Beiträge von anitari

    Bekannt geben kann der Vermieter viel. Solange kein formell korrektes Mierhöhungsverlangen in Textform vorliegt gibt es keinen Grund zu agieren.

    Zitat

    Nach meinen Kenntnissen gibt es dafür eine Frist von drei Monaten?

    Nicht ganz richtig. Der Mieter hat eine Überlegungsfrist von 2 Kalendermonaten ab Zugang des Mieterhöhungsverlangens. Binnen dieser muß er entweder dem Mieterhöhungsverlangen zustimmen oder von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.


    Der Vermieter darf die Miete binnen 3 Jahren erhöhen, nicht alle 3 Jahre.

    Sofern die Miete 1 Jahr unverändert war dürfte er die Miete wieder um z. B. 10 % erhöhen und 15 Monate wieder.

    Zitat

    2 Tage darauf überwies meine Mutter eine "Kaution", damit die Schlüsselübergabe stattfinden konnte. Noch am selben Tag zog ich ein ...

    ... fertig ist der Mietvertrag.

    Zitat

    Meine Frage: Wie gehe ich diese Kündigung an?

    Nachweisbar in Schriftform zum nächstmöglichen Termin. War bei nachweisbarem Zugang bis spätestens dem 3.9.2015 zum 30.11.2015 wäre.

    Es reicht völlig den Schließzylinder der Wohnungstür auszutauschen.

    Originalen aufheben und bei Auszug wieder einsetzen.

    Wozu einen Paragrafen?

    Sollte Dir der Vermieter deswegen "aufs Dach steigen" frag ihn nach dem Paragrafen der ihn berechtigt

    a) ohne Dein Wissen und Deine Zustimmung einen Schlüssel zu Deiner Wohnung zu besitzen,was sich Schließanlagen allerdings nicht vermeiden läßt,

    b) diesen zu benutzen

    und

    c) Deine Wohnung ohne Deine Erlaubnis zu betreten.

    Genauer Wortlaut des Mieterhöhungsverlangens?

    Na ja, eine EBK, egal wie alt, erhöht den Wohnwert schon bzw. den "Wert" wonach der Vermieter laut Mietspiegel oder Vergleichmiete ansetzten kann.

    Zitat

    Ich bezahle für eine uralte Küche, die ich quasi nur schlecht nutzen kann da sie sehr baufällig ist.

    Schon mal daran gedacht den Mangel anzuzeigen und die Behebung zu fordern?

    Das Gericht hat festgestellt, dass der Mieter aus einer vertraglichen Nebenpflicht einen Anspruch auf eine kostenlose Bescheinigung hat. Kosten hierfür kann der Vermieter nicht verlangen. Denn der Mehraufwand stelle Verwaltungskosten dar, die auf den Mieter nicht umgelegt werden können. Sie zählen nicht zu den Betriebskosten. oll die Aufgliederung der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen in der Betriebskostenabrechnung erfolgen, müsse die Abrechnung ebenso kostenlos erstellt werden.

    AG Berlin-Lichtenberg, Urteil v. 23.5.2011, 105 C 394/10, GE 2012 S. 1325

    Quelle und mehr dazu Haushaltsnahe Dienstleistungen: Vermieter schuldet unentgeltliche Bescheinigung | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe

    Zitat

    Noch eine zweite Frageie Wohnung hat eine Aufzug und ich wohne seit 17 Jahren darin,mein Vermieter hat
    von Anfang an die Kosten für die Aufzugwartung slbst übernommen,auf einmal will er die Kosten von mir haben.
    Darf er das ohne eine Begründung einfach so nach 17 Jahren?

    Wenn diese Kosten vertraglich vereinbart sind, darf er das. Auch wenn er es 17 Jahre lang "vergessen" hat.

    Also in den Mietvertrag schauen ob die Kostenart vereinbart ist oder der Verweis auf Anlage 3 § 27 der zweiten Berechnungsverordnung (seit 2003 § 2 Betriebskostenverordnung) drin steht.

    Erstmal Danke für die schnelle Antwort.

    Die Untermieter haben alle einen eigenen Untermietvertrag mit mir für ihre jeweiligen Zimmer.

    Die Zimmer sind aber nicht, bis auf ein Hochbett welches mir gehört und die WG-Küche, möbliert.

    Also dann sind es wohl 6 Monate Kündigungsfrist.

    Wenn es keinen rechtlich zulässigen Grund für eine Kündigung gibt und das Mietverhältnis noch keine 5 Jahre dauert, ja.

    Hier der entsprechende Paragraf http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html

    Zitat

    meinen Untermietern ohne Angabe von besonderen Gründen mit der normalen Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen.

    Nein. Ohne wichtigen Grund mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten.

    Oder sind die Zimmer nachweislich und überwiegend mit Möbeln von Dir ausgestattet und jeder der 3 Untermieter hat einen Vertrag für sich über ein Zimmer?

    Zitat

    Muss ich sonst irgendwas beachten bei den Kündigungen der Untermietverträge?

    Das das Mietrecht bis auf eine Ausnahme auch für sog. Untermietverhältnisse gilt.

    Kein Anschluß an das öffentliche Wassernetz?

    Wasserversorgung aus dem eigenen Brunnen?

    Der ist doch hoffentlich als Trinkwasserversorgung amtlich geprüft und zugelassen?

    Das würde ich mal so nebenbei den Vermieter fragen.:rolleyes:

    Wenn der Vermieter eine eigene Trinkwasserversogungsanlage (ob nun zulässig oder nicht mal unbeachtet) betreibt muß er allerdings auch für den Betriebsstrom aufkommen. Diesen wiederum könnte er aber als Nebenkosten, wenn vertraglich vereinbart, umlegen.

    Zitat

    Mein Mieter hat zu Ende Mai gekündigt mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten.

    Was denn zu Ende Mai oder Ende Mai zum 31.8.?

    Zitat

    Der Mieter ist jetzt schon mitte Juli ausgezogen und möchte eine halbe Monatsmiete wieder zurück bekommen von mir.

    Und das mit Recht.

    Zitat

    Für die Zeit von Mitte Juli bis zum regulären Mietvertragsstart 01.08 habe ich kein Geld von meinem neuen Mieter bekommen.

    Dein Problem.

    Zitat

    dann habe ich ja für einen halben Monat kein Geld bekommen?

    Auch Dein Problem.

    Falsches oder richtiges Lüften ist ein Streitthema ohne ende, ähnlich wie das der Schönheitsreparaturen.

    Das keiner sieht das der Mieter Fenster öffnet bzw. Fenster in der Wohnung offen sind, heißt noch lange nicht das nicht oder falsch lüftet.

    In den warmen Sommermonaten z. B. kann Lüften am Tage nämlich genau falsch sein.

    Neben falschem Lüften kann auch falsches Heizen die Ursache von Schimmel sein.


    Zitat

    Es gibt ein Gutachten dass eine Schimmelbildung an Gegenständen nicht auf Feuchtigkeit in der Wand zurückzuführen ist, wie der Mieter behauptet.

    Was willst Du mehr?

    Soll der Mieter doch per Gutachten das Gegenteil beweisen.

    Die Bildchen erfüllen ja einen Zweck ;)
    Ich habe jetzt die Betriebskostenabrechnung auch mal fotografiert...

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    Warum steht da immer Liegenschaft? Ist diese Abrechnung überhaupt namentlich an Dich gerichtet? Sprich steht hinter dem blauen Bildchen Dein Name und Deine Anschrift?

    Es fehlt die Angabe des Nutzungszeitraumes.

    Aufteilung der Kosten für Wasser/Abwasser nach Grund- und Verbrauchskosten ist schon ungewöhnlich. Ist das vertraglich so vereinbart?

    Wo sind denn die Heizkosten geblieben?

    Sehe gerade das über Betriebs- und Heizkosten getrennt abgerechnet wird. In der HK-Abrechnung ist auch nur von Liegenschaft die Rede.

    Du bist doch Mieter?

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    Hier wäre die komplette Energieabrechnung. Das mit Bleistift geschriebene wäre die Berechnung mit dem Betrag für "Prüfung und Einstellung" aus den letzten Jahren, einfach ignorieren :)
    Ich bin seit Stunden im Netz und werde einfach nicht fündig, allein schon, wie ich den Brief an den Vermieter verfassen soll....

    Das ist die Abrechnung für die Liegenschaft. Also die für den Eigentümer/Vermieter.

    Wo bitte ist Deine Betriebs-/Nebenkostenabrechnung?

    Die allein zählt für Dich als Mieter.

    Zitat

    Was uns aber auch sehr Ärgert ist das uns der Vermieter nicht ein mal darüber informiert hat das dieser Kinderhasser das haus Gaufen möchte, evtl hatten wir das ja auch vor, aber keiner sagte etwas, das wurde alles still und heimlich gemacht.

    Über die Kaufabsicht muß Euch der Vermieter nicht informieren.

    Was Ihr tun könnt? Die suche nach einer anderen Wohnung, möglichst nicht in einem 2FH, voran treiben.

    Denn kauft dieser Mensch wirklich das Haus kann er Euch ohne wichtigen Grund kündigen. Kündigungsfrist dann allerdings 6 Monate.

    Zitat

    Untermieter-Schutzregeln

    Was bitte soll das sein?

    Ich kenne nur Regeln (Bestimmungen) nach dem Mietrecht für Mieter und Vermieter.

    Zitat

    3. Der Untervermieter kann mit einer Frist von 3 Monaten auch ohne berechtigtes Interesse das Untermietverhältnis kündigen.

    Mietrechtlicher Unsinn.

    Der Unter-Vermieter ist rechtlich Vermieter wie jeder andere Vermieter auch.

    Ohne berechtigtes Interesse kann dieser nur kündigen wenn er mit dem Mieter im selben Haus mit nicht mehr als 2 Wohnungen oder in der selben Wohnung wohnt.

    Im Normalfall aber nur mit einer Frist von mindestens 6 Monaten.

    Ausnahme, Mieter und Vermieter wohnen in der selben Wohnung, vermietet wurde ein Zimmer an eine Person, das Zimmer ist fast vollständig mit Möbeln des Vermieters ausgestattet und dieses ist nachweisbar.

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