Beiträge von anitari

    Biene116:

    "wir haben gestern unsere Wohnung fristgerecht zum 30.06.15 gekündigt."
    - War nicht mehr fristgerecht, also gilt der 31.07.2015.

    Ein Punkt worüber sich die Rechtsprecher nicht ganz einig sind.

    Ist der letzte Tag der sog. Karenzzeit ein Samstag gilt dieser nicht als Werktag.

    Demnach ist/war der 3. Werktag im April 2015 gestern.

    Moin bei unserem Einzug hatte alles Funktioniert. Erst ging der Herd kaputt. Habe mich mit dem Vermieter in Verbindung gesetzt. Müssen wir uns einen neuen kaufen, kam als Antwort. Gleiches beim Kühlschrank.
    Aber bei uns war auch mit EBK inseriert.

    Oha, dann waren also Herd und Kühlschrank bei Einzug vorhanden. Auch im Übergabeprotokoll vermerkt?

    Zitat

    Das Dach ist nicht dicht. Fast in jedem Raum Wasserflecken an der Decke. Fenster müssen neu abgedichtet werden. Eine Wand neu verputzt werden.

    Das sind dann ja notwendige Maßnahmen.

    Mit EBK muß nicht zwingend heißen das auch die E-Geräte dabei sind. Wenn Herd und Kühlschrank Euer Eigentum sind dürft Ihr die natürlich mitnehmen.

    Notwendige Instandhaltungs-/-setzungsarbeiten darf der Vermieter auch machen wenn die Wohnung noch vermietet ist.

    Bei umfangreichen Renovierungsmaßnahmen für den Nachmieter sehe ich das allerdings anders.

    Zitat

    Und verpflichtet sich die Wohnung bei Auszug wie bei Erhalt, frisch renoviert, Wände + Decken weiss gestrichen zurückzugeben

    unwirksam

    Zitat

    13. Schönheitsreparaturen
    Schönheitsreparaturen sind am Ende der Mietzeit fachgerecht in allen Räumen durchzuführen.

    auch unwirksam

    Fazit, vollständig geräumt und besenrein übergeben, fertig.

    Für Instandsetzung ganz sicher nicht. Evtl. für Schönheitsreparaturen. Allerdings könnte ich mir vorstellen das diesbezügliche Klauseln bei einem so alten Vertrag inzwischen, auf Grund neuerer Rechtsprechung, unwirksam sind.

    Zitat

    Sie haben z.B. die Türpfosten mit Klebefolie überklebt (auch die Türen)

    Das wäre allerdings zu entfernen. Und wenn die Türen darunter dadurch Schaden nehmen, z. B. der Lack abgeht, muß das "repariert" werden.

    Genaueres kann man aber nur sagen wenn man den Vertrag sehen könnte.

    Natürlich kann das Erbe auch ausgeschlagen werden. Das muß binnen 6 Wochen nach den Tod des Mieters beim Amtsgericht erfolgen.

    Dann wird ein Nachlaßverwalter bestellt der sich um den Rest kümmert.

    Ansonsten geht der Mietvertrag auf den/die Erben bzw. den überlebenden Mitbewohner über.

    Was da steht bzw. Ihr geschrieben habt ist irrelevant. Es gilt, wenn vertraglich nicht anders (kürzer) vereinbart oder keine Einigung zustande kam, automatisch die gesetzliche Kündigungsfrist. Diese Beträgt nun mal für Mieter 3 Monate.

    Bei Abgabe der formgerechten Kündigung am 1.3. endet Euer Vertrag am 31. Mai PUNKT

    Allerdings bekämest Du vorher eine ganz deutliche Abmahnung mit der Aufforderung, den Lärm zeitnah abzustellen, widrigenfalls Du eine Schadenersatzforderung und die Kündigung bekämest.

    Und davor Besuch vom Vermieter um zu sehen ob die Anzahl der Piepmätze nicht zu viel (geworden) für die Wohnung ist.

    berny, ich fall dir ungern in den rücken.
    tut mir jetzt in der seele weh.
    aber ich tue es.


    Keine Betriebskosten sind

    Keine Betriebskosten sind die Anschaffungskosten für die Leuchtmittel, denn sie gehören zu den nicht ansetzbaren Instandhaltungskosten. (Urteil vom 08.06.2000 OLG Düsseldorf – 10 U 94/99, NZM 2000, 762). Zu den Leuchtmitteln zählen unter anderem Glühlampen, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und LED-Lampen.

    Berny will ja nicht die Anschaffung der Leichtmittel als BK umlegen sondern diese als Modernisierung geltend machen, so das er 11 % der Kosten davon als Mieterhöhung geltend machen kann.

    Wie viel sind das eigentlich von 180 €? Rechne, rechne, rechne ... ah ja 19,80 € für das ganze Haus.

    Ich glaub da werden die Kosten für die Mieterhöhungverlangen + vorheriger rechtzeitiger Ankündigung der Modernisierung (mindestens 3 Monate) ... usw. höher als die Sache wert ist.

    Ach der Berny scheint heute den Schalk im Nacken zu haben:cool:

    Es gibt keine Unkosten, sondern schimmstenfalls Kosten, die sich negativ auswirken. Aber von dieser Wortklauberei mal angesehen:
    Vergangenes Jahr hatte ich im Treppenhaus und Kellerabgang meines MFH die 60W-Lampen gegen LED-Lampen ausgetauscht (6*30€). Diese haben bei gleicher Helligkeit nur 1/5 des Stromverbrauchs. Diese energieeinsparende Rieseninvestition hätte ich auf die Mieter mit der 11%-Regelung abwälzen können...

    Glaube ich nicht.

    Wenn doch belehre mich eines Besseren in wie fern Anschaffung energiesparender Leuchtmittel eine Modernisierung ist.

    Allerdings bei "Rieseninvestition" lese ich den Jeck/Schalk im Nacken:rolleyes:

    Bitte den genauen Wortlaut der Klausel und was sonst noch zu Schönheitsreparaturen im Vertrag steht oder die Seite(en) des Vertrages einscannen und als Bild hochladen. Bitte nicht zu klein und persönliche Daten unkenntlich machen.

    Die Endrenovierungsklausel im Formularmietvertrag dürfte zwar unwirksam sein, aber dennoch.

    Mit Interpretationen von Klauseln ist das immer so eine Sache, darum ist es besser sie wörtlich wiederzugeben oder als Bild einzustellen.

    Weswegen abmahnen? Es ist nicht verboten Glühlampen zu verwenden.

    Und bist Du sicher das es wirklich Glühlampen der herkömmlichen Art sind oder nicht doch schon Halogenlampen?

    Die sehen sich auf den 1. Blick nämlich verdammt ähnlich.

    Allgemeinstrom ist nicht zwingend nur der für die Treppenhausbeleuchtung. Da kann auch der Betriebsstrom der Heizungsanlage und/oder , des, wenn vorhanden, Aufzuges enthalten sein.

    Zitat

    Früher ging das wohl mit Handschlag

    Das geht auch heute noch. Es gibt keine Formvorschrift für Mietverträge. Nur für deren Kündigung.

    Zitat

    Sie weigern sich aber auch mit Händen und Füssen einen Vertrag zu unterschreiben

    Kluge Leute ;)

    Zitat

    Nun kommt das Beste zum Schluss...........Die bezahlen ihrer Meinung nach eine kKJomplettmiete mit allem drumm und drann.....

    So ist es. Es sei denn Du kannst nachweisen das vor 30 Jahren vereinbart wurde das die Mieter zusätzlichen Betriebskosten zahlen.

    Zitat

    Mir wurde geraten den Herrschaften das Haus zu kündigen!

    Dazu müßtest Du einen schwerwiegenden Grund haben.

    Zitat

    Wer möchte mein Mieter werden?

    Hatte ich Dir doch schon mal angeboten:cool:

    Zitat

    Ernsthaft was soll ich da am Besten machen....Vorschläge,Anregungen....?

    Miete erhöhen. Natürlich entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.

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