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Ich habe online gelesen das man sie dich die Dokumente nur einmal ansehen darf und dann nicht wieder.
Das ist richtig. Darum macht man auch Fotos von den relevanten Belegen oder läßt sich, gegen Bezahlung, Kopien geben.
Das Du die WW-Kosten anzweifelst ist verständlich, weil komplett falsch.
Kosten der WW-Aufbereitung sind ein Teil der Gesamtheizkosten. Folglich können die nie und nimmer höher sein als die Gesamtheizkosten.
Ich hab mir mal eine alte Abrechnung rausgesucht, da machen die WW-Kosten knapp 12 % der Gesamtheizkosten aus.
Anbei ein Bild wie die WW-Kosten laut Heizkostenverordnung errechnet werden müssen.
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Aber vielleicht liegt auch nur ganz schlicht ein Tippfehler vor und es muß 391,85 und nicht 3.918,53 heißen.
Ansonsten mußt Du berücksichtigen das Dich, auch wenn Du erst im September 2013 eingezogen bist, die, dank des langen und kalten Winters, sehr hohen Heizkosten betreffen. Denn es werden ja die Kosten des gesamten Abrechnungszeitraumes als Grundlage genommen.
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Wir haben dann einen Termin zur Akteneinsicht vereinbart, den ich wohl absagen werde, weil ich erst zu einem Anwalt wohl gehen werde.
Aber bitte eine für Mietrecht.