Beiträge von anitari

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    Was meint ihr?

    Das dies keine Mieterhöhung, sondern eine Vertragsänderung ist. Dieser können alle Vertragspartner zustimmen, müssen es aber nicht.

    Stimmt z.B. Ihr 3 derzeitigen Hauptmieter nicht zu bleibt alles beim alten. Sprich keine Vertragsentlassung des einen von Euch 3, noch die Aufnahme eines neuen Hauptmieters.

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    Wie gehe ich am besten taktisch vor

    In dem Du selbst die Vorauszahlungen anpaßt. Guthaben : 12 = abzusetzende Vorauszahlungen. Das ganze teilst Du dem Vermieter schriftlich mit.

    Laut BGB § 556 Abs. 2 dürfen Vorauszahlungen für Betriebskosten nur in angemessener Höhe vereinbart werden.

    Sprich der VM ist verpflichtet die Vorauszahlungen anhand der Abrechnung anzupassen.

    Konstruktiver Rat bzw. Hinweis eine mögliche Ursache der hohen Nachzahlung:

    Du bist im August eingezogen. Hattest also nur 2 heizfreie Monate. Ab Oktober können die tatsächlichen Heizkosten 2 - 3 x so hoch sein wie die gezahlten. Hinzu kommt noch das Heizkosten nicht zu 100 % nach Verbrauch abgerechnet werden. Sondern nur zu 30 oder 50 %, der Rest nach Wohnfläche.

    Die Heizkörper immer konstant auf einer Stufe lassen ist schon richtig. Weiterhin solltest Du auch wirklich alle Heizkörper betreiben und nicht versuchen mit nur einem oder zwei die ganze Wohnung zu beheizen.

    Die Auskunft der "desinteressierten Dame" ist natürlich Humbug. Was Du noch machen kannst, beim Vermieter bzw. der HV Einsicht in die Originalbelege nehmen.

    Und noch eins. Knapp 34 € sind für Heizung und Warmwasseraufbereitung etwas wenig als Vorauszahlung. Bei der Wohnfläche hätten es es besser 40 - 45 € sein sollen.

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    Im Mietvertrag steht das ich bei Klein!reparaturen eine Selbstbeteiligung von 100 € habe.

    Das wird immer gerne mißverstanden bzw. von einigen Vermietern "mißbraucht". Es gibt für Reparaturen an der Mietsache keine Selbstbeteiligung ähnlich wie der Kfz-Versicherung.

    Kleine Reparaturen bis Summe X muß der Mieter selbst zahlen. Alles was auch nur einen Cent darüber ist der Vermieter. Und zwar komplett.

    Wenn ein neues Fenster nötig ist,ist das keine Kleinreparatur, sondern eine Instandhaltung/-setzung. Und die Kosten muß der Vermieter tragen.

    Vorausgesetzt natürlich Du hast den Schaden nicht zu verschulden.

    Wußtest Du schon das man Lastschriften zurückbuchen lassen kann?;)

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    Der Laden begründet es damit das die auf die Jahresabrechnung warten. Aber das kann doch nicht sein, dass es so lange dauert

    Doch kann es. Das kann, je nach Abrechnungszeitraum, sogar 1,5 Jahre oder länger dauern.

    Allerdings muß der Vermieter nach 6 Monaten zumindest über die Kaution abrechnen und den Mieter informieren warum er sie oder einen Teil noch zurückbehält.

    Für noch zu erstellende Abrechnungen darf der Vermieter einen angemessenen Teil ( 2 - 4 monatliche Vorauszahlungen) der Kaution einbehalten. Allerdings nur wenn Nachzahlungen zu erwarten sind.

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    Was kann ich da machen ...

    Den Vermieter anschreiben und auffordern über die Kaution abzurechnen.

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    und meinte er würde zum 1. januar die miete um 50 € erhöhen weil die hausverwaltungskosten gestiegen seien.

    Na dann laß ihn doch.;)

    Gestiegene Verwaltungskosten berechtigen weder zur Miet- noch zur Nebenkostenerhöhung. Die muß der Vermieter nämlich selbst tragen.

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    allerdings haben wir in unserem schlafzimmer im winter schon fast minusgrade wogegen nichts gemacht wird. es ist diesen winter teilweise nicht möglch gewesen trotz heizung auf voller pulle dort zu schlafen. normalerweise würde uns da doch eher eine mietminderung zustehn oder seh ich das falsch?

    Habt Ihr den Mangel angezeigt und die Behebung gefordert? Mietminderungen, wenn berechtigt, nimmt man vor, die beantragt man nicht.

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    - Leichter Schimmelbefall an der Decke (kleiner Fleck)
    - Schimmelbefall der Dichtung im Bad an der Badewanne (leicht)
    - SChimmelbefall im Bad am Fenster (leicht)

    Klein und leicht reicht aus Meiner Sicht nicht für eine außerordentliche Kündigung. Bestenfalls, wenn der Vermieter die Mängel(chen) nicht behebt, für eine minimale Mietminderung.

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    Der Vermieter wies bei Unterzeichnung auf Wasser im Keller hin, dieser ist aber Stärker als das er es angesprochen hat, Raum ist somit nicht nutzbar, man könnte sagen es reicht um den Müll zwischen zu Lagern.

    Zum wohnen sind Keller meißt auch nicht gedacht.

    Mehr Sorgen würden mir die fehlende Öfen machen. Oder gibt es andere Heizmöglichkeiten?

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    Kann ich auf diesen Gründen bassierend das Mietverhältniss Fristlos Kündigen.

    und wo willst mit einem Neugeborenen von jetzt auf gleich hin. Unter der Brücke ist es zur Zeit wesentlich feuchter als in dem Keller.

    Deine Überlegungen schön und gut, hast Du aber auch Strom, Telefon bzw. Internet und eine evtl. Möblierung bedacht?

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    Weitehrin würde mich interessieren, was meine möglichen rechtliche Schritte wären.

    Eine andere Bleibe suchen. Es gibt nichts wogegen der Vermieter (Hauptmieter) verstößt. Außer er hat Dich mit vorgehaltener Waffe gezwungen den Mietvertrag zu unterschreiben. Was dann Nötigung wäre.

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    Ich betrachte Kündigung aus Eigenbedarf als besondere Härte aus Sicht des Mieters.

    Dann kann der Mieter von seinem Widerspruchsrecht gemäß BGB § 574, auf das übrigens in der Kündigung hingewiesen werden muß, Gebrauch machen.

    Ein Sonderkündigungsrecht hat der Mieter jedoch nicht. Er kann/muß ordentlich (fristgerecht) kündigen. Was aber nur Sinn macht wenn die K-Frist des Vermieters mindestens 6 Monate beträgt.

    Allerdings sind Vermieter die wegen Eigenbedarf gekündigt haben manch mal froh wenn ihnen die Wohnung früher zur Verfügung steht.

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    Meiner Meinung steht da drin, dass sowohl Vermieter als auch Mieter auf eine ordentliche Kündigung innerhalb von 2 Jahren verzichten

    Das ist ein wirksamer gegenseitiger Kündigungsverzicht.

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    Der Vermieter hat noch hinzu mündlich erwähnt, dass er bei vorzeitiger Kündigung die gesamte Mietkaution von 2 Nettokaltmieten einbehalten will. Darf er das?

    Wenn das seine Bedingung für eine vorzeitige Beendigung des Vertrages ist ...

    Obwohl "mündlich erwähnt" nicht wirklich etwas ist worauf man sich im E-Fall berufen kann.

    Er könnte auch auf die Erfüllung des Vertrag bis Ablauf des Kündigungsverzichtes bestehen.

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    Vom Vermieter keine Reaktion.

    Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, auf die der jeweilige Vertragspartner nicht reagieren muß.

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    aber keine für das erste halbe Jahr 2012

    Eine NK-Abrechnung kann erst nach Ende des Abrechnungszeitraumes (12 Monate) erstellt werden. Ist das z. B. das Kalenderjahr ist für Ihren Nutzungszeitraum (6 Monate) eine Abrechnung frühestens im Januar 2013 möglich, spätestens jedoch bis zum 31.12.2013.

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    Bitte um Zahlung aller noch ausstehenden Nebenkosten + Rückforderung meiner Mietkaution. Vom Vermieter keine Reaktion und keine Zahlung.
    Was kann/ soll ich noch tun????

    Sie können bezüglich des Guthabens aus der NK-Abrechnung den Vermieter nochmals anmahnen oder gleich einen Mahnbescheid erlassen.

    Bezüglich der Kaution wäre zu klären ob der VM nicht berechtigt ist diese bzw. einen Teil davon noch zurückzuhalten. Z. B. für evtl. Schäden oder die noch zu erstellen Abrechnung falls eine Nachzahlung zu erwarten ist.

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    1. Da die Frist noch eingehalten wird, gehe ich davon aus, wäre eine Mietkürzung nicht rechtes, was wir aber gerne tun würden.

    Miete und BK sind 2 Paar Schuhe.

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    2. Können wir die Vorauszahlung kürzen?

    Nein

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    3. Können wir die Vorauszahlung ganz einstellen?

    Erst wenn Euch die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes nicht zugestellt wurde und der VM trotz Aufforderung mit Fristsetzung keine Abrechnung erstellt.

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    Laut gesetzt hat unser Vermieter eine Frist, bis 31.12.2012.

    Laut Gesetz muß der VM die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes er- und zustellen.

    Der Abrechnungszeitraum muß zwar 1 Jahr betragen, aber nicht zwingend das Kalenderjahr. Das kann auch vom z. B. 1.4. - 31.3. des Folgejahres sein.

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    Rechnen kann ich doch einigermaßen gut

    Das war auch nicht für Dich, sondern für Berny bestimmt.

    Lies mal hier Rückzahlung von Nebenkosten, Mieter kann Vorauszahlungen zurückfordern, wenn keine Abrechnung vorgelegt wurde

    Wenn der Vermieter, woraus auch immer, keine Ansprüche mehr hat muß der die Kaution bzw. den einbehaltenen Teil unverzüglich auszahlen. Am besten läßt Du Dich da fachlich beraten/unterstützen.

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