Bist du bitte so nett und erklärst, was das bedeutet. Wir bekommen alle 6 Monate eine Betriebskosten Abrechnung.
Alle 6 Monate? Das ist schon mal falsch. Der VM muß über einen Zeitraum von 12 Monate abrechnen.
Verfristet bedeutet, wenn Dir nach Ablauf von 12 Monaten, nach Ende des 12monatigen Abrechnungszeitraumes, keine korrekte Abrechnung zugegangen ist hat der Vermieter keinen Anspruch mehr auf eine Nachzahlung.
Sofern er die Verspätung nicht zu verschulden hat.
Ein Guthaben dagegen muß er dennoch erstatten.
Nachzulesen http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html im Abs. 3
Da die Abrechnung formell falsch ist, schon allein wegen dem Abrechnungszeitraum von nur 6 Monaten, gilt sie als nicht erstellt. Und Du als Mieter bist nicht verpflichtet den Vermieter darauf hinzuweisen das die Abrechnung falsch/unwirksam ist.
Kannst Du die Abrechnung einscannen und als Bild hochladen?