Beiträge von anitari

    So einfach die Nebenkosten erhöhen geht nicht.

    Was genau, wenn überhaupt, ist vertraglich zu Nebenkosten vereinbart?

    Ein Scann der entsprechenden Vertragsseite oder des ganzen Vertrages wäre hilfreich. Persönliche Daten unkenntlich machen.


    Zitat

    dann lass ich mir jetzt erstmal die Nebenkosten genau aufzeigen

    Schau erst mal in den Mietvertrag was da zu NK steht.

    Sonderkündigungsrecht wegen Erhöhung der NK gibt es übrigens nicht.

    der wahre Grund???
    ich hatte ein schreckliches Trauma!
    Ich kann keine fremden Personen in der Wohnung aushalten. Noch dazu haben ich Panikattacken und Zwänge. Ich müßte mich und die Wohnung wund schrubben und das würde noch nicht reichen.
    Dazu sind das Bauern, schmutzig und stinkend, okay muß es auch geben, aber halt ich schon "normale" Menschen nicht aus, wie dann solche (okay die sind evtl. gesünder als ich, aber ich habe diese Krankheit nicht erfunden).
    Ic hhabe kein Recht auf Einsicht ins Grundbuch. Den Erbschein vorzeigen lassen wäre wieder so eine Konfrontation die evtl. zu nichts führen würde.
    Was ist wenn das Kind der Nichte der Erbe wäre, dürfte sie dann ihre Brüder mitbringen?

    Aber das Recht Dir den Grundbuchauszug von den Leuten vorlegen zu lassen.

    Entschuldigung aber das ist allein Dein Problem und hat mit Mietrecht rein gar nichts zu tun. Da hilft nur sich Wohneigentum anzuschaffen. Aber was machst Du dann wenn das Handwerker rein müssen?

    Zitat

    Am Freitag klingelten seine Nichte und seine 2 Neffen bei mir und sagten sie sind die Erben und möchten die Wohnung besichtigen.

    Sagen können die viel.

    Ohne Nachweis (Grundbucheintrag) das sie rechtmäßige Eigentümer und somit Vermieter sind haben die nix zu wollen.

    Zitat

    Ich weiß sie haben das Recht

    Richtig, nachdem sie nachgewiesen haben das sie Eigentümer sind.

    Dann müssen sie aber einen triftig Grund für eine Besichtigung angeben.

    Zitat

    Kann ich das irgendwie umgehen?

    Nein.

    Rundweg berechtigte Besichtigungen der Wohnung kannst Du nicht verweigern.

    Was willst Du erst machen wenn Du gekündigt hast?

    Dann mußt Du im E-Fall 3 - 4 Besichtigungen mit Mietinteressenten dulden. Pro Monat wohlgemerkt.

    Wenn Du Probleme mit Fremden in der Wohnung hast bitte eine Person Deines Vertrauens das für Dich zu übernehmen bzw. dabei zu sein.

    Ein Mietvertrag ist gültig wenn:

    Der Mieter eingezogen ist und die erste Miete gezahlt hat, PUNKT

    Das ist dann ein mündlicher, der genau so wirksam ist wie ein schriftlicher.

    Zitat

    Mir wurde gestern jedoch mit einem recht schadenfreudigen Unterton gesagt "leider hast du 3 monate Kündigungsfrist"

    Das ist die gesetzlichen Kündigungsfrist für jeden Mieter.

    Ausnahme, er hat ein möbliertes Zimmer innerhalb der vom Vermieter selbst bwohnten Wohnung nur für sich allein gemietet.

    Zitat

    Als wir die Insolvenz angemeldet haben kam dann die aussage, wie bereits erwähnt, wir sind in der insolvenz, wir hätten garkein Recht mehr.

    Noch mal zum mitmeißeln:

    Das hat Ihr Insolvenz angemeldet habt hat mit dem Mietvertrag nicht das geringste zu tun.

    Laßt Euch von dem Vermieter kein X für ein U vormachen.

    Zitat

    Nehmen wir mal wir würden jetzt vorhaben die oben genannten reparieren lassen wollen, wie muss ich handeln das er die Kosten übernimmt?

    Ihr müßt die genannten Sachen gar nicht reparieren lassen. Das muß der Vermieter.

    Teilt dem Vermieter die Mängel nachweisbar schriftlich mit und fordert ihn auf diese zu beheben.


    Kommt nicht auf die Idee diese Reparaturen selbst in Auftrag zugeben!

    Wortwörtlich steht ein Paragraph über Bagatellschäden drin.

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    Da kennt der Vermieter offensichtlich seinen eigenen Vertrag nicht.

    Ich hab mir erlaubt das Bild zu drehen.

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    Die Klausel ist, so wie sie da steht und wenn das alles dazu ist, unwirksam, denn es fehlt die Angabe des jährlichen Höchstbetrages für Kleinreparaturen.

    Kleinreparaturen muß der Mieter, sofern die entsprechende Klausel wirksam ist, nur an Dingen die seinem häufigen Zugriff, innerhalb der Wohnung, unterliegen tragen. Zum Bleistift Fenster- und Türgriffe oder Rollogurte. Und das auch nur bis zum Höchstbetrag. Kosten die Reparatur auch nur 1 Cent mehr muß der Vermieter komplett zahlen.

    Eure Privatinsolvenz hat mit dem Mietvertrag rein gar nichts zu tun. Da erzählt Euch der Vermieter einen vom Pferd.

    Zitat

    Im Mietvertrag steht drin das alle Mängel vom Vermieter zu zahlen sind mit einer Selbstbeteiligung von 150.

    Wenn das tatsächlich so im Vertrag steht muß der Herr Vermieter alle Mängel, auch die kaputte Dichtung der Mischbatterie z. B., selbst und vollständig zahlen.


    Zitat

    Zu den Mängeln: undichtes Dach, generalüberholte Heizungen, undichte Fenster im ganzen Haus, und an vereinzelten Stellen Schimmelbildung....

    Das ist ohnehin alles alleinige Sache des Vermieters. Außer, was ich mal nicht hoffe, Ihr habt habt die Schäden zu verantworten.

    Ich denek es sind etwa 9% weniger :cool:

    Erst ab einer Differenz von 10,01 % könntest Du das monieren. Da aber im Vertrag ca., sprich sich der Vermieter nicht genau festlegt, sehe ich wenig Chancen.

    Balkone und Terrassen dürfen nur zu max. 50 % der Fläche angerechnet werden.

    Die Wohnflächenverordnung gilt übrigens bundesweit.

    Da Du offensichtlich Erbe bist hast Du auch die Schulden Deines Vaters geerbt.

    Genau genommen müßten 2 Abrechnungen erstellt werden. Eine für den Nutzungszeitraum Deines Vaters und eine über Deinen Nutzungszeitraum.

    Aber an der Endsumme würde das vermutlich nichts ändern.

    Die Kaution hast Du auch geerbt. Bei Mietende ist sie, sofern der Vermieter keine Ansprüche mehr hat, zzgl. Zinsen auszuzahlen.

    Zitat

    Der gesamte Betrag wurde heute überwiesen. Trotzdem will der Hauptmieter den Mietvertrag gekündigt lassen

    Ähm, das entscheidet nicht der Hauptmieter (Dein Vermieter).

    Mit Zahlung des kompletten Mietrückstandes ist nämlich die fristlose Kündigung unwirksam.


    Außerdem müßte Dir Dein Vermieter kündigen. Was er nur aus wichtigem Grund kann.

    Eigenbedarfskündigung weil das Haus abgerissen werden soll?

    Halt ich für unwirksam. Sprich es existiert gar keine Kündigung.

    Zitat

    Als Mieter habe ich grundsätzlich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

    Und daran ändert auch die Kündigung des Vermieters nichts.

    Nun kann es aber möglich sein das der Vermieter froh ist früher über das Mietobjekt verfügen zu können.

    Also mit ihm reden.

    Zitat

    Eine Kündigung des Mietverhältnisses vor Ablauf des Endes der Befristigung des Mietvertrags ist durch den Untermieter (ich) nicht möglich"

    Ist ein Grund für die Befristung genannt oder kommt da noch ein Satz?

    Befristete Mietverträge, sofern die Befristung wirksam ist, können gar nicht gekündigt werden, jedenfalls nicht fristgerecht, sie enden mit Ablauf der Befristung.

    Besser wäre es den Vertrag zu sehen. Wenn möglich scann ihn ein und lade ihn als Bild(er), bitte nicht zu klein, hoch. Persönliche Daten unkenntlich machen.

    das mach ich ja aktuell - wobei man eben Grundgebühren usw trotzdem noch umrechnen muss

    Um wie viel Wohnungen geht es denn?

    Das Umrechnen der Grundgebühren ist ja nun wirklich ein Klacks. Grundgebühr : 365 bzw. 366 Tage x Nutzungszeitraum des Mieters.

    Wobei die Grundgebühren muß man nicht umrechnen bzw. extra rausrechnen muß. Kosten für Zeitraum 1.1. - 31.12. - fertisch


    Zitat

    und natürlich rechtzeitig an die Zähler des Mieters kommen muss ;)

    Welche Zähler?

    Relevant für die Abrechnung mit dem jeweiligen Versorger ist in erster Linie der Hauptzähler.


    Und zum Ablesen der Zwischenzähler der Mieter vereinbart Termine um das Ende des Jahres herum. Das mus nicht zwingend genau der 31.12. sein.

    Ersatzweise können die Mieter die Zählerstrände auch selbst ablesen und Dir melden.

    Zitat

    bin noch recht frisch auf der Vermieterseite

    Merkt man. Du kannst das ganze aber auch durch einen Dienstleister erledigen lassen.

    Zitat

    Wie Nebenkosten abrechnen, wenn Energieversorger anderen Berechnungszeitraum hat ?

    Dann liest man die entsprechenden Zähler am/um den 31.12. ab und teilt den Zählerstand dem Versorger mit. Dieser weist den Stand bzw. Betrag als "Zwischensumme" in der Abrechnung aus.

    Praktiziere ich seit Jahren so.

    Man kann aber auch eine Zwischenrechnung verlangen. Das lassen sich die Versorger allerdings auch gut bezahlen.:p

    Den Abrechnungszeitraum zu ändern halte ich für unsinnig.

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