Beiträge von anitari

    101,50 € für welche Wohnfläche?

    Sicher das es einen eigenen Gaszähler gibt?

    Oder sind es Heizkostenverteiler?

    Gaszähler zählen in m³ nicht in KWh.

    Wann die Abrechnung kommt, kommt auf den Abrechnungszeitraum des Hauses an.

    Ist das das Kalenderjahr hast Du frühestens am 1.1.2015 Anspruch auf die Abrechnung 2013.

    Zitat

    Schreiben uns, das eine " Erneuerung" unseres Bodenbelages abgelehnt wird.
    Aber es ist doch keine Erneuerung...

    Aus Sicht des Vermieters schon.

    Denn er hat PVC-Belag für alle Räume bezahlt.

    Das kann, besser gesagt wird, bei Auszug ein Problem geben.

    Laut Unterlagen des VM liegt in allen Räumen PVC-Belag, in der Realität aber im Wohnzimmer nicht.

    Da wird man Euch schadensersatzpflichtig machen, wenn Ihr nicht nachweisen könnt das der schon bei Einzug fehlte.

    Der Eigentumsübergang kann, wenn notariell vereinbart, auch schon vor dem Grundbucheintrag erfolgen.

    Ab Eigentumsübergang gehen alle Pflichten an den neuen Eigentümer über. Ob auch schon alle Rechte bin ich mir jetzt nicht sicher. Ich meine ja.


    Warten wir aber dazu noch Antworten ab.

    Zitat

    Der neue Eigentümer hat die Wohnung zu dem Zweck gekauft selbst einzuziehen. Ich habe gegoogelt und u.a. gefunden das wenn das so ist er eine Kündigungsfrist von 5 Jahren einhalten müsste

    Nur wenn die Wohnung während Deiner Mietzeit in eine Eigentumswohnung umgewandelt und dann verkauft wurde.

    Zitat

    Was mus sich mi gefallen lassen?

    Das der Vermieter von seinem Recht gemäß BGB § 809 Gebrauch machen darf und das Haus/die Wohnung mit Kaufinteressenten betritt.

    Aber, nicht wann und so oft er das will. Er muß sich nach Deinem Zeitplan richten, nicht Du nach seinem.

    Darum mein Rat, leg selbst 2 - 3 Termine pro Monat a ca. 1 Stunde fest an denen Du Besichtigungen gestattest. Diese teilst Du nachweisbar dem VM schriftlich per Einwurfeinschreiben mit.

    Zitat

    Gibt es eine Moeglichkeit das ICH fristlos kuendigen kann und da weg kann?

    Nur wenn die Wohnung/das Haus amtlich für unbewohnbar erklärt wird.

    Mal davon abgesehen, wo wollt Ihr denn von jetzt auf gleich hin?

    Im übrigen ändert der Verkauf nichts am Mietvertrag. Dieser muß von dem neuen Eigentümer unverändert übernommen werden.

    Kauf bricht nicht Miete ist keine Redensart, sondern Gesetz. BGB § 566

    Zitat

    Darf man als neuer Mieter den Mietvertrag zur genauen Einsicht und Prüfung mitnehmen und einen Termin zur Unterschrift am nächsten Tag vereinbaren?

    Ein seriöser Vermieter bietet das von sich aus an.

    Wenn nicht sage das Du den Vertrag in Ruhe zu Hause lesen möchtest. Das Du ihn prüfen lassen willst mußt Du ihm nicht auf die Nase binden.:rolleyes:

    Zitat

    Kann bzw darf der neue Vermieter verlangen, dass man den Mietvertrag an Ort und Stelle durchliest und sofort unterschreibt?

    Kann, würde ich aber nicht tun.

    Zu den Nebenkosten.

    Du kannst fragen ob man Dir die letze(n) Abrechnung(en) des Vormieters zeigt. Anspruch darauf hast Du aber nicht.

    Außerdem kann der Vormieter völlig anderes Heiz- und Verbrauchsgewohnheiten gehabt haben als Du.

    Grober Richtwert für Nebenkosten 2 - 3 € pro m² im Monat.


    Erscheinen Dir die im Vertrag genannten Vorauszahlungen zu niedrig, was bei unter 2 € inkl Heizkosten sicher so ist, kannst Du sie auch selbst auf eine Dir realistisch erscheinende Höhe anpassen.


    Entweder gleich bei Vertragsabschluß im Vertrag ändern oder später dem VM schriftlich mitteilen das Du ab ... x statt y € monatlich voraus zahlst.

    Zitat

    83qm Vorauszahlungen von insgesamt 190€

    Ist aus meiner Sicht äußerst knapp veranschlagt. Allein für Heizung und Warmwasseraufbereitung sollte man mit 1,25 - 1,50 € pro m² rechnen.

    Lieber monatlich etwas mehr zahlen als bei der ersten Abrechnung aus allen Wolken fallen.

    Rechtsberatung gibt es hier ohnehin, nur Laienmeinungen.


    ... ohnehin nicht ...


    sollte das heißen. Sorry, bin heute nicht ganz bei der Sache. Muß nebenbei meine Steuerschulden verheimlichen. Ulli läßt grüßen:cool:

    Zitat

    KEINE KÜNDIGUNG VOR DEZEMBER 2015!!!

    Bitte den exakten Wortlaut dieser Klausel.

    Auch den der Kündigungsfrist.

    Es ist ungewöhnlich das ein Vermieter dem Mieter eine kürzere als die gesetzliche Kündigungsfrist "gönnt".

    Zitat

    Ich habe in der Kündigung darauf hingewiesen, dass ich die letzte Miete (250€ inkl. NK) als Pfand einbehalten werde bis ich die Nachberechnung habe.
    Kann es da irgendwo Probleme geben oder darf ich sowas machen ?

    Das gibt mit Sicherheit Probleme. Denn Du hast überhaupt noch keinen Anspruch auf die Abrechnung.

    Mal angenommen der Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr, hast Du auf die Abrechnung für 2013 frühestens am 1.1.2015 Anspruch und für 2014 am 1.1.2016.

    Zitat

    und die letzten Jahre habe ich immer rund 180-200€ wieder bekommen.

    Das kann für 2013, angesichts des sehr langen und kalten Winters auch anders herum kommen.

    Und 2014 ist Dein Nutzungszeitraum überwiegend in der Heizperiode (Januar - April).

    Warum sollte das Formular nicht mehr gültig sein? Die letzte große Mietrechtsreform war 2001.

    Das einzige was evtl. nicht mehr gültig/wirksam sein könnte wäre die eine oder andere Klausel. Zum Beispiel die zu Schönheitsreparaturen, Übergabe der Wohnung bei Auszug und/oder Tierhaltung.

    Zitat

    Wenn es auf dieser Basis zu einem Abschluss käme, welche Partei stellt sich im Vergleich zum heutigen Rechtstand besser?

    Ohne den Vertrag zu sehen kann man das nicht sagen. Aber meistens der Mieter.

    Übrigens gibt es auf der Webseite eine Edition 2014/15. Mit 10,xx € pro Vertrag allerdings nicht gerade ein Schnäppchen.

    Deutscher Standardmietvertrag und weitere aktuelle Mietvertragsvorlagen und Mietvertr

    M.E. nicht, denn Ihr habt keine rechtsgültige (beweisbar, am besten schriftlich) Vereinbarung geschlossen.

    Selbst wenn es eine schriftliche Vereinbarung gegeben hätte, hätte der VM bis zu 3 Monate Zeit um zu prüfen welchen der vorgeschlagenen Interessenten er als neuen Mieter haben möchte ... oder nicht.

    Zitat

    Habe ich rechtliche Möglichkeiten gegen den Vermieter?

    Nein.

    Denn Du hast keinen Anspruch darauf Nachmieter zu stellen und der Vermieter keine Pflicht vorgeschlagene Interessenten zu akzeptieren. Selbst wenn Bill Gates persönlich darunter wäre.

    Zitat

    Mir ist dadurch ein Schaden von 3 Kaltmieten + Aufwände für Wohnungsführungen entstanden.

    Dein Pech.

    Zitat

    Liege ich nun richtig in der Annahme, dass sowas einen fristlosen Kündigungsgrund darstellt?

    Wenn Du Deinen Vermieter abgemahnt hast und er den Hausfriedensbruch nochmals begeht, ja.

    Zitat

    Ich habe bereits Anzeige wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch gestellt.

    Na hoffentlich mit hieb- und stichfesten beweisen.

    Zitat

    Ich denke ich werde die Miete um 100% mindern, bin ich da im Recht?

    Sprich keine Miete zahlen?

    Nein. Oder ist das Zimmer unbewohnbar?

    Zitat

    Ich würde natürlich auch gerne auf Herausgabe der Kaution klagen. Wie sind meine Optionen?

    Schlecht. Denn das eine hat mit dem andern nichts zu tun.

    Zitat

    Die Wohnung ist knapp 60 m^2. Als vorzahlung habe ich jeden Monat 100€ gezahlt.

    Das sind schon mal mindestens 20 € zu wenig.

    Zitat

    für 2012 schon 600€ nach zahlen musste

    Und warum wurden die Vorauszahlungen nicht um 50 € monatlich erhöht? Dann wäre die jetzige Nachzahlung um 600 € geringer.

    Haben denn alle die diesbezügliche Fragen stellen so ein kurzes Gedächtnis? Ab Ende Januar bis Mitte/Ende April 2013 - Dauerfrost im 2stelligen Bereich in fast ganz Deutschland. Und im Mai mußte auch noch geheizt werde.

    Zitat

    Hab wenig geheizt ...

    Dafür vermutlich andere mehr. Denn Heizkosten werden ja zu 30 oder 50 % nach der Wohnfläche abgerechnet.

    Zitat

    Können Gebäudeversicherung von 957,20€ und Wartung der Heizung 283,24 Haftpflichtversicherung 91,00€ anteilig auf mich abgewälzt werden?

    Wenn vertraglich vereinbart ja. Aber nur anteilig nach der Wohnfläche.

    Zitat

    ich hoffe ich finde hier ein paar Tipps wie es zu so einer Nachzahlung kommen kann.

    Etwas zu knappe Vorauszahlungen (180 - 200 € wären besser gewesen) und der nicht enden wollende Winter 2012/13.

    Zitat

    von 5 Heizkörpern wurden 2 nicht benutzt um die Heizkosten gering zu halten.

    Funktioniert beim verbrauchsabhängigen Teil, aber nicht beim verbrauchsunabhängigen. Der wird ja nach der Wohnfläche abgerechnet.

    Mal davon abgesehen spart es nicht wirklich Heizkosten wenn man einige Heizkörper aus läßt. Dafür müssen dann die anderen mehr ackern.

    Zitat

    Ist das rechtens?

    Wenn Du nachweisen kannst das zwischen dem Nachmieter und Vermieter ein Mietvertrag zustande gekommen ist, nicht.

    Zitat

    Ich bin umgezogen aufgrund der Aussage meines Vermieters das ein Mietvertrag unterschrieben sei. Diesen will er jetzt vernichten.

    Dann hast Du leider die berühmte A..karte.

    Wäre es möglich den Nachmieter zu kontaktieren und ihn bitten zu bestätigen das es einen Vertrag gab? Evtl. hat er sogar ein Exemplar.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!