Beiträge von anitari

    Bist du bitte so nett und erklärst, was das bedeutet. Wir bekommen alle 6 Monate eine Betriebskosten Abrechnung.

    Alle 6 Monate? Das ist schon mal falsch. Der VM muß über einen Zeitraum von 12 Monate abrechnen.

    Verfristet bedeutet, wenn Dir nach Ablauf von 12 Monaten, nach Ende des 12monatigen Abrechnungszeitraumes, keine korrekte Abrechnung zugegangen ist hat der Vermieter keinen Anspruch mehr auf eine Nachzahlung.

    Sofern er die Verspätung nicht zu verschulden hat.

    Ein Guthaben dagegen muß er dennoch erstatten.

    Nachzulesen http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html im Abs. 3

    Da die Abrechnung formell falsch ist, schon allein wegen dem Abrechnungszeitraum von nur 6 Monaten, gilt sie als nicht erstellt. Und Du als Mieter bist nicht verpflichtet den Vermieter darauf hinzuweisen das die Abrechnung falsch/unwirksam ist.

    Kannst Du die Abrechnung einscannen und als Bild hochladen?

    Zitat

    Meine Frage nun, ist es möglich auch rückwirkende Abrechnungen aufgrund augenscheinlicher Fehler zu korrigieren?

    Bestenfalls die letzte Abrechnung binnen 12 Monate nach Zugang.

    Zitat

    Wer hat Rat zur Vorgehensweise?

    Fachanwalt oder Mieterbund.

    Zitat

    Wieder habe ich die Abrechnung bemängelt, um Korrektur gebeten und Kopien der Belege angefordert.

    Darauf, Kopien der Belege, hast Du auch keinen Anspruch. Nur auf Einsicht in die Originalbelege beim Vermieter.

    Soweit hab ich das alles schon verstanden, ...

    Schön.

    Jetzt muß nur noch Dein Vermieter verstehen das er die Grundsteuer nicht separat "kassieren" darf, sondern zusammen mit den anderen Nebenkosten abrechnen muß.

    Vielleicht kannst Du ihm das ja verklickern:cool:


    Zitat

    Ich bezahl erstmal nichts bevor ich keine Nebenkostenabrechnung gesehen habe.

    Jepp

    Zitat

    Nebenkosten sind bei uns im Mietvertrag als Betriebskosten deklariert.

    Betriebskosten ist die eigentlich korrekte Bezeichnung für die umgangssprachlichen Nebenkosten.

    Soweit korrekt.

    Die Grundsteuer gehört, sofern vertraglich vereinbart, zu den umlegbaren Neben-/Betriebskosten.

    Ich Vermute mal es ist eine ETW die Du gemietet hast.

    Dann ist der VM, vermute ich auch, mit der Abrechnung, gelinde gesagt, etwas überfordert. Im Klartext, der hat keine Ahnung davon.

    Da er, der Vermieter, die Grundsteuer direkt an die Kommune zahlen muß, meint er wohl das er sie auch direkt an Dich als Mieter weiter reichen kann.

    Irrtum sprach der Igel und stieg von der Bürste.

    Das kann der Vermieter nur innerhalb der Abrechnung über die Betriebskostenabrechnung.


    "bei mir steht im Mietsvertrag drin das die Nebenkosten die Betriebskosten laut BetrkVO sind."
    - Damit ist nicht vereinbart, dass bzw. ob Du welche zu übernehmen hast.

    Irrtum.

    Damit ist vereinbart das alle Betriebskosten laut Betriebskostenverordnung vereinbart sind.

    Sofern sie denn tatsächlich anfallen/entstehen.

    In der NK-Abrechnung muß immer, egal ob vermietet oder nicht, die Gesamtwohnfläche des Hauses stehen. Kosten für leer stehende Wohnungen muß der Vermieter tragen.

    Allerdings ist ein Dachboden keine Wohnfläche im Sinne der Wohnflächenverordnung.

    § 2

    (3) Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume:

    1.
    Zubehörräume, insbesondere:

    a)
    Kellerräume,
    b)
    Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung,
    c)
    Waschküchen,
    d)
    Bodenräume,
    e)
    Trockenräume,
    f)
    Heizungsräume und
    g)
    Garagen,

    WoFlV - Verordnung zur Berechnung der Wohnfl

    Aber das ist das Problem des Mieters der DG-Wohnung:cool:

    Für die anderen Mieter ist es ja zum Vorteil.

    Wenn ein Bauträger das Haus kauft sind Kündigungen wegen Eigenbedarf ausgeschlossen.

    Gegen unverhältnismäßige Mieterhöhungen kann man sich gar nicht schützen. Nur ihnen widersprechen.

    Mieterbund + Rechtsschutzversicherung die Mietsachen abdeckt wäre gut.

    Der Mieterbund bietet beides an. Also fragen.

    Zitat

    über kurz oder lang rechne ich damit, dass die Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden.


    Da allerdings wäre für die Mieter ein Vorteil. Denn dann dürfen die Eigentümer frühestens nach 3 Jahren wegen Eigenbedarf kündigen.

    Zitat

    Kann uns jemand einen Ratschlag geben?

    Möglichst schnell die restliche Miete zahlen.

    Denn Sie und Ihre Mutter haften gemeinsam. Und das jeder zu 100 %. Wer welchen Teil der Miete zahlt ist völlig wurscht.

    Sobald ein Betrag von 2 MM zusammengekommen ist kann Ihnen der VM, ohne Mahnung, fristlos kündigen.


    Zitat

    Meine Mutter weiss halt nicht ob Sie Unterstützung vom Jobcenter erhalten würde,

    Dann Jobcenter fragen.

    Zitat

    Die Frage ist nur, ob er Hauptmieter in unserem Vertrag bleiben darf und gleichzeitig eine zweite Wohnung bewohnt demnächst, in der er ebenfalls als Hauptmieter gilt.

    Natürlich darf er das.

    Zitat

    Ich möchte, dass er auszieht und auch aus dem Mietvertrag ausscheidet.

    Möglichkeit 1:

    Ihr kündigt gemeinsam den Vertrag und Du schließt mit dem VM einen alleinigen Vertrag ab. Sofern der VM das will.

    Will Dein Mitbewohner der gemeinsamen Kündigung nicht zustimmen (sie nicht unterschreiben) kannst Du ihn auf Zustimmung verklagen.

    Möglichkeit 2:

    Der Vermieter, wenn er denn will, und Du entlassen den Mitbewohner aus dem Vertrag. Auch hier müßtest Du die Zustimmung des Mitbewohners notfalls einklagen.

    Die Untervermietung ohne Zustimmung des VM kann zur Kündigung führen. Und zwar für Euch Beide.

    Zitat

    kommt ein einschreiben nicht irgendwann mal zurück wenn der Empfänger nicht da ist ?

    Nur wenn der Absender so unklug ist und Einschreiben + Rückschein, statt Einwurfeinschreiben wählt.

    Da Dokumentiert der Zusteller den Einwurf in den Briefkasten.

    Aber wie auch von Cepheus geschrieben,

    Du mußt nicht reagieren

    Zitat

    So die Sache ist nur wie soll ich mich verhalten

    Hab ich doch geschrieben.

    Widersprechen, eine korrekte Abrechnung und/oder Einsicht in die Originalbelege fordern, nachweisbar per Einwurfeinschreiben, oder schweigen.

    Ob und wie lange die Vermieter außer Landes sind ist völlig wurscht.

    Zitat

    Nach Wohneinheiten gehe ich jetzt mal von aus..

    Was im Vertrag steht ist entscheidend.

    Aber wie gesagt, die Abrechnung ist formell und auch inhaltlich falsch, sprich nicht erfolgt.

    Im übrigen hat man als Mieter 30 Tage, nach Erhalt, Zeit die Abrechnung zu prüfen und zu zahlen.

    Also nix mit bis zum 1.4.

    Außerdem hast Du das Recht auf Einsicht in die Originalbelege. So lange der VM, trotz nachweislicher Aufforderung, die nicht gewährt ist die Zahlung nicht fällig.

    110 € für 60 m² sind schon mal mindestens 10 € zu wenig.

    Zur Abrechnung:

    Eine korrekte NK-Abrechnung ist das nicht.

    Es fehlt der konkrete Abrechnungs- und Nutzungszeitraum, eben so die Angabe der/des Umlageschlüssels. Die Kehrgebühren 2014 haben in der Abrechnung 2013, wenn kalenderjährlich abgerechnet wird, nichts zu suchen.
    Das ist was mir auf den 1. Blick aufgefallen ist.

    Heizkosten muß der Vermieter zwingend nach der Heizkostenverordnung abrechnen.

    Du hast 2 Möglichkeiten:

    1. Der Abrechnung widersprechen und eine korrekte fordern.

    2. Einfach schweigen. Denn diese Abrechnung gilt als nicht erfolgt. Warum dann reagieren?:cool:

    Was genau steht denn im Mietvertrag zu Nebenkosten? Ist dort die Umlage nach Personen und/oder Wohneinheit explizit vereinbart?

    Wenn nicht muß der VM nach Wohnfläche abrechnen.

    Wenn ich mich gerade richtig erinnere verzichten beide Seiten auf Kündigung innerhalb des ersten Jahres..
    Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt davon unberührt!

    Innerhalb eines Jahres ab wann?

    Bei solchen Klauseln sollte man sich als Fragesteller, wenn hilfreiche man Antworten erwartet, schon die Mühe machen und den genauen Wortlaut wiedergeben.

    Ich sehe Dein Hauptproblem/-anliegen allerdings hier

    Zitat

    ... das mich vorerst zwingt täglich von Hamburg nach Hannover zu pendeln.

    Im Klartext, Du suchst krampfhaft einen Grund für eine außerordentliche (fristlose) Kündigung.

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