Beiträge von anitari

    Danke erst mal für die Antworten!

    Hinzu kommt bei der Betriebskostenabrechnung noch, dass diese vollkommen unübersichtlich ist und nicht nachvollziehbar und wir eine Einsicht in die Abrechnungen möchten. Da der Betrag aber schon verrechnet ist, hatten wir gar keine Möglichkeit, uns dahingehend zu informieren und eventuelle Differenzen zu klären.

    Einwände gegen die Abrechnung könnt Ihr noch binnen 12 Monate nach Zugang erheben. Notfalls mit fachlicher Hilfe.

    Zulässig ist es aber Nachforderungen aus BK-Abrechnungen nach Mietende mit der Kaution zu verrechnen.

    Die Belegeinsicht solltet Ihr nachweisbar fordern.

    Ist das die Abrechnung für Kalenderjahr 2014?

    Zu Frage 1:

    Für den Mieter kann eine kürzere als die gesetzliche Kündigungsfrist vereinbart werden. Für den Vermieter dagegen nicht bzw. wäre diese Vereinbarung unwirksam und automatisch durch die gesetzliche ersetzt.

    Zu Frage 2:

    Sich nicht verstehen ist kein zulässiger Kündigungsgrund für Vermieter, die Kündigung darum und wegen der unkorrekten Kündigungsfrist unwirksam.

    Zitat

    Nun munkelt man, dass eine minimale Mietdauer von 6 Monaten aus steuerrechtlichen Gründen notwendig ist.
    Dies wird dadurch begründet, dass eine kürzere Mietdauer zu sehr an die Hotelerie angelehnt ist und somit Umsatzsteuer und Gewerbeanmeldungspflichtig ist.

    Blödsinn.

    Die Mindestmietdauer, wenn man es denn so bezeichnen will, beträgt für Mieter gesetzlich 3 Monate.

    Um einen häufigen Mieterwechsel zu verhindern hat der Gesetzgeber (BGH) den gegenseitigen Kündigungsverzicht für zulässig erklärt.

    Danach kann vertraglich für bestimmte Zeit das Recht zur ordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien ausgeschlossen werden. Zulässig sind bis max. 45 Monate ab Vertragsabschluß.

    Zeitmietvertrag (befristeter Vertrag) ist so einfach nicht.

    Provision bekommt man nicht zurück. Das ist eine Einmalzahlung an den Makler für die Vermittlung des Mietvertrages. Mit einer evtl. zeitlichen Mietbindung, Befristung oder Kündigungsverzicht, hat das aber nichts zu tun. Jedenfalls nach dem deutschen Wohnraumvermittlungsgesetz.

    Die Provision darf übrigens maximal das 2,38fache einer Kaltmiete inkl. 19 % Märchensteuer betragen.

    Sollte jedoch die Kaution gemeint sein, wäre das etwas anderes.

    Aber ohne die genaue vertragliche Konstellation zu kennen kann man die Frage nicht beantworten.

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    Der Vermieter wohnt im Erdgeschoss und es wohnen 5 weitere Personen im Haus. Ich beziehe eine 1-Zimmer Wohnung im Dachgeschoß. Im Dachgeschoß gibt es zwei 1-Zimmer Wohnungen und das Bad teile ich mir mit dem anderen Bewohner des Dachgeschoßes.

    Ist das eine vom Vermieter an Dich gerichtete Betriebskostenabrechnung?

    Ich habe da ehrlich gesagt so meine Zweifel.

    Alles wo 153 PT (Personentage) dahinter steht wurde auch nur so abgerechnet. Das ist rechnerisch jedenfalls korrekt.

    So ist es ! Eine schriftl. Ankündigung sollte doch genügen um darauf zu reagieren !

    Der Vermieter nennt ein Beispiel was die Sanierung kosten würde und wie hoch die Mieterhöhung ausfallen würde.

    Das ist noch lange keine Mieterhöhung und noch lange keine wirksame Ankündigung der Sanierung.

    Sprich Deine Kündigung ist steht in keinem Zusammenhang damit.

    Der Vermieter muß die Gesamtkosten des Objektes über 12 Monate angeben, dann die Gesamtkosten der Wohnung über 12 Monate und dann auf den Nutzungszeitraum umrechnen, falls dieser weniger als 12 Monate beträgt.

    Hast Du das evtl. falsch verstanden oder falsch gerechnet?

    Schnelle bzw. genauere Hilfe ist möglich wenn man die Abrechnung sehen könnte.

    Einscannen und als Bild hochladen. Persönliche Daten unkenntlich machen.

    Gasabrechnung? Ist es ein Haus mit mehr als 2 Wohnungen? Ein 2FH in dem der Vermieter auch selbst wohnt?

    Zitat

    Fällt auch die Bodentreppe unter die Kleinreparaturklausel?


    Aus meiner Sicht nein.

    Zitat

    Laut Aussage des Schreiners ist die Treppe wohl beim Hochbringen des Koffers aus cer Verankerung gesprungen. Der Vermieter sagte mir, dass es meine Schuld ist, dass die Treppe aus der Verankerung gesprungen ist und ich auch die Kosten für die Reparatur zu tragen haben.


    Wenn der Schaden tatsächlich durch unsachgemäße Bedienung entstanden ist hat der Vermieter Recht. Was man aus der Ferne natürlich beurteilen kann.

    Zitat

    In meinem Mietvertrag steht, dass ich mich mit 90€ an Kleinreparaturen zu beteiligen habe.

    Steht da wirklich Beteiligung o. s. ä.

    Der genaue Wortlaut der Kleinreparaturklausel wäre interessant. Vielleicht ist sie ja unwirksam.

    2,54 € pro m² liegt im Durchschnitt.

    Wieviel Wasser verbraucht denn die 4-köpfige Wohnung? Das könnten Pi x Fensterkreuz allein um die 50 € im Monat ausmachen. Dazu noch Kosten der Erwärmung ... das läppert sich.


    Genaueres kann man dazu, ohne die Abrechnung zu sehen, nicht sagen.

    Scann sie ein und lade sie als Bild hoch. Persönliche Daten bitte unkenntlich machen.

    Achso, 2013 war übrigens regional, besonders östlich der Elbe, ein sehr heizkostenintensives Jahr.

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