Beiträge von anitari

    Hallo,

    Es ist folgender Sachverhalt. Vor 4 Jahren ist eine Mutter mit ihren 2 Kindern eingezogen in die von mir Vermietete Wohnung. Der Mietvertrag läuft auf die Mutter. Diese ist nun aber ausgezogen soweit ich mitbekommen habe. Jetzt wohnt ihre Tochter mit ihrem Freund und ihrem kleinen Bruder in dieser Wohnung. Ist dies so rechtens und möglich?

    Genau genommen ist es unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte (Unter-/Weitervermietung) gemäß § 540 des BGB. Welche, wie Du schreibst, ausdrücklich untersagt ist.


    Oder wäre es Sinnvoll mit der Tochter und deren Freund einen neuen Mietvertrag zu machen?

    Könnte man. Besser wäre es aber die Beiden in den mit der Mutter ja noch bestehenden Vertrag aufzunehmen. Wenn sie, vor allem die Mutter, das nicht möchten könntest Du den Vertrag wegen o. g. § kündigen.;)


    Untermieterverträge sind untersagt dies wurde im Mietvertrag so festgehalten.

    Danke für eure Antworten!

    Freundliche Grüsse.

    Be1989


    ...............

    das heißt also, auch wenn die eine bonitätsprüfung machen sollten, und die das somit erfahren, können wir getrost in die wohnung ziehen?

    Aus meiner Sicht ja.

    Aber warten wir noch andere Antworten ab.

    Zitat

    Eine Kündigung ist erstmalig nach Ablauf eines Zeitraums von 3 Jahren

    Sprich Du kannst erstmals am 1.6.2013 zum 31.8.2013 kündigen.

    Ansonsten müßte da stehen

    Eine Kündigung ist erstmalig zum Ablauf eines Zeitraums von 3 Jahren

    Wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist, hätte Euch die Abrechnung für 2010 spätestens am 31.12.2011 zugegangen sein müssen. Ausgenommen der Vermieter hat die verspätete Abrechnung nicht zu verschulden.

    Der Mitgliedsbeitrag bei Haus & Grund ist das Privatvergnügen des Vermieters und hat in der Abrechnung nichts zu suchen.

    Ebenso Verwaltungskosten, Reparaturen, Rücklagen und Kontogebühren.


    Klar gelten mündliche Vereinbarungen nicht unbedingt, aber bevor man einen schriftlichen Vertrag aufsetzt, bespricht man den Mündlich.

    Richtig, und bevor man nix schwarz auf weiß hat, ändert man nichts.

    Rechnet nicht eigenmächtig irgendwas aus der Miete raus, baut keine neue EBK ein und baut die alte EBK nicht aus.

    Es hätten Halt die Wände weiß gestrichen werden müssen, auf einer Wand war eien Fototapete von uns, die neu werden musste. Löcher in der Wand waren zugespachtelt und auch teilweise geweißt. Im Vertrag steht das übliche, das die Wohnung bei übergabe renoviert übergeben werden muss. Aber, wenn er sich über seinen eigenen Vertrag hinweg setzt, können wir ja nix dafür!

    Hätten halt, das übliche ... usw. ist sicher nicht der exakte Wortlaut der im Vertrag steht. Nach dem hatte ich eigentlich gefragt. Wenn Du Hilfe erwartest mußt Du Dir schon etwas Mühe machen. Hier kann keiner hellsehen oder erahnen was genau in Deinem Vertrag steht.

    Hallo. Hoffentlich ist das die richtige Überschrift und im richtigen Ordner:

    Unser Vermieter sagte uns telefonisch, das wir vor dem Auszug nicht renovieren(weiß streichen) bräuchten, falls neue Mieter die Wand eh wieder anders streichen. Wenn neue Mieter die Wohnung weiß haben wollten, wollte er sich bei uns melden, damit wir das nachholen. So sind wir verblieben!
    Nun kam ein Brief, das er die Kaution einbehält, und noch Geld haben will, weil ja die Wohnung neu renoviert werden musste, da die neuen Mieter das nicht selbst machen wollten, und die Mieter wünschten, das dies ne Firma macht.


    Darf der Vermieter soetwas? Immerhin hat er zu uns ja gesagt, wir brauchen nicht renovieren, das war ja seine Aussage.

    Eindeutig nein. Oder war die Wohnung nach Eurem Auszug renovierungsbedürftig?

    Wenn ja hätte der VM Euch zunächst Gelegenheit geben müssen das selbst zu machen bzw. machen zu lassen.

    Mal davon abgesehen was steht zu Renovierung und wie die Wohnung bei Auszug zu übergeben ist im Vertrag?


    Die Vorschrift weiß zu streichen wäre ohnehin unwirksam.

    die Frage ist, ob die Anpassungen im Abrechnungsjahr schon hätten erfolgen müssen?

    Nein. Die Anpassung kann nur auf Grundlage der Kosten/Abrechnung des zurückliegenden Abrechnungszeitraumes erfolgen. Woher soll denn der VM im Voraus wissen welche Kosten entstehen?

    Wenn Du die Abrechnung für 2011, sofern der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist, nach dem 31.12.2012 bekommen hast ist sie verfristet. Sprich eine evtl. Nachzahlung mußt Du nicht mehr leisten.

    Hallo,
    auch ich habe eine Frage zu den Betriebskosten zu Beginn des Neuen Jahres - Alles Gute dafür! - : Meine Betriebskostenabrechnung von 2010 von 520,68€ hat sich nun in 2011 auf 924,54€ erhöht. Der Grund hierfür liegt in der Anhebung der Grundsteuer für die gesamte Wohnfläche von 1045,05€ auf 1441,45€ und die Abfallgebühren von 2061,97€ haben sich laut Abrechnung auf 2909,39€ erhöht. Meine Vermieterin hat die Betriebskostenabrechnung erstmalig an eine Maklerfirma abgegeben, die wohl die Einzelkosten überprüft und möglicherweise angepasst hat - meine Frage ist - dürfen die Betriebskosten sprunghaft derart angeglichen werden?
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen + wünsche ein schönes Wochenende und herzlichen Dank!

    Anfang diesen Jahres die Abrechnung für 2010? Wie ist denn der Abrechnungszeitraum?

    Wenn die Kosten derartig sprunghaft gestiegen sind, dürfen natürlich auch Vorauszahlungen dem angepaßt werden. Hier gibt es kein Limit ähnlich wie bei Mieterhöhungen.

    hey :)


    Nun meine Frage.. ich möchte einer Wohnungsübergabe irgendwie entkommen.. dh. ich hab keinen Bock ihm nochmal für längere Zeit zu begegnen. was für Möglichkeiten habe ich da?

    Kann ichs über einen Anwalt laufen lassen, der ihm einfach den Schlüssel iwie zukommen lässt?

    Das oder eine andere Person Deines Vertrauen und mit Vollmacht von Dir.

    Oder muss ich hierfür die Wohnung fristlos Kündigen?

    Kündigen mußt/solltest Du auf jeden Fall. Fristlos wäre u. U. möglich. Laß Dich aber besser fachlich beraten bzw. vertreten. Fristgerecht aber, dafür mußt Du keinen Grund angeben, ganz sicher. Wenn Du Dich beeilst und die Kündigung noch heute dem VM bis ca. 18 zukommen läßt, ist dies zum 31.3.13 möglich.

    Als Sofortmaßnahme empfehle ich den Austausch des Schließzylinders der Wohnungstür.


    2) Wir haben wie o.g. die Wohnung seit 01.01.13 gemietet. Angenommen wir möchten nun wieder direkt vom Mietvertrag zurücktreten, weil uns die Wohnung nun doch nicht gefällt, da sie sich im leeren Zustand doch nicht als ideal herausgestellt hat: Welche Beträge darf die Vermieterin dann von uns einfordern? Die im Vertrag angegebene Kündigungsfrist?
    Wir hoffen, dass wir mit unserem Anliegen hier genau richtig sind und würden uns freuen, wenn ihr uns behilflich sein könntet!
    Wir wünschen euch allen ein erfolgreiches Jahr 2013!

    Gruß
    Matthias

    Vom Mietvertrag zurücktreten geht nicht. Ihr könnt nur ordentlich (fristgerecht) kündigen. Das wäre jetzt, wenn Eure schriftliche Kündigung noch heute der Vermieterin bis ca. 18 Uhr zugeht, zum 31. März 2013 möglich.

    Solange müßt Ihr die vertraglich vereinbarte Miete + Nebenkosten zahlen.

    Es ist doch hoffentlich ein unbefristeter Vertrag ohne gegenseitigen Kündigungsverzicht?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!