Die 1480 € sind die uns in Rechnung gestellten NK in für den Zeitraum vom 10.2014 - 09.2015. ( Erhalten am 29.09.2016)
Nachzahlung?
ZitatFür den Zeitraum von 10.2015 - 03.2016 soll ich noch die anteilige Rechnung bekommen. Hiervon soll dann die noch
offene Kaution in Höhe von € 600,00 verechnet werden.
Mir ging es hauptsächlich um den Abrechnungszeitraum
Abrechnungszeitraum kann jeder beliebige Zeitraum von 12 Monaten sein. In deinem Fall der 01.10. - 30.09. des Folgejahres. völlig korrekt.
Der Vermieter hat nach Ende des Abrechnungszeitraumes 12 Monate Zeit die Abrechnung zu erstellen und dem Mieter zuzuschicken, wenn er eine Nachforderung geltend machen will.
Das der Nutzungszeitraum des Mieters wegen Ein- oder Auszug kürzer als der Abrechnungszeitraum ist spielt keine Rolle.
Heißt, sollte dir die Abrechnung für den Abrechnungszeitraum 1.10.15 - 30.9.16 erst am 30.9.17 zugehen und eine Nachzahlung ergeben, darf die Vermieterin diese mit der Kaution verrechnen und falls die nicht reicht die Differenz noch von dir fordern.