Beiträge von anitari


    Befristeter Vertrag oder Vertrag mit noch laufendem Kündigungsverzicht - fristgerechte Kündigung ist weder von Seiten des Mieters noch des Vermieters ausgeschlossen.


    Die janze Eierei vons den Sträfling macht ma janz kirre.

    Befristeter Vertrag oder Vertrag mit noch laufendem Kündigungsverzicht - fristgerechte Kündigung ist weder von Seiten des Mieters noch des Vermieters möglich.

    Achso, ok ... also wird als Normalfall ein unbefristeter Vertrag angenommen(?) ...
    Also: Darf ich jetzt daraus schließen, dass meine Frage "Bedeutet letztere Aussage von dir ['befristeter MV kann gar nicht fristgerecht gekündigt werden'], dass also unter einem befristeten Vertrag eine fristgerechte Kündigung in keinem Falle (auch nicht in Verbindung mit ersatzweiser fristloser Kündigung, z.B. im Fall von MM-Rückstand von 2 Monaten) möglich ist?" bejaht werden muss?
    Und: weißt du denn, wie es sich nun mit der Antwort auf die Frage "Könnte der Vermieter auch erst fristlos und dann (bevor Nachzahlung erfolgt) noch hinterherschiebend evtl. ersatzweise fristgerecht kündigen?" verhält? (Bzw. sollte die erste grau gehaltene Frage bejaht werden müssen, wäre die zweite - also voranstehende - Frage obsolet?)

    Hätte, würde, wäre, sollte, könnte :mad:

    Geht das ganze auch im Klartext, ohne die ganze Eierei?:mad: Die ist nämlich zum

    Befristeter Vertrag oder Vertrag mit noch laufendem Kündigungsverzicht - fristgerechte Kündigung ist weder von Seiten des Mieters noch des Vermieters ausgeschlossen.

    Ist der Kündigungsverzicht beendet, können Mieter als auch Vermieter fristgerecht kündigen. Letzterer natürlich nur mit schwerwiegendem Grund. z. B. unregelmäßige Mietzahlung(en).

    Fristlos, wegen schwerwiegendem Grund, können Mieter und Vermieter immer kündigen.

    Zitat

    Widersprichst du dir nicht? Denn erst schreibst du "fristgerecht kann der Vermieter wegen [abc] auf jeden Fall kündigen" und dann "befristeter MV kann gar nicht fristgerecht gekündigt werden".

    Nö.

    Erst habe ich die Frage

    Zitat

    - Würde eine solche fristgerechte Kündigung, wenn man sie ohne eine fristlose bekäme, trotzdem wirksam/gültig sein?

    in der nichts von Befristung steht, beantwortet.

    Oder habe ich das irgendwo vorher überlesen?

    dann die

    Zitat

    Wird obige Aussage und werden die Antworten auf obige Fragen durch den Umstand, dass man einen befristeten MV hat, (abweichend vom angenommenen Umstand, dass ein unbefristeter MV bestünde) irgendwie beeinflusst/"berührt"?

    wo zum ersten mal von Befristung die Rede ist.

    Zitat

    Würde eine solche fristgerechte Kündigung, wenn man sie ohne eine fristlose bekäme, trotzdem wirksam/gültig sein?

    Würde sie. Denn fristgerecht kann der Vermieter wegen unregelmäßiger oder mehrfach verspäteter Mietzahlung auf jeden Fall kündigen.

    Zitat

    Welche Bedeutung kommt hier dem Wort "gleichzeitig" zu? Könnte der Vermieter auch erst fristlos und dann (bevor Nachzahlung erfolgt) noch hinterherschiebend evtl. ersatzweise fristgerecht kündigen?

    Er kann beides in einer Kündigung.

    Zitat

    Wird obige Aussage und werden die Antworten auf obige Fragen durch den Umstand, dass man einen befristeten MV hat, (abweichend vom angenommenen Umstand, dass ein unbefristeter MV bestünde) irgendwie beeinflusst/"berührt"?

    Ja. Denn ein befristeter Mietvertrag kann gar nicht fristgerecht gekündigt werden.

    Mit Zahlung des kompletten Mietrückstandes ist die fristlose Kündigung unwirksam.

    Es sei denn dem Mieter wurde in den letzten 2 Jahren schon ein mal wegen Mietrückstand fristlos gekündigt.

    Normalerweise wird dem Mieter in so einem Fall eine Räumungsfrist von 1 - 2 Wochen gewährt.

    Zahlen müßte der Mieter dann eine Mietausfallentschädigung. Und zwar bis zu 3 Monatsmieten.

    Also nix da mit anteilig, ausziehen und gut ist.

    Hat der Vermieter aber gleichzeitig fristgerecht gekündigt, bleibt diese Kündigung wirksam.


    Zitat

    Möchte einerseits für die Zukunft lernen und andererseits in bezug auf A wissen, wie (un)sozial meine Vermieterin ist.

    Ist es sozial seine Miete nicht zu zahlen?

    In dem Mietvertrag steht drin " Allen Mietparteien ist es nicht gestattet im Treppenhaus zurauchen um eine Geruchsbelästigung zu vermeiden und möglichen Brand auszuschließen".
    Natürlich ist es ekelhaft, stell dir mal vor du stehst morgens auf und gehst aus dem Schlafzimmer und das erste was du riechst ist Zigarettenqualm...

    Sie ist aber keine Mietpartei.

    Sie darf eben nicht rauchen wo sie will, das steht sogar im Mietvertrag dass im Treppenflur nicht feraucht werden darf und der Vermieter dafür zu sorgen hat, dass dort kein Gestank ist.

    Steht da auch für wen das gelten soll?

    Für die Bewohner des Hauses oder die Mieter?

    Das wäre wirklich die allerletzte Lösung für uns weil wir haben hier so viel Geld und Arbeit hineingesteckt weil die Wohnung auf gut deutsch "verdreckt" war aber fürs eingenständige Reinigen hat Sie uns 100 Euro gegeben.

    In dem Haus wohnen nur wir und die Vermieterin

    Dann solltet Ihr Euch sehr zurückhalten.

    Denn Sie könnte Euch ohne Grund jeder Zeit kündigen.

    Zitat

    Es sind ja keine Vorschriften ich will ihr ja auch nur den Tip mit dem Licht geben Sie würde dadurch auch einiges an Geld sparen.

    Na wenn ich das so lese ...

    Zitat

    Und wenn wir uns doch durch den Zigarettengestank belästigt fühlen und der Gestank in unsere Wohnung zieht muss ich Sie doch auf darauf hinweisen.

    Mußt Du nicht. Ihr wußtet doch vorher das Sie Raucherin ist. Und in Ihrem Haus kann sie rauchen wann, so viel und wo sie will.

    Zitat

    Ich wohne mit meinem Freund in einer Mietwohnung, wir wohnen im Dachgeschoss und die Vermieterin wohnt unter uns.

    Wenn das Haus nicht mehr Wohnungen hat würde ich aufhören der Vermieterin Vorschriften zu machen oder gleich eine neue Wohnung suchen.

    Das ganze geht über eine Hausverwaltung. Diese habe ich telefonisch kontaktiert und trotz Zusage einer Rückantwort bis heute nichts erhalten. Falls doch hätte ich mir die Frage hier im Forum ja sparen können.

    Dann verlangen Sie schriftlich per Einwurfeinschreiben einen Termin zur Belegeinsicht. Das muß Ihnen die HV als Vertreter der VM gewähren. Bei der Gelegenheit können Sie auch gleich Ungereimtheiten klären.

    Wann ist Ihnen die Abrechnung denn zugegangen?

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