Scheint aber bei der Unterschriftsleistung der Mieterin völlig unwichtig gewesen zu sein.
Sicher auch wenn es Geld zurück gäbe;)
Scheint aber bei der Unterschriftsleistung der Mieterin völlig unwichtig gewesen zu sein.
Sicher auch wenn es Geld zurück gäbe;)
ZitatAchso...die Nebenkosten sind handschriftlich darunter festgehalten. Da steh sowas wie: "Die Nebenkosten setzen sich zusammen aus...Strom 40 Euro" usw.
Achso ... mit wichtigen Infos häppchenweise raus zu rücken ist nicht gerade hilfreich![]()
Scann den Vertrag ein und lade ihn als Bild(er), nicht zu klein, hoch. Persönliche Daten unkenntlich machen.
In meinem Untermietvertrag steht leider nur, dass sich die Nachzahlungen der Nebenkosten nach dem Hauptmietvertrag richtet.
Also keine eindeutige Vereinbarung das monatliche Vorauszahlungen für Betriebskosten und welche genau zu zahlen sind.
Damit halte ich die Forderung der Vermieterin, mangels Rechtsgrundlage, für unwirksam.
Ich mag mich irren, meine aber mal gelesen zu haben, dass Wohnräume mindestens 2,20m hoch sein müssen.
Je nach Bauordnung des Bundeslandes sogar 2,40 - 2,50, wenn neu gebaut wird.
Fragestellers Schlafzimmer ist ja 2,23 m hoch.
Aber ich meinte zu ihm, dass ich mich hier im Forum mal bischen umhören werde, bevr ich einen Gutachter anheuern sollte.
Was soll denn der Gutachter feststellen?
Der Raum hat eine lichte Höhe von mindestens 2 m. Folglich laut Wohnflächenverordnung § 4 voll anrechenbar.
Mal davon abgesehen Ihr nutzt es ja als Wohnraum![]()
Wenn Ihr jetzt darauf besteht das es nur ein Hobbyraum ist, könnte der Vermieter die Nutzung als Wohnraum schlicht untersagen.
Du täuschst Dich!
es ist eine neubauwohnung. dort steht 615 euro miete zzgl. heizkosten. sprich also da würden noch ca 100 euro draufkommen, laut deiner rechnung?
Wenn die Wohnung etwa 100 m² hat mindestens.
Zzgl. Heizkosten heißt m. M. n. aber das man für Heizenergie, z. B. Gas, einen separaten Vertrag mit dem Anbieter abschließen muß.
Das könnte dann etwas geringer ausfallen weil keine Heiznebenkosten, Wartung, Emissionsmessung, Betriebsstrom etc., an den Anbieter zu zahlen sind.
Aber frag beim Vermieter noch mal genau nach. Und frag auch gleich was mit den anderen Nebenkosten, wie Wasser, Müll, Versicherungen, Grundsteuer usw., ist. Ob in der Miete enthalten oder noch dazukommen.
ZitatWas bedeutet diese Zahl für mich?
Alles und nichts. Sprich das Haus hat wirklich so einen geringen Heizenergiebedarf oder der Vermieter hat den Energieausweis "passend" gemacht.
Halbwegs realistisch sind da die Durchschnittswerte für Heizkosten, die ja aus mehr als nur den Kosten der Heizenergie bestehen.
Heizkosten ohne Warmwasseraufbereitung etwa 1 - 1,20 € pro m³, mit WW-Aufbereitung 1,20 - 1,50 €.
ZitatDarf sie mir die Kosten für den Tausch in Rechnung stellen?
Nein. Bestenfalls die Miete wenn die Zähler gemietet wurden.
Kein Anspruch auf Energieausweis bei bestehendem Mietverhältnis
Ausweislich der Bestimmung des § 16 Abs. 2 EnEV 2007 kann ein Mieter, dessen Mietverhältnis bereits läuft, von seinem Vermieter die Vorlage eines Energieausweises nicht verlangen. Dieser Anspruch besteht nur dann, wenn eine Wohnung “neu” vermietet wird.
Quelle Energiepass - mein-mietrecht.de
Und noch was zum Thema:
Energieausweis erlaubt nur bedingt Rückschlüsse auf zu erwartende Energiekosten
Auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westphalen (VZ NRW) betont, dass weder die Energieeffizienzklassen noch der Ausweis als Ganzes unmittelbare Rückschlüsse auf die zu erwartenden individuellen Energiekosten oder auch nur den zu erwartenden Energieverbrauch zulässt. "Der Energieausweis gilt immer für das ganze Wohngebäude", so die Verbraucherschützer. "Der Energiebedarf einer einzelnen Wohnung kann merklich davon abweichen." Wohnungen im Erdgeschoss, unter dem Dach oder mit vielen freien Außenwänden hätten oft einen deutlich höheren Energieverbrauch, insbesondere wenn das Haus nicht gedämmt sei.
Außerdem spielt das eigene Heizverhalten eine große Rolle. Das lasse sich aber im Energieausweis nicht abbilden. "Bei einem Bedarfsausweis wird eine durchschnittliche Raumtemperatur von 20 Grad angenommen, jedes Grad darüber erhöht den Energieverbrauch um rund sechs Prozent", veranschaulicht die VZ NRW. Mit dem Verbrauch steigen natürlich auch die Kosten.
Energieausweis-Pflicht: Das muss man wissen
Eigene Anmerkung:
Ich nenne das Ding "Schwindelpass" ![]()
ZitatWir haben später zusammen (2xKindergeld + 2xAusbildungsgeld) Netto : 1450€
Dann sollte die Warmmiete, also Kaltmiete + Nebenkosten, nicht höher als 480 € sein. Sonst bleibt Euch nicht genug zum Leben.
Auf so was achten Vermieter weil leider manche Leute zu erst die Zahlung der Miete "sparen" wenn es finanziell mal eng wird.
ZitatDas sollte doch eig. genug "beweisen" dass wir zahlen können.
Können und Wollen sind 2 Paar Schuhe. Nichts für Ungut, es gibt Vermieter die diesbezüglich schlechte Erfahrungen haben.
Legt alles was an gemeinsamem Einkommen relevant ist vor.
Ich wünsche Euch viel Glück bei der Suche.
Zitat
Nun wollte ich fragen : Kann ich uns auch eine Wohnung nur mit meinem Ausbildungsvertrag suchen?
Suchen natürlich. Ob Du eine bekommst ist allerdings fraglich, sogar sehr fraglich.
ZitatOder muss ich beide Verträge vorlegen, wenn mein Freund UND ich in die Wohnung ziehen wollen?
Besser wär das. Denn a) sind einem Vermieter 2 Schuldner oft lieber als nur einer und b) erhöht natürlich eine höheres Gesamteinkommen die Chance eine Wohnung zu bekommen.
ZitatAußerdem würde mich mal interessieren, wer auf dem Mietvertrag unterschreiben muss?
Alle Personen die zur Vertragspartei Mieter gehören.
ZitatUnd meine letzte Frage wäre diese : Die ersten beiden Mieten (1.8 + 1.9) müssten wir von meinem Erspartem bezahlen, da wir erst Ende Septemeber das erste Lehrlingsgeld bekommen. Meint ihr, dass das möglich ist?
In einem alten Werbeslogan einer Automarke heißt es nichts ist unmöglich.
Was ist aber mit Kaution? Die fällt in aller Regel auch an. Da können bis zu 3 KM sein. dürfen zwar in 3 Raten gezahlt werden. Erhöhen aber die ersten 3 Monate die monatlichen Zahlungen u. U. erheblich.
Sind es z. B. 3 KM Kaution zahlt Ihr in den ersten 3 Monaten qauasi 2 Kaltmieten + Nebenkosten.
Was tun?
Nichts außer die Kündigungsfrist einhalten.
Allein der Vermieter entscheidet an wen er vermietet. Einen Grund warum er einen Interessenten ablehnt muß er nicht nennen.
Wenn der Abrechnungszeitraum für die Nebenkosten das Kalenderjahr sein sollte hat die Vermieterin für das Jahr 2014 noch bis zum 31.12.2015 und für das Jahr 2015 noch bis zum 31.12.2016 Zeit.
Verdeckte Mängel kann sie bis 6 Monate nach Mietende geltend machen.
ZitatVielen Dank im Vorraus für die Beratung!
Die bekommst Du bei einem Anwalt. Hier nur Laienmeinungen.
Wäre erst mal zu klären ob und was zu Nebenkosten vertraglich vereinbart ist.
Bitte den exakten Wortlaut oder die entsprechende Vertragsseite einscannen und hochladen. Bitte nicht zu klein und persönliche Daten unkenntlich machen.
ZitatDas scheint kaum bekannt zu sein!?
In Fachkreisen ist das bekannt.
Allerdings scheinst Du dieses Newsletter falsch verstanden zu haben.
Hat der Vermieter trotz Verpflichtung und nachweisbarer Aufforderung des Mieters keine jährlichen Abrechnungen erstellt, darf dieser nach Mietvertragsende die Vorauszahlungen zurückfordern. Allerdings nur für Abrechnungen die noch nicht verfristet sind. Und hier ist auch die Verjährungsfrist zu beachten.
Angenommen Mietende ist Mitte 2015 und der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr, dann darf der Mieter bestenfalls die Vorauszahlungen der Abrechnungszeiträume 2012 und 2013, nach erfolgloser Aufforderung, zurückfordern.
Zitat
muss man hier zwischen Betriebskosten (für Hausmeister, Versicherung etc) und Heizkosten unterscheiden?
Nein. Heizkosten sind ein Teil der Betriebskosten, auch wenn separat abgerechnet.
ZitatSo gesehen habe ich also nur für den Dezember Nebenkosten bezahlt. Aber 2 Monate Nebenkosten verursacht.
Richtig. Liegt der Nutzungszeitraum des Mieters überwiegend oder ausschließlich in der Heizperiode ist eine Nachzahlung, vor allem wegen der Heizkosten, so sicher wie das Amen in der Kirche.
Denn in der Heizperiode sind die tatsächlichen Heizkosten 2 - 3 x so hoch wie die gezahlten.
Die Absätze 1 - 3 § 560 beziehen sich auf Betriebskostenpauschale, sind also irrelevant wenn vertraglich Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart sind.
Noch mal, eine Erhöhung der Vorauszahlungen um 100 € monatlich ist ebenso unwirksam wie die Nachforderung von je 100 € von Januar bis Mai 2015.
Hallo, Ja Sorry. Mietbeginn war der 01.12.2014. Tippfehler von mir.
Also kann er die Vorauszahlung anpassen, eben auch um die 8,33 €, obwohl der Abrechnung nur 1 Monat zugrunde liegt und Sie damit wenig Aussagekraft hat?
So ist es. 8,33 € sind ja nun nicht der Rede wert.
Übrigens dürfen auch Mieter nach einer Abrechnung die monatlichen Vorauszahlungen angemessen anpassen.
Teil dem Vermieter schriftlich mit das Du ab dem 1.8. Betrag x (alte Vorauszahlung + 1/12 der Nachzahlung) monatlich voraus zahlst, fertig.
Paragraf: http://dejure.org/gesetze/BGB/560.html
Abs. 4 Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen.
ZitatIch bin im Dezember 2014 in meine neue Wohnung gezogen. Mietbeginn war der 01.01.2014.
Da passt was nicht.
ZitatIch habe eine Nachzahlung von gut 100 €. Und diese Mehrkosten wurden gleich für alle Folgemonate mit angenommen. Von Januar bis Mai werden also gleich mal 500€ gefordert
Ist nicht korrekt. Der Vermieter kann bestenfalls 1/12 der Nachzahlung auf die Vorauszahlungen aufschlagen. Wären nach Adam Ries 8,33 €.
Die erhöhte Nachzahlung ist mit Beginn des 3. Monats zu leisten der dem Zugang der Abrechnung folgt.
Bei Zugang im Mai wäre das ab August.
Hast du dazu eventuell ein BGH Urteil ? Wäre sehr interessant
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