Beiträge von anitari

    Zitat

    etc. unter anderem listet er auch seine Verwaltungskosten etc auf

    Auflisten darf der Vermieter sie, aber nicht berechnen.

    Steht kein Betrag bei Euren Kosten ist das OK.

    Gartenpflege - Blick in den Mietvertrag ob diese Kosten vereinbart sind.

    Versicherungen, Heizkosten, Garagenstrom etc. Einsicht in die Originalbelege fordern oder/und die Abrechnung fachlich prüfen lassen.

    Zu Heizkosten noch - Winter 2012/13 schon vergessen?

    Der Vermieter hat einen an der Waffel, um es mal ganz deutlich zu sagen.

    Reparaturen der Heizungsanlage sind allein seine Sache.

    Auch wenn diese noch so klein ist, hat das nichts mit Klein-/Bagatellreparaturen zu tun.

    Übrigens ist aus meiner Sicht die Kleinreparaturklausel unwirksam. Da der Einzelbetrag von 125 € den rechtlich zulässigen von 75 bis 100 € überschreitet.

    Hier Infos zu Kleinreparaturen

    Mietrecht: Kleinreparaturklausel oder Bagatellschadensklausel in Mietvertr

    Hierzu habe ich in der Rechtsprechung nichts gefunden, hätten Sie da eine Quelle für mich? D.h. ist eine Nachfristsetztung nötig oder ist der VM bereits nach Ablauf der gesetzlichen Frist im Verzug ?

    Genau genommen nicht.

    Es würde ausreichen wenn der Mieter dem Vermieter mitteilt das er ab ... die Zahlung der NK einstellt wegen nicht Erstellung der Abrechnung.

    Das könnte er, bei kalenderjährigem Abrechnungszeitraum, am 1.1. machen und auch gleich die Zahlung einstellen.


    Aber es empfiehlt sich dem Vermieter freundlicherweise eine Frist zu setzen.

    Allerdings steht hier

    http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung…---frist-setzen

    Tut er dies nicht, könnten Sie ihn auf Abrechnung verklagen. Dazu ist es erforderlich, dass Sie ihn zunächst schriftlich auffordern, seiner Pflicht nachzukommen und ihm eine Frist hierfür setzen.

    Sobald dann ein neuer Vertrag zustande kommt kann ich frühzeitig aus meinem Mietvertrag raus.

    Mit Betonung auf sobald. Es kommt aber nicht darauf an das ein Vertrag zustande kommt, sondern wann Mietbeginn ist.

    Das kann vor Ihrem Mietende sein, muß es aber nicht.


    Bonitätsprüfung, wenn der Interessent nicht schon eine Aktuelle Schufaauskunft vorlegt, kann allein schon ca. 4 - 6 Wochen dauern.


    Zitat

    Und genau so ist es.

    Was ist genau so?

    Zitat

    Kann mir bitte jemand sagen ob es sinn hat zum Anwalt zu gehen?

    Bei Kündigung eines ganz "normalen" unbefristeten Mietvertrages nicht.

    Selbst wenn unter den vorgeschlagenen Kandidaten ein möglicher Nachmieter wäre, hätte der Vermieter bis zu 3 Monate Zeit um zu prüfen ob und ab wann er mit diesem einen Vertrag abschließt.

    Übrigens muß der VM im Normalfall auch nicht begründen Warum er den einen oder anderen vorgeschlagenen Nachmieter ablehnt.

    Zitat

    Kann der Mieter einen Teil der Vorauszahlung aus 2012 zurückverlangen und wenn ja wieviel?

    Wäre erst mal zu klären ob der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist.

    Ist er das kann der Mieter ggf., wenn der VM der Aufforderung die Abrechnung zu erstellen nicht nachkommt, die monatlichen Vorauszahlungen vorläufig einstellen, aber nicht zurückfordern.

    Das könnte er nur nach Ende des Mietverhältnisses.

    Zitat

    Stellt sich sich die Frage, was mit den Nebenkostenvorauszahlung für das Jahr 2012 geschieht, da ja eine richtige Abrechnung nicht mehr vorgelegt werden kann und die Heizkosten wohl nicht korrekt ermittelt werden können.

    Natürlich können Heizkosten noch korrekt ermittelt werden. Dazu benötigt der Vermieter lediglich die Kostenbelege für den Abrechnungszeitraum.

    Wenn bei Auszug problemlos der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden kann und die Wand dahinter keinen Schaden nimmt (ich denke da, weil keine Luftzirkulation möglich ist, vor allem an Schimmelbildung), nicht.

    Besser wäre es aber das mit dem Vermieter abzusprechen.

    Mal so nebenbei, hast Du denn überhaupt schon gekündigt?

    Wenn nicht schnellsten machen. Ist bis spätestens 04.03.2014 zum 31.05.2014 möglich.

    Denn der Vermieter muß keinen einzigen der vorgeschlagenen "Nachmieter" akzeptieren.

    Sprich er kann Dich am steifen Arm verhungern (Miete zahlen) lassen bis zum Sanktnimmerleinstag.

    Oder Dir nach 2 offenen MM fristlos kündigen, die offenen Mieten einklagen und Mietausfallentschädigung für bis zu 3 Monate verlangen.

    Wären nach Adam Ries 5 MM.

    Zitat

    Der Vermieter besteht darauf, dass ich die Miete bezahle bis der Nachmieter das übernimmt.


    Sein Recht - Deine Pflicht

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    Wan kann ich kündigen hilfee?

    Jederzeit zum Ablauf (Ende) des übernächsten Monats, sofern die Kündigung fristgerecht beim Vermieter ist.

    Denn der Vertrag, so lese ich das jedenfalls, ist weder befristet noch ist ein Kündigungsverzicht vereinbart.

    Ausziehen kannst Du wann Du willst, nur mußt Du bis zum Ende der Kündigungsfrist die vertraglichen Pflichten erfüllen. Vorrangig die Miete zahlen.

    Ausziehen müssen mußt Du spätestens am letzten Tag der Kündigungsfrist.

    Zitat

    Bedeutet das jetzt fuer mich, dass ich mindestens 4 Jahre dort wohnen muss?

    Nein. Das ist nur der Hinweis wie lange die Kündigung ausgeschlossen werden kann.

    Da hier

    Zitat

    Die ordentliche Kuendigung ist jedoch fuer beide Parteien fruehestens zum ______./._____ zulaessig.

    kein Datum eingetragen wurde ist kein Kündigungsverzicht vereinbart.

    Du könntest also den Vertrag sofort nach Unterschrift wieder kündigen. Mit der gesetzlichen Frist natürlich.

    Will der Vermieter eine Nachzahlung geltend machen muß er die Abrechnung binnen 12 Nach Ende des Abrechnungszeitraumes dem Mieter zustellen.

    Bei Abrechnungszeitraum Kalenderjahr wäre für 2012 der 31.12.2013 der Letzte gewesen. Danach hat er keinen Anspruch mehr auf eine Nachzahlung.

    Ausnahme der Vermieter hat die verspätete Abrechnung nicht zu verschulden. Kommt in der Praxis aber äußerst selten vor.

    Ein evtl. Guthaben steht dem Mieter aber noch zu.


    Darum solltest Du den VM nachweisbar per Einwurfeinschreiben auffordern die Abrechnung binnen 2 Wochen z. B. zuzustellen.

    Gleichzeitig ankündigen das Du, falls er diese Frist nicht einhält, vorläufig die Zahlung der Nebenkosten einstellst.

    Diese aber "einlagern" und nach erfolgter Abrechnung zahlen.

    Zitat

    Und das ist der Knackpunkt, diese Umwandelung. Wie kann ich herausfinden ob wir unter diesen Fall fallen.

    Eigentlich ganz einfach.

    Gehören im Moment alle Wohnungen einem Eigentümer?

    Wenn ja und die Wohnungen sollen einzeln verkauft werden ist das eine Umwandlung in eine ETW.

    Dann gilt für den Vermieter eine Kündigungssperrfrist von mindestens 3 Jahren, wenn wegen Eigenbedarf gekündigt werden soll.

    Zitat

    Und heute habe ich einen Anruf von einem Makler bekommen dass ein Interessent unsere Wohnung besichtigen möchte.

    Ohne Info vom Vermieter keine Besichtigungen!

    Zum Thema Besichtigungen:

    Um Ärger zu vermeiden empfiehlt es sich als Mieter selbst Termine festzulegen.

    1 Termin pro Woche a 1 Stunde ist vollkommen ausreichend.

    Diesen dem Vermieter und Makler schriftlich mitteilen und fertig.

    Sollte sich der Verkauf hinziehen, nur noch maximal 2 Termine pro Monat.

    Hallo guten Tag. Ergänzende Frage:

    Habe heute ein Schreiben bekommen in dem ich aufgefordert werde eine Nachzahlung der Nebenkosten zu leisten.

    01.09.2012 - 31.05.2013 = 800 Euro

    Also für 9 Monate muss ich jetzt 800 Euro nachzahlen. Mein Verbrauch ist gering höher wie der vom Vormieter der auch 110 Euro monatlich an Nebenkosten zahlte.

    In meinem ersten Beitrag erwähnte ich das Problem mit dem "Zeitmietvertrag". Ob dieser nun gültig ist oder nicht. Leider wurde mir diese Frage noch nicht beantwortet.

    Da ich jetzt eine so hohe Nachzahlung bekommen habe... Gibt es da irgendwelche Sonderkünigungsrechte oder so?

    Zur Nachzahlung:

    Nutzungszeitraum 1.9.12 - 31.5.13

    8 Monate - davon 6 Heizmonate - wiederum davon 3 extrem kalte und der Mai auch noch nicht wirklich heizfrei.

    Auch wenn der persönliche Verbrauch nur gering höher war, der Verbrauch des ganzen Hauses ist mit entscheidend.

    Sonderkündigungsrecht wegen hoher Nachzahlung gibt es nicht.

    Zum Zeitmietvertrag:

    Ein genaue Antwort darauf kann nur ein Richter geben.

    Meiner laienhaften Meinung nach ist die Vereinbarung nicht wirksam, da das Kreuzchen nicht bei Befristeter Kündigungsausschluss gemacht wurde.

    Habe ich aber schon geschrieben.

    Zitat

    Den anderen habe ich nicht erstellt

    Wer dann? Komisch das der andere Fragesteller exakt den selben Vertrag hat:confused:

    Zitat

    Aber was ist, wenn der Vermieter behauptet, diese bereits am 31.12. letzten Jahres eingeworfen zu haben?

    Dann muß er Euch das nachweisen.

    Zitat

    Oder ist der 2012-er-Posten auf der Abrechnung für 2013 sowieso nichtig?

    Ist er wenn Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr ist. Aber das schrieb ich ja schon.

    Einfach den strittigen Posten anziehen, den VM kurz schriftlich dazu informieren und fertig.

    Wie gesagt, das er besagte Gebühr vergessen hat für 2012 abzurechnen ist allein sein Problem.

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