Beiträge von anitari

    Hi,

    vielen Dank für die Rückmeldungen.

    Was passiert, wenn ich einen Nachmieter für die WG finde, der meinen Vertrag übernimmt aber die anderen zwei mit dem nicht einverstanden sind. Haben die ein Veto-Recht oder darf ich meinen Vertrag übergeben an wen ich will solange der Vermieter OK sagt?


    Ohne Zustimmung aller am Vertrag beteiligten Personen geht das nicht.

    Zitat

    darf ich meinen Vertrag

    Du hast doch gar keinen eigenen/separaten Vertrag.

    Zitat

    Und ich dachte die Heizung und Warmwasserkosten sind ein Posten wo ich ja 80 Euro im Monat an Vorauszahlung leiste, wieso sind da jetzt in dieser Abrechnung noch die Trink- und Abwasserkosten.

    Ein Irrtum dem, verständlicherweise, viele Mieter unterliegen ist das sie denken Warmwasserkosten sind die Verbrauchskosten. Es sind lediglich die Kosten die zur Erwärmung des kalten Wassers nötig sind. Richtiger weise müßte es WarmwasserAUFBEREITUNGskosten heißen.

    Die Trink- und Abwasserkosten setzen sich aus dem Verbrauch von kaltem und warmem Wasser zusammen.

    Zitat

    Das Lehrgeld muss ich wohl zahlen vllt hätte es mir auffallen müssen das die Nebenkosten zu wenig sind.

    Jetzt wo Du es erwähnst, knapp 146 € bei 73 m² inkl. Heiz- und WW-Kosten ist tatsächlich sehr knapp. Wobei, ich wiederhole mich, der Knackpunkt die sehr hohen Kaltwasserkosten sind. Hast Du denn anhand der Zähler wenigstens schon mal geprüft ob der Verbrauch stimmt?

    Wenn Du die Abrechnung fachlich prüfen lassen möchtest bitte von einem Fachanwalt für Mietrecht. Mieterbund wäre auch möglich ... aber na ja ... da gehen Meinungen sehr weit auseinander.

    Laß Dir auf jeden Fall vom Vermieter erst mal die Rechnung des Wasserversorgers vorlegen und eine Kopie davon geben. Die mußt Du sicher bezahlen. Für den Fall das der Vermieter eine Kopie verweigert mach ein Foto davon.

    Ich habe auch noch einen Senfkorn gefunden. 2 sogar.

    Kosten für Ablesung und Abrechnung 1 x bei den Heizkosten 389 € und 1 x bei den Wasserkosten 48 €.

    Die sind, da Verwaltungskosten, nicht umlegbar.

    Und noch einen 3. die Kosten der WW-Aufbereitung von über 30 % der Gesamtheizkosten ist ziemlich heftig.

    Grund könnte hier aber Leerstand von Wohnungen über einen längeren Zeitraum sein. Was auch den recht geringen WW-Verbrauch erklären könnte.

    Leipziger

    Das Abwasserkosten doppelt so hoch wie die Frischwasserkosten sind, ist normal.

    Die Frage ist hier aber wie der Vermieter die Jahresgrundgebühr umlegt. Da scheint mir der Hund begraben zu sein.

    Ich kann rechnerisch keinen Fehler feststellen - ausser, dass der angebliche Wasserverbrauch recht hoch ist und der Preis für Frisch- und Abwasser ebenso. Letzteres festzustellen kostet Dich morgen ein Telefonat beim Versorger. Anschliessend wirst Du sicherlich berichten.

    Besser die Originalrechnung beim Vermieter einsehen.

    Mitarbeiter des Versorgers geben schon manchmal abenteuerliche Auskünfte. Nennen z. B. nur den Nettopreis und sagen nichts von der Grundgebühr.

    Letztere kann im Endeffekt den Preis pro Kubikmeter in die Höhe treiben. Nämlich dann wenn der Vermieter diese nicht separat abrechnet.

    Das ist ja nur die Aufstellung der Kosten, nicht die Abrechnung selbst.

    Scann die bitte auch noch ein und lade sie hoch. Aber lesbar!

    Zu den reinen Kubikmeterkosten für Wasser und abwasser kommen ja noch die Grundgebühren.

    Ob der Verbrauch stimmt kann man ganz einfach prüfen.

    Zählerstände vergleichen.

    Wenn ich da richtig entziffer ist die Wohnung 73 m² groß. Da sind 80 € für Heizung und WW schon recht knapp.

    Knackpunkt, so auf den ersten Blick, scheinen aber die Wasser- und Abwasserkosten zu sein. 8 €/m³ sind schon heftig.

    Zitat

    Nebem Rechtstexten ist leider auch Mathe nicht meine Stärke, aber pi mal Daumen schätze ich, dass die Wohnung jedes Jahr ca. 5€ monatlich teurer wurde .

    Was aber nicht unbedingt an der Grundsteuer liegen muß.

    Zitat

    Ich kram ihn gerne wieder hervor, wenn man mir sagt worauf ich da achten soll.

    Dann scann am besten ein und lade ihn als Bild hoch. Ebenso die Abrechnung. Namen und Adressen bitte unkenntlich machen!

    Zitat

    Im Mietvertrag werden unter dem Punkt "Betriebskosten" die "laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks" erwähnt, als Unterpunkt "1)". Darunter folgt eine Liste "2) - 15)" von "Kosten", nämlich Wasser, Entwässerung...Flurlicht etc...

    Laufende öffentliche Lasten sind u. a. die Grundsteuer.

    Aber auch hier mein Rat, damit man sich im wahrsten Sinne des Wortes ein Bild machen, Seite/n einscannen und hochladen.

    Die Bilder bitte nicht zu klein!

    sorry dass ich mich nicht so gut damit auskenne!!...
    wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich als Mieter nach § 557 Abs. 1 BGB damit einverstanden sein dass der VM die Miete erhöht und wenn nicht??


    Dann kann/wird der Vermieter Dich, falls Du nicht von Deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machst, auf Zustimmung verklagen.

    § 558b


    Zitat

    nach § 558 Abs. 1 BGB darf der VM die Miete ja sowieso nicht erhöhen da er die im Sommer 14 schon um 9€ erhöht hat obwohl dass ja eigentlich gesetzlich verboten gewesen wäre..

    Doch kann er. Da die 9 €, das dies unwirksam war mal außer acht gelassen, mit Sicherheit keine 15 bzw. 20 % der Kaltmiete ausmachen, kann er im Sommer 2015 die Miete gemäß § 558 wieder erhöhen.

    Zitat

    Nach dem letzten Unterzeichneten "Schreiben, Vertrag" ist D Untermieter und ich M Hauptmieter..
    das bedeutet auch dass D ausziehen kann wenn er will oder muss er sich trotzdem an die Kündigungsfristen halten?

    Auch für sog. Untermietverhältnisse gilt das Mietrecht.

    Zitat


    Die Grundsteuer-Umlage wird im Mietvertrag nicht ausdrücklich erwähnt.

    Auch nicht der Verweis auf § 2 der Betriebskostenverordnung? Wenn doch gilt die Umlage der Grundsteuer als vertraglich vereinbart.

    Zitat

    Im Erdgeschoss befindet ein handwerkliches Gewerbe, und vermutlich wird dieses nicht getrennt berechnet, liegt da vielleicht das Problem?

    Durchaus möglich, da die Grundsteuer für Gewerbeflächen meist höher ist als für Wohnflächen. Grundsteuer A + B zu trennen ist schwierig, da der Kommune egal ist wie der Vermieter das bewerkstelligt, gibt es nur einen Bescheid mit einem Betrag. Sprich es wird nicht aufgeschlüsselt wie hoch die Grundsteuer für die Wohnfläche und die Gewerbefläche ist.

    Zitat

    Was meint ihr?
    Einen Anwalt nehmen?

    Warum immer alle gleich die Rechtskeule schwingen wollen.

    Laß Dir vom Vermieter erst mal die Steuerbescheide vorlegen.

    Das sich die Grundsteuer bzw. der Hebesatz jedes Jahr ändert ist schon ungewöhnlich.

    Mieter und Vermieter verzichten für die Dauer von 12 Monaten auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Danach gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

    Dann kannst Du frühstens zum 30.9.2015 kündigen.


    Zitat

    Der Schimmel hat sich im laufe einer Woche gebildet.

    Schimmel binnen einer Woche kann ich nicht recht glauben?

    Wo denn? Um/über den Fenstern?

    Wenn ja schließe ich daraus falsches Heiz- und Lüftungsverhalten.

    Zitat

    darin steht dass ich auf das Recht einer ordentlichen Kündigung von einer Dauer von 12 Monate verzichte.

    Bitte den exakten Wortlaut der entsprechenden Klausel oder den Vertrag einscannen und als Bild hochladen.

    Namen und Adressen unkenntlich machen.

    Ist es ein Index- oder Staffelmietvertrag wäre ein einseitiger Kündigungsverzicht für den Mieter übrigens rechtens.

    Zitat

    Allerdings bin ich Schwanger, im 9 Monat, und im Schlafzimmer / eigentlichen baldigen Kinderzimmer hat sich über eine Wand rasant Schimmel gebildet, nicht nur da sondern auch im Wohnzimmer und Küche.

    Beides kommt ja nicht von jetzt auf gleich:cool:

    Was der Quatsch mit der Umfrage soll erschließt sich mir nicht.

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