Beiträge von anitari

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    Ist das wirklich Mietersache?

    Ja wessen denn sonst? Die Wohnung müssen Sie ja auch selbst in Ordnung halten.

    Den Stellplatz, da an sie vermietet, darf kein anderer als Sie benutzen und betreten.

    Tipp für die Unkrautentfernung/-vernichtung auf so einem Untergrund, Essig oder Essigessenz.


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    Ich bin in eine Wohnung gezogen (2 Parteienhaus)

    Zusammen mit dem Vermieter?

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    Die Anwältin meint halt, normal kündigen mit einer Kündigungsfrist von 1 Jahr.

    Die hat keine Ahnung. Jedenfalls nicht von Mietrecht.

    Oder Eure Infos waren nicht richtig.

    In einem 2FH kann der Vermieter dem Mieter ohne Grund kündigen, wenn er mit dem Mieter gemeinsam in dem Haus wohnt.

    Da das hier nicht der Fall ist. Ist eine Kündigung ohne wichtigen Grund ausgeschlossen.

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    kann er mir überhaupt irgendeinen Mahnbescheid schicken, ohne aufzuzeigen, wo bzw. wann genau diese versäumte Zahlung angeblich geschehen sein soll?

    Kann er.

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    Denn wenn da nichts ist, wogegen ich wiedersprechen könnte, gäbe es ja im Grunde nichts, was ich tun könnte.

    Einem Mahnbescheid kann man ohne Grund widersprechen.

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    Wenn ich dann immer noch nicht zahle, schmeißen die mich dann raus, oder wie? (

    Raus schmeißen kann ein Vermieter einen Mieter nicht. Bestenfalls kündigen.


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    Ich hielt die Sache für längst erledigt, nachdem ich damals quasi Vermittler spielen durfte und zwischen beiden Parteien

    Hier hast einen Denkfehler. Und zwar einen ganz großen!

    Mietvertragsparteien sind Du und der Vermieter. Du mußt die Unstimmigkeiten mit dem Vermieter klären. Nicht das Jobcenter.

    Die Abrechnungen für 2013 und 2014 sind noch gar nicht fällig. Die kannst Du frühestens am 1.1.2015 bzw. 1.1.2016 fordern.

    Die Abrechnung 2012 hast Du ja bekommen. Durch eine falsche Personenzahl wird ja die Abrechnung nicht komplett unwirksam.

    Das hättest Du übrigens auch selbst korrigieren können.

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    Kann ich hier irgendwas unternehmen?

    Sind mietvertraglich monatliche Vorauszahlungen, u. a. für Heizkosten, vereinbart die Firma freundlich darauf hinweisen das die Forderung der HV seit dem 31.12.2013 verfristet ist.

    Aber vorher noch mal in den Mietvertrag schauen was dort exakt vereinbart ist.

    Denn sind Heizkosten nicht in den NK enthalten die Du an dem Vermieter zahlst wäre die Forderung, da noch nicht verjährt, rechtens.

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    Was passiert nun mit dem Mietvertrag ?

    Der wird mit verkauft.

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    Muss ich raus ?

    Nur wenn der neue Vermieter einen wichtigen Grund hat Dir zu kündigen.

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    Wohne seit 10Jahren in einer Bürofirma.

    Ist es Mietvertrag über Wohn- oder Büroraum?

    Bei letzterem könnten meine o. g. Angaben Null und Nichtig sein.

    Vermieter ist die im Vertrag genannte Person.

    Das muß nicht zwingend der Eigentümer sein.

    Zitat

    Vertragspartner bleibt der im Vertrag genannte, was wäre z.B. bei dessen Ausscheiden aus dem Unternehmen?

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    Dann bleibt die Person Vermieter. Mit dem Unternehmen wo die Person angestellt war hat das Mietverhältnis nichts zu tun.

    Alles chic zurecht gelegt. Wird aber nicht funktionieren.

    Weil,

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    1. Noch vor Beginn der Mietzeit erfährt der Mieter vom Vormieter ...

    Ist irrelevant was ein Vormieter sagt/behauptet.

    und


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    2. Ein "Haustürgeschäft" daraus zu machen wird sicher schwierig ...


    Ganz sicher sogar. Man hat ja die Wohnung vorher persönlich gesehen.

    Zitat

    Wie könnte man vorgehen?

    Fristgerecht zum nächstmöglichen Termin kündigen.

    Zitat

    Frist zur Abstellung der Mängel setzen ...

    Ab vertraglich vereinbartem Mietbeginn, nicht vorher.

    Zitat

    und bei erfolgloser Fristablauf vom Vertrag zurücktreten?

    Ein Rücktrittrecht gibt es bei Mietverträgen i. d. R. nicht.

    Bei schweren Mängel kann der Mieter bestenfalls die Miete angemessen mindern.

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    Wie bereits gesagt, falls in Deinem Bundesland der 01.11. gesetzlicher Feiertag ist, müsste die Kündigung bis spätestens heute ~Nachmittag beim VM bzw. nachweislich in dessen Machtbereich sein, um zum 15.12. wirksam zu werden.

    Hierzu wurde ich heute an anderer Stelle mehrfach belehrt das regionale, also keine bundesweiten einheitlichen, Feiertage, wenn sie nicht auf einen Sonntag fallen, als Werktag zählen.

    Was Du bezüglich der Zähler und dem Abrechnungsmaßstab der Heizkosten machen kannst hat Leipziger schon beantwortet.

    Das Du jedes Jahr und den annähernd gleichen Betrag nachzahlen mußt läßt darauf schließen das die Vorauszahlungen von Anfang an zu gering waren.

    Warum werden die nicht erhöht? 50 € mehr monatlich und eine Nachzahlung von mehreren 100 € ist so gut wie ausgeschlossen.

    Ist aus dem Vertrag ersichtlich das sie nur zum "vorübergehenden Gebrauch" vermietet wurde?

    Wenn nicht ist die Befristung + Verlängerungsoption unwirksam.

    Steht im Vertrag tatsächlich mit einer 6 wöchigen Kündigungsfrist zur Monatsmitte ist das, da nicht zum Nachteil des Mieters, bindend.

    Sprich Du hättest bis Gestern zum 15.12.14 kündigen können.

    In Bundesländern mit Feiertag 1.11. sogar heute noch.

    Bei einem Brand hat die Feuerwehr einen "Generalschlüssel". Eine ganz großen:cool:

    Noch mal, der Vermieter hat kein Recht und ohne Deine Zustimmung einen Schlüssel zu Deiner Wohnung zu besitzen.

    Der Austausch des Schließzylinder bedarf weder der Erlaubnis des Vermieters, noch muß er darüber informiert werden.

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