Wenn Ihnen vertraglich oder gesetzlich kein Vorkaufsrecht zusteht, muß der Vermieter Sie nicht informieren.
Zitatwelche Rechte wir als Mieter haben
Die vertraglich vereinbarten bzw. gesetzlich geregelten.
Eine gesetzliche Regelung lautet "Kauf bricht nicht Miete". Nachzulesen im BGB § 566. Das ist die zu Gunsten des Mieters.
Die zu Gunsten des Vermieters lautet:
§ 573a
Erleichterte Kündigung des Vermieters
(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.
Also den Ball schön flach halten.
ZitatZudem waren wir sehr entsetzt, als wir sahen, dass heimlich Bilder
vom Grundstück geschossen wurden, die mich bei der Gartenarbeit und unser Auto mit kompletten
Kennzeichen zeigen....
Haben Sie das Grundstück mit gemietet? Wenn nicht darf der Vermieter so viele Bilder davon machen wie er will.
Sie können ihn bestenfalls bitten das Kfz-Kennzeichen unkenntlich zu machen und Bilder mit Ihrer Person nicht zu veröffentlichen.