ZitatIm Mietvertrag steht nichts von Grundsteuer.
Da steht aber sicher das der Mieter die Betriebs-/Nebenkosten trägt. Damit gelten alle Betriebs-/Nebenkostenarten, u. a. die Grundsteuer, als vertraglich vereinbart und können, sofern sie tatsächlich anfallen, auf den Mieter umgelegt werden.
Das der VM die Jahre zuvor vergessen hat die Grundsteuer umzulegen tut nichts zur Sache.
ZitatNun stellt sich heraus, die Belege laufen auf jemand anderen als die Vermieterin.
Das kommt vor wenn der Vermieter nicht der Eigentümer ist. Trotzdem darf er alle ihm entstehenden Betriebs-/Nebenkosten auf den Mieter umlegen.
ZitatIm Mietverrag ist KEIN Verteilerschlüssel vereinbart.
Dann muß der Vermieter kosten die nicht nach Verbrauch oder Verursachung abgerechnet werden können, nach der Wohnfläche umlegen.
Überlege bzw. rechne nach was günstiger für dich wäre. Hast Du z. B. eine relativ große Wohnung und lebst dort allein biste Neese![]()
ZitatIm laufe des Jahres variiert die Personenzahl aufgrund von Ein-Auszug und Geburten zwischen 13 und 17. Lt. Mietvertrag sind pro Person 50€ zu zahlen. Für das ganze Jahr wurden mtl. 15 Personen berechnet. Ist das korrekt?
Es kann sein das hier der Mittelwert genommen wurde oder Personen nicht an- oder angemeldet wurden.
Wenn möglich stell die Abrechnung, Namen und Adressen unkenntlich gemacht, ein.
Was ist eigentlich mit Heizkosten? Gibt es eine zentrale Heizungsanlage muß gemäß Heizkostenverordnung abgerechnet werden.
Strom? der sog. Allgemeinstrom, für z. B. die Treppenhausbeleuchtung, oder für die Wohnung?
Rauchmelder? Gibt es dazu keine exakte vertragliche Vereinbarung dürfen Kosten dafür, z. B. die Wartung, nicht umgelegt werden.
