Beiträge von anitari

    Einem Mieter kann nur die Partei Vermieter als Ganzes kündigen. Die besteht in dem Fall aus Dir, dem Freund und der Mutter des Dritten.

    Verwandtschaftsverhältnisse sind irrelevant.

    Zitat

    Ich denke auch nicht, dass seine Mutter mit ihm einen Untermietervertrag ausgehandelt hat.


    Woraus schließt Du das?

    Er wohnt doch dort und zahlt Miete. Dann besteht auch ein Vertrag.

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    Anfang August erhielten wir, von unserem Vermieter die Nebenkostenabrechnung für 2011 + 2012.

    Wie ist der genaue Abrechnungszeitraum?

    Zitat

    Es exestieren an allen Wasserleitungen Zähleruhren für kalt + warmwasser, sowie eine Uhr an der (Fußboden-)Heizung.

    Dann muß er auch danach abrechnen. Heizkosten sogar nach Heizkostenverordnung.

    Zitat

    Bei Posten wie Allgemeinstrom, fand ich es schon wahnwitzig...ich mach ja aufgrund der größeren Wohnung nicht öfter das Licht im Treppenhaus an als andere

    Damit muß man leben bei Kosten die nach Wohnfläche abgerechnet werden.

    Anfang August ist ja schon eine Weile her. Was haben Sie bisher bezüglich der Abrechnung unternommen?

    Wie gesagt den Begriff Untermiete kennt das deutsche Mietrecht nicht.

    Es gibt nur hinsichtlich des Mieterschutzes gewisse Ausnahmen.

    Explizit bei möbliertem Wohnraum an nur eine Person innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung vermietet oder Wohnheime.

    Beides trifft hier nicht zu.

    Zitat

    Nach ziemlich genau vier Wochen - rein theoretisch natürlich - kommt nun um 6.55 Uhr die Kripo und holt den Lebenspartner des Untermieters ab. Der Grund ist nicht ganz klar - man könnte vermuten, dass dies vielleicht etwas mit unerlaubten Betäubungsmitteln, deren Besitz und Vertrieb zu tun habe.

    Das sind Vermutungen. Darauf hin kann man einem Mieter nicht kündigen.

    Zitat

    In welchem Fall dürfte der Hauptmieter nun dem Untermieter entsprechenden Besuch verbieten oder ein Hausverbot gegenüber entsprechender Person aussprechen.

    Im Falle von extremer Störung des Hausfriedens. Aber stört denn der Besuch den Hausfrieden?

    Und wenn in dem Untermietvertrag gar nichts von "Probe" steht, sondern eben nur vom xx.xx bis xx.xx?

    Auch dann ist das unwirksam. Da eine Befristung von Mietverträgen, bis auf ganz wenige Ausnahmen, immer begründet werden muß.

    Übrigens kennt das Mietrecht den Begriff Untermiete nicht.

    Ich vermute mal Du bist B der Vermieter?

    Dann kannst Du A (dem Mieter) zu dem auch nur aus wichtigem Grund kündigen oder gemäß § 573a BGB. Dann aber mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten.

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    So eine Mieterhöhung hat die Vermieterin mir gegeben

    Das Ding ist ein Witz. Kannste in die Tonne schmeißen. Im Klartext unwirksam.


    Bitte nicht reagieren. Sonst könnte der Vermieter auf die Idee kommen eine neu korrekte Mieterhöhung zu erstellen.

    Oder ist das nur das Anschreiben?

    P. S.: Bitte künftig alle Namen und Adressen unkenntlich machen.

    Zitat

    Ich habe gelesen, dass der Vermieter die Miete nicht höher als 15 % erhöhen darf.

    Nicht überall. In Ihrem Landkreis darf, nach meinen Recherchen, immer noch um 20 % erhöht werden.


    Zitat

    dass Sie die Miete um 100,00 € (jetzt 600,00 € Kaltmiete, 3-Zimmer-Wohnung, 80 m²) erhöhen will, ab dem 01.01.2014 und das ohne einen jeglichen Grund.

    Ohne jeglichen Grund im Mieterhöhungsverlangen zu nennen oder rein gar nichts in der Wohnung gemacht zu haben?

    Letzteres ist für eine Mieterhöhung gemäß § 558 BGB irrelevant.

    Eine Begründung für die Mieterhöhung muß natürlich angegeben sein. Ansonsten wäre sie unwirksam.

    Es wäre gut wenn Sie das Schreiben einscannen oder den genauen Text posten. Dann kann man besser beurteilen ob die Erhöhung formal korrekt ist.

    Übrigens wäre die höhere Miete erst ab dem 1.2.14 zu zahlen.

    Wenn Du die schriftliche Kündigung, und nur die zählt, erst ein paar Tage vor dem 31.3. dem Vermieter zugeschickt hast und sie unglücklicherweise erst nach dem 3. Werktag im April beim ihm ankam, Endet die Kündigungsfrist am 31.7.

    Das ist gesetzlich völlig korrekt.

    Zitat

    Als ich anrief und nachfrage, stellte sich heraus, dass mein Nachmieter zwar eingezogen sei,

    Damit allerdings wäre Dein Vertrag per Datum des Einzuges beendet. Das der Nachmieter den andern WGlern nicht gepaßt hat ist eine andere Baustelle.

    Schwierig ist es nun natürlich nachzuweisen das es ab dem 1.4. einen neuen Vertrag/Mieter gab.

    Zitat

    Ehrlich gesagt höre ich auch gerade zum ersten mal, dass die Gebäudeversicherung überhaupt auf die Mieter umgelegt wird.

    Dann bist Du wohl kein Mieter.

    Sach- und Haftpflichtversierungen das Gebäude/Grundstück betreffend dürfen, wenn dies vertraglich vereinbart ist, auf den Mieter umgelegt werden. Ebenso die Grundsteuer.

    Bei "normalen" Wohnraummietverhältnissen kann der Mieter so oft er will Besuch empfangen.


    Zitat

    Ist man beim Einzug bzw. "Bewerbungsgespräch" verpflichtet Kinder zu erwähnen, die nicht im Haushalt leben, aber 2wöchentlich über Nacht da sind (patch****familie)?

    Nein

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