Beiträge von anitari

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    Muss ich einer sofortigen Kündigung mit 3 Monate Frist zustimmen?

    Nein.

    Aber sie kann Dich auf Zustimmung verklagen. Dann ersetzt das Urteil Deine Unterschrift auf der Kündigung.


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    oder kann ich dies auch erst im Dezember machen?

    Kommt drauf an wann im Dezember. Zwischen dem 1. - 4. 12., und sie es schafft die Kündigung noch am 4. abzugeben, endet der Vertrag am 28.2.14, danach am 31.3.14

    Man kann übrigens nur zum Monatsende kündigen.

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    Aber trotzdem, so etwas nach 1.5 Jahren zu verlangen ist nicht menschlich finde ich

    Die Erfüllung eines geschlossenen Vertrages zu verlangen ist also aus Ihrer Sicht unmenschlich.

    Würden Sie es auch unmenschlich finden bei Ihrem Arbeitgeber längst fällige Lohnzahlungen geltend zu machen?

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    Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.

    Da Beginn des Mietverhältnisses inzwischen 1,5 Jahre zurückliegt dürfte kein Recht mehr auf Teilzahlungen bestehen.

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    Wann kann ich mit der NKA rechnen?

    Das kann nur der VM beantworten.

    Anspruch auf die Abrechnung hast Du frühestens 12 Monate + 1 Tag nach Ende des Abrechnungszeitraumes.

    Abrechnungszeitraum kann das Kalenderjahr aber jeder andere Zeitraum von 12 Monaten sein.

    Verdeckte Mängel/Schäden kann kann der Vermieter innerhalb von 6 Monaten nach Mietende noch geltend machen.

    Nun wage ich aber zu bezweifeln das ein übermäßig beanspruchtes Kochfeld bei Wohnungsübergabe nicht zu sehen war.

    Zitat

    Muss der Vermieter die Reperatur/ den Austausch der Beanstandung durch eine Rechnung belegen?

    Ja

    Zitat

    Habe ich nach den 6 Monaten, in meinem Fall, Recht auf volle Rückzahlung der Kaution?

    Wenn er keine anderen Ansprüche, z. B. evtl. Nachzahlungen aus NK-Abrechnungen die noch nicht fällig sind, mehr hat ja.


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    Was machen, wenn der Vermieter nicht reagiert?

    Ihn schriftlich und nachweisbar per Einwurfeinschreiben auffordern die Kaution + Zinsen binnen x Tagen auszuzahlen und belegen/begründen warum er wie viel einbehalten hat bzw. noch einbehält.

    Nach erfolglosem Verstreichen der Frist Mahnbescheid erlassen.

    Zitat

    Ja, im Mietvertrag steht klipp und klar auch der Abrechnungszeitraum drin.

    Und das ist welcher? Bei Kalenderjahr wäre die Abrechnung für 2011 spätestens am 31.12.2012 fällig gewesen.

    Zitat

    Die Frist ist bereits verstrichen und die Vorauszahlungen kann ich leider nicht mehr einstellen, da ich schon Anfang 2012 ausgezogen bin


    Aber die Vorauszahlungen für den Abrechnungszeitraum zurückfordern, da keine Abrechnung erfolgte.

    Nach Ende des Mietverhältnisses ist das möglich wenn der VM seiner Pflicht zur Abrechnung trotz Aufforderung + Fristsetzung nicht nachkommt.

    und somit nur der Besuch beim Anwalt bleibt, den ich nun endlich gehen werde.

    Aber vorher in den Mietvertrag schauen ob überhaupt ein Anspruch auf Abrechnung besteht.

    Und wenn ist nicht gleich ein Anwalt nötig.

    Abrechnung + Fristsetzung fordern und, falls keine Abrechnung erfolgt, NK-Vorauszahlungen einstellen.

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    Keiner ist Hauptmieter.

    Alle 3 zusammen sind der Hauptmieter bzw. die Partei Mieter.


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    Jetzt ist es so dass eine Person im März ausziehen will und die anderen beiden erst im Oktober.

    Dann müssen alle 3 Hauptmieter gemeinsam zu 31.10. kündigen.

    Das einer schon im März auszieht ist irrelevant.

    Die Teilkündigung eines von mehreren Hauptmietern ist unwirksam.

    Ich hab doch geschrieben das die Klausel unwirksam ist. Sprich Ihr müßt überhaupt nicht renovieren.

    Und wenn der VM jetzt umfangreiche Arbeiten vornehmen will, soll er Euch jetzt aus dem Vertrag entlassen. Ansonsten gibt es die Schlüssel erst am 31.1.14.

    Zitat

    Wir würden dem Vermieter die Kaution (ca. 800 - 1000 EUR)lassen und den Betrag unseres Malerangebotes (EUR 1300) noch geben. Das wäre fair, oder?

    Ihr wollt tatsächlich über 2000 € für etwas bezahlen wozu Ihr nicht verpflichtet seid?

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