Beiträge von anitari

    Kündigung per Whatsapp oder ähnlichem ist schlicht unwirksam.

    Gestellte Nachmieter muß der Vermieter nicht akzeptieren.

    Rechte?

    Die Mietsache weiter zu nutzen, sowie form- und fristgerecht kündigen.

    Formgerecht heißt auf Papier gedruckt/geschrieben und eigenhändig unterschrieben.

    Fristgerecht noch bis zum 4. Mai 2017 zum 31. Juli 2017.

    Den Schornsteinfeger für unseren kamin bezahlen natürlich wir selber und das ist mir auch klar.
    Den rest, verstehe ich einfach nicht wirklich. hatte bisher auch noch nie eine solche situation.

    ich stelle mal meine Nebenkosten-Abrechnung hier rein. mehr habe ich von den Vermietern nicht bekommen.

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    Bild 1 ist keine Abrechnung, sondern lediglich eine Kostenauflistung.

    Es fehlen Abrechnungs-, Nutzungszeitraum, Gesamtkosten, Gesamtwohnfläche und der Umlageschlüssel.

    Das ist was mir auf den 1. Blick auffällt.

    Neuausstattung elektr. Heizkostenverteiler? Versucht der VM etwa die Anschaffungskosten umzulegen?

    Die Kosten für den Schornsteinfeger können separat umgelegt werden. Nur dürfen sie dann nicht mehr in die Heizkosten einbezogen werden.

    Zu jeder Einzelabrechnung, so kenne ich das jedenfalls, für Heizkosten gehört auch die Aufstellung woraus sich die Gesamtkosten zusammen setzen.

    Ich verstehe einfach nicht, warum ich 50% der grundkosten übernehmen muss, wen wir doch eigentlich 4 einheiten sind und ich dazu noch am wenigsten von allen wirklich verbraucht hab.
    in meinem Mietvertrag steht auch keine 50/50 regelung drin, sondern nur Abrechnung nach Verbrauch. des weiteren hab ich in einer seperaten Nebenkosten-Abrechnung ja auch schon den Schornsteinfeger bezahlt.

    Schornsteinfegerkosten für den Kamin, den Du ja alleine nutzt, und die Kosten der Emissionsmessung der Heizungsanlage sind 2 paar Schuhe.

    Zu der HK-Abrechnung muß es ja auch eine Auflistung der Gesamtkosten geben.

    Stell die bitte auch mal rein.

    Du übernimmst nicht 50 % der Grundkosten. Sondern nur den Teil davon der auf deine Wohnfläche entfällt. Hier die 529 €.

    Die anderen 617 € teilen sich die anderen Nutzer.

    Deine Wohn-/Nutzfläche ist vermutlich die größte im Haus.

    Die sog. Grundkosten sind völlig verbrauchsunabhängig. Kannst oder willst Du das nicht begreifen?

    Zitat

    Unter dieser Vereinbarung steht wörtlich folgende Bemerkung:
    "Die Miete muss jeweils mindestens 1 Jahr unverändert bleiben. Während der Laufzeit der Staffelmiete ist eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§558 BGB) sowie wegen baulicher Maßnahmen (§559 BGB) ausgeschlossen."

    Das ist nicht nur eine Vereinbarung, sondern Gesetz.

    Abs. 2 § 557b BGB

    Während der Laufzeit einer Staffelmiete ist eine Erhöhung nach den §§ 558 bis 559b ausgeschlossen.

    Zitat

    Bzw. wenn in o.g. Bemerkung von "Laufzeit der Staffelmiete" die Rede ist, bezieht sich das hier jeweils auf ein Jahr,

    Auf die Gesamte Laufzeit der Staffelmiete. In Eurem Fall eigentlich unendlich.

    Denn es heißt ja in Eurem Vertrag:

    Zitat

    sowie auf einem Beiblatt die Anmerkung, dass die Staffelmiete in genau dieser Form weiter läuft, sollte das Mietverhältnis über den 1.5.2019 hinaus bestehen.

    Ob eine Staffelmietvereinbarung von unendlicher Dauer zulässig ist kann ich jetzt nicht sagen.

    Fakt ist aber im Moment kann die Vermieterin die Mieter weder nach §558 noch nach §559 erhöhen.

    Wie ist im Mietvertrag die Verteilung der Heizkosten geregelt? Wohnt ihr mit dem VM in einem Zweifamilienhaus?

    Die Verteilung der Heizkosten regelt die Heizkostenverordnung. Da gilt auch für 2FH in dem Mieter und Vermieter gemeinsam wohnen.

    Franky19841

    Rechnerisch ist das völlig korrekt.

    Meine Meinung dazu kennst Du ja schon von anderer Stelle.

    Ich spare mir das hier zu wiederholen.

    Hinweis für andere User: Fragesteller hat mit Kamin geheizt. Darum der geringe Verbrauch.

    Okay.
    Wie gesagt so sieht das Schreiben aus. Dabei gelegt war das Schreiben von der Gemeinde für die Melderegisterauskunft, der erste Briefumschlag (der an ihn zurück ging da Empfänger verzogen) und die Nebenkostenabrechnung.
    Keine Anlage beilegt für dieses s. Anlage sowie kein Umlageschlüssel.

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    Das ist lediglich eine Auflistung, aber keine formell korrekte Betriebskostenabrechnung.

    Die sollte in etwa so aussehen

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    Du hast jetzt 2 Möglichkeiten:

    1. Schweigen, denn das was dir da vorliegt ist unwirksam.

    2. Der sog. Abrechnung wegen formeller Fehler widersprechen.

    Wenn möglich stell die Abrechnung als Bild(er) hier ein. Persönliche Daten unkenntlich gemacht. Mir schwant das was.

    Zitat

    Unter anderem möchte ich noch prüfen lassen welche Kosten wirklich dem Mieter zugrunde gehen. Soweit ich weiß sind einige Kosten dem Vermieter zu Lasten.

    Das geht nicht ohne die Gesamtkosten des Objektes zu kennen. Die vermutlich nicht in der sog. Abrechnung stehen. Und vermutlich steht auch kein Umlageschlüssel drin. Der wäre nämlich auch nötig um die Abrechnung prüfen zu können.

    Zitat

    Schreib-, Kopier-, Portokosten

    Die Kosten sind nicht umlegbar. Alles andere ja, wenn vertraglich vereinbart.

    Zitat

    Abrechnungszeitraum vom 01.08.2015-30.03.2016

    Das ist vermutlich dein Nutzungs-/Mietzeitraum.

    Der Abrechnungszeitraum beträgt 12 Monate.

    Das kann das Kalenderjahr sein, aber auch jeder andere Zeitraum von 12 Monaten. Zum Beispiel der 01.08.2015 - 31.07.2016.

    In dem Fall wäre dir die Abrechnung noch locker fristgerecht zugegangen. Das wäre sie auch noch am 31.07.2017.

    Schau dir die Abrechnung noch mal genau an. Es müssen beide Zeiträume angegeben sein.

    Abrechnungszeitraum z. B. 01.08.2015 - 31.07.2016

    Nutzungszeitraum z. B. 01.08.2015 - 31.03.2016

    Meiner Meinung nach erfolgt in der Abrechnung insgesamt keine zeitliche Abgrenzung.

    So sehe ich das auch. Beschweren mußt Du dich aber bei deinem Vermieter. Der ist dein Vertragspartner.

    Übrigens ist Verkauf kein Grund den Abrechnungszeitraum zu verkürzen. Da wäre nur zulässig wenn das Haus abgerissen wurde.

    Zitat

    Es ist ja eindeutig kalendjährliche Abrechnung im MV.

    Dann kann der VM im Moment nur für 2016 eine evtl. Nachforderung geltend machen, sofern seine Abrechnung spätestens am 31.12.2017 zugegangen ist.

    Zitat

    Über die monatlichen Vorauszahlungen auf die Nebenkosten rechnet der Vermieter kalenderjährlich ab...

    Das begründet schon mal deinen Anspruch auf jährliche Abrechnungen.

    Diesen Anspruch kannst Du Notfalls per Zurückbehalt der Vorauszahlungen durchsetzen.

    Ob das Sinn macht kommt auf die Höhe der Vorauszahlungen und die Größe der Wohnung an.

    Angenommen die Wohnung hat 100 m² und die monatlichen Vorauszahlungen 100 € oder weniger inkl. Heiz- und Warmwasserkosten, würde ich die Füße still halten.

    Gehen die Kosten für Heizung und Warmwasser aber extra, direkt an einen Anbieter, wäre nicht ganz ausgeschlossen das bei Abrechnung ein Guthaben raus kommt.

    Zitat

    Im Mietvetrag ist natürlich keine Pauschale vereinbart.

    Was genau steht im Mietvertrag?

    Ist überhaupt vereinbart das Du NK zahlen mußt?

    Wenn möglich lade die entsprechende Vertragsseite als Bild hoch. Persönliche Daten unkenntlich machen.

    Zitat

    Bis zu welchem Zeitraum kann der VM jetzt noch eine erstellen falls noch was kommt ?

    Für 2014, 2015 und 2016.

    Nur mßtest Du evtl. Nachzahlungen für 2014 und 2015, falls Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr nicht mehr zahlen.

    Ein evtl. Guthaben dagegen würde dir noch zustehen.

    Darum solltest, falls monatliche Vorauszahlungen vereinbart sind, die Abrechnungen trotzdem fordern.

    Zitat

    Also gebe ich einen Grund an.

    Einen rechtlich anerkannten.

    Unordentlichkeit, Putzplan nicht einhalten und/oder div. andere Kleinigkeiten sind keine rechtlich anerkannten Kündigungsgründe.


    Zitat

    "Kündigungsfrist für Vermieter: Hängt von Mietdauer ab:
    0-5 Jahre Mietdauer: 3 Monate
    5-8 Jahre Mietdauer: 6 Monate
    ab 8 Jahre Mietdauer: 9 Monate"

    Ist das falsch?

    Von der Wohndauer hängt das ab. Das kann u. U. ein Unterschied zur Mietvertragsdauer sein.

    Warum machen dich die Kündigungsfristen stutzig? Die sind völlig gesetzeskonform. BGB § 573c Abs. 1

    Zitat


    Sonderfall „Unter einem Dach“:..."Er muss weder einen der oben aufgeführten Kündigungsgründe noch Eigenbedarf geltend machen. Allerdings verlängert sich die Kündigungsfrist in diesem Fall um drei Monate. Wohnt der Mieter bereits seit fünf Jahren in der Wohnung, hat er statt sechs Monaten neun Monate Zeit, um sich etwas Neues zu suchen."

    Jetzt bin ich verwirrt.

    Warum? Wohnt der Mieter noch keine 5 Jahre in der Mietsache sind es 6 statt 3 Monate.

    In meiner Antwort habe ich doch einen Link zum § 573a eingefügt. Hast Du den nicht gelesen?

    bei knapp 90 m2 haben wir 170 € Nebenkosten monatlich bezahlt.

    Inklusive Heiz- und evtl. Warmwasserkosten schon ziemlich wenig.

    Zum Vergleich, ich vermiete eine eben so große Wohnung. Letztes Jahr betrugen die monatlichen BK, bei Nutzung durch 2 Personen, im Schnitt 225 €.

    Davon etwa 135 € für Heizung und Warmwasser. Der Rest übrige BK wie Wasser, Abwasser, Müllentsorgung, Grundsteuer und Gebäudeversicherung. Mehr nicht.

    Regionale Kosten spielen auch eine große Rolle. Müllentsorgung ist bei mir ein Kostenpunkt der nicht weiter ins Gewicht fällt. Für einen 1personenhaushalt maximal knapp 80 € im Jahr. Von anderen Regionen ist mir bekannt das das locker das 3fache sein kann.

    Die Grundsteuer kann auch extrem unterschiedlich sein. Für meine Wohnung sind das ca. 175 € im Jahr. Wo anders kann das das Doppelte oder 3fache sein.

    Sind in Euren BK vielleicht auch Extras wie z. B. Gartenpflege, Winterdienst, Treppenhausreinigung, Hausmeister enthalten treibt das die Kosten natürlich auch in die Höhe.

    So unwahrscheinlich das die Kosten tatsächlich um 290 € monatlich betrugen ist also nicht.

    Trotzdem, laßt die Abrechnung fachlich prüfen. Bei fast 1500 € lohnt das auf jeden Fall.

    Zitat

    Gibt es das keine Möglichkeit gegen Unverhältnismäßigkeit oder ähnliches vorzugehen ?

    Verhältnismäßigkeit ist ein relativer Begriff. Wie groß war denn die Wohnung und wie hoch die Vorauszahlungen?

    Die 1480 € auf 12 Monate verteilt machen ca. 123 € monatlich zu wenig.

    Angenommen die Wohnung war etwa 100 m² groß und Ihr habt jahrelang nur 100 € monatlich voraus gezahlt, kann das schon hinkommen.

    Dann wäre es zu Eurem großen Vorteil das die Vermieterin jahrelang nicht abgerechnet hat.

    Gegen die Abrechnung (10/2015 - 9/2016) könnt Ihr noch bis 29.9.2017 Einwände erheben. Darum rate ich sie prüfen zu lassen.

    Es sei denn die Vorauszahlungen waren unverhältnismäßig gering.

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