Beiträge von anitari

    ich versuche mal hoch zu laden.

    Hoffentlich klappt es.

    Hat geklappt. Fast zu klein für meine alten Augen:D

    Inhaltlich und rechnerisch ist die Abrechnung in Ordnung. An dir liegt es jetzt zu vergleichen ob die Zählerstände stimmen.

    Die übrigen Betriebskosten, Versicherungen, Grundsteuer etc., sind alle umlegbar.

    Dank des ungewöhnlichen Abrechnungszeitraumes (07.01.2016 - 06.02.2017) ist der Nutzungszeitraum 92 Tage (Oktober - Dezember) sondern 98 Tage, Oktober, November, Dezember + 6 Tage Januar.

    Zitat

    Soll für die 3 Monate 951,10 zahlen, somit 441 nachzahlen!!! Für 3 Monate obwohl ich 510 voraus gezahlt habe.

    3 Heizmonate. Da sind die tatsächlichen Heizkosten etwa 2 x so hoch wie die gezahlten.

    Zitat

    bei uns stehen als Verbrauch 3942 Einheiten. Für 3 Monate!!!!!!!

    Für 3 Heizmonate gut möglich.

    Zitat

    Bei Warmwasser insgesamt 214,500 Kubikmeter, wir angeblich in 3 Monaten 13,100 .

    Wieso angeblich? Ihr habt doch einen WW-Zähler. Wie wäre es damit die Zählerstände zu vergleichen.

    Zitat

    Es kann doch auch nicht sein, dass einmal bei Warmwasser 13,100 Anteil gerechnet wird und bei Kaltwasser nochmals 13,100 aus Warmwasser und 19,400 aus Kaltwasser also 32,500.

    Das ist korrekt. Warmwasser sind nur die Aufbereitungskosten, nicht der Verbrauch.

    Warmwasserverbrauch + Kaltwasserverbrauch = Kaltwasserverbrauch gesamt.

    32,5 m³ für 2 Personen in 3 Monaten ist schon heftig. Zählerstände vergleichen.

    Zitat

    Abrechnung würde ich gerne hochladen, ist aber zu groß.

    Bilder verkleinern, dann klappt das mit dem Hochladen.

    Zitat

    Was denkt Ihr, vor allem sind die ganzen Positionen, die unter Betriebskosten stehen überhaupt so richtig.

    Hier kannst Du nachlesen welche BK umgelegt werden dürfen und vergleichen.

    https://dejure.org/gesetze/BetrKV

    170 € Vorauszahlungen inkl. Heiz- und WW-Kosten bei 78 m² sind schon recht knapp. Allein Hiez- und WW-Kosten können hier etwa 120 € monatlich ausmachen. Da bleibt für die übrigen BK nicht mehr viel.

    Zitat

    Wenn man sich jetzt die Stände auf den Heizungszählern anschaut habe ich über das Doppelte.

    Das ist nach bzw. in der laufenden Heizperiode nicht ungewöhnlich. In den Monaten Januar bis April fallen etwa 50 % der Jahresheizkosten an. Bist auch so wenig zu Hause wie die Vormieterin?

    Zitat

    hat meine Vermieterin mir keinen Energieausweis vorgelegt.

    Gut, hat er versäumt. Na und? Was sagt denn diese Ding aus? In der Regel spiegelt es nur das Verbrauchsverhalten über einen Zeitraum von 3 Jahren wieder. Das können 3 Jahre mit ungewöhnlich milden Wintern gewesen sein, die Wohnungen in dem Zeitraum oft und länger leer gestanden haben oder von Mietern bewohnt die selten zu Hause waren, wie z. B. deine Vormieterin. Oder der Vermieter hat die Angaben etwas geschönt.


    Zitat

    Gibt es Möglichkeiten sich finanzielle Vorteile zu verschaffen

    Ich kenne keine.

    nach telefonischer Anfrage Kündigungsfrist erhielt ich müdlich und schriftlich die Bestätigung 2 Monate Kündigungsfrist. Gekündigt habe ich 4.1.17 zum 31.3.17,

    Dann sind es 3 Monate. Vorausgesetzt deine Kündigung war tatsächlich am 4.1. beim Vermieter.

    Zitat

    Meine Vermieterin ist 8 Wochen auf Urlaub so das ich den Genuss eines Nachmiters nicht nutzen kann.

    Den kannst Du auch nicht nutzen wenn die Vermieterin nicht 8 Wochen in Urlaub wäre. Denn diesen "Genuss" gibt es nicht.

    Zitat

    meine Fragen:
    muss ich trotzdem die Miete zahlen?

    Selbstverständlich.

    Zitat

    irgendwo sehe ich das nicht ein, denn die Wohnung hätte zum 1.2.17 schon wieder vermietet werden können.

    Ab wann und ob überhaupt neu vermietet wird entscheidet allein die Vermieterin.

    Zitat

    Es ist ja nicht men Verschulden das die Vermieter solange in Urlaub sin, oder?

    Natürlich nicht. Allerdings hat das mit dem Mietverhältnis, der Kündigungsfrist und der Einhaltung der vertraglichen Pflichten nicht das geringste zu tun.

    Die Bearbeitungszeit für den WBS in Berlin beträgt derzeit 11 Wochen.

    Trotzdem kann man doch schon mal anfangen eine Wohnung zu suchen.


    Zitat

    Wie stehen die Chancen des Vermieters?

    Gut wenn es tatsächlich so ist wie er im Kündigungsschreiben angibt.

    Woran machst du das genau fest, das die Wohung schon wieder vermietet ist?

    Das frage ich mich auch.

    Allerdings hätte man das doch ganz einfach überprüfen können.

    Schlüssel nehmen, Wohnungstür aufschließen und nachsehen.

    Jetzt, am 1. März, einfach behaupten die Wohnung war schon Mitte Februar neu vermietet, zumindest aber jemand überlassen, ist witzlos.

    Nach ca. einem Jahr ist dem Hauptmieter aufgefallen, dass er die Betriebskosten falsch aufgeteilt hat (nach m² der einzelnen Zimmer und nicht nach Köpfen).

    Daran ist nichts falsch.

    Es steht so im Vertrag. Ändern kann er das jetzt nur noch mit Zustimmung seiner Mieter.


    Zitat

    Jetzt möchte er vom Untermieter das Geld haben, was er für ihn quasi jeden Monat übernommen hat.

    Dann soll er eine Abrechnung erstellen. Dazu ist er, wenn monatliche Vorauszahlungen vereinbart sind, verpflichtet.

    Dann bekommt er sein Geld, sofern sich eine Nachzahlung ergibt, schon. Vorausgesetzt er macht die Nachzahlung fristgerecht geltend und die Abrechnung ist inhaltlich und rechnerisch korrekt.

    Entweder hat der Anwalt keine Ahnung von Mietrecht, macht einen auf Dummenfang oder sein Mandant hat ihn falsch Informiert.

    Ansonsten hätte er wissen müssen das die Kündigungsfrist ab 8 Jahre Wohndauer für den Vermieter 9 Monate beträgt, falls vertraglich nicht länger vereinbart.

    Zitat

    Diese Sanierungsarbeiten können nicht ohne eine Kündigung des Mietverhältnisses mit Ihnen durchgeführt werden."

    Wenn da nicht mehr steht halte die ich die Begründung für unzureichend, sprich die Kündigung unwirksam.

    Was tun?

    Erst mal nichts.

    Kostenlose Rechtsberatung gibt es nicht. Relativ kostengünstig wäre es mit dem sog. Beratungshilfeschein.

    Deinen Mietvertrag solltest Du auch noch mal genauer lesen. Manche Vermieter schließen dort, wohl aus Unwissenheit, fast jede Art der ordentlichen Kündigung aus.

    So am Rande, einen neuen Mietvertrag mit dem neuen Eigentümer hast Du hoffentlich nicht abgeschlossen?

    Der Vermieter muß binnen 12 nach Ende des Abrechnungszeitraumes abrechnen.

    Abrechnungszeitraum muß nicht das Kalenderjahr sein. Möglich ist jeder Zeitraum von 12 Monaten.

    Bei Euch vermutlich der 01.05. - 30.04. des Folgejahres.

    Somit ist Euch jetzt die Abrechnung fristgerecht zugegangen. Das wäre sie übrigens auch noch am 30.04.2017.

    130 € monatliche Vorauszahlungen 100 m² Wohnfläche erscheinen ziemlich wenig.

    Was ist denn alles in den Nebenkosten enthalten?

    Etwa auch die Heizkosten? Wenn ja, sind die 600 € Nachzahlung noch wenig. Schließlich war die gesamte Heizperiode im Nutzungszeitraum enthalten.

    Sind die Heizkosten, besser gesagt die Heizenergiekosten, nicht enthalten kann die Nachzahlung auch andere Ursachen haben.

    Zum Beispiel das bestimmte Kostenarten nicht nach Verbrauch abgerechnet werden. Klassisches Beispiel sind Wasser und Müll.


    Es gibt im Untermietvertrag auch eine Klausel zur Kündigung ohne Stellen von Nachmietern, dort ist die Frist unstrittig 3 Monate.
    Dann hätte mein Untermieter zwar schon Ende Januar kündigen müssen,

    Nein, bis spätestens dem 3. Werktag im Februar. Das war der 3.2.


    Zitat

    Wir prüfen ja seine Nachmieter-Vorschläge unvoreingenommen, aber eine WG muss menschlich passen - daher kann es gut sein, dass wir die 3 Kandidaten ablehnen, und ich sehe es nicht, dass er dann von heute auf morgen keine Miete mehr zahlen müsste - außer natürlich wenn heute der 30.4. wäre.

    Noch mal die Frage ob der Mietvertrag befristet oder unbefristet und auch ohne Kündigungsverzicht, der noch läuft, ist.

    Denn nur dann besteht vielleicht die Möglichkeit eine vorzeitige Vertragsentlassung zu verlangen.

    Ansonsten hat der Mieter seine Kündigungsfrist einzuhalten, PUNKT.

    Hallo,
    ich bin Hauptmieter einer Wohnung und habe 3 Untermieter

    Du bist Vermieter und hast 3 Mieter.

    Zitat

    Er und sein Anwalt behaupten nun, er könne jederzeit 3 Nachmieter vorschlagen, und müsse dann ab Zeitpunkt der vorgeschlagenen Mietvertragsübernahme keine Miete mehr zahlen, auch wenn ich die Kandidaten ablehne.

    Dann möchte der Herr Anwalt bitte die Rechtsgrundlage nennen.

    Wenn das kann schlage ich ihn für das Bundesverdienstkreuz vor!


    Zitat

    Hier der Text aus dem Untermietvertrag>>>>>>
    Der Untermieter ist berechtigt, den Untermietvertrag vorzeitig unter Einhaltung der gesetzlichen Frist - das ist am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats - zu kündigen,

    Wo ist das Problem? Der Mieter hat gekündigt. Wenn nach dem 3. Werktag im Februar endet der Vertrag am 31. Mai, nicht am 30. April.

    Die ganze Faselei bezüglich Nachmieter ist sinn- und nutzlos, da der Mietvertrag ja wohl unbefristet und ohne Kündigungsverzicht ist, oder?

    Denn nur dann müßte der Vermieter den Mieter vielleicht vorzeitig aus dem Vertrag entlassen wenn geeignete Nachmieter vorgeschlagen werden. Betonung auf vielleicht.


    - Du könntest bereits jetzt "zum nächstmöglichen Termin" kündigen (in diesem Falle wäre der Termin zum Ende des 12. Monats). Diese Formlierung genügt in JEDER Kündigung, gleich welcher Art. Die Frist ergibt sich von allein aus dem Gesetz bzw. aus getroffenen vertraglichen Vereinbarungen. Der Termin muss also NICHT noch extra benannt zu werden.

    Das würde ich in diesem Fall nicht tun, sondern explizit das Datum zu dem gekündigt werden möchte angeben.

    In der Tat merkwürdig.

    Es sei denn dem Vermieter ist in der 2. Hälfte des 1. Satzes ein Schreib-/Tipfehler unterlaufen. Was, von ihm, zu beweisen wäre.

    Zitat

    "Zum Ablauf des 1. Mietjahres" hiesse für mich also, dass ich im 9. Monat eine Kündigung verfassen und zum Ende des 12. Monats ausziehen könnte.

    Heißt es für mich auch.

    Zitat

    Der Vermieter sieht das wohl anders, von daher meine Fragen:

    - Ist die Klausel in dieser Formulierung gültig und wenn ja, für welche Dauer?

    Der Kündigungsverzicht, da für beide Parteien, an sich ist gültig. Nur hat sich der Vermieter mit dem 2. Halbsatz ein Eigentor geschossen.

    Denn dieser Teil ist zu Gunsten des Mieters.

    Zitat

    Wie ist der letzte Satz zu bewerten? Ist die ordentliche Kündigung nun "ausgeschlossen" oder "zulässig"?

    Die Kündigung ist ja gar nicht ausgeschlossen, nur der Zeitpunkt zu dem sie erstmals erfolgen kann.

    Der letzte Satz ist so zu verstehen das der Vertrag sofort nach Mietbeginn gekündigt werden kann. Halt nur frühestens zum Ende des ersten Mietjahres.

    Angenommen Mietbeginn war der 01. Juni 2016, dann hätte der Vertrag am 01. Juni 2016 zum 31. Mai 2017 gekündigt werden können.

    Es lief da immer über das Gewohnheitsrecht, und bisher haben wir dort mit unserem ehemaligen Anwalt immer die oberhand behalten.

    Wo kann man dieses "Gewohnheitsrecht" nachlesen? In den für Wohnraummietrecht relevanten Paragrafen des BGB konnte ich nichts dazu finden.

    Es gibt also keine vertragliche Vereinbarung zum Hauptmieterwechsel.

    Ihr habt ohne Wissen und Zustimmung des Vermieters jemand einziehen lassen.

    Einen besseren Grund den Mietvertrag mit Euch zu kündigen könnte der Vermieter fast nicht haben.

    Unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte BGB § 540

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