Es gibt doch die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung um vorzeitig aus dem Mietvertrag auszuscheiden.
Hier wäre meine Frage, welche Gründe sind momentan rechtsgültig?
Ebenso wäre zu überlegen für die restliche Mietzeit einen Untermieter zu suchen. Wenn dies abgelehnt wird, kann ich dann automatisch außerordentlich kündigen??
Alternativ wäre auch ein Aufhebungsvertrag möglich, der aber mit Zustimmung des Vermieters machbar ist.
Für eine fristlose Kündigung müßte die Wohnung praktisch unbewohnbar sein.
Was ja angesichts der Überlegung unter zu vermieten ausscheidet.
Zur grundlosen Ablehnung der Untervermietung sagt das BGB
§ 540
Gebrauchsüberlassung an Dritte
(1) Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, so kann der Mieter das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt.
(2) Überlässt der Mieter den Gebrauch einem Dritten, so hat er ein dem Dritten bei dem Gebrauch zur Last fallendes Verschulden zu vertreten, auch wenn der Vermieter die Erlaubnis zur Überlassung erteilt hat.