Beiträge von anitari

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    Wie lange kann es bis zur Räumungsklage dauern?

    Einige Monate bis 1 Jahr oder länger.

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    Findet die Drohung zu unterschreiben ... und nun die Eigenbedarfskündigung vor Gericht ein Gehör in dem Sinne, dass der Eigenbedarf vorgeschoben ist?

    Möglich.


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    Vielen Dank, für jeden Tipp, Hinweis bin ich wirklich dankbar.

    Trotzdem schon mal nach einer neuen Wohnung suchen.

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    Ich habe zudem gelesen, wenn ich als Hauptmieterin teilmöbiliert vermiete, gibt es nur eine 2 Wöchige Kündigungsfrist und ich muss keinen

    Falsch gelesen.

    Die kurze Kündigungsfrist gilt nur wenn

    das Zimmer überwiegend (also fast alle) mit Möbeln des Vermieters ausgestattet, an nur eine Person vermietet und innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist.

    Trifft auch nur eine der 3 Kriterien nicht zu gilt das Mietrecht in vollem Umfang. Sprich Kündigungsfrist für den VM mindestens 3 Monate und nur aus wichtigem Grund.

    Zudem müßte aus dem Mietvertrag ersichtlich sein das es um möblierten Wohnraum geht.

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    In der Wohnung steht mein Kühlschrank, meine Waschmaschine und meine Couch in der Küche und noch Badmöbel. Natürlich steht das jetzt nicht im Vertrag aber ich habe genug Zeugen, dass das wirklich meine Möbel sind. Zudem steht noch ein kleines Schränkchen von mir in seinem Zimmer.

    Es zählt nur die Möblierung der Mietsache, also das Zimmer. Ein Schränkchen macht es nicht möbliert.

    150 € bei 83 m² Vorauszahlung sind schon mal recht knapp. 170 - 200 wären realistischer gewesen.

    Zitat

    Ablesezeitraum 15.9.13(Start des Mitvertrages) bis 28.2.13.

    Da stimmt was nicht.

    Einzug/Mitbeginn zu Beginn der Heizperiode und/oder Nutzungszeitraum überwiegend darin bedeutet fast immer eine Nachzahlung.

    Deine Angaben sind etwas verwirrend/ungenau.

    Am besten scannst Du die Abrechnung ein und lädst sie als Bild hoch.

    Persönliche Daten unkenntlich machen!

    und der Vorfall mit der Beleidigung ist auch erst am We passiert...also wirklich zeitnah
    Vom rein Menschlichen her müsste man da doch Chancen haben, es geht immerhin um meine Gesundheit

    Gleiches Recht für Alle.

    Auch Mieter müssen vor einer fristlosen Kündigung i. d. R. den Vermieter wegen vertragswidrigem Verhalten abmahnen.

    Erst im Wiederholungsfall darf fristlos gekündigt werden.


    Allerdings, das sprach toffer2105 schon an, kann einer von mehreren Hauptmietern mit einem gemeinsamen Vertrag ohnehin nicht separat kündigen bzw. wäre diese Kündigung unwirksam.

    Sag mal, wo willst Du denn von jetzt auf gleich hin?

    Unter der Brücke ist es schon recht kühl.

    Da Du es versäumt hast Forderung spätestens nach Zugang des Mahnbescheides fristgerecht zu widersprechen, nein.

    Die 500 € sind sicher nur die Hauptforderung. Dazu kommen noch die Kosten des Mahn-, Vollstreckungsbescheides und Zinsen.

    Zahl es, wenn nicht anders möglich in Raten, und Gut ist.

    Sonst hängt dir das Ding (der Titel) 30 Jahre an der Backe. Im E-Fall noch deinen Erben.

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    Darf ich noch heute die fristlose schreiben...

    Schreiben natürlich. Abgeben aber erst wenn die Mietsache vollständig geräumt und bereit zur Übergabe an den Vermieter ist.

    Allerdings hege ich starke Zweifel daran das die fristlose Kündigung wirksam ist.

    Es sei denn der Vermieter akzeptiert sie.

    Ein Attest, wenn nicht von einem Amtsarzt, das die Wohnung Ursache an der Erkrankung ist, ist Schall und Rauch.

    Der Vermieter kann das Geld theoretisch auch in seinem Safe lagern und kennzeichnen, dass es sich um dein Geld handelt.


    Nur wenn diese "Anlageform" vertraglich vereinbart ist.

    Ansonsten:

    § 551
    Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten

    (3) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu.

    Zitat

    Auf welcher Rechtsgrundlage für das Vorjahr zu mir aufgeladen?

    Das der Abrechnungszeitraum nicht das Kalenderjahr ist.

    Der kann nämlich auch von z. B. 1.3. 2013 - 30.4.2014 gehen.

    Oder vom 1.4.2013 - 31.5.2014

    Oder vom 1.5.2013 - 30.6.2014

    usw. usw.

    Darin enthalten Dein Nutzungszeitraum ab dem 15.4.2014, falls das auch Mietbeginn war.

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    Liegenschaftsmanagement nicht auf die E-Mails antwortete.

    Weil sie evtl. im Spamordner gelandet ist, gar nicht gelesen oder aus Versehen gelöscht wurde. So wichtige Sachen erledigt man besser immer noch mit der guten alten Post.

    Es ist durchaus üblich, bei Durchführung von Renovierungsarbeiten in Regie des Mieters einen Mietnachlaß zu gewähren.


    Richtig. Aber dann sollten Vermieter nicht schreiben das sich die Miete danach erhöht, sondern das ab Monat ... die vertraglich vereinbarte Miete von xxx € zu zahlen ist.

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    Ist dies als Staffelmiete zu sehen?

    Nein. Eher danach das sich der Vermieter die Modernisierungen vorab finanzieren lassen will.

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    Die Netto-Miete erhöht sich ab dem ...

    Mit der, sicher ungewollt falschen, Formulierung hat sich der Vermieter ein Eigentor geschossen.

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    und die zweite dann 12 Monate (11%) später nach der ersten.

    Der VM darf zwar 11 % der Modernisierungskosten als Mieterhöhung umlegen, aber erst nach erfolgter Modernisierung. Vorausgesetzt diese, sowie die voraussichtliche Mieterhöhung wurden frist- und formgerecht angekündigt.

    Eine "normale" Mieterhöhung nach § 558 darf er frühesten 12 Monate nach Mietbeginn vornehmen. Zu zahlen wäre die höhere Miete dann ab Beginn des 3. Monats nach Zugang des Mieterhöhungsverlangens. Sofern der Mieter nicht von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht.

    Zitat

    Was ich sowieso nicht verstehe warum ein Untermieter einen besseren Kündigungsschutz hat als ich gegenüber meinem Vermieter ihn habe.

    Ein Untermieter hat den selben Kündigungsschutz wie jeder andere Mieter auch. Denn für beide gilt das selbe Mietrecht.

    Zitat

    Ich hatte halt geplant eine Empfangsbestätigung darunter zu setzen und mir diese dann signieren zu lassen somit wäre ich auf der sicheren Seite in Bezug auf die Gültigkeit.

    Gültig ist eine Kündigung auch ohne Empfangsbestätigung. Wichtig ist der nachweisbare Zugang.

    Tip für die Zukunft, falls Du überhaupt noch mal untervermieten willst, vermiete nur noch möbliert.

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