Beiträge von anitari

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    Im Mietvertrag steht nichts von Grundsteuer.

    Da steht aber sicher das der Mieter die Betriebs-/Nebenkosten trägt. Damit gelten alle Betriebs-/Nebenkostenarten, u. a. die Grundsteuer, als vertraglich vereinbart und können, sofern sie tatsächlich anfallen, auf den Mieter umgelegt werden.

    Das der VM die Jahre zuvor vergessen hat die Grundsteuer umzulegen tut nichts zur Sache.

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    Nun stellt sich heraus, die Belege laufen auf jemand anderen als die Vermieterin.

    Das kommt vor wenn der Vermieter nicht der Eigentümer ist. Trotzdem darf er alle ihm entstehenden Betriebs-/Nebenkosten auf den Mieter umlegen.

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    Im Mietverrag ist KEIN Verteilerschlüssel vereinbart.

    Dann muß der Vermieter kosten die nicht nach Verbrauch oder Verursachung abgerechnet werden können, nach der Wohnfläche umlegen.

    Überlege bzw. rechne nach was günstiger für dich wäre. Hast Du z. B. eine relativ große Wohnung und lebst dort allein biste Neese:cool:

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    Im laufe des Jahres variiert die Personenzahl aufgrund von Ein-Auszug und Geburten zwischen 13 und 17. Lt. Mietvertrag sind pro Person 50€ zu zahlen. Für das ganze Jahr wurden mtl. 15 Personen berechnet. Ist das korrekt?

    Es kann sein das hier der Mittelwert genommen wurde oder Personen nicht an- oder angemeldet wurden.

    Wenn möglich stell die Abrechnung, Namen und Adressen unkenntlich gemacht, ein.

    Was ist eigentlich mit Heizkosten? Gibt es eine zentrale Heizungsanlage muß gemäß Heizkostenverordnung abgerechnet werden.

    Strom? der sog. Allgemeinstrom, für z. B. die Treppenhausbeleuchtung, oder für die Wohnung?

    Rauchmelder? Gibt es dazu keine exakte vertragliche Vereinbarung dürfen Kosten dafür, z. B. die Wartung, nicht umgelegt werden.

    Einwände gegen die Abrechnung kann man als Mieter binnen 12 Monate nach Zugang erhaben.

    Bei kalenderjähriger Abrechnung wäre das für die Abrechnungen 2013 und 2014 also nicht mehr möglich.

    Für 2015 nur noch wenn der Zugang der Abrechnung noch keine 12 Monate her ist.

    Hättest Du das Ablesen irgendwie ermöglicht wäre wäre dir die Schätzung erspart geblieben.

    Das der Vermieter die Räume nicht als Wohnung vermieten darf ist eigentlich kein rechtlich zulässiger Kündigungsgrund. Heißt die Kündigung ist unwirksam.

    Daraus ergibt sich für Euch jedoch kein Sonderkündigungsrecht bzw. das Recht die Kündigungsfrist zu verkürzen.

    Es kann aber sein das der Vermieter froh ist wenn er den Vertrag mit Euch vorzeitig beenden kann. Also sprecht mit ihm. Stimmt er einer vorzeitigen Vertragsentlassung nicht zu habt Ihr schlicht Pech gehabt.

    Aber Ihr habt ja ein Ass im Ärmel. Die unwirksame Kündigung:cool:

    Du hättest nach der ersten Abrechnung die Vorauszahlungen erhöhen können wenn der Vermieter das nicht getan hat.

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    Gerade die Kosten für Gebäude-/Strassenreinigung sind enorm hoch: 1600 Euro für ein Gebäude mit 6 Wohnungen, wo einmal pro Woche geputzt wird. Das ist doch nicht normal.

    Lass dir die Originalrechnung vorlegen. Wobei 133 € im Monat sind ja nun wirklich nicht viel.

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    Aber interessieren wütrde mich ja schon, warum die Kosten so hoch sind.

    Vielleicht sind auch nur deine Vorauszahlungen zu gering. Wie hoch sind die denn und wie groß ist die Wohnung?

    Das Waschen von Wäsche in der Duschwanne.

    Ja, es geht um ein Zimmer in einer WG. Der Internetzugang gehört dem Vermieter, ist hier aber nicht so wichtig.

    Was ich soweit mehr oder minder handfestes aus den bisherigen Beiträgen entnehmen konnte, ist, dass die neue Regelung in der Hausordnung insofern unwirksam ist, weil diese Einschränkung beim Abschluss vom Mietvertrag noch nicht bestanden hatte. Würde man eine solche Einschränkung als eine Regelung von Details auffassen können, sodass der Fall, dass durch die Hausordnung Rechte eingeschränkt werden, nicht gegeben ist? Der Vermieter stellt keinen Waschraum oder sonstige Alternative zur Verfügung, wohl aber die Möglichkeit, die Wäsche im Garten zu trocknen (klappt aber logischerweise nicht bei Regen oder starkem Wind).

    Ist die Hausordnung überhaupt gültig, wenn 1 Mieter nicht unterschreibt?

    Danke für die Hilfe.

    Ob die Hausordnung gültig ist oder nicht ist doch völlig wurscht. Es wurde ein Zimmer in einer sog. "WG" gemietet. Da kann man nicht einfach die Dusche mit seiner Wäsche blockieren und vielleicht noch in dem Bad trocknen.

    Wenn das nun jeder "WGler" machen würde.

    Alternative? Waschsalon.

    So am Rande, wohnt der Vermieter mit in der "WG"?

    Die sogenannte "Sozialklausel":

    § 574
    Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung

    (1) Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Dies gilt nicht, wenn ein Grund vorliegt, der den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt.

    (2) Eine Härte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann.

    (3) Bei der Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters werden nur die in dem Kündigungsschreiben nach § 573 Abs. 3 angegebenen Gründe berücksichtigt, außer wenn die Gründe nachträglich entstanden sind.

    (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Tipp, neuen Vertrag nicht unterschreiben! Es wäre sehr unwahrscheinlich das der günstigere Konditionen als der jetzige enthält. Angefangen von der Miethöhe, Kleinreparaturen bis zu Schönheitsreparaturen die im alten Vertrag möglicherweise unwirksam sind.

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    Der neue Vermieter meint mir zu erzählen er müsse einen neuen Mietvertrag wegen dem Finanzamt aufstellen.

    Der erzählt dir einen vom Pferd.

    Wenn der Vertrag unbefristet und ohne Kündigungsverzicht ist, kannst Du ihn aktuell zum 31. Oktober 2017 kündigen.

    An der Wartezeit auf die Genossenschaftsanteile wird das aber auch nichts ändern.

    Zitat

    Ich würde dann meine jetzige Kündigung bei der alten Wohnung rückgängig machen.

    Das geht nur wenn der Vermieter das möchte. Ansonsten, gekündigt ist gekündigt.

    Normale/optimale Luftfeuchtigkeit liegt bei 40 - 60 %.

    Solcher Wohnungen sind auch im heißesten Sommer relativ kühl. Jeder DG-Bewohner würde dich beneiden.:cool:

    Allerdings besteht auch die Gefahr das die deutlich wärmere Luft von außen sich in der Wohnung an allem was kühler ist niederschlägt und kondensiert.

    Genau genommen müßten solche Wohnungen auch im Sommer zumindest minimal beheizt werden damit der Temperaturunterschied zwischen draußen und drinnen nicht zu groß ist.

    Was Du machen kannst ist dein Lüftungsverhalten überprüfen und evtl. ändern.

    Lüften nur wenn es draußen kühler als drinnen ist. Das wäre am späten Abend, frühen Morgen und die ganze Nacht über.

    Tagsüber Fenster geschlossen halten. Auch nicht angekippt.

    Dann mit der Vermieterin sprechen ob die Möglichkeit besteht auch jetzt, wenigstens ab und zu, mal heizen zu können. Eigentlich sollte das auch in ihrem Interesse sein.

    Zitat

    und 2 Luftentfeuchter in das Schlafzimmer gestellt.

    Zu trockene Luft kann auch zu Atemproblemen führen.

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    Kosten für 01.05.2016 - 31.12.2016 = 1506 € = 187 €*p.M.
    1. Problem: Brief des Vermieters: "Erhöhen Sie die NK-Zahlung um 43,00 €". Dabei wird verkannt, dass die Abrechnung sich nur auf 8 Monate bezieht. Dennoch wird durch den Faktor 12 geteilt = ca. 20 € zu geringe NK-Vorauszahlung pro Monat.
    2. Problem: Die Abrechnungen kommen wohl immer relativ spät. Die Abrechnung mit Stichtag 31.12.2016 kam erst am 12.07.2017. Daraus folgt - nach meinem Verständnis - bereits eine Unterzahlung für den aktuellen Abrechnungszeitraum in den ersten 7 Monaten aus 2017 (7x 124,00 € statt 187,00 €), sodass es Mitte 2018 für 2017 wieder zu einer Nachzahlung in Höhe von 440,00 € kommen wird (unter der Prämisse, dass sich kein Posten ändert).

    Sehr gut Frau Juristin in spe

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    Wie kommt man aus dieser Spirale wieder raus?

    In dem man als Mieter selbst die Vorauszahlungen anpaßt. Das Recht hat man gem. BGB § 560 Abs. 4

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    Okay, dann spreche ich in meinem Widerspruch die Kürzung um 22,40 € (147,35 € WW - 15%) an und erfrage die Ermittlung des WW-Anteils?

    Meiner Meinung nach dürfen die gesamten Heiz- und Warmwasserkosten um 15 % gekürzt werden.

    Das wären dann 15 % von 394,xx €.

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    Der Vermieter hat mir gerade mitgeteilt, ich solle mich bitte direkt an die mit der Abrechnung beauftragte Firma wenden...

    Die ist aber nicht dein Vertragspartner und wird dir sicher keine Auskunft geben. Zudem rechnen diese Firmen lediglich nach den Angaben des Vermieters ab.

    Also, faule Ausrede des Vermieters!

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    3. "Die Warmwasserbereitungskosten entsprechen weder § 8 noch § 9 HKVO (je nach Art der Heizanlage)"
    Was genau ist damit gemeint und inwiefern stellt das einen Widerspruchsgrund dar?

    Warmwasserkosten müssen ebenso wie die Heizkosten in 30 % Grund- und 70 % Verbrauchskosten abgerechnet werden. Das geschieht hier, weil es vermutlich keine WW-Zähler gibt, nicht. Darum darf man als Mieter die Heiz- und WW-Kosten der Abrechnung um 15 % kürzen. Steh, glaube ich, in § 12 HeizkostenVO

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    4. "(tatsächliche) Kosten Wassererwärmung (806,66€ statt 394,42€!!!)"
    Wo kommen die 394,42 €*her und inwiefern wirkt sich das auf die Rechtmäßigkeit aus?

    806,66 € sind die WW-Kosten des ganzen Hauses. 394,42 € deine Heiz- und WW-Kosten.

    Allerdings geht aus der Abrechnung nicht hervor wie genau die WW-Kosten ermittelt wurden. Ein weiterer Fehler.

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    5. Mietvertragliche Vereinbarungen
    Vereinbart wurde nur die Zahlung von Frischwasser, Müll und Schmutzwasser nach Personen. Wie wirken sich die fehlenden Wasserzähler aus?

    Wenn vertraglich so, bis auf Warmwasser, vereinbart ist das in Ordnung. Die fehlenden Zähler wirken sich so das einfach der Gesamtbetrag durch die Anzahl der Personen geteilt wird. Ob nun einer 10 x die Woche ein Vollbad nimmt oder ein anderer von Montag - Freitag auf Montage ist, spielt keine Geige. Aber gut, nach Personen ist immer noch besser als rein nach der Wohnfläche.

    Zitat

    Ich studiere zwar selbst Jura und stehe kurz vor dem Staatsexamen, jedoch ist die Prüfung von Nebenkostenabrechnungen leider (oder zum Glück : ) ) nicht Teil des Studiums. Ich bin daher auf eure (ausgezeichnete!!!) Hilfe angewiesen.

    Dafür müßte es eine eigene Fachrichtung geben;)

    spmxa,

    mir fiel folgendes auf:
    1. Die Angabe der Gesamtheizkosten und deren Zusammensetzung fehlt.

    Berny, gaaaanz unten stehen die Gesamtkosten und die Zusammensetzung der HK.

    Aber wenns dich beruhigt, ich habe das auch erst später entdeckt:cool:

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