Beiträge von anitari

    Zitat

    → reale Heizkosten: 3,16/m² (1,60/m² Mietspiegel)

    Das ist für einen Wintermonat völlig normal. Die 1,60 sind lediglich ein Richtwert und beziehen auch auf den Jahresdurchschnitt. Den Rest, warum eine so hohe Nachzahlung besonders der Heizkosten, habe ich dir an anderer Stelle schon erklärt.

    Aber kurz noch mal, Du kannst die Heizkosten eines Monats, zudem ein Wintermonat, nicht auf das Jahr hoch rechnen.

    Anstatt die Verbrauchdaten hättest Du dir besser die Originalbelege zeigen und die Abrechnung erklären lassen sollen.

    Hallo zusammen,

    ich habe ein Zimmer meiner Wohnung vermietet mit einen Mietvertrag, welcher eine Kündigungsfrist von 2 Wochen beinhaltet. Nun hat meine Bewohnerin am 01.07.2013 zum 15.07.2013 gekündigt.


    Ist das so richtig oder hätte sie ab den 01.07.2013 nur zum Ende des Monat kündigen können.

    Sie hat auch nur noch die Miete für einen halben Monat überweisen. Ist sie damit im recht?

    Danke schon einmal für die Antwort
    Speedone


    Aus meiner Sicht ja. Da steht nur Kündigungsfrist 2 Wochen.

    Da dies nicht zum Nachteil des Mieters ist, ist das für die Mieterin wirksam.

    Das ganze ist zwar sehr ärgerlich, um nicht zusagen der VM hat einen an der Waffel, berechtigt aber nicht zur fristlosen Kündigung.

    Als erste Maßnahme empfehle ich den Austausch des Schließzylinders der Wohnungstür. Und den Schlüssel immer schön abziehen.

    Kündigungsfristen regelt das Gesetz, dazu muß man nichts gesondert unterschreiben.

    Klauseln in der Hausordnung die Besuch nur zu bestimmten Zeiten erlauben wären ohnehin, wenn es eine "normale" Wohnung ist, unwirksam.

    Ich geh mal davon aus das Du den Beitrag aus Versehen 3 x gesendet hast. Kann ja mal vorkommen.

    Ja das ist rechtens. Miete und Nebenkosten sind 2 Paar Schuhe. Wenn beides korrekt ist kannst Du dagegen nichts tun. Außer der Mieterhöhung, wenn nach § 558, nicht zu stimmen und von Deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

    Die NK-Erhöhung bzw. -Abrechnung muß Dir aber schriftlich zu gehen.

    es wurde nichts vereinbart er bezieht es einfach aber nur von einen mieter nicht von vier die in dem mehr Familienhaus leben. er erwähnt nicht wofür und nicht warum nur anfahrtskosten ...

    Dann laß Dir die Originalbelege dazu zeigen. Kann oder will der VM das nicht, zieh den Betrag von Abrechnung ab und fertig.

    Gibt es irgendeine Möglichkeit, ohne 3 Monate Kündigungsfrist aus der Wohnung rauszukommen? Vermietet von Privat, habe versucht meinen Vermieter zu erreichen aber auch nach 10x Anrufen keine Reaktion.


    Ohne Wohlwollen des Vermieters nicht.

    Zitat

    und mein jetziger Mitbewohner muss notgedrungen auch ausziehen

    Warum? Oder habt Ihr schon gemeinsam gekündigt?

    Du hast Deinem Mieter zum Ende Monat x gekündigt. Vorher kann er ausziehen, muß aber bis zum Ende der Kündigungsfrist Miete zahlen.

    Einen neuen Mieter kannst Du erst zum Anfang des Monats suchen bzw. mit ihm einen Vertrag abschließen der dem Ende der Kündigungsfrist Deines "Noch"mieters folgt.

    Das ist das einzige was kalkulierbar ist.

    Heißt das also, wenn ich mich mit ihr nicht über die Möbelsache einigen kann, habe ich Pech?
    Das ist doch Erpressung...

    Nein das heißt, das sie allein nicht kündigen kann und Du nicht einfach ihren Teil "übernehmen" kannst.

    Ist das denn so schwer zu verstehen?:mad:

    Mit den blöden Möbeln hat das absolut nichts zu tun.:mad:

    Also meine Freundin und ihre Mitbewohnerin sind gleichwertig im Mietvertrag eingetragen und ihre Mitbewohnerin hat noch nicht gekündigt, weil sie sich dann einfach rausschreiben lassen will und ich den Vertrag für sie übernehmen soll.

    Und genau das geht nicht. Sie kann weder alleine kündigen, sich aus dem Vertrag raus schreiben lassen noch kannst Du "für sie übernehmen".

    Das geht nur mit Zustimmung aller am Vertrag beteiligten Personen. Wozu unter anderem der Vermieter, falls nur eine Person, gehört bzw. die wichtigste Person der janzen Schose is.

    Das mit den Möbeln ist aber allein Sache unter Euch.

    Hallo Zusammen,
    ich habe meinen Mietvertrag gekündigt und ziehe am 01.10.13 in meine neue Wohnung. Ich bin Student und habe seit dem 01.07.12 in dieser Wohnung gewohnt. In meinem alten Mietvertrag steht folgende Zusatzklausel:

    [HR][/HR]
    § 3.7
    Die Wohnung wird renoviert übergeben.
    Schönheitsreparaturen = fachgerechte Renovierung (z.B. bei Auszug)
    Wichtig: Vor dem Streichen jeglicher Holzteile ist der Vermieter zu fragen!
    [HR][/HR]

    Heißt das jetzt für mich, dass ich hier renovieren muss bzw. sogar ein Fachmann kommen muss? Ich habe auch etwas von unwirksamen Klauseln bzgl. Schönheitsreparaturen im Internet gelesen. Ich finde grundsätzlich schon, dass diese Formulierung sehr schwammig ist, da sie nicht explizit aussagt, dass ICH die fachgerechten Schönheitsreparaturen durchführen soll. Wie ist euer Bild dazu?

    Vielen Dank schon mal!!!!

    Deine Frage ist aber auch etwas schwammig. Oder steht das so wörtlich im Vertrag?

    Öööh, was ist das denn für eine Rechnung? Die gesetzliche Frist besagt: Kündigung bis zum dritten Werktag des Monats zum Ende des übernächsten Monats. Und das ist für mich der 30.09., nicht der 31.08.

    Beitrag nicht bis Ende gelesen?

    Weiter unten heißt es:

    "... dass er den 31.09. nicht akzeptiert."

    Nach dem was Du hier aus dem Vertrag zitierst sehe ich auch keinen Grund warum Du nicht jetzt zum 30.9.13 kündigen darfst. Sofern Deine Kündigung spätestens am 3.7. beim Vermieter ist.

    Mietverträge können, wenn unbefristet und ohne Kündigungsverzicht, sofort nach Abschluß (Unterschrift) wieder gekündigt werden. Der eigentliche Vertragsbeginn ist dabei völlig irrelevant.

    Wichtig für die Wirksamkeit der Kündigung ist der Zugang, nicht der Vertragsbeginn.

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