Beiträge von anitari

    Wird die Wohnung durch die hohe Nachzahlung und dem angeblichen Betrug des Vermieters unbewohnbar?

    Mal davon abgesehen, bei Einzug zu Beginn der Heizperiode ist eine Nachzahlung von Heizkosten so sicher wie das Amen in der Kirche.

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    Wer nach Gründen für eine fristlose Kündigung suchen muß hat keine.

    Stimmt, das wäre eine Möglichkeit. Aber der Vermieter müsste sie doch nicht (verpflichtend) annehmen?

    Bei einem befristeten oder Vertrag mit Kündigungsverzicht der noch lange läuft evtl. doch bzw. müßte er Dich vorzeitig aus dem Vertrag entlassen.

    Aber da will/kann ich mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.

    Mein Problem ist der befristete Ausschluss der Kündigung für 3 Jahre und wie man aus diesem Mietvertrag vorzeitig ausscheiden kann. Nach meiner Recherche waren außerordentliche Gründe, wie Familienzuwachs, Jobwechsel und Hochzeit für eine fristlose/außerordentliche Kündigung möglich.

    Oder welche sonstigen Möglichkeiten gibt es den Ausschluss zu umgehen?

    Zum Beispiel versuchen Nachmieter vorschlagen zu dürfen.

    Rechtsgrundlage?

    Logisches Denken.

    Die Wohndauer des einen Vertrages hat nicht nichts der Wohndauer des anderen zu tun.

    Untermietvertrag beendet - Wohnraum am z. B. 30.6. an den Vermieter zurück gegeben - Wohndauer beendet

    Hauptmietvertrag geschlossen - Wohnraum z. B. am 1.7. dem Mieter Mieter überlassen - Wohndauer beginnt

    Fristlos ist außerordentlich

    Die genannten Gründe rechtfertigen keine außerordentliche (fristlose) Kündigung.

    Ein wichtiger Grund Untervermietung zu verbieten wäre z. B. das die Wohnung mit einer weiteren Person überbelegt wäre oder die Person ein ortsbekannter Randlierer ist.

    Du bist doch gar nicht Fragesteller. Welches Problem hast Du denn genau?

    Es gibt doch die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung um vorzeitig aus dem Mietvertrag auszuscheiden.
    Hier wäre meine Frage, welche Gründe sind momentan rechtsgültig?

    Ebenso wäre zu überlegen für die restliche Mietzeit einen Untermieter zu suchen. Wenn dies abgelehnt wird, kann ich dann automatisch außerordentlich kündigen??

    Alternativ wäre auch ein Aufhebungsvertrag möglich, der aber mit Zustimmung des Vermieters machbar ist.

    Für eine fristlose Kündigung müßte die Wohnung praktisch unbewohnbar sein.


    Was ja angesichts der Überlegung unter zu vermieten ausscheidet.

    Zur grundlosen Ablehnung der Untervermietung sagt das BGB

    § 540
    Gebrauchsüberlassung an Dritte

    (1) Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, so kann der Mieter das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt.

    (2) Überlässt der Mieter den Gebrauch einem Dritten, so hat er ein dem Dritten bei dem Gebrauch zur Last fallendes Verschulden zu vertreten, auch wenn der Vermieter die Erlaubnis zur Überlassung erteilt hat.

    Modernisierungsmieterhöhung und Mieterhöhung zur örtlichen Vergleichsmiete sind 2 ganz verschiedene Paar Schuhe.

    11 % der Modernisierungskosten können und dürfen durchaus mehr als 20 % höhere sein.

    Wie vorgehen? Erhöhte Miete zahlen oder andere Wohnung suchen.

    Einer Mieterhöhung wegen Modernisierung muß der Mieter auch nicht zustimmen.

    Hallo zusammen,

    ich würde gerne zeitnah meinen Mietvertrag kündigen, da ich in einer anderen Stadt einen neuen Job habe.
    Habe mir bei Abschluss des Mietvertrags keine großen Gedanken darüber gemacht. Anbei der Passus aus dem Vertrag zur Vertragsdauer:

    . Mietverhältnis von unbestimmter Dauer (Nichtzutreffendes bitte streichen)

    Das Mietverhältnis beginnt am ..01.10.2012.. und läuft auf unbestimmte Zeit. Es kann von jeder
    Vertragspartei mit der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden.

    Die Kündigung des Mietverhältnisses ist jedoch erstmals am 01.10.2013 möglich, siehe hierzu die
    gesonderte Vereinbarung zum Mietvertrag.


    Ist das rechtens, bzw. seht ihr eine Möglichkeit schon früher aus dem Vertrag herauszukommen?

    Freue mich über eure Antworten

    Das ist rechtens. Nennt sich sich gegenseitiger Kündigungsverzicht und bis 4 Jahre in einem Formularmietvertrag erlaubt.

    Sprich Du kannst jetzt oder am 1.10.2013 zum 31.12.2013 Kündigen.

    Ein Möglichkeit früher aus dem Vertrag zu kommen besteht rechtlich nicht.

    Man kann aber versuchen sich mit dem Vermieter zu einigen. Zum Beispiel in der Form das er erlaubt Nachmieter vorschlagen zu dürfen.

    Anspruch darauf hat man als Mieter aber nicht.

    In der Summer sind das über 5 Jahre, womit Kündigunsfrist 6 Monate betragen müsste. Ist das korrekt? :confused:

    Bist Du in den laufenden Vertrag "eingestiegen" oder wurde ein neuer Vertrag mit dir als Hauptmieter abgeschlossen?

    Na dann dürfte wohl kaum eine Nachzahlung zu erwarten sein.

    Übrigens muß der Vermieter spätestens 6 Monate nach Mietende über die Kaution abrechnen und falls er noch einen Teil davon einbehält nachvollziehbar begründen warum. Kann er das nicht muß er sie vollständig auszahlen.

    Wobei ich mir auch denken könnte das die Kaution jetzt schon fällig ist, da mit Sicherheit keine Nachzahlung zu erwarten ist.

    Aber warten wir noch auf ein paar Antworten.


    Da in meinem Fall der Zähler weniger als 60% des Jahres eingebaut war kann dieser nicht zur Berechnung verwendet werden. Leider finde ich aber keinen Hinweis in einer Verordnung welche auf diesen Punkt eingeht.

    Kannste auch nicht. Die Miete hat mit der Abrechnung doch nichts zu tun. Wenn die Anfang August installiert wurden, mußt Du auch ab denn Miete dafür zahlen.

    Allerdings sind 46 € für 5 Monate mehr als happig. Ich zahle 11 € für 12 Monate.

    Zu Punkt 1: Wenn vertraglich Gartenpflege als Nebenkosten vereinbart ist, geht das so einfach.

    Zu Punkt 2: Dich auf den Vertrag berufen. Das die HV die Waschraumnutzung aus versehen in den Vertrag geschrieben hat ist ihr Problem.

    wir bewohnen eine 3 Zimmer Wohnung mit 82 qm

    Dann wundern mich die ständigen Nachzahlungen ehrlich gesagt nicht.

    90 € Heizkosten und wenn evtl. noch inkl. Warmwasseraufbereitung sind zu wenig. Da sollten es schon 1,20 - bis 1,50 pro m² sein.

    Und 80 € für die anderen NK, vor allem Wasser, sind auch zu wenig. Nach meinem Wasserpreis würde ein 3personenhaushalt allein für Wasser ca. 40 - 45 € zahlen.

    Zitat

    Wir wohnen schon seit 6 Jahren in der gleichen Wohnung und hatte bisher immer eine Nachzahlung.

    Wurden denn die Vorauszahlungen nie angepaßt?

    Wir zahlen montatlich für die Heizung einen Abschlag von 90 Euro (1080 p.a) und 80 Euro (960 p.a) für die Nebenkosten.

    Also zahlen wir im Jahr an Nebenkosten und Heizung 2040 Euro.

    Im Mai/ Juni kommt ein Gas- Wasser Instellateur, welcher die alten Rörchen gegen neue austauscht. Eine Kommunikation bzw. Beauftragung erfolgt durch den Vermieter, welcher uns dann in der Nebenkostenabrechnung die Heizkosten mitberechnet.

    Laut Nebenkostenabrechnung: Heizkosten von 11.04.2012- 04.04.2013 Gesamt: 11.224,60 Ihr Anteil: 1102,76 Euro.
    Vorauskasse Heizkosten 1080,00 Euro.

    Es hört sich hier vllt. nach einer Nachzahlung von ca 22, 00 Euro an, aber dem ist nicht so.

    Die Restzahlung durch Abwasser/ Schonrsteinreinigung Müllgebühr usw. ergab hier eine Gesamtnachzahlung 457, 97 Euro.

    "Abschlag von 90 Euro (1080 p.a) und 80 Euro (960 p.a) für die Nebenkosten."

    Für wie viel Wohnfläche?

    "Laut Nebenkostenabrechnung: Heizkosten von 11.04.2012- 04.04.2013"

    Merkwürdiger Abrechnungszeitraum. Das sind ja knapp 13 Monate.

    Hallo!

    Mein Vermieter hat nach absprache mit mir mein Bad komplett neu gemacht, vorher hat er von ca 20 Euro mehr gesprochen, jetzt verlangt er 110 € mehr, bei vorher 200 € KM sind das stattliche 55% !!! Gibt es da obergrenzen zu? Dem Rechnungsbetrag von 12221,85 nach würde diese Erhöhung wohl mit 11% auf die JAhresmiete entsprechen, aber das verhältnis zur alten Miete ist extrem.

    Auch verlangt er die miete rückwirkend zum ersten nach fertigstellung zum 1.7., die mitteilung habe ich erst am 23.7. bekommen.

    Ist das alles IO so?

    Vielen Dank

    Michael


    BGB § 559b

    (2) Der Mieter schuldet die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Monats nach dem Zugang der Erklärung.

    Zugang Juli - Zahlung ab Oktober

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