Beiträge von anitari

    Zitat

    rein physikalisch ist dies nicht möglich, da es nach oben laufen müsste.

    Natürlich kann Wasser nicht nach oben "laufen". Aber pö a pö über Jahre hin weg in dem Mauerwerk nach oben "steigen".

    Das kann selbst ich als Nulpe in Sachen Physik verstehen.

    Zitat

    also braucht man zu aufstellen einer regentonne eine erlaubnis vom vermieter ?

    Jein. Man sollte nur darauf achten das evtl. überlaufendes Wasser vom Mauerwerk weg läuft.

    Zitat

    Er klagt darüber, anschließend wieder (ein-)schlafen zu können

    Der erste Mensch der darüber klagt wieder einschlafen zu können:rolleyes:

    Zitat

    Mag mir jemand seine Einschätzung geben, ob und was hier rechtlich unternommen werden könnte, daß mein Vater wieder Frieden findet?

    Wegen ca. Minuten Motorengeräusch? Nichts.

    Noch mal ganz langsam.

    Als Mieter eines möblierten Zimmers innerhalb der vom VM selbst bewohnten Wohnung bist Du vom gesetzlichen Mieterschutz ausgenommen.

    Die VMn hätte Dir auch ohne jede Angabe von Gründen mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende kündigen können. Sofern sie für sich selbst keine längere Kündigungsfrist vereinbart hat.

    Und ja, die Kündigung ist richtig zugestellt. Das wäre sie auch wenn sie die VMn unter der Tür durch geschoben oder an die Zimmertür getackert hätte.

    Zitat

    zahle pünktlich die Miete.

    Ich denke Dir fehlen die Mittel:(

    Zitat

    Jedem ist wohl klar das man im Juli/August nichts beheizt. Demnach sollten auch keine weiteren kosten entstehen für die Monate.

    Ganz großer Irrtum. Denn die gezahlten Heizkosten sind lediglich ein Mittelwert der Jahresheizkosten. Die tatsächlichen Heizkosten sind im Juli und August zwar recht gering, aber nicht = 0.

    Die Grundkosten (30 oder 50 %) fallen auf jeden Fall an und evtl. Kosten für die WW-Aufbereitung.

    Der VM ist allerdings nicht berechtigt das Guthaben einzubehalten. Bis zur nächsten Abrechnung dürfte er bestenfalls einen Teil der Kaution einbehalten. Das aber auch nur wenn eine Nachzahlung zu erwarten ist.

    Zitat

    geben wir Ihnen bis 15.12.2012 Uhrzeit 12:00

    Das ist für diese Art Mietverhältnis doch nicht fristlos. Allerdings kann nur zum Monatsende gekündigt werden.

    Was wurde denn, wenn überhaupt, vertraglich zu Kündigungsfristen vereinbart?

    Zitat

    Unterschrift. ORGINAL

    Der Vermieterin?

    Zitat

    Gestern kam der Sohn des Vermieters zu uns und meinte er will gern in unsere Wohnung ziehen, das sei ja Eigenbedarf

    Der Sohn kann viel meinen wenn der Tag lang ist. So lange keine schriftliche Kündigung des Vermieters vorliegt würde ich mir keine Gedanken machen.

    Der genau Wortlaut der Kündigung wäre hilfreich.

    Zitat

    Meine Vermieterin eine nette alte Dame 80 Jahre die Kündigung
    kommt von Ihrer tochter

    Hat die Tochter die Kündigung nur geschrieben oder auch erklärt/unterschrieben?

    Zitat

    vorübergehnde möbl.Zimmer sind sofort kündbar

    Mit einer sehr kurzen Frist (siehe Antwort Kolinum), aber nicht fristlos. Jedenfalls nicht ohne schwerwiegenden Grund.

    Für den VM würde diese sehr kurze K-Frist aber nur gelten wenn er nicht so unklug war und vertraglich für sich eine längere vereinbart hat.

    Zitat

    keine Mietrückstände Miete wird meist um den 25 des Monats von mir bar/Quttiung bezahlt.

    Für den laufenden oder kommenden Monat?

    Zitat

    ist die zustellung so rechtens mir die Kündigung in die Hand zu drücken ????

    Es gibt keine Vorschrift wie eine Kündigung zugestellt werden muß. Die VMn hätte sie auch unter der Tür durch schieben können. Entscheidend ist das die Kündigung in den Machtbereich des Empfängers gelangt.

    Zitat

    Haben dann immer fleißig stoßgelüftet.

    Na hoffentlich nicht, vor allem im Sommer und am Tage, zu viel. Das kann bei erdnahen Wohnung nämlich genau falsch sein.

    Mein sachlicher Tip, Mangel schriftlich anzeigen, Behebung innerhalb von ... Wochen fordern und dann, wenn der VM dem nicht nachkommt, evtl. Miete mindern.

    Ansonsten fristgerecht kündigen.

    Zitat

    Jetzt schon den Vermieter darauf hinweisen, dass er laut Heizkostenverordnung (findest du mithilfe von Google) verpflichtet ist

    Jepp


    Hat der VM, als es noch 2 Wohnungen waren, mit in dem Haus gewohnt? Denn nur dann hätte er nicht nach Heizkostenverordnung abrechnen müssen.

    Zitat

    Das würde doch heißen: 01.01.11 - 31.03.2011 = Abrechnungszeitraum

    Das ist nicht der Abrechnungs- sondern Euer Nutzungszeitraum.

    Der Abrechnungszeitraum muß 12 Monate betragen und in der Abrechnung angegeben sein.

    Zum Beispiel, 1.1. - 31.12.2011

    Sorry, aber ist denn das so schwer zu verstehen?:(

    Zitat

    Desweiteren droht der VM mir mit einer Anzeige wegen Vorsätzlichem Betrug.

    Wenn sie bisher noch keine Miete gezahlt haben, berechtigt. Einmietbetrug nennt sich das.

    Sanktion? in welcher Höhe? Zu 100 % inkl. Einstellung der KdU ist äußerst selten.

    Wenn Sie einen eigenen Stromzähler und eigenen Vertrag mit dem Stromversorger haben, darf der Vermieter die Stromversorgung nicht unterbrechen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!