Beiträge von anitari

    Wenn die Gartenfläche nach m² aufgeteilt ist, zahlt nur jeder für seinen Teil.
    Sowas fragen höchstens kleine Kinder?

    Gehts noch?

    Wenn Ihnen Fragen zu wider sind oder Sie keine Lust haben sie zu beantworten, lassen Sie es einfach.

    Aber schreiben Sie nicht solchen MIST.

    Was ist vertraglich zur Aufteilung diesen Kosten vereinbart?

    Wenn nichts muß nach der Wohnfläche abgerechnet werden.

    Übrigens darf nur die Gartenpflege der Flächen die alle gemeinsam nutzen dürfen/können abgerechnet werden.

    Keine Flächen die der Mieter oder Mieter allein nutzt.

    Sag mal, was soll das? Du hast eine Frage zu deinen (Neben)betriebskosten gestellt und die ist dir beantwortet worden. Das müsste doch reichen, vor allen Dingen, wenn du dich mit dem in der Antwort enthaltenen Link beschäftigt hättest.

    Na ja, oft meinen Fragesteller mit der Häufigkeit der Fragestellung ändert sich die Sachlage, zu seinen Gunsten natürlich. :p

    Obwohl das mit dem Softwareproblem nicht von der Hand zu weisen ist.

    Nur Insider wissen das man F5, F5 und nochmals F5 drücken muß um die Seiten aktuell angezeigt zu bekommen.

    Zitat

    ch habe auf meiner Abrechnung vom Jahr 2012 etwas rot markiert.
    Ich glaube, diese Sachen bezahlt man nicht.

    Wenn vertraglich vereinbart bezahlt man (Mieter) das anteilig.

    Zitat

    Die Abrechnung von 2013 habe ich bis heute noch nicht bekommen.

    Damit hat der Vermieter auch noch bis zum 31.12.2014 Zeit.

    Zitat

    Dieser kurze Winterdienst kann doch keine
    28 € von jedem Mieter kosten.

    Natürlich kann er das. Anfahrt, Arbeitszeit, Kraftstoff, usw. usw.

    Zitat

    Der Mann der das macht, räumt auch die Straße frei und ist sowieso unterwegs. Er macht lediglich noch die kurze Fahrt über die Auto Auffahrt vor meiner Haustür.

    Extras kosten nun mal extra.

    Zitat

    Die Kündigung wurde von meiner Freundin komplett handschriftlich geschrieben. Am ende von dem Schreiben, hat sie geschrieben, "Mit freundlichen Grüßen... NAME"
    Die Kündigung wurde zwar mit einem Namen (Ihren Namen) abgeschlossen, jedoch hat sie handschriftlich Ihren Namen geschrieben und nicht mit der Unterschrift wie z.B. im Personalausweis.

    Und wie hat sie den Mietvertrag unterschrieben?

    Sagen wir mal so, seinen Namen handschriftlich schreiben muß nicht zwingend Unterschrift bedeuten.

    Auch wenn es Dir schwer fällt das zu glauben/verstehen, es ist aber so.

    Zitat

    Der Vertragsabschluss war mitte Juli 2011
    In dem Fall könnte der Mieter, wenn ich richtig liege, auch vorzeitig kündigen.

    Richtig. Denn der Kündigungsverzicht darf ab Vertragsabschluß maximal 4 Jahre, besser gesagt 45 Monate betragen.

    Sprich die ganze Klausel ist unwirksam und der Mieter kann jeder Zeit kündigen. Mit seiner gesetzlichen Frist natürlich.

    Zitat

    1.Kann der Vermieter den Mieter zum 01.11.2015 kündigen?


    Wenn er einen wichtigen dazu hat, ja.

    Evtl noch früher. Nämlich dann wenn die Klausel über den Kündigungsverzicht unwirksam ist.

    Und das wäre sie wenn der 1.11.11 nicht das Datum des Vertragsabschlußes ist.

    Zu 2.: Ein Indexmietvertrag ist ein "normaler" Mietvertrag.

    Zitat

    Um wieviel Prozent darf der Vermieter bei Fortsetzung des Indexmietvertrags nach Ablauf von 4 Jahren die Miete erhöhen?

    Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen binnen 3 Jahren um 20 bzw. 15 %.

    Zitat

    Aber verweigern darf man einfach so die Katzenhaltung laut Mietvertrag auch nicht. Oder versteh ich was falsch

    Verstehst Du schon richtig. Der Vermieter muß einen plausiblen Grund angeben.


    Aber, auch ohne das der VM einen plausiblen zu nennen die Haltung der Katze untersagt, dürft Ihr sie nicht halten.

    Denn dann müßtet Ihr die Zustimmung des Vermieters einklagen.

    Zitat

    Wann hat die Nebenkostenabrechnung zu erfolgen

    Spätestens am 365. bzw. 366. Tag nach Ende des Abrechnungszeitraumes, wenn der Vermieter eine Nachforderung geltend machen will.


    Zitat

    und ab wie vielen Tagen zu spät bin ich nicht mehr verpflichtet zu zahlen?

    Ab Zugang der Abrechnung am 366. bzw. 367. Tag nach Ende des Abrechnungszeitraumes.

    Wann ein Mieter innerhalb des Abrechnungszeitraumes ein- oder ausgezogen ist spielt keine Rolle.

    Zitat

    Wie kann ich jetzt vorgehen, damit ich die Nachzahlung nicht leisten muss?

    Gar nicht wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist.

    Denn dann ist Dir die Abrechnung für 2013 mehr als fristgerecht zugegangen.

    Rechtlich hätte der VM dafür noch bis zum 31.12.2014 Zeit gehabt.

    Zitat

    Auf der Rechnung steht jedoch, dass ich bis spätestens Anfang April die Kosten beglichen haben sollte - ein Widerspruch in sich.

    Richtig. Kannst Du aber ignorieren da die Zahlung ohnehin erst 30 Tage nach Zugang fällig ist, sofern Du denn die Abrechnung noch prüfen bzw. prüfen lassen willst.

    Zitat

    Kann der Vermieter die Abrechnung wirklich aussitzen und ich bekomme mein Guthaben nicht wieder?

    Wenn Du Dich nicht nachweisbar rührst ja.

    Als erstes solltest Du so wichtige Sachen nicht per E-Mail machen.

    Nachweisbar und von neutralen Zeugen bestätigt per Einwurfeinschreiben oder persönlichem Einwurf in den BK des Vermieters.

    Kannst aber auch ein paar € mehr investieren und einen Gerichtsvollzieher beauftragen.

    Also jetzt den Vermieter auffordern das er binnen, sagen wir mal, 2 Wochen die Abrechnungen 2011 und 2012 zuschicken soll und ihm androhen das Du, falls er dem nicht nachkommst, ab Juni 2014 die Zahlung der Nebenkosten so lange einstellst bis Dir die Abrechnungen zugegangen sind.

    Nach Zugang der Abrechnungen aber die einbehaltenen Nebenkosten zahlen!

    Zitat

    Darf der Vermieter uns jetzt fristlos Kündigen?

    Seid alle Mieter in einem Gemeinsamen Vertrag?

    Wenn ja kann Euch der VM, ohne Abmahnung, fristlos kündigen sobald ein Betrag in Höhe von 2 MM offen ist.

    Nach Abmahnung bei einem Betrag von 1 MM + einem Cent. Ebenso bei mehrfach verspäteten Mietzahlungen.

    Wie legte Alexandre Dumas seinen 3 berühmtesten Helden in den Mund:

    "Einer für alle, alle für einen"

    Im großen und ganzen stimme ich den Vorschreiben zu.

    Im kleinen könnte aber ein Richter sagen das hier der Kündigungsverzicht für beide Parteien und natürlich nur für eine ordentliche Kündigung gemeint ist.

    Trotzdem würde ich zum nächstmöglichen Termin, wäre jetzt der 31.8., kündigen.

    Sollte es ein Staffelmietvertrag sein wäre auch ein Kündigungsverzicht einseitig für den Mieter wirksam. Das nur so am Rande.

    Danke für die Antworten.

    Im Untermietvertrag steht folgendes:
    Paragraf 2 - Miete und Nebenkosten, Unterpunkt 5:
    Die Abrechnung der Nebenkostenvorauszahlung richtet sich ebenfalls nach den Vorschriften des Hauptmietvertrags.

    Paragraf 3 Kaution:
    1. Der Untermieter zahlt an den Hauptmieter eine Kaution gem. Paragraf 551 BGB in Höhe von... mit Beginn des Mietvertrags, zur Sicherung aller Ansprüche aus dem Untermietverhältnis Der Hauptmieter ist zur Einbehaltung eines Teils der Kaution berechtigt (z.B. bei ausstehenden Mietzahlungen, Kosten für Beseitigung von Schäden am Mietobjekt, welche durch den Untermieter verursacht wurden etc.)
    2. Die Kaution wird zwei Monate nach Beendigung des Untermietverhältnisses zur Rückzahlung fällig.

    Das sind die für uns zutreffenden Passagen.

    Soweit ich eure Antworten gesehen habe, sollten wir gar keine Nebenkostenabrechnung jetzt machen. Denn der Hauptmieter muss ja jetzt auch keine Nachzahlungen leisten. Also sollten wir dann, wenn die BKA des Vermieters kommt, das auseinandernehmen und zahlen, richtig?
    Muss man eine extra Vereinbarung aufsetzen, aus der hervorgeht, dass wir die Nebenkostenabrechnungen auch erhalten und dann erst nachzahlen?

    LG

    Antworten gesehen/gelesen ja [X]

    Antworten verstanden nein [X]

    Zitat

    Die Abrechnung der Nebenkostenvorauszahlung richtet sich ebenfalls nach den Vorschriften des Hauptmietvertrags.

    Kennt Ihr diese "Vorschriften", stehen sie in Eurem Vertrag?

    Ich gehe mal davon aus nicht.

    Zitat

    1. alle Teppiche im Haus (Wohnzimmer, Flur OG, Kinderzimmer und Schlafstube) sind abgewohnt, diese müssen sicher durch den Vermieter ersetzt werden. Richtig?!

    Kommt drauf an wie abgewohnt und vor allem wem sie gehören.

    Zitat

    2. Die Tapeten sind bereits so oft überstrichen wurden (derzeit viele sehr bunt angestrichen) das ein weitere Anstrich sie sicher von der Wand holt, zudem es auch diverse Setzungsrisse in den Wänden gibt. Können wir als Neumieter von dem Eigentümer verlangen das er die Setzungsrisse repariert und die Wände neu tapeziert?

    Vom Vermieter könnt Ihr nur verlangen was er Euch vertraglich zusichert.

    Zitat

    3. Thema Einbauküche. Diese ist soweit noch gut erhalten. Wie stehen die Chancen hier neue und zeitgemäße E-Geräte mit Ordentlichen Verbrauchswerten einbauen zu lassen.

    Siehe Antwort zu 2. Vorausgesetzt die EBK gehört zur Mietsache.

    Zitat

    4. könne wir die Duschkabine nach 15 Jahren austauschen lassen? Wie verhält es sich allg. mit Sanitärobjekten (Toilettenbecken / Duschwanne)

    So lange alles funktioniert bleibt es wie es ist.


    Zitat

    Wir trafen uns mit dem derzeitigen "noch" Mieter und besichtigten die DHH.

    Ja und? Der "Noch"- Mieter entscheidet nicht wer "Nach"-Mieter wird.

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