euer Vermieter hat die selben Pflichten und Rechte wie jeder andere Vermieter und Ihr die selben Pflichten und Rechte wie jeder andere Mieter.
Zitat
Ist es rechtens, dass er weiterhin die komplette Zahlung der Miete von uns erhält, obwohl mündlich andere Absprachen herrschten? (Auszug, Hauptmieterschaftswechsel, Mitbewohner für sein Zimmer, der unsere Mietkosten senkt)
Wie kommt Ihr darauf das Euch der jetzige Hauptmieter so einfach zu Hauptmietern der Wohnung machen kann?
Zitat
Ist der Mietvertrag gültig ohne seine Unterschrift?
Mietverträge können auch mündlich zustande kommen.
Einziehen - Miete zahlen - fertig Mietvertrag
Zitat
Sind die 2 Wochen Kündigungsfrist rechtens?
Dieser berühmt-berüchtigte Untermietvertrag aus dem Netz.
Nein. Für den Vermieter, das ist der Hauptmieter für Euch, kann keine kürzere als die gesetzliche Kündigungsfrist vertraglich vereinbart werden bzw. wäre diese Vereinbarung unwirksam.
Zitat
Kann er auf unsere Kündigung eine Gegenkündigung ausschreiben?
Natürlich kann er das. Ob die aber wirksam ist wäre zu klären.
Zitat
Welche Kündigung ist dann gültig?
Die aktuell wirksame.
Zitat
Wie können wir kündigen (fristlos oder 3 Monatsfrist)? Können wir direkt raus, da kein bestehender Mietvertrag?
Es besteht ein Mietvertrag. Für die Kündigungsfrist gilt BGB §573c Abs. 1
Demnach könnt Ihr als Mieter bis zum 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ende des übernächsten Monats kündigen. Und das in Schriftform, auch wenn nur ein mündlicher Vertrag besteht.
Gründe für eine fristlose Kündigung kann ich nicht erkennen.
Zitat
Gibt es eine Möglichkeit früher aus dem Vertrag zu kommen, sollten wir vor gesetzlicher Kündigungsfrist etwas Neues finden?
Ja, per Aufhebungsvertrag wenn sich alle am Vertrag beteiligten Personen einig sind.
Zitat
Wie bekommen wir unsere Kaution zurück?
Barauszahlung oder Überweisung
Zitat
Darf man die letzte Miete einbehalten, wenn man ausdrücklich schriftlich erklärt, dass diese von ihm mit der Kaution beglichen werden soll?
Nein. Kaution ist für Ansprüche des Vermieter nach Ende des Mietverhältnisses, nicht zum abwohnen.