Einem Mieter (Untermieter) in Ihrer selbst bewohnten Wohnung können Sie selbstverständlich per Vertrag oder Hausordnung das Rauchen in allen Räumen untersagen. Nur nachträglich wird das schwer zu machen sein.
Es besteht allerdings die Möglichkeit, wenn möbliert vermietet und Sie nicht so unklug waren und für sich eine längere als die gesetzliche Kündigungsfrist zu vereinbaren, dem Untermieter relativ unkompliziert zu kündigen.
ZitatWer haftet, wenn das Fenster offen gelassen wird
Sie Ihrem Vermieter gegenüber.
ZitatBin ich als Hauptmieter für die ganze Wohnung verantwortlich?
Sind Sie. Jedenfalls Ihrem Vermieter gegenüber.
Ihr Vermieter hat mit Ihrem Untermieter nichts zu tun.