Beiträge von anitari

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    aber genauso "benutzt" sieht die Wohnung eben auch aus. Uralte Kabelführungen, komplett vergilbte Einrichtung, also Türen mit Rahmen, Küchenmöbel und und und...

    So lange von den Kabeln keine Gefahr aus geht muß da nix gemacht werden.

    Wen gehören denn die vergilbte Einrichtung und die Küchenmöbel?

    Türen und Türrahmen kann man streichen.

    Wer das tun muß, Mieter oder Vermieter, erklärt der Mietvertrag.

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    Gibt es da irgendwas, worauf man gehen kann, dass wenigstens mal ein paar grundlegende Dinge erneuert werden?

    Welche grundlegenden Dinge sollen das denn sein?

    Fliesen und Sanitäreinrichtungen muß der VM nur erneuern wenn sie nicht mehr funktionstüchtig sind bzw. ihren Zweck erfüllen.


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    Nun ist die Mutter gestorben und eine der Töchter wird wies aussieht alleine dort leben.

    Hat sie denn schon zu Lebzeiten der Mutter mit dieser zusammen dort gewohnt?

    Wenn nicht soll sie mal nicht so sicher sein das sie dort einziehen und den super günstigen Mietvertrag einfach so übernehmen kann.

    Wenn ich den §§ folgen kann, will der Vermieter wegen Störung des Hausfriedens fristlos zu kündigen.

    Die Störung soll er gefälligst erst mal nachweisen bzw. nachweisen das sie so schwer war das eine fristlose Kündigung, ohne vorherige Abmahnung, gerechtfertigt ist.


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    Rein hilfsweise kündigen wir ...Mietverhältnis auch gem§573 Abs 1 Nr.1 unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist.

    Ohne Angabe eines wichtigen Grundes unwirksam.

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    Jetzt hat er mich wegen dieser (für mich) Kleinigkeit fristlos gekündigt

    Bitte mal den genauen Wortlaut der Kündigung oder sie einscannen und als Bild hochladen.

    Namen und Adressen unkenntlich machen!

    Wohnst Du mit dem Vermieter gemeinsam in einem 2FH?


    Ist er Hauptmieter kann er die betreffenden Untermieter höchstens mal abmahnen.

    Oder sein Vermieter ihn, da er ja für seine Untermieter verantwortlich ist.

    § 540
    Gebrauchsüberlassung an Dritte

    2) Überlässt der Mieter den Gebrauch einem Dritten, so hat er ein dem Dritten bei dem Gebrauch zur Last fallendes Verschulden zu vertreten, auch wenn der Vermieter die Erlaubnis zur Überlassung erteilt hat.

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    Ja genau er ist als MIeter des Objekts also als Hauptmieter eingetragen und wir sind die Untermieter.

    Auch vermeidbare Lärmbelästigung wie z. B. zu laute Musik, egal in der Woche oder am WE, ist ein Mangel.

    Allerdings was habt Ihr als Untermieter damit zu tun wenn der Hauptmieter die Miete mindert?

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    Also kann er das nur rückwirkend machen wenn er es angezeigt hat ??

    Er kann die Miete ab dem Zeitpunk rückwirkend, im Voraus geht ja wohl schlecht, die Miete mindern ab dem der Mangel bekannt war.

    Allerdings muß er den Vermieter zeitnah, nicht erst nach Monaten, über den Mangel informieren und in ihn auffordern für Abhilfe zu sorgen.

    Das Problem in diesem Fall ist aber das er (der Hauptmieter) der Vermieter der "lärmenden" Mieter ist. Also müßte er sich bei sich selbst beschweren und bei sich selbst die Miete mindern. Verstanden?:o

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    Ich habe eine Wohnung gemietet und habe bei der Erstrenovieung einen Wasserschaden samt Schimmel festgestellt. Daraufhin habe ich das Mietverhältnis fristlos gekündigt.

    Vermutlich hast Du den Vermieter nicht mal abgemahnt (aufgefordert den Mangel zu beheben). Damit war die fristlose Kündigung unwirksam.

    Zitat

    Ich habe keine Bestätigung erhalten vom Vermieter wegen der Kündigung aber habe einen Zeugen für die Übergabe der letzten Monatsmiete in Bar und die angenommene Kündigung.

    Das der Vermieter das Blatt Papier auf dem steht das Du fristlos kündigst erhalten hat heißt nicht das er sie akzeptiert hat.

    Zitat

    Was kann ich jetzt tun ?

    Wenn Du gute, sehr gute, hieb- und stichfeste Argumente hast warum die Forderung des Vermieters unrechtmäßig ist, dem Mahnbescheid widersprechen.

    Wer hat warum die Tür aufgebrochen?

    Kündigen kann er Dir deswegen eigentlich nicht.

    Wenn Du den Schaden, vorausgesetzt Du hast ihn verschuldet, nicht zahlen kannst/willst wird Dich der VM auf Schdenersatz verklagen oder nach Mietende die Kaution dafür verwenden.

    Nur weil evtl. eine Klausel ungültig ist, ist nicht der ganze Vertrag ungültig.

    Zitat

    In Ihrem Mietvertrag ist die Mitnutzung durchgestrichen und zur alleinigen Nutzung umgewidmet worden.
    Wer hat diese Änderung vorgenommen?

    Berechtigte Frage. Hat jemand von der HV diese Änderung gegengezeichnet?

    Zitat

    Das ist unser Geld, unser Eigentum, und das soll dann mit Haus verkauft werden??
    Der Vermieter bekommt Kohle und unsere Sachen gehören dann anderen??
    Ist das rechtens??

    Tut mir Leid aber ist es.


    Zitat

    Und sollte es zum Verkauf kommen, was ist dann wenn wir nach ablauf der Frist nichts neues haben?

    Nach Ablauf der Kündigungsfrist nehme ich an.

    Zum Ersten beträgt die Kündigungsfrist des Vermieters ab 8 Jahre Wohndauer des Mieters 9 Monate.

    Zum Zweiten, muß der Käufer den bestehenden Vertrag unverändert übernehmen.


    Zum Dritten, verkauft sich eine Immo nicht so schnell.

    Zitat

    Meine Frage wäre jetzt, wie soll ich darauf reagieren?

    Keller ausräumen.

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    Gilt die mündliche Absprache (ist ja offensichtlich) zwischen mir und meiner Vorvermietern auch für meine neue Vermieterin?

    Nein. Zwischen Dir und der neuen Vermieterin gilt ausschließlich was im Vertrag steht.

    So nebenbei, ist es ein 2FH und die neue Vermieterin wohnt auch dort oder beabsichtigt dort einzuziehen?

    Zitat

    Wenn mein Vermieter mir eine Kündigungsbestätigung für 1 August sendet wäre das rechtlich gültig?

    Das wäre dann ein Auflösungsangebot.

    Mal davon abgesehen muß der Vermieter den Erhalt der Kündigung nicht bestätigen.

    Zitat

    Gibt es andere Möglichkeiten nicht für Juli bzw v.a. für August nicht mehr zahlen zu müssen?

    Auflösungsvertrag. Anspruch darauf hast Du aber nicht.

    Nachmieter vorschlagen und hoffen das der VM einen davon akzeptiert und mit ihm zum 1.7. oder 1.8. einen Mietvertrag abschließt.

    Zitat

    Jetzt ist doch eigentlich der Vermieter am Zug oder soll ich die Abrechnung entsprechend kürzen und den Betrag überweisen.

    Nun warte doch erst mal die Belege ab. Vorher mußt Du doch nicht zahlen.

    Zitat

    Ach ja, eine Frage noch, für 2012 habe ich keine Abrechnung bekommen und für 2011 habe ich nach heutigem Wissenstand auch zu viel für Wasser, Abwasser und Allgemeinstrom bezahlt. Forderung des Vermieters sind ja mittlerweile verjährt, aber kann ich die Überzahlung aus 2011 noch zurückfordern?

    2011 ist Geschichte.

    Die Abrechnung für 2012 kannst Du noch fordern. Denn ein evtl. Guthaben würde Dir noch zustehen.

    Zählermiete und Grundkosten wie Bereitstellung wurde extra berechnet.
    D.h. ich kann die Abrechnung entsprechend kürzen?

    Zitat aus Post 2 zu dieser Antwort:

    Zitat

    Wenn Sie glauben, Fehler in Ihrer Nebenkostenabrechnung gefunden zu haben, müssen Sie diese beim Vermieter monieren.

    Zitat

    Habe ich hier Anspruch dass mir der Preis der Stadtwerke berechnet wird oder kann der Verwalter einfach die überhöhten Kosten berechnen?

    Natürlich. Aber auch die Grundgebühr und die evtl. Miete der Nebenwasserzähler.

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